11.05.2020 Aufrufe

Gemeinde Insider Mai 2020

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Präsidium

BRIEF DES PRÄSIDENTEN

Liebe Gemeindemitglieder!

Die erste schwierige Phase der Ausgangsbeschränkungen ist überstanden.

Nach und nach werden Bewegungs- und Handlungsfreiheiten

wiederhergestellt. Das ist erfreulich, bringt aber auch

einige Risiken mit sich. Bitte bleiben Sie weiterhin vorsichtig,

halten Abstand, meiden Menschenansammlungen. Tragen Sie

Schutzmasken und ermutigen Sie Ihre Mitmenschen, es Ihnen

gleichzutun. Das Coronavirus ist insofern besonders tückisch, als

dass ein Erkrankter, noch bevor er oder sie Symptome verspüren,

bereits mehrere Menschen anstecken kann.

Die Kultusgemeinde ist in ständigem Austausch mit Gesundheits-,

Sicherheits- und Kultusbehörden. Jede verifizierte Information

wird unverzüglich im Newsletter veröfentlicht (Anmeldung:

www.ikg-wien.at/newsletter) und mit betrofenen jüdischen Organisationen

erörtert. Die drei Lebensbereiche, auf die wir derzeit

ein besonderes Augenmerk legen, sind Synagogen, Schulen und

Jugendorganisationen, da diese demnächst eingeschränkt öfnen

dürfen (sofern die Infektionszahlen nicht signifikant steigen).

Klare Regeln für Synagogenöffnungen ab 15. Mai

In der Nacht auf den 1. Mai hat das Gesundheitsministerium eine

neue Verordnung zur Lockerung der Ausgangsbeschränkungen

für den öfentlichen Raum und Kundenbereiche von Betriebsstätten

erlassen. Weil auch „Einrichtungen zur Religionsausübung“

genannt wurden, haben sich einige Fragen ergeben.

Kultusministerin Susanne Raab und der Leiter des Kultusamtes

Florian Welzig haben noch am 1. Mai folgende Klarstellung übermittelt,

die im Newsletter desselben Tages veröfentlicht wurde:

„Öffentliche G‘ttesdienste, einschließlich der dabei zur Anwendung

kommenden Einschränkungen (Schutzmaskenpflicht, 10 m2

pro Person, Abstandsregelung von 2 Metern, Desinfektion, sowie

Einlasskontrollen und Ordnerdienst), sind entsprechend der Vereinbarung

mit allen anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften

ab 15. Mai wieder möglich. Diesbezüglich tritt durch die heute in

Kraft getretene VO (Verordnung, Anm.) keine Änderung ein.

Die vereinbarte Vorgangsweise und die damit verbundenen Einschränkungen

basieren auf der erhöhten Gefahr einer Infektion bei

Ansammlungen von haushaltsfremden Personen über längere Zeiträume,

als auch auf dem stark erhöhten Aerosol-Ausstoß durch Sprechen

und Singen.

Zum besseren Verständnis möchte ich darauf aufmerksam machen,

dass G‘ttesdienste nicht rechtlich geregelt, sondern zwischen Staat

und Religionsgemeinschaften vereinbart werden. Die Erwähnung

von Einrichtungen zur Religionsausübung in § 2 Abs 3 der eingangs

erwähnten Verordnung des Gesundheitsministeriums ist nicht auf

G‘ttesdienste anzuwenden, sondern bezieht sich auf das bloße Betreten

von G‘tteshäusern. Gebete mit mindestens zehn Männern

(Minjanim) sind ab dem 15. Mai möglich, vorausgesetzt die Infektionszahlen

bleiben auf niedrigem Niveau.

Jedenfalls liefen zum Zeitpunkt der

Drucklegung dieser Zeitungsausgabe

die Vorbereitungen für weitere Öfnungen

Mitte Mai auf Hochtouren. Ein

Zwischenbericht:

Mit jedem Synagogenbetreiber wurde

die Organisation nud Durchführung

von G‘ttesdiensten erörtert. Jeder Synagoge,

die ab dem 15. Mai öfnen darf (Betraum mit mind. 100

Quadratmetern), wird von der IKG Händedesinfektionsmittel zur

Verfügung gestellt. Detaillierte Regeln für jeden Synagogenbetreiber,

aber auch für Betende, hat das Krisenkommunikationsteam

auf den Seiten 4 und 5 zusammengefasst (Ordnerdienst, Höchstzahl

der Betenden pro Synagoge, Anmeldemanagement, etc.)

1. Die Sicherheitsabteilung bereitet mit der Polizei den Schutz aller

Synagogen für den Schabbat des 15. und 16. Mai vor.

2. Mit jeder Jugendorganisation wurde die Wiederaufnahme von

Aktivitäten ab dem 15. Mai erörtert. Für jede Organisation gibt

es individuelle Lösungen, die die Größe der verfügbaren Räumlichkeiten

und Eigenheiten des Vereins berücksichtigt.

3. Auch jüdische Schulen haben vereinzelt (Maturaklassen) den

Unterrichtsbetrieb wieder aufgenommen. Kindergärten, Volksschulen,

Unterstufen und Oberstufen folgen in den nächsten

Tagen und Wochen. Auch hier wird es wieder zu gewohnten Sicherheitsmaßnahmen

kommen.

4. Weiterhin auf Hochtouren laufen die Beratungen und Kriseninterventionen

von ESRA, dem psychosozialen Zentrum der IKG.

Im Maimonides-Zentrum, unserem Elternheim mit mehr als

200 Bewohnern, konnten Angehörige bereits vor der behördlich

angeordneten Öfnung am 4. Mai ihre Eltern und Großeltern

besuchen. Dafür wurden Besucherkojen mit Glasscheiben entwickelt.

So waren kontaktlose Besuche möglich. Danken möchte

ich an dieser Stelle auch den Jüdischen Hochschülern, die insbesondere

vor und während Pessach etliche ältere Gemeindemitglieder

mit Lebensmitteln versorgt haben.

Konzerte und Gebete auch weiterhin online

Zum Schluss möchte ich Sie nochmals ersuchen, Menschenansammlungen

zu meiden und sich und andere dadurch vor einer

Infektion mit dem Coronavirus zu schützen.

Weiterhin werden Gebete, etwa aus dem Stadttempel, auch

online auf www.ikg-wien.at übertragen, damit Sie auch ohne

den Gang zur Synagoge live mitbeten können.

Auch das Angebot an live im Internet übertragenen Konzerte

– zuletzt Isabel Frey sowie Sashi und Immanuel Turkof – soll

weiter ausgebaut werden.

Halten Sie Abstand, bleiben Sie gesund!

Oskar Deutsch

Krisen-Hotline der IKG 01 / 531 04–700

Notdienst von ESRA 01 / 214 90 14

Anmeldung zum IKG-Newsletter:

www.ikg-wien.at/newsletter

3 insider Mai 2020

www.ikg-wien.at

3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!