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Gemeinde Helmsdorf - Verwaltungsgemeinschaft Dingelstädt

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Nr. 12/2012 - 20 - Unstrut-Journal<br />

das Patronat über unsere Kirche, danach gab es das königlich-<br />

preußische Patronat.<br />

Im Jahr 1847 wurde eine „ Konzeption über 43 Pfarrgemeinden<br />

des Eichsfeldes zwischen Preußen und dem bischöflichen Stuhl<br />

(Paterborn)“, beschlossen (Kreuzebra einbezogen). Der Fiskus<br />

als Patron wurde verpflichtet 2/3 der Kirchenbaulasten mit zu<br />

tragen, wenn die Kirche nicht leistungsfähig war. Ein Drittel der<br />

Kosten sollte die Kirche sowie 10% Spann- und Handdienste die<br />

Kommune tragen. Es war eine territoriale Vereinbarung, sie wurde<br />

nie voll realisiert. Grundlage war immer die große Politik, das<br />

Verhältnis Staat- Kirche. Sie wurde geregelt durch Konkordate<br />

(Verträge zwischen Heiligen Stuhl und Kirche). Der Fiskus hatte<br />

wenig Sympathien zum Katholizismus. Die Probleme wurden an<br />

die Basis delegiert.<br />

Pfarrer und Kirchengemeinde Kreuzebra haben, unabhängig<br />

von ihrer religiösen Hauptaufgabe, der Erhaltung und Vertiefung<br />

des christlichen Glaubens in unserer <strong>Gemeinde</strong>, die Initiative<br />

ergriffen und Verantwortung übernommen, um ohne eindeutige<br />

gesetzliche Zuordnung, dieses genannte sakrale Objekt für die<br />

liturgische Ursprungsaufgabe zu nutzen und es für die Nachwelt<br />

zu erhalten. Sie übernahmen schwerpunktmäßig in Eigenleistung,<br />

die Finanzierung der Erneuerung, Erhaltung, Instandhaltung<br />

und Sanierung der Liegenschaften mit der sakralen Immobilie.<br />

Unterstützung gab es von der Kommune.<br />

Zurzeit ist durch das im Jahr 2000 begonnene Flurbereinigungsverfahren<br />

mit Einordnung des Dorferneuerungsprogramm<br />

- Ortsvermessung- die Vorraussetzung geschaffen wurden, um<br />

genannte Differenzen zu berichtigen. Politische <strong>Gemeinde</strong> und<br />

Pfarrgemeinde haben Einigkeit über die Zuordnung erzielt. Die<br />

Vermessung ist abgeschlossen, Kirche, Pfarrheim, und Freifläche<br />

sind ein Grundstück. Am Eintrag ins Grundbuch wird gearbeitet.<br />

Es ist kein Wunder, aber eine kleine historische Sensation, dass<br />

nach vergeblichen Versuchen von Pfarrer Kaufmann und Pfarrer<br />

Fischer, nach der Umwandlung unsere seit mehreren Jahrhunderten<br />

bestehenden eigenständigen Pfarrei mit Kirche in eine Filial-Pfarrei,<br />

die „Katholische Filial- Pfarrgemeinde St. Sergius und<br />

Bacchus Kreuzebra“ jetzt eindeutig juristischer Eigentümer der<br />

katholischen Kirche in Kreuzebra einschließlich des Umfeldes ist.<br />

Lageplan Grundstücke katholische Kirche und Pfarrei nach<br />

Auflösung<br />

Friedhof Angerberg<br />

Nach der enormen Bevölkerungsentwicklung im 18. Jahrhundert<br />

wurde vom königlichen Landrath mit Schreiben vom 10 Juni<br />

1880 gefordert einen neuen Friedhof in Kreuzebra anzulegen.<br />

Nach intensiver Suche, Prüfung mehrerer Varianten wurde der<br />

jetzige Friedhof am Angerberg gebaut und am 10.10.1881 durch<br />

Commissarius Dr. Zehrt als Gottesacker eingeweiht.<br />

Über Belegungsbeginn sowie Anordnung der Gräber habe ich<br />

keine Aufzeichnungen gefunden. Die alte Linde (Umfang 5,25<br />

m - deren Äste in diesem Jahr mit neuen Bänder zusammen<br />

gehalten werden) ist stiller Zeuge. Sie erlebte wie Generationen<br />

Verstorbener ihre letzte Ruhestätte fanden. Tatsache ist, dass<br />

die Gräber nicht so übersichtlich, aber eng aneinander lagen. Ich<br />

kann mich erinnern an angelegte Gräber quer zum Hang. Einzelne<br />

Gräber waren mit einem eisernen Zaun mit Tür eingezäunt.<br />

Es gab Gräber mit Holzkreuzen und massiven Grabsteinen. Anfang<br />

des 20. Jahrhunderts konnten Grabplätze für Familienangehörige<br />

gekauft und genutzt werden, wovon Gebrauch gemacht<br />

wurde.<br />

Aufnahmen Friedhof 1941<br />

Aufnahme Friedhof 1965<br />

Bisher erfolgte die Bestattung in Einzel- und Doppelgräber. Verändert<br />

haben sich die Materialien der Grabsteine. Wurden früher<br />

einheimische Steinsorten verwendet, kommen heute Granit<br />

und Marmor zum Einsatz. Die Größe der Umfassungen ist in der<br />

Satzung festgelegt. In den letzten Jahren wurden auch Urnenbestattungen<br />

durchgeführt. Die Friedhofssatzung legt: Arten der<br />

Grabstätten und ihre Abmessungen, Ruhefristen, Größe und<br />

Materialien der Grabsteine usw. fest. Die Nutzungsdauer Reihengräber<br />

beträgt 30 Jahre, Doppel- Kinder- und Urnengräber<br />

20 Jahre.

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