IM REICH DER LÖWEN - GRÜNDERLAND BADEN-WÜRTTEMBERG| w.news 12.2019
12.2019 | Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: Im Reich der Löwen- Gründerland Baden-Württemberg • Tagungen, Events & Catering • Advertorial B4B Themenmagazin
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heit angehören. Entnahmen aus dem Konsignationslager<br />
werden dann grundsätzlich wie steuerfreie innergemeinschaftliche<br />
Lieferungen behandelt. So bleibt dem Lieferer<br />
eine Registrierung am Ort des Konsignationslagers erspart.<br />
Allerdings ist zu beachten, dass die Waren maximal<br />
12 Monate gelagert werden dürfen. Ferner sind diverse<br />
Aufzeichnungs- und Deklarationspflichten zu beachten.<br />
Reihengeschäfte<br />
Reihengeschäfte gehören heute im Geschäftsleben längst<br />
zum Alltag. Um die Transportkosten niedrig zu halten,<br />
werden die unterschiedlichsten Liefervereinbarungen getroffen.<br />
Doch nicht alles was aus logistischer Sicht vernünftig<br />
erscheint, lässt sich im Umsatzsteuerrecht problemlos<br />
abbilden. Wer hier nicht aufpasst, läuft schnell Gefahr, sein<br />
Unternehmen im Ausland registrieren lassen zu müssen.<br />
Trotz dieser Komplexität werden die Reihengeschäfte bislang<br />
in der Umsatzsteuersystemrichtlinie nicht erwähnt.<br />
Der neue 36a MwStSystRL schließt diese Lücke und greift<br />
hierfür weitgehend auf die aus dem deutschen Umsatzsteuerrecht<br />
bekannten Regelmechanismen zurück. Demnach<br />
wird bei einem Reihengeschäft die „bewegte“ Lieferung<br />
grundsätzlich der Versendung oder Beförderung an den<br />
Zwischenhändler zugeschrieben. Abweichend hiervon gilt<br />
die Lieferung des Zwischenhändlers an den letzten Abnehmer<br />
als „bewegte“ Lieferung, wenn der Zwischenhändler<br />
seinem Lieferer die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer<br />
mitgeteilt hat, die ihm vom Mitgliedstaat, aus dem die<br />
Gegenstände versandt oder befördert werden, erteilt wurde.<br />
Der Zwischenhändler hat also de facto ein Wahlrecht<br />
und kann so eine günstige Fallgestaltung herbeiführen.<br />
Diese Klarstellung ist sehr erfreulich, weil sie eine jahrelange<br />
Rechtsunsicherheit beseitigt. Ferner kommt hinzu, dass<br />
sie im Vergleich zur Kasuistik der EuGH-Rechtsprechung<br />
relativ einfach zu handhaben ist.<br />
Umsatzsteuer-Identnummer<br />
Wer steuerfrei an Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet<br />
liefern möchte, ist schon heute verpflichtet,<br />
die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer seines Kunden<br />
aufzuzeichnen. Wer diese Verpflichtung nicht nachkommt,<br />
läuft Gefahr, das Geschäft nachträglich versteuern zu müssen.<br />
Die Richter am EuGH sahen das bislang allerdings<br />
nicht gar so streng wie die Finanzverwaltung. Für sie ist<br />
die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lediglich eine<br />
formelle Anforderung. Die Steuerfreiheit ließe sich auch<br />
durch andere objektive Kriterien beweisen. Dem hat jetzt<br />
die EU-Kommission durch eine Überarbeitung von Artikel<br />
138 MwStSystRL einen Riegel vorgeschoben. Zukünftig ist<br />
die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eine materiellrechtliche<br />
Voraussetzung für die Steuerbefreiung. Gleiches<br />
gilt auch für die monatliche „Zusammenfassende Meldung“.<br />
Wer also keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer<br />
aufgezeichnet beziehungsweise keine ZM-Meldung<br />
abgegeben hat, muss das Geschäft voll versteuern. In der<br />
Praxis dürften jedoch die meisten Unternehmen schon<br />
heute über sehr ausgefeilte Prozessabläufe verfügen, die<br />
eine lückenlose Erfassung der USt-ID bzw. die Abgabe der<br />
ZM-Meldung gewährleisten.<br />
Licht und Schatten<br />
Mehr als 25 Jahre nach Einführung des EU-Binnenmarktes<br />
ist die Überarbeitung des Umsatzsteuerrechts längst überfällig.<br />
Viele alltägliche Lieferbeziehungen sind bislang gar<br />
nicht geregelt oder mit einem hohen Haftungsrisiko verbunden.<br />
Die „Quick Fixes“ sind insofern ein Schritt in die richtige<br />
Richtung, aber kein wirklicher Durchbruch. Vor allem die<br />
Regelung zu den Belegnachweisen ist völlig weltfremd. Hier<br />
wäre mehr Vertrauen wünschenswert gewesen.<br />
Verwaltungsgebäude und Fertigungshalle - Backnang