21.03.2020 Lindauer Bürgerzeitung
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6 21. März 2020 • BZ Ausgabe KW 12/20<br />
AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />
Bekanntmachung<br />
Bebauungsplan Nr. 63a “Oberes Rothenmoos”,<br />
ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB<br />
– erneute öffentliche Auslegung nach § 4a (3) BauGB –<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat in seiner öffentlichen Sitzung am<br />
27.02.2020 den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 63a „Oberes<br />
Rothenmoos“, ergänzendes Verfahren gebilligt. Zugleich wurde vom Stadtrat<br />
der Stadt Lindau (B) die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung und die erneute<br />
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §<br />
4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.<br />
Die erneute Auslegung ist aufgrund von erforderlichen Änderungen des Bebauungsplanentwurfs<br />
hinsichtlich vorgebrachter Stellungnahmen im Rahmen der<br />
öffentlichen Auslegung, sowie aufgrund von sich im Laufe des Planungsprozesses<br />
ergebenden Planänderungen erforderlich.<br />
Ziel und Zweck der Planung<br />
DDie GWG, <strong>Lindauer</strong> Wohnungsbaugesellschaft mbH beabsichtigt, im Plangebiet<br />
eine Wohnbebauung zu entwickeln.<br />
Hierzu wurde bereits im September 2017 der zur planungsrechtlichen Sicherung<br />
der Bebauung notwendige Bebauungsplan als Satzung beschlossen.<br />
Aufgrund dessen, dass sich zwischenzeitlich die immissionsschutzrechtlichen<br />
Gegebenheiten in Bezug auf das umliegende Gewerbe geändert haben, wird<br />
der Bebauungsplan in einem ergänzenden Verfahren nochmals überarbeitet.<br />
In diesem Zuge wird ebenfalls nochmals die bestehende sowie die künftig geplante<br />
Verkehrsführung auf Alternativen untersucht.<br />
Ziel des Bebauungsplanes ist weiterhin die planungsrechtliche Sicherung der<br />
vorgesehenen Entwicklung im Plangebiet als allgemeines Wohngebiet sowie<br />
in Verbindung die Schaffung einer großzügigen Ein- und Durchgrünung.<br />
Räumliche Abgrenzung des Plangebietes<br />
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Reutin. Das Plangebiet wird begrenzt<br />
- im Norden und Westen durch die bestehende Bebauung „Auf der Hasenbank“<br />
und des „Hammerwegs“<br />
- im Süden durch landwirtschaftliche Flächen<br />
- im Osten durch eine bestehende gewerbliche Bebauung sowie eine Obstanlage<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn.<br />
139, 139/2, 139/3, 139/4, 139/5, 139/6, 139/7, 139/8, 139/9, 139/10, 142,<br />
142/1, 142/2, 142/3, 142/4, 143, 145, 145/1, 146, 146/1, 146/2, 146/3,<br />
148/1, 148/2, 148/3, 148/4, 148/5, 155 und 598/1 724/1, 725/4, 725/6,<br />
725/7, 725/8, 739, 741/1 und 741/2 der Gemarkung Reutin und weist eine<br />
Größe von ca. 2,65 ha auf.<br />
Geltungsbereich zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 63a „Oberes Rothenmoos“<br />
und verkleinerte Darstellung des Entwurfes, unmaßstäblich<br />
Angabe verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen<br />
Es werden zusätzlich folgende bisher verfügbaren umweltbezogenen Informationen<br />
mit ausgelegt:<br />
Umweltbericht (Bestandteil der Planunterlagen) mit Untersuchungen zu<br />
- dem Schutzgut Boden mit Aussagen zur Versiegelung des Bodens<br />
- dem Schutzgut Wasser mit Darstellung der Auswirkungen der Planung auf den<br />
Grundwasserspiegel<br />
Klick dich rein und du weißt mehr!<br />
Amtsblatt Stadt Lindau<br />
(Bodensee)<br />
- dem Schutzgut Klima/Luft mit Darstellung der Auswirkungen des Vorhabens<br />
auf lokalklimatische Funktionen, Kaltluftentstehung und Lufthygiene<br />
- den Schutzgütern Biotope/Pflanzen/Tiere mit Darstellung der Aussagen zu<br />
Biotop und Naturschutzgebieten sowie zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen<br />
- dem Schutzgut Landschaftsbild mit Lagedarstellung des Vorhabens im Landschaftsraum<br />
sowie die Ein- und Durchgrünung des Plangebietes<br />
- dem Schutzgut Mensch und die Auswirkungen der zu erwartenden verkehrlichen<br />
und Lärmbedingten Auswirkungen sowie der Vorbelastung durch die<br />
Immissionen aus den umliegenden landwirtschaftlichen Flächen<br />
- den Kultur- und Sachgütern im Hinblick auf Denkmale und den Verlust der<br />
landwirtschaftlichen Flächen<br />
Schalltechnische Untersuchung des Büros pm Akustik (Stand 29.07.2019 und<br />
13.01.2020) mit Aussagen zu<br />
- den künftig vorhandenen Schallquellen sowie den schalltechnischen Auswirkungen<br />
des Vorhabens auf die geplante und umliegende Bebauung<br />
Artenschutzrechtliche Einschätzung des Büros Umweltkonzept, Dipl. Biologin<br />
Tanja Irg (Stand Juni 2016, ergänzt am 24.10.2019) mit Aussagen zu<br />
- artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen (Vögel und Fledermäuse)<br />
Verkehrsgutachten des Büros Besch und Partner (Stand 29.07.2019) mit Aussagen<br />
zu<br />
- möglichen Erschließungsvarianten des Plangebietes sowie den zu erwartenden<br />
Verkehrsmengen<br />
Umweltinformationen aus verfügbaren Stellungnahmen der Behörden und der<br />
sonstigen Träger öffentlicher Belange (Landratsamt Lindau (B) Immissionsschutz,<br />
Landratsamt Lindau (B) Bodenschutz, Landratsamt Lindau (B) Untere<br />
Naturschutzbehörde, Landratsamt Lindau (B) Wasserrecht, BUND, Wasserwirtschaftsamt<br />
Kempten, Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten) mit<br />
Informationen<br />
- zum Immissionsschutz im Hinblick auf den Umgang mit dem zu erwartenden<br />
Verkehrslärm<br />
- zum Umgang bzw. der Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers<br />
- zu Notwendigkeit einer Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung<br />
- zum Flächenverbrauch von landwirtschaftlichen Flächen<br />
Umweltinformationen aus verfügbaren Stellungnahmen der Öffentlichkeit<br />
(Schreiben von Bürgern)<br />
- zur Flächeninanspruchnahme der östlich angrenzenden Obstplantage<br />
- zur geplanten Verkehrserschließung insbesondere im Bereich des nördlichen<br />
Hammerwegs<br />
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.<br />
Öffentliche Auslegung nach § 4a (3) BauGB<br />
Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 27.02.2020 liegt mit seiner<br />
Begründung in der Zeit von Montag, 30.03.2020 bis einschließlich Freitag,<br />
17.04.2020 im Foyer des Stadtbauamtes der Stadt Lindau (B), Bregenzer Straße<br />
8, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind von<br />
Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von<br />
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr sowie nach Vereinbarung. Auf Wunsch wird die Planung<br />
erläutert. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder<br />
während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.<br />
Die Planunterlagen können auch im Internet, auf der Homepage der Stadt<br />
Lindau (B) (unter Bürger, Politik & Verwaltung – Planen & Bauen – Öffentliche<br />
Auslegungen) eingesehen werden.<br />
Stellungnahmen können nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben<br />
werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind,<br />
können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 63a “Oberes<br />
Rothenmoos” unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Lindau deren Inhalt<br />
nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit<br />
des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB,<br />
§ 4a Abs. 6 BauGB).<br />
Ihre Stellungnahmen im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung werden vom<br />
Stadtbauamt überprüft und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.<br />
Der Stadtrat entschließt hierbei, ob die Stellungnahmen zu einer Änderung<br />
oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt.<br />
Für Fragen zum Inhalt des Entwurfs des Bebauungsplanes können Sie sich an<br />
das Stadtbauamt Lindau, Stadtplanung, Selina Schöller-Mann, unter der Telefonnummer<br />
08382 / 918 614 oder an stadtplanung@lindau.de wenden.<br />
Ihre Stellungnahme können Sie per Post an folgende Adresse senden:<br />
Stadtbauamt Lindau (B) Abt. Stadtplanung und Bauordnung<br />
Bregenzer Straße 8, 88131 Lindau (B)<br />
oder per E-Mail an: stadtplanung@lindau.de<br />
Datenschutz<br />
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art.<br />
6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern<br />
Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine<br />
Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen<br />
Sie bitte dem Formblatt “Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren”<br />
das ebenfalls öffentlich ausliegt.<br />
www.stadtlindau.de<br />
Stadt Lindau<br />
(Bodensee)<br />
Stadt will Gewerbetreibende<br />
entlasten –<br />
OB Dr. Gerhard Ecker<br />
sagt Stundungen zu<br />
Die Stadt Lindau (B) bietet Abgabepflichtigen<br />
die Möglichkeit<br />
an, die Vorauszahlungen auf den<br />
Fremdenverkehrsbeitrag auf Antrag<br />
herabzusetzen. In Bezug auf<br />
die Gewerbesteuer können zinslose<br />
Stundungen bei der Stadt<br />
Lindau (B) beantragt werden.<br />
„Die absolut notwendigen Maßnahmen<br />
im Zusammenhang mit<br />
dem Cotrona-Virus bedeuten<br />
für viele kleine und mittelständische<br />
Unternehmen in Lindau<br />
eine große Belastung“, sagt OB<br />
Dr. Gerhard Ecker. „Wir sind uns<br />
unserer Verantwortung als Stadt<br />
bewusst und wollen die heimische<br />
Wirtschaft in dieser schwierigen<br />
Zeit unterstützen“, so Dr.<br />
Ecker weiter.<br />
„Bei der Gewerbesteuervorauszahlung<br />
ist die Stadt an die<br />
Bescheide des Finanzamts gebunden,<br />
daher können wir hier<br />
nur eine Stundung anbieten“,<br />
fügt Kämmerer Felix Eisenbach<br />
an. Die Anträge können direkt<br />
an die Steuerabteilung (steuerabteilung@lindau.de)<br />
gerichtet<br />
werden.<br />
Änderung beim<br />
Fundamt<br />
Briefkasten ist zugänglich<br />
Aufgrund der aktuellen Situation<br />
hat die Stadtverwaltung<br />
Lindau zunächst bis<br />
einschließlich 19. April 2020<br />
geschlossen. Daher können<br />
größere Fundsachen vorerst<br />
nicht beim Fundamt abgegeben<br />
werden.<br />
Deshalb bittet die Stadtverwaltung<br />
darum, diese zuhause aufzubewahren<br />
und das Fundamt<br />
telefonisch unter 08382/918-<br />
317 oder unter der E-Mail-<br />
Adresse fundamt@lindau.de<br />
über den Fund zu informieren.<br />
Kleinere Fundgegenstände, wie<br />
Schlüssel, Geldbeutel oder Dokumente,<br />
können die Finder in<br />
die Briefkästen der Stadtverwaltung<br />
einwerfen unter der<br />
Angabe der Funddaten. JW<br />
Hafen und Leuchtturm<br />
geschlossen<br />
Keine Krantermine<br />
Wegen der Maßnahmen gegen<br />
den Corona-Virus schließt die<br />
Stadt Lindau weitere Einrichtungen.<br />
Die Hafenanlagen „<strong>Lindauer</strong><br />
Seehafen“ und „Kleiner See“<br />
sind ebenfalls vorerst bis zum<br />
19. April nicht nutzbar. Auch<br />
der städtische Derrickkran<br />
kann nicht genutzt werden. Des<br />
Weiteren bleibt auch eines der<br />
<strong>Lindauer</strong> Wahrzeichen, der<br />
Leuchtturm, geschlossen JW