Waffenmarkt-Intern Ausgabe 0319
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03/2019 · 22 VDB<br />
Viele Augen, viele Hände, viele Verbände<br />
Jede IWA erfordert schon weit vor dem März-Termin viele koordinierte Vorbereitungsaufgaben<br />
von den Ausstellern. Erst recht von den mittragenden<br />
Verbänden wie dem Herstellerverband JSM oder beim Verband der Büchsenmacher<br />
und Waffenfachhändler, der 2019 seinen 70. Geburtstag feiert.<br />
In diesem Jahr kam allerdings ein Faktor hinzu, der die VDB-Geschäftsstelle,<br />
das Präsidium und auch die anderen im Forum Waffenrecht (FWR) vertretenen<br />
Interessenverbände gehörig unter Termindruck setzte. Am 17. Januar traf<br />
der sogenannte Referentenentwurf zum „3. Waffenrechts-Änderungsgesetz“<br />
zur Stellungnahme der betroffenen Verbände ein, die bitteschön schon<br />
bis zum 1. Februar, also in nur zwei Wochen einzureichen sei. Eine kurze<br />
Woche Fristverlängerung konnten die Verbände auf Nachfrage noch aushandeln,<br />
waren doch zur selben Zeit fast alle damit befassten Verbandskollegen<br />
auf der Shot Show in Las Vegas. Während sich das Bundesministerium<br />
des Innern für den Entwurf mehr als ein Jahr Zeit ließ und weiteren, auch<br />
mit Strafgeldern belegten Verzug mit der Neuformung der Ministeriumsposten<br />
nach der verzögerten Regierungsbildung entschuldigte, ist von einer in<br />
vielen Gesprächen mit dem FWR und auch dem VDB angekündigten „1-zu-<br />
1-Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie“ nicht viel zu lesen. Dies wäre zwar<br />
schon deutlich strenger, als etwa andere EU-Nachbarn wie Österreich oder<br />
Frankreich vorgegangen sind. Aber damit nicht genug: Viele gerade die Hersteller<br />
und Händler betreffende Verschärfungen wurden mit im BMI-Entwurf<br />
untergebracht, nach dem Motto „das wollten wir immer schon mal durchsetzen“.<br />
Auch die Sportschützen wären in vielen Detailfragen stark betroffen,<br />
wenn der Entwurf (der noch nicht in die Ausschüsse oder gar ins Parlament<br />
ging) tatsächlich umgesetzt würde. Vom eigentlichen Ziel der EU-<br />
Richtlinie, nämlich den Terrorismus einzudämmen, kann ohnehin keine<br />
Rede mehr sein.<br />
Der VDB hat daher umgehend eine Stellungnahme nach Verbandsvorgaben<br />
bei einer renommierten Waffenrechts-Kanzlei in Auftrag gegeben, parallel<br />
aber auch die Mitgliedsunternehmen gebeten, die sie betreffenden Kritikpunkte<br />
aufzulisten. Die „Schwarmintelligenz“ sparte Zeit und deckte zudem<br />
Tücken auf, die man erst auf den zweiten Blick erkennt. In einem weiteren<br />
Schritt wurden alle anderen betroffenen Verbände transparent von den<br />
VDB-Standpunkten informiert, mit der Bitte, die ihre „Sparte“ betreffenden<br />
Punkte ebenso detailliert und fristgerecht ans Ministerium zu melden. So<br />
erhält das BMI eine breit gefächerte Liste aller möglichen Interessenskonflikte.<br />
Beispiele: eine quasi lebenslange Bedürfnisprüfung in regelmäßigen<br />
Abständen – mit dem entsprechenden Wert- und Eigentumsverlust bei Abgabe<br />
teurer Waffen im Alter, Verbote von Magazinen mit großer Kapazität<br />
auch rückwirkend (!) ab Mitte 2017, eine Kennzeichnung aller wesentlichen<br />
Waffenteile mit behördentypisch langen Texten und nicht zuletzt die Vorgaben<br />
der elektronischen Erfassung für das Nationale Waffenregister, die<br />
manchen älteren Händler wegen der hohen Investition in die Technik und<br />
bei nicht sicherer Nachfolgeregelung zur Aufgabe zwingen dürfte. Nicht ungewollt,<br />
dieser „Kollateralschaden“, könnte man meinen.<br />
Die VDB-Stellungnahme wird nach der Einreichung beim BMI auch auf der<br />
Verbands-Webseite veröffentlicht – dort ist zudem mehr Platz für Details als<br />
in der hiesigen monatlichen Rubrik. Auch das Innenministerium wird im<br />
Zuge der neuen Transparenzbestrebungen der Regierung alle Stellungnahmen<br />
der Verbände veröffentlichen – was davon berücksichtigt, eingearbeitet<br />
und schließlich in die zuständigen Ausschüsse weitergeleitet wird, weiß<br />
niemand. Dort wird erfahrungsgemäß auch gern noch die eine oder andere<br />
Tücke eingeschmuggelt, und erst dann geht ein bis dahin zigfach veränderter<br />
Entwurf als Gesetzesvorlage in den Bundestag.<br />
Der VDB-Stand auf der IWA (Halle 3-329) wird vermutlich sehr gut besucht<br />
sein, was nicht allein an der jährlichen beliebten Verlosung liegt. An allen<br />
Tagen stehen VDB-Präsident Jürgen Triebel mit seinem Präsidium und Geschäftsführer<br />
Ingo Meinhard für alle Fragen zur Waffenrechtsnovelle zur<br />
Verfügung. Da vom endgültigen Wortlaut und dem Inkrafttreten des veränderten<br />
Waffengesetzes weitere Termine abhängen, hoffen wir, dass die vom<br />
VDB geplanten Seminare zum NWR und seiner Umsetzung zum Herbst beginnen<br />
können – mit einem adäquaten Waffengesetz, das die berechtigten<br />
Belange unseres Wirtschaftszweigs und die Wünsche der Sportschützen,<br />
Jäger, Sammler und sonstiger Waffenbesitzer ohne zusätzliche Schikanen<br />
berücksichtigt. www.vdb-waffen.de · IWA 3-329<br />
Lernen beim VDB<br />
Auch 2019 bietet der VDB zahlreiche Seminare und Fortbildungen an. Schon<br />
am 29. April demonstriert Optik-Hersteller Zeiss in Wetzlar die „Vorteile hochwertiger<br />
Optik“ – mit anschließendem Testschießen. Für den Herbst sind die<br />
ersten Seminare zum Umgang mit dem Nationalen Waffenregister geplant.<br />
An den etwa 12 bundesweit verteilten Terminen können auch Behördenvertreter<br />
teilnehmen (bitte Mail an info@vdb-waffen.de). Gefahrgut-Seminare<br />
(ADR) werden zur regelmäßig vorgeschriebenen Fortbildung als „Webinare“<br />
(Online-Lehrgang) angeboten, weitere Themen sind in Vorbereitung. Die Teilnehmerzahlen<br />
sind jeweils begrenzt, Anmeldung daher nur über den Mitgliederbereich<br />
bei vdb-waffen.de.<br />
www.wm-intern.de<br />
Bilder: © nmann77 - stock.adobe.com, © VDB