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Waffenmarkt-Intern Ausgabe 0319

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03/2019 · 22 VDB<br />

Viele Augen, viele Hände, viele Verbände<br />

Jede IWA erfordert schon weit vor dem März-Termin viele koordinierte Vorbereitungsaufgaben<br />

von den Ausstellern. Erst recht von den mittragenden<br />

Verbänden wie dem Herstellerverband JSM oder beim Verband der Büchsenmacher<br />

und Waffenfachhändler, der 2019 seinen 70. Geburtstag feiert.<br />

In diesem Jahr kam allerdings ein Faktor hinzu, der die VDB-Geschäftsstelle,<br />

das Präsidium und auch die anderen im Forum Waffenrecht (FWR) vertretenen<br />

Interessenverbände gehörig unter Termindruck setzte. Am 17. Januar traf<br />

der sogenannte Referentenentwurf zum „3. Waffenrechts-Änderungsgesetz“<br />

zur Stellungnahme der betroffenen Verbände ein, die bitteschön schon<br />

bis zum 1. Februar, also in nur zwei Wochen einzureichen sei. Eine kurze<br />

Woche Fristverlängerung konnten die Verbände auf Nachfrage noch aushandeln,<br />

waren doch zur selben Zeit fast alle damit befassten Verbandskollegen<br />

auf der Shot Show in Las Vegas. Während sich das Bundesministerium<br />

des Innern für den Entwurf mehr als ein Jahr Zeit ließ und weiteren, auch<br />

mit Strafgeldern belegten Verzug mit der Neuformung der Ministeriumsposten<br />

nach der verzögerten Regierungsbildung entschuldigte, ist von einer in<br />

vielen Gesprächen mit dem FWR und auch dem VDB angekündigten „1-zu-<br />

1-Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie“ nicht viel zu lesen. Dies wäre zwar<br />

schon deutlich strenger, als etwa andere EU-Nachbarn wie Österreich oder<br />

Frankreich vorgegangen sind. Aber damit nicht genug: Viele gerade die Hersteller<br />

und Händler betreffende Verschärfungen wurden mit im BMI-Entwurf<br />

untergebracht, nach dem Motto „das wollten wir immer schon mal durchsetzen“.<br />

Auch die Sportschützen wären in vielen Detailfragen stark betroffen,<br />

wenn der Entwurf (der noch nicht in die Ausschüsse oder gar ins Parlament<br />

ging) tatsächlich umgesetzt würde. Vom eigentlichen Ziel der EU-<br />

Richtlinie, nämlich den Terrorismus einzudämmen, kann ohnehin keine<br />

Rede mehr sein.<br />

Der VDB hat daher umgehend eine Stellungnahme nach Verbandsvorgaben<br />

bei einer renommierten Waffenrechts-Kanzlei in Auftrag gegeben, parallel<br />

aber auch die Mitgliedsunternehmen gebeten, die sie betreffenden Kritikpunkte<br />

aufzulisten. Die „Schwarmintelligenz“ sparte Zeit und deckte zudem<br />

Tücken auf, die man erst auf den zweiten Blick erkennt. In einem weiteren<br />

Schritt wurden alle anderen betroffenen Verbände transparent von den<br />

VDB-Standpunkten informiert, mit der Bitte, die ihre „Sparte“ betreffenden<br />

Punkte ebenso detailliert und fristgerecht ans Ministerium zu melden. So<br />

erhält das BMI eine breit gefächerte Liste aller möglichen Interessenskonflikte.<br />

Beispiele: eine quasi lebenslange Bedürfnisprüfung in regelmäßigen<br />

Abständen – mit dem entsprechenden Wert- und Eigentumsverlust bei Abgabe<br />

teurer Waffen im Alter, Verbote von Magazinen mit großer Kapazität<br />

auch rückwirkend (!) ab Mitte 2017, eine Kennzeichnung aller wesentlichen<br />

Waffenteile mit behördentypisch langen Texten und nicht zuletzt die Vorgaben<br />

der elektronischen Erfassung für das Nationale Waffenregister, die<br />

manchen älteren Händler wegen der hohen Investition in die Technik und<br />

bei nicht sicherer Nachfolgeregelung zur Aufgabe zwingen dürfte. Nicht ungewollt,<br />

dieser „Kollateralschaden“, könnte man meinen.<br />

Die VDB-Stellungnahme wird nach der Einreichung beim BMI auch auf der<br />

Verbands-Webseite veröffentlicht – dort ist zudem mehr Platz für Details als<br />

in der hiesigen monatlichen Rubrik. Auch das Innenministerium wird im<br />

Zuge der neuen Transparenzbestrebungen der Regierung alle Stellungnahmen<br />

der Verbände veröffentlichen – was davon berücksichtigt, eingearbeitet<br />

und schließlich in die zuständigen Ausschüsse weitergeleitet wird, weiß<br />

niemand. Dort wird erfahrungsgemäß auch gern noch die eine oder andere<br />

Tücke eingeschmuggelt, und erst dann geht ein bis dahin zigfach veränderter<br />

Entwurf als Gesetzesvorlage in den Bundestag.<br />

Der VDB-Stand auf der IWA (Halle 3-329) wird vermutlich sehr gut besucht<br />

sein, was nicht allein an der jährlichen beliebten Verlosung liegt. An allen<br />

Tagen stehen VDB-Präsident Jürgen Triebel mit seinem Präsidium und Geschäftsführer<br />

Ingo Meinhard für alle Fragen zur Waffenrechtsnovelle zur<br />

Verfügung. Da vom endgültigen Wortlaut und dem Inkrafttreten des veränderten<br />

Waffengesetzes weitere Termine abhängen, hoffen wir, dass die vom<br />

VDB geplanten Seminare zum NWR und seiner Umsetzung zum Herbst beginnen<br />

können – mit einem adäquaten Waffengesetz, das die berechtigten<br />

Belange unseres Wirtschaftszweigs und die Wünsche der Sportschützen,<br />

Jäger, Sammler und sonstiger Waffenbesitzer ohne zusätzliche Schikanen<br />

berücksichtigt. www.vdb-waffen.de · IWA 3-329<br />

Lernen beim VDB<br />

Auch 2019 bietet der VDB zahlreiche Seminare und Fortbildungen an. Schon<br />

am 29. April demonstriert Optik-Hersteller Zeiss in Wetzlar die „Vorteile hochwertiger<br />

Optik“ – mit anschließendem Testschießen. Für den Herbst sind die<br />

ersten Seminare zum Umgang mit dem Nationalen Waffenregister geplant.<br />

An den etwa 12 bundesweit verteilten Terminen können auch Behördenvertreter<br />

teilnehmen (bitte Mail an info@vdb-waffen.de). Gefahrgut-Seminare<br />

(ADR) werden zur regelmäßig vorgeschriebenen Fortbildung als „Webinare“<br />

(Online-Lehrgang) angeboten, weitere Themen sind in Vorbereitung. Die Teilnehmerzahlen<br />

sind jeweils begrenzt, Anmeldung daher nur über den Mitgliederbereich<br />

bei vdb-waffen.de.<br />

www.wm-intern.de<br />

Bilder: © nmann77 - stock.adobe.com, © VDB

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