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IM REICH DER LÖWEN - GRÜNDERLAND BADEN-WÜRTTEMBERG| w.news 12.2019

12.2019 | Wirtschaftsmagazin der IHK Heilbronn-Franken. Themen: Im Reich der Löwen- Gründerland Baden-Württemberg • Tagungen, Events & Catering • Advertorial B4B Themenmagazin

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heit angehören. Entnahmen aus dem Konsignationslager<br />

werden dann grundsätzlich wie steuerfreie innergemeinschaftliche<br />

Lieferungen behandelt. So bleibt dem Lieferer<br />

eine Registrierung am Ort des Konsignationslagers erspart.<br />

Allerdings ist zu beachten, dass die Waren maximal<br />

12 Monate gelagert werden dürfen. Ferner sind diverse<br />

Aufzeichnungs- und Deklarationspflichten zu beachten.<br />

Reihengeschäfte<br />

Reihengeschäfte gehören heute im Geschäftsleben längst<br />

zum Alltag. Um die Transportkosten niedrig zu halten,<br />

werden die unterschiedlichsten Liefervereinbarungen getroffen.<br />

Doch nicht alles was aus logistischer Sicht vernünftig<br />

erscheint, lässt sich im Umsatzsteuerrecht problemlos<br />

abbilden. Wer hier nicht aufpasst, läuft schnell Gefahr, sein<br />

Unternehmen im Ausland registrieren lassen zu müssen.<br />

Trotz dieser Komplexität werden die Reihengeschäfte bislang<br />

in der Umsatzsteuersystemrichtlinie nicht erwähnt.<br />

Der neue 36a MwStSystRL schließt diese Lücke und greift<br />

hierfür weitgehend auf die aus dem deutschen Umsatzsteuerrecht<br />

bekannten Regelmechanismen zurück. Demnach<br />

wird bei einem Reihengeschäft die „bewegte“ Lieferung<br />

grundsätzlich der Versendung oder Beförderung an den<br />

Zwischenhändler zugeschrieben. Abweichend hiervon gilt<br />

die Lieferung des Zwischenhändlers an den letzten Abnehmer<br />

als „bewegte“ Lieferung, wenn der Zwischenhändler<br />

seinem Lieferer die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer<br />

mitgeteilt hat, die ihm vom Mitgliedstaat, aus dem die<br />

Gegenstände versandt oder befördert werden, erteilt wurde.<br />

Der Zwischenhändler hat also de facto ein Wahlrecht<br />

und kann so eine günstige Fallgestaltung herbeiführen.<br />

Diese Klarstellung ist sehr erfreulich, weil sie eine jahrelange<br />

Rechtsunsicherheit beseitigt. Ferner kommt hinzu, dass<br />

sie im Vergleich zur Kasuistik der EuGH-Rechtsprechung<br />

relativ einfach zu handhaben ist.<br />

Umsatzsteuer-Identnummer<br />

Wer steuerfrei an Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet<br />

liefern möchte, ist schon heute verpflichtet,<br />

die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer seines Kunden<br />

aufzuzeichnen. Wer diese Verpflichtung nicht nachkommt,<br />

läuft Gefahr, das Geschäft nachträglich versteuern zu müssen.<br />

Die Richter am EuGH sahen das bislang allerdings<br />

nicht gar so streng wie die Finanzverwaltung. Für sie ist<br />

die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lediglich eine<br />

formelle Anforderung. Die Steuerfreiheit ließe sich auch<br />

durch andere objektive Kriterien beweisen. Dem hat jetzt<br />

die EU-Kommission durch eine Überarbeitung von Artikel<br />

138 MwStSystRL einen Riegel vorgeschoben. Zukünftig ist<br />

die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eine materiellrechtliche<br />

Voraussetzung für die Steuerbefreiung. Gleiches<br />

gilt auch für die monatliche „Zusammenfassende Meldung“.<br />

Wer also keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer<br />

aufgezeichnet beziehungsweise keine ZM-Meldung<br />

abgegeben hat, muss das Geschäft voll versteuern. In der<br />

Praxis dürften jedoch die meisten Unternehmen schon<br />

heute über sehr ausgefeilte Prozessabläufe verfügen, die<br />

eine lückenlose Erfassung der USt-ID bzw. die Abgabe der<br />

ZM-Meldung gewährleisten.<br />

Licht und Schatten<br />

Mehr als 25 Jahre nach Einführung des EU-Binnenmarktes<br />

ist die Überarbeitung des Umsatzsteuerrechts längst überfällig.<br />

Viele alltägliche Lieferbeziehungen sind bislang gar<br />

nicht geregelt oder mit einem hohen Haftungsrisiko verbunden.<br />

Die „Quick Fixes“ sind insofern ein Schritt in die richtige<br />

Richtung, aber kein wirklicher Durchbruch. Vor allem die<br />

Regelung zu den Belegnachweisen ist völlig weltfremd. Hier<br />

wäre mehr Vertrauen wünschenswert gewesen.<br />

Verwaltungsgebäude und Fertigungshalle - Backnang

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