Gemeinde Helmsdorf - Verwaltungsgemeinschaft Dingelstädt
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Nr. 12/2012 - 20 - Unstrut-Journal<br />
das Patronat über unsere Kirche, danach gab es das königlich-<br />
preußische Patronat.<br />
Im Jahr 1847 wurde eine „ Konzeption über 43 Pfarrgemeinden<br />
des Eichsfeldes zwischen Preußen und dem bischöflichen Stuhl<br />
(Paterborn)“, beschlossen (Kreuzebra einbezogen). Der Fiskus<br />
als Patron wurde verpflichtet 2/3 der Kirchenbaulasten mit zu<br />
tragen, wenn die Kirche nicht leistungsfähig war. Ein Drittel der<br />
Kosten sollte die Kirche sowie 10% Spann- und Handdienste die<br />
Kommune tragen. Es war eine territoriale Vereinbarung, sie wurde<br />
nie voll realisiert. Grundlage war immer die große Politik, das<br />
Verhältnis Staat- Kirche. Sie wurde geregelt durch Konkordate<br />
(Verträge zwischen Heiligen Stuhl und Kirche). Der Fiskus hatte<br />
wenig Sympathien zum Katholizismus. Die Probleme wurden an<br />
die Basis delegiert.<br />
Pfarrer und Kirchengemeinde Kreuzebra haben, unabhängig<br />
von ihrer religiösen Hauptaufgabe, der Erhaltung und Vertiefung<br />
des christlichen Glaubens in unserer <strong>Gemeinde</strong>, die Initiative<br />
ergriffen und Verantwortung übernommen, um ohne eindeutige<br />
gesetzliche Zuordnung, dieses genannte sakrale Objekt für die<br />
liturgische Ursprungsaufgabe zu nutzen und es für die Nachwelt<br />
zu erhalten. Sie übernahmen schwerpunktmäßig in Eigenleistung,<br />
die Finanzierung der Erneuerung, Erhaltung, Instandhaltung<br />
und Sanierung der Liegenschaften mit der sakralen Immobilie.<br />
Unterstützung gab es von der Kommune.<br />
Zurzeit ist durch das im Jahr 2000 begonnene Flurbereinigungsverfahren<br />
mit Einordnung des Dorferneuerungsprogramm<br />
- Ortsvermessung- die Vorraussetzung geschaffen wurden, um<br />
genannte Differenzen zu berichtigen. Politische <strong>Gemeinde</strong> und<br />
Pfarrgemeinde haben Einigkeit über die Zuordnung erzielt. Die<br />
Vermessung ist abgeschlossen, Kirche, Pfarrheim, und Freifläche<br />
sind ein Grundstück. Am Eintrag ins Grundbuch wird gearbeitet.<br />
Es ist kein Wunder, aber eine kleine historische Sensation, dass<br />
nach vergeblichen Versuchen von Pfarrer Kaufmann und Pfarrer<br />
Fischer, nach der Umwandlung unsere seit mehreren Jahrhunderten<br />
bestehenden eigenständigen Pfarrei mit Kirche in eine Filial-Pfarrei,<br />
die „Katholische Filial- Pfarrgemeinde St. Sergius und<br />
Bacchus Kreuzebra“ jetzt eindeutig juristischer Eigentümer der<br />
katholischen Kirche in Kreuzebra einschließlich des Umfeldes ist.<br />
Lageplan Grundstücke katholische Kirche und Pfarrei nach<br />
Auflösung<br />
Friedhof Angerberg<br />
Nach der enormen Bevölkerungsentwicklung im 18. Jahrhundert<br />
wurde vom königlichen Landrath mit Schreiben vom 10 Juni<br />
1880 gefordert einen neuen Friedhof in Kreuzebra anzulegen.<br />
Nach intensiver Suche, Prüfung mehrerer Varianten wurde der<br />
jetzige Friedhof am Angerberg gebaut und am 10.10.1881 durch<br />
Commissarius Dr. Zehrt als Gottesacker eingeweiht.<br />
Über Belegungsbeginn sowie Anordnung der Gräber habe ich<br />
keine Aufzeichnungen gefunden. Die alte Linde (Umfang 5,25<br />
m - deren Äste in diesem Jahr mit neuen Bänder zusammen<br />
gehalten werden) ist stiller Zeuge. Sie erlebte wie Generationen<br />
Verstorbener ihre letzte Ruhestätte fanden. Tatsache ist, dass<br />
die Gräber nicht so übersichtlich, aber eng aneinander lagen. Ich<br />
kann mich erinnern an angelegte Gräber quer zum Hang. Einzelne<br />
Gräber waren mit einem eisernen Zaun mit Tür eingezäunt.<br />
Es gab Gräber mit Holzkreuzen und massiven Grabsteinen. Anfang<br />
des 20. Jahrhunderts konnten Grabplätze für Familienangehörige<br />
gekauft und genutzt werden, wovon Gebrauch gemacht<br />
wurde.<br />
Aufnahmen Friedhof 1941<br />
Aufnahme Friedhof 1965<br />
Bisher erfolgte die Bestattung in Einzel- und Doppelgräber. Verändert<br />
haben sich die Materialien der Grabsteine. Wurden früher<br />
einheimische Steinsorten verwendet, kommen heute Granit<br />
und Marmor zum Einsatz. Die Größe der Umfassungen ist in der<br />
Satzung festgelegt. In den letzten Jahren wurden auch Urnenbestattungen<br />
durchgeführt. Die Friedhofssatzung legt: Arten der<br />
Grabstätten und ihre Abmessungen, Ruhefristen, Größe und<br />
Materialien der Grabsteine usw. fest. Die Nutzungsdauer Reihengräber<br />
beträgt 30 Jahre, Doppel- Kinder- und Urnengräber<br />
20 Jahre.