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Aktivitäten im Thüringer Kristallhof in Gernewitz zum ... - Stadtroda

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4<br />

<strong>Stadtroda</strong>er Zeitung 08/09<br />

7 Ortsteil <strong>Gernewitz</strong><br />

Ortsteil Podelsatz<br />

Denkmalhof <strong>Gernewitz</strong><br />

<strong>Gernewitz</strong>er Straße 30<br />

X Die Geme<strong>in</strong>de ist <strong>in</strong> 7 allgeme<strong>in</strong>e Wahlbezirke e<strong>in</strong>geteilt.<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten <strong>in</strong> der Zeit<br />

vom<br />

03.08.2009 bis 09.08.2009<br />

übersandt worden s<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, <strong>in</strong> dem der Wahlberechtigte zu<br />

wählen hat.<br />

Der Briefwahlvorstand / Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses<br />

um<br />

zusammen.<br />

18:00 Uhr <strong>in</strong> Eisenberg, 30.08.2009, Landratsamt, Im Schloß<br />

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Wahlraum des Wahlbezirks wählen, <strong>in</strong> dessen Wählerverzeichnis er<br />

e<strong>in</strong>getragen ist.<br />

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl<br />

mitzubr<strong>in</strong>gen.<br />

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.<br />

Gewählt wird mit amtlichen St<strong>im</strong>mzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes den St<strong>im</strong>mzettel<br />

ausgehändigt.<br />

Jeder Wähler hat e<strong>in</strong>e Wahlkreisst<strong>im</strong>me und e<strong>in</strong>e Landesst<strong>im</strong>me.<br />

Der St<strong>im</strong>mzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />

1. für die Wahl <strong>im</strong> Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen Wahlkreisvorschläge unter Angabe<br />

der Partei, sofern sie e<strong>in</strong>e Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Wahlkreisvorschlägen<br />

außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers e<strong>in</strong>en Kreis für die Kennzeichnung,<br />

2. für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien, sofern sie e<strong>in</strong>e Kurzbezeichnung<br />

verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten<br />

und l<strong>in</strong>ks von der Parteibezeichnung e<strong>in</strong>en Kreis für die Kennzeichnung.<br />

Der Wähler gibt<br />

se<strong>in</strong>e Wahlkreisst<strong>im</strong>me <strong>in</strong> der Weise ab,<br />

dass er auf dem l<strong>in</strong>ken Teil des St<strong>im</strong>mzettels durch e<strong>in</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere<br />

Weise e<strong>in</strong>deutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,<br />

und se<strong>in</strong>e Landesst<strong>im</strong>me <strong>in</strong> der Weise,<br />

dass er auf dem rechten Teil des St<strong>im</strong>mzettels durch e<strong>in</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere<br />

Weise e<strong>in</strong>deutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.<br />

Der St<strong>im</strong>mzettel muss vom Wähler <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Wahlzelle des Wahlraumes oder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em besonderen Nebenraum<br />

gekennzeichnet und <strong>in</strong> der Weise gefaltet werden, dass se<strong>in</strong>e St<strong>im</strong>mabgabe nicht erkennbar ist.<br />

4. Die Wahlhandlung sowie die <strong>im</strong> Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des<br />

Wahlergebnisses <strong>im</strong> Wahlbezirk s<strong>in</strong>d öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Bee<strong>in</strong>trächtigung des<br />

Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

5. Wähler, die e<strong>in</strong>en Wahlsche<strong>in</strong> haben, können an der Wahl <strong>im</strong> Wahlkreis, <strong>in</strong> dem der Wahlsche<strong>in</strong> ausgestellt ist,<br />

a) durch St<strong>im</strong>mabgabe <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises<br />

oder<br />

b) durch Briefwahl teilnehmen.<br />

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Geme<strong>in</strong>de e<strong>in</strong>en amtlichen St<strong>im</strong>mzettel, e<strong>in</strong>en amtlichen<br />

Wahlumschlag sowie e<strong>in</strong>en amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und se<strong>in</strong>en Wahlbrief mit dem St<strong>im</strong>mzettel<br />

(<strong>im</strong> verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlsche<strong>in</strong> so rechtzeitig der auf dem<br />

Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr<br />

e<strong>in</strong>geht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />

6. Jeder Wahlberechtigte kann se<strong>in</strong> Wahlrecht nur e<strong>in</strong>mal und nur persönlich ausüben (§ 15 Abs. 4 des <strong>Thür<strong>in</strong>ger</strong><br />

Landeswahlgesetzes).

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