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21.03.2020 Lindauer Bürgerzeitung

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6 21. März 2020 • BZ Ausgabe KW 12/20<br />

AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />

Bekanntmachung<br />

Bebauungsplan Nr. 63a “Oberes Rothenmoos”,<br />

ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB<br />

– erneute öffentliche Auslegung nach § 4a (3) BauGB –<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat in seiner öffentlichen Sitzung am<br />

27.02.2020 den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 63a „Oberes<br />

Rothenmoos“, ergänzendes Verfahren gebilligt. Zugleich wurde vom Stadtrat<br />

der Stadt Lindau (B) die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung und die erneute<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §<br />

4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.<br />

Die erneute Auslegung ist aufgrund von erforderlichen Änderungen des Bebauungsplanentwurfs<br />

hinsichtlich vorgebrachter Stellungnahmen im Rahmen der<br />

öffentlichen Auslegung, sowie aufgrund von sich im Laufe des Planungsprozesses<br />

ergebenden Planänderungen erforderlich.<br />

Ziel und Zweck der Planung<br />

DDie GWG, <strong>Lindauer</strong> Wohnungsbaugesellschaft mbH beabsichtigt, im Plangebiet<br />

eine Wohnbebauung zu entwickeln.<br />

Hierzu wurde bereits im September 2017 der zur planungsrechtlichen Sicherung<br />

der Bebauung notwendige Bebauungsplan als Satzung beschlossen.<br />

Aufgrund dessen, dass sich zwischenzeitlich die immissionsschutzrechtlichen<br />

Gegebenheiten in Bezug auf das umliegende Gewerbe geändert haben, wird<br />

der Bebauungsplan in einem ergänzenden Verfahren nochmals überarbeitet.<br />

In diesem Zuge wird ebenfalls nochmals die bestehende sowie die künftig geplante<br />

Verkehrsführung auf Alternativen untersucht.<br />

Ziel des Bebauungsplanes ist weiterhin die planungsrechtliche Sicherung der<br />

vorgesehenen Entwicklung im Plangebiet als allgemeines Wohngebiet sowie<br />

in Verbindung die Schaffung einer großzügigen Ein- und Durchgrünung.<br />

Räumliche Abgrenzung des Plangebietes<br />

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Reutin. Das Plangebiet wird begrenzt<br />

- im Norden und Westen durch die bestehende Bebauung „Auf der Hasenbank“<br />

und des „Hammerwegs“<br />

- im Süden durch landwirtschaftliche Flächen<br />

- im Osten durch eine bestehende gewerbliche Bebauung sowie eine Obstanlage<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn.<br />

139, 139/2, 139/3, 139/4, 139/5, 139/6, 139/7, 139/8, 139/9, 139/10, 142,<br />

142/1, 142/2, 142/3, 142/4, 143, 145, 145/1, 146, 146/1, 146/2, 146/3,<br />

148/1, 148/2, 148/3, 148/4, 148/5, 155 und 598/1 724/1, 725/4, 725/6,<br />

725/7, 725/8, 739, 741/1 und 741/2 der Gemarkung Reutin und weist eine<br />

Größe von ca. 2,65 ha auf.<br />

Geltungsbereich zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 63a „Oberes Rothenmoos“<br />

und verkleinerte Darstellung des Entwurfes, unmaßstäblich<br />

Angabe verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen<br />

Es werden zusätzlich folgende bisher verfügbaren umweltbezogenen Informationen<br />

mit ausgelegt:<br />

Umweltbericht (Bestandteil der Planunterlagen) mit Untersuchungen zu<br />

- dem Schutzgut Boden mit Aussagen zur Versiegelung des Bodens<br />

- dem Schutzgut Wasser mit Darstellung der Auswirkungen der Planung auf den<br />

Grundwasserspiegel<br />

Klick dich rein und du weißt mehr!<br />

Amtsblatt Stadt Lindau<br />

(Bodensee)<br />

- dem Schutzgut Klima/Luft mit Darstellung der Auswirkungen des Vorhabens<br />

auf lokalklimatische Funktionen, Kaltluftentstehung und Lufthygiene<br />

- den Schutzgütern Biotope/Pflanzen/Tiere mit Darstellung der Aussagen zu<br />

Biotop und Naturschutzgebieten sowie zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen<br />

- dem Schutzgut Landschaftsbild mit Lagedarstellung des Vorhabens im Landschaftsraum<br />

sowie die Ein- und Durchgrünung des Plangebietes<br />

- dem Schutzgut Mensch und die Auswirkungen der zu erwartenden verkehrlichen<br />

und Lärmbedingten Auswirkungen sowie der Vorbelastung durch die<br />

Immissionen aus den umliegenden landwirtschaftlichen Flächen<br />

- den Kultur- und Sachgütern im Hinblick auf Denkmale und den Verlust der<br />

landwirtschaftlichen Flächen<br />

Schalltechnische Untersuchung des Büros pm Akustik (Stand 29.07.2019 und<br />

13.01.2020) mit Aussagen zu<br />

- den künftig vorhandenen Schallquellen sowie den schalltechnischen Auswirkungen<br />

des Vorhabens auf die geplante und umliegende Bebauung<br />

Artenschutzrechtliche Einschätzung des Büros Umweltkonzept, Dipl. Biologin<br />

Tanja Irg (Stand Juni 2016, ergänzt am 24.10.2019) mit Aussagen zu<br />

- artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen (Vögel und Fledermäuse)<br />

Verkehrsgutachten des Büros Besch und Partner (Stand 29.07.2019) mit Aussagen<br />

zu<br />

- möglichen Erschließungsvarianten des Plangebietes sowie den zu erwartenden<br />

Verkehrsmengen<br />

Umweltinformationen aus verfügbaren Stellungnahmen der Behörden und der<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange (Landratsamt Lindau (B) Immissionsschutz,<br />

Landratsamt Lindau (B) Bodenschutz, Landratsamt Lindau (B) Untere<br />

Naturschutzbehörde, Landratsamt Lindau (B) Wasserrecht, BUND, Wasserwirtschaftsamt<br />

Kempten, Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten) mit<br />

Informationen<br />

- zum Immissionsschutz im Hinblick auf den Umgang mit dem zu erwartenden<br />

Verkehrslärm<br />

- zum Umgang bzw. der Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers<br />

- zu Notwendigkeit einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung<br />

- zum Flächenverbrauch von landwirtschaftlichen Flächen<br />

Umweltinformationen aus verfügbaren Stellungnahmen der Öffentlichkeit<br />

(Schreiben von Bürgern)<br />

- zur Flächeninanspruchnahme der östlich angrenzenden Obstplantage<br />

- zur geplanten Verkehrserschließung insbesondere im Bereich des nördlichen<br />

Hammerwegs<br />

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.<br />

Öffentliche Auslegung nach § 4a (3) BauGB<br />

Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 27.02.2020 liegt mit seiner<br />

Begründung in der Zeit von Montag, 30.03.2020 bis einschließlich Freitag,<br />

17.04.2020 im Foyer des Stadtbauamtes der Stadt Lindau (B), Bregenzer Straße<br />

8, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind von<br />

Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von<br />

14.00 Uhr bis 17.30 Uhr sowie nach Vereinbarung. Auf Wunsch wird die Planung<br />

erläutert. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder<br />

während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.<br />

Die Planunterlagen können auch im Internet, auf der Homepage der Stadt<br />

Lindau (B) (unter Bürger, Politik & Verwaltung – Planen & Bauen – Öffentliche<br />

Auslegungen) eingesehen werden.<br />

Stellungnahmen können nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben<br />

werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind,<br />

können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 63a “Oberes<br />

Rothenmoos” unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Lindau deren Inhalt<br />

nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit<br />

des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB,<br />

§ 4a Abs. 6 BauGB).<br />

Ihre Stellungnahmen im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung werden vom<br />

Stadtbauamt überprüft und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.<br />

Der Stadtrat entschließt hierbei, ob die Stellungnahmen zu einer Änderung<br />

oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt.<br />

Für Fragen zum Inhalt des Entwurfs des Bebauungsplanes können Sie sich an<br />

das Stadtbauamt Lindau, Stadtplanung, Selina Schöller-Mann, unter der Telefonnummer<br />

08382 / 918 614 oder an stadtplanung@lindau.de wenden.<br />

Ihre Stellungnahme können Sie per Post an folgende Adresse senden:<br />

Stadtbauamt Lindau (B) Abt. Stadtplanung und Bauordnung<br />

Bregenzer Straße 8, 88131 Lindau (B)<br />

oder per E-Mail an: stadtplanung@lindau.de<br />

Datenschutz<br />

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.<br />

6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern<br />

Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine<br />

Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen<br />

Sie bitte dem Formblatt “Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren”<br />

das ebenfalls öffentlich ausliegt.<br />

www.stadtlindau.de<br />

Stadt Lindau<br />

(Bodensee)<br />

Stadt will Gewerbetreibende<br />

entlasten –<br />

OB Dr. Gerhard Ecker<br />

sagt Stundungen zu<br />

Die Stadt Lindau (B) bietet Abgabepflichtigen<br />

die Möglichkeit<br />

an, die Vorauszahlungen auf den<br />

Fremdenverkehrsbeitrag auf Antrag<br />

herabzusetzen. In Bezug auf<br />

die Gewerbesteuer können zinslose<br />

Stundungen bei der Stadt<br />

Lindau (B) beantragt werden.<br />

„Die absolut notwendigen Maßnahmen<br />

im Zusammenhang mit<br />

dem Cotrona-Virus bedeuten<br />

für viele kleine und mittelständische<br />

Unternehmen in Lindau<br />

eine große Belastung“, sagt OB<br />

Dr. Gerhard Ecker. „Wir sind uns<br />

unserer Verantwortung als Stadt<br />

bewusst und wollen die heimische<br />

Wirtschaft in dieser schwierigen<br />

Zeit unterstützen“, so Dr.<br />

Ecker weiter.<br />

„Bei der Gewerbesteuervorauszahlung<br />

ist die Stadt an die<br />

Bescheide des Finanzamts gebunden,<br />

daher können wir hier<br />

nur eine Stundung anbieten“,<br />

fügt Kämmerer Felix Eisenbach<br />

an. Die Anträge können direkt<br />

an die Steuerabteilung (steuerabteilung@lindau.de)<br />

gerichtet<br />

werden.<br />

Änderung beim<br />

Fundamt<br />

Briefkasten ist zugänglich<br />

Aufgrund der aktuellen Situation<br />

hat die Stadtverwaltung<br />

Lindau zunächst bis<br />

einschließlich 19. April 2020<br />

geschlossen. Daher können<br />

größere Fundsachen vorerst<br />

nicht beim Fundamt abgegeben<br />

werden.<br />

Deshalb bittet die Stadtverwaltung<br />

darum, diese zuhause aufzubewahren<br />

und das Fundamt<br />

telefonisch unter 08382/918-<br />

317 oder unter der E-Mail-<br />

Adresse fundamt@lindau.de<br />

über den Fund zu informieren.<br />

Kleinere Fundgegenstände, wie<br />

Schlüssel, Geldbeutel oder Dokumente,<br />

können die Finder in<br />

die Briefkästen der Stadtverwaltung<br />

einwerfen unter der<br />

Angabe der Funddaten. JW<br />

Hafen und Leuchtturm<br />

geschlossen<br />

Keine Krantermine<br />

Wegen der Maßnahmen gegen<br />

den Corona-Virus schließt die<br />

Stadt Lindau weitere Einrichtungen.<br />

Die Hafenanlagen „<strong>Lindauer</strong><br />

Seehafen“ und „Kleiner See“<br />

sind ebenfalls vorerst bis zum<br />

19. April nicht nutzbar. Auch<br />

der städtische Derrickkran<br />

kann nicht genutzt werden. Des<br />

Weiteren bleibt auch eines der<br />

<strong>Lindauer</strong> Wahrzeichen, der<br />

Leuchtturm, geschlossen JW

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