Nürnerg-Katzwang/Worzeldorf/Kornburg - Februar 2020
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STEUER & RECHT<br />
MACHEN SIE IHR<br />
Testament!<br />
Foto: © VRD – stock.adobe.com<br />
Unangenehme Dinge aufzuschieben<br />
ist menschlich.<br />
Wer will sich denn schon mit<br />
seinem eigenem Ableben<br />
beschäftigen?<br />
Aber: Sie haben etwas gespart, ein<br />
Haus gebaut oder gekauft - möchten<br />
Sie denn nicht sicher sein, dass einmal<br />
alles in die richtigen Hände gelangt?<br />
Menschen, die man liebt, will man<br />
doch versorgt und abgesichert wissen.<br />
Ohne Testament tritt zwangsläufig<br />
die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Und<br />
diese berücksichtigt keine familiären<br />
Besonderheiten oder Ihre eigenen<br />
Wünsche.<br />
Alleinstehende ohne Kinder möchten<br />
vielleicht nicht, dass ihre Geschwister<br />
erben, sondern lieber ein guter Freund<br />
oder eine gute Freundin.<br />
Eheleute mit gemeinsamen Kindern<br />
wollen vermeiden, dass beim<br />
Versterben des ersten Ehepartners<br />
Kinder ihren Erbteil verlangen und<br />
dadurch der noch lebende Elternteil<br />
in finanzielle Not gerät und gar das<br />
Familienheim verkaufen muss.<br />
Getrennt lebende Eheleute sind immer<br />
noch der gesetzliche Erbe des jeweils<br />
anderen - die Trennung alleine reicht<br />
also nicht. Selbst nach einer Scheidung<br />
kann immer noch der Ex-Partner<br />
gesetzlicher Erbe sein, wenn gemeinsame<br />
Kinder vorhanden sind.<br />
Paare ohne Trauschein erben nichts<br />
vom anderen Partner - egal wie lange<br />
sie miteinander gelebt haben.<br />
Verheiratete Paare aus sogenannten<br />
Patchworkfamilien haben den<br />
Wunsch, dass ihr Vermögen einmal<br />
an ihre eigenen Kinder fließt und nicht<br />
an die Kinder des neuen Ehepartners.<br />
In Ihre Überlegungen einbeziehen<br />
sollten Sie auch die anfallende<br />
Erbschaftssteuer. Gerade bei Immobilienbesitz<br />
sind angesichts der enormen<br />
Wertsteigerungen in den letzten<br />
Jahren die Freibeträge für Ehepartner<br />
und Kinder schnell erreicht. In vielen<br />
Fällen ist es daher besser Immobilien<br />
bereits zu Lebzeiten zu übertragen,<br />
also „mit warmer Hand“ zu geben.<br />
Die mit der Eigentumsübertragung<br />
in Gang gesetzte Zehnjahresfrist ist<br />
aber nicht nur aus Steuerersparnisgründen<br />
wichtig - die Freibeträge bei<br />
der Erbschaftssteuer können unter<br />
Umständen mehrfach ausgeschöpft<br />
werden -, sondern auch für die Reduzierung<br />
oder den Ausschluss etwaiger<br />
Pflichtteilsergänzungsansprüche<br />
von - mit Absicht - übergangenen<br />
Angehörigen.<br />
Vorsicht geboten ist bei der Schenkung<br />
einer Immobile an eines von mehreren<br />
Kindern bei gleichzeitigem Vorbehalt<br />
eines Wohnrechts für den Schenker.<br />
Hier kommt es auf die genaue vertragliche<br />
Gestaltung an, damit die Schenkung<br />
die gewünschte Wirkung erreicht<br />
- nämlich den Wegfall des Pflichtteilsergänzungsanspruchs<br />
und damit die<br />
Reduzierung des Erbteils für den oder<br />
die übrigen Erben.<br />
Das erscheint alles sehr kompliziert.<br />
Ein Rechtsanwalt wird sich Ihre<br />
familiäre und finanzielle Situation<br />
im Detail schildern lassen, Sie über<br />
Ihre Möglichkeiten beraten und im<br />
Ergebnis Ihren letzten Willen so<br />
gestalten, dass Ihr Vermögen wirklich<br />
einmal den Menschen zu Gute kommt,<br />
die Ihnen am Herzen liegen.<br />
Susanne Kaiser - Rechtsanwältin<br />
Wendelstein<br />
32<br />
FEBRUAR <strong>2020</strong>