Aktivitäten im Thüringer Kristallhof in Gernewitz zum ... - Stadtroda
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6<br />
<strong>Stadtroda</strong>er Zeitung 08/09<br />
Bekanntmachung<br />
der Geme<strong>in</strong>debehörde<br />
über das Recht auf E<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis<br />
und die Erteilung von Wahlsche<strong>in</strong>en<br />
für die Wahl <strong>zum</strong> 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009<br />
1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Stadt<br />
<strong>Stadtroda</strong><br />
wird <strong>in</strong> der Zeit vom 7. September 2009 bis 11. September 2009<br />
(20. bis 16. Tag vor der Wahl)<br />
während der allgeme<strong>in</strong>en Öffnungszeiten<br />
Rathaus, Straße des Friedens 17, 07646 <strong>Stadtroda</strong>, Z<strong>im</strong>mer 205<br />
(Ort der E<strong>in</strong>sichtnahme)<br />
für Wahlberechtigte zur E<strong>in</strong>sichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der<br />
zu se<strong>in</strong>er Person <strong>im</strong> Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragenen Daten überprüfen. Sofern e<strong>in</strong> Wahlberechtigter die Richtigkeit oder<br />
Vollständigkeit der Daten von anderen <strong>im</strong> Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen<br />
glaubhaft zu machen, aus denen sich e<strong>in</strong>e Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das<br />
Recht auf Überprüfung besteht nicht h<strong>in</strong>sichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die <strong>im</strong> Melderegister e<strong>in</strong> Sperrvermerk<br />
gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze e<strong>in</strong>getragen<br />
ist.<br />
Das Wählerverzeichnis wird <strong>im</strong> automatisierten Verfahren geführt. Die E<strong>in</strong>sichtnahme ist durch e<strong>in</strong> Bildschirmgerät möglich.<br />
Wählen kann nur, wer <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragen ist oder e<strong>in</strong>en Wahlsche<strong>in</strong> hat.<br />
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann <strong>in</strong> der Zeit vom 20. Tag bis <strong>zum</strong> 16. Tag vor der Wahl,<br />
spätestens am 11. Sept. 2009 bis 11.30 Uhr,<br />
(16. Tag vor der Wahl)<br />
bei der Geme<strong>in</strong>debehörde<br />
Stadt <strong>Stadtroda</strong>, Rathaus, Str. d. Friedens 17, 07646 <strong>Stadtroda</strong>, Zi. 205<br />
E<strong>in</strong>spruch e<strong>in</strong>legen. Der E<strong>in</strong>spruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift e<strong>in</strong>gelegt werden.<br />
3. Wahlberechtigte, die <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragen s<strong>in</strong>d, erhalten bis spätestens <strong>zum</strong><br />
6. Sept. 2009 e<strong>in</strong>e Wahlbenachrichtigung.<br />
(21. Tag vor der Wahl)<br />
Wer ke<strong>in</strong>e Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu se<strong>in</strong>, muss E<strong>in</strong>spruch gegen das Wählerverzeichnis<br />
e<strong>in</strong>legen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er se<strong>in</strong> Wahlrecht nicht ausüben kann.<br />
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragen werden und die bereits e<strong>in</strong>en Wahlsche<strong>in</strong> und<br />
Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten ke<strong>in</strong>e Wahlbenachrichtigung.<br />
4. Wer e<strong>in</strong>en Wahlsche<strong>in</strong> hat, kann an der Wahl <strong>im</strong> Wahlkreis 194<br />
Gera – Jena – Saale-Holzland-Kreis<br />
(Nummer und Name)<br />
durch St<strong>im</strong>mabgabe <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises<br />
oder<br />
durch Briefwahl<br />
teilnehmen.