03/2019 · 22 VDB Viele Augen, viele Hände, viele Verbände Jede IWA erfordert schon weit vor dem März-Termin viele koordinierte Vorbereitungsaufgaben von den Ausstellern. Erst recht von den mittragenden Verbänden wie dem Herstellerverband JSM oder beim Verband der Büchsenmacher und Waffenfachhändler, der 2019 seinen 70. Geburtstag feiert. In diesem Jahr kam allerdings ein Faktor hinzu, der die VDB-Geschäftsstelle, das Präsidium und auch die anderen im Forum Waffenrecht (FWR) vertretenen Interessenverbände gehörig unter Termindruck setzte. Am 17. Januar traf der sogenannte Referentenentwurf zum „3. Waffenrechts-Änderungsgesetz“ zur Stellungnahme der betroffenen Verbände ein, die bitteschön schon bis zum 1. Februar, also in nur zwei Wochen einzureichen sei. Eine kurze Woche Fristverlängerung konnten die Verbände auf Nachfrage noch aushandeln, waren doch zur selben Zeit fast alle damit befassten Verbandskollegen auf der Shot Show in Las Vegas. Während sich das Bundesministerium des Innern für den Entwurf mehr als ein Jahr Zeit ließ und weiteren, auch mit Strafgeldern belegten Verzug mit der Neuformung der Ministeriumsposten nach der verzögerten Regierungsbildung entschuldigte, ist von einer in vielen Gesprächen mit dem FWR und auch dem VDB angekündigten „1-zu- 1-Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie“ nicht viel zu lesen. Dies wäre zwar schon deutlich strenger, als etwa andere EU-Nachbarn wie Österreich oder Frankreich vorgegangen sind. Aber damit nicht genug: Viele gerade die Hersteller und Händler betreffende Verschärfungen wurden mit im BMI-Entwurf untergebracht, nach dem Motto „das wollten wir immer schon mal durchsetzen“. Auch die Sportschützen wären in vielen Detailfragen stark betroffen, wenn der Entwurf (der noch nicht in die Ausschüsse oder gar ins Parlament ging) tatsächlich umgesetzt würde. Vom eigentlichen Ziel der EU- Richtlinie, nämlich den Terrorismus einzudämmen, kann ohnehin keine Rede mehr sein. Der VDB hat daher umgehend eine Stellungnahme nach Verbandsvorgaben bei einer renommierten Waffenrechts-Kanzlei in Auftrag gegeben, parallel aber auch die Mitgliedsunternehmen gebeten, die sie betreffenden Kritikpunkte aufzulisten. Die „Schwarmintelligenz“ sparte Zeit und deckte zudem Tücken auf, die man erst auf den zweiten Blick erkennt. In einem weiteren Schritt wurden alle anderen betroffenen Verbände transparent von den VDB-Standpunkten informiert, mit der Bitte, die ihre „Sparte“ betreffenden Punkte ebenso detailliert und fristgerecht ans Ministerium zu melden. So erhält das BMI eine breit gefächerte Liste aller möglichen Interessenskonflikte. Beispiele: eine quasi lebenslange Bedürfnisprüfung in regelmäßigen Abständen – mit dem entsprechenden Wert- und Eigentumsverlust bei Abgabe teurer Waffen im Alter, Verbote von Magazinen mit großer Kapazität auch rückwirkend (!) ab Mitte 2017, eine Kennzeichnung aller wesentlichen Waffenteile mit behördentypisch langen Texten und nicht zuletzt die Vorgaben der elektronischen Erfassung für das Nationale Waffenregister, die manchen älteren Händler wegen der hohen Investition in die Technik und bei nicht sicherer Nachfolgeregelung zur Aufgabe zwingen dürfte. Nicht ungewollt, dieser „Kollateralschaden“, könnte man meinen. Die VDB-Stellungnahme wird nach der Einreichung beim BMI auch auf der Verbands-Webseite veröffentlicht – dort ist zudem mehr Platz für Details als in der hiesigen monatlichen Rubrik. Auch das Innenministerium wird im Zuge der neuen Transparenzbestrebungen der Regierung alle Stellungnahmen der Verbände veröffentlichen – was davon berücksichtigt, eingearbeitet und schließlich in die zuständigen Ausschüsse weitergeleitet wird, weiß niemand. Dort wird erfahrungsgemäß auch gern noch die eine oder andere Tücke eingeschmuggelt, und erst dann geht ein bis dahin zigfach veränderter Entwurf als Gesetzesvorlage in den Bundestag. Der VDB-Stand auf der IWA (Halle 3-329) wird vermutlich sehr gut besucht sein, was nicht allein an der jährlichen beliebten Verlosung liegt. An allen Tagen stehen VDB-Präsident Jürgen Triebel mit seinem Präsidium und Geschäftsführer Ingo Meinhard für alle Fragen zur Waffenrechtsnovelle zur Verfügung. Da vom endgültigen Wortlaut und dem Inkrafttreten des veränderten Waffengesetzes weitere Termine abhängen, hoffen wir, dass die vom VDB geplanten Seminare zum NWR und seiner Umsetzung zum Herbst beginnen können – mit einem adäquaten Waffengesetz, das die berechtigten Belange unseres Wirtschaftszweigs und die Wünsche der Sportschützen, Jäger, Sammler und sonstiger Waffenbesitzer ohne zusätzliche Schikanen berücksichtigt. www.vdb-waffen.de · IWA 3-329 Lernen beim VDB Auch 2019 bietet der VDB zahlreiche Seminare und Fortbildungen an. Schon am 29. April demonstriert Optik-Hersteller Zeiss in Wetzlar die „Vorteile hochwertiger Optik“ – mit anschließendem Testschießen. Für den Herbst sind die ersten Seminare zum Umgang mit dem Nationalen Waffenregister geplant. An den etwa 12 bundesweit verteilten Terminen können auch Behördenvertreter teilnehmen (bitte Mail an info@vdb-waffen.de). Gefahrgut-Seminare (ADR) werden zur regelmäßig vorgeschriebenen Fortbildung als „Webinare“ (Online-Lehrgang) angeboten, weitere Themen sind in Vorbereitung. Die Teilnehmerzahlen sind jeweils begrenzt, Anmeldung daher nur über den Mitgliederbereich bei vdb-waffen.de. www.wm-intern.de Bilder: © nmann77 - stock.adobe.com, © VDB
Modell 1761 Vereint Generationen, setzt Standards ANSCHÜTZ - ÜBER 160 JAHRE ERFAHRUNG DIE NEUE FASZINIERENDE KLEINKALIBER-GENERATION 395 Abgabe von Waffen nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis © ANSCHÜTZ IWA 2019 Halle 7A Stand 216 H&N Geschosse. Präzision aus eigener Hand. Sportlicher Erfolg fordert ein Höchstmaß an Qualität und Präzision. Unsere Geschosse verbinden beides durch die gelungene www.wm-intern.deKombination des handwerklichen Geschicks unserer Mitarbeiter mit modernen Fertigungstechnologien. www.hn-sport.de