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Präsidium
BRIEF DES PRÄSIDENTEN
Liebe Gemeindemitglieder!
Die erste schwierige Phase der Ausgangsbeschränkungen ist überstanden.
Nach und nach werden Bewegungs- und Handlungsfreiheiten
wiederhergestellt. Das ist erfreulich, bringt aber auch
einige Risiken mit sich. Bitte bleiben Sie weiterhin vorsichtig,
halten Abstand, meiden Menschenansammlungen. Tragen Sie
Schutzmasken und ermutigen Sie Ihre Mitmenschen, es Ihnen
gleichzutun. Das Coronavirus ist insofern besonders tückisch, als
dass ein Erkrankter, noch bevor er oder sie Symptome verspüren,
bereits mehrere Menschen anstecken kann.
Die Kultusgemeinde ist in ständigem Austausch mit Gesundheits-,
Sicherheits- und Kultusbehörden. Jede verifizierte Information
wird unverzüglich im Newsletter veröfentlicht (Anmeldung:
www.ikg-wien.at/newsletter) und mit betrofenen jüdischen Organisationen
erörtert. Die drei Lebensbereiche, auf die wir derzeit
ein besonderes Augenmerk legen, sind Synagogen, Schulen und
Jugendorganisationen, da diese demnächst eingeschränkt öfnen
dürfen (sofern die Infektionszahlen nicht signifikant steigen).
Klare Regeln für Synagogenöffnungen ab 15. Mai
In der Nacht auf den 1. Mai hat das Gesundheitsministerium eine
neue Verordnung zur Lockerung der Ausgangsbeschränkungen
für den öfentlichen Raum und Kundenbereiche von Betriebsstätten
erlassen. Weil auch „Einrichtungen zur Religionsausübung“
genannt wurden, haben sich einige Fragen ergeben.
Kultusministerin Susanne Raab und der Leiter des Kultusamtes
Florian Welzig haben noch am 1. Mai folgende Klarstellung übermittelt,
die im Newsletter desselben Tages veröfentlicht wurde:
„Öffentliche G‘ttesdienste, einschließlich der dabei zur Anwendung
kommenden Einschränkungen (Schutzmaskenpflicht, 10 m2
pro Person, Abstandsregelung von 2 Metern, Desinfektion, sowie
Einlasskontrollen und Ordnerdienst), sind entsprechend der Vereinbarung
mit allen anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften
ab 15. Mai wieder möglich. Diesbezüglich tritt durch die heute in
Kraft getretene VO (Verordnung, Anm.) keine Änderung ein.
Die vereinbarte Vorgangsweise und die damit verbundenen Einschränkungen
basieren auf der erhöhten Gefahr einer Infektion bei
Ansammlungen von haushaltsfremden Personen über längere Zeiträume,
als auch auf dem stark erhöhten Aerosol-Ausstoß durch Sprechen
und Singen.
“
Zum besseren Verständnis möchte ich darauf aufmerksam machen,
dass G‘ttesdienste nicht rechtlich geregelt, sondern zwischen Staat
und Religionsgemeinschaften vereinbart werden. Die Erwähnung
von Einrichtungen zur Religionsausübung in § 2 Abs 3 der eingangs
erwähnten Verordnung des Gesundheitsministeriums ist nicht auf
G‘ttesdienste anzuwenden, sondern bezieht sich auf das bloße Betreten
von G‘tteshäusern. Gebete mit mindestens zehn Männern
(Minjanim) sind ab dem 15. Mai möglich, vorausgesetzt die Infektionszahlen
bleiben auf niedrigem Niveau.
Jedenfalls liefen zum Zeitpunkt der
Drucklegung dieser Zeitungsausgabe
die Vorbereitungen für weitere Öfnungen
Mitte Mai auf Hochtouren. Ein
Zwischenbericht:
Mit jedem Synagogenbetreiber wurde
die Organisation nud Durchführung
von G‘ttesdiensten erörtert. Jeder Synagoge,
die ab dem 15. Mai öfnen darf (Betraum mit mind. 100
Quadratmetern), wird von der IKG Händedesinfektionsmittel zur
Verfügung gestellt. Detaillierte Regeln für jeden Synagogenbetreiber,
aber auch für Betende, hat das Krisenkommunikationsteam
auf den Seiten 4 und 5 zusammengefasst (Ordnerdienst, Höchstzahl
der Betenden pro Synagoge, Anmeldemanagement, etc.)
1. Die Sicherheitsabteilung bereitet mit der Polizei den Schutz aller
Synagogen für den Schabbat des 15. und 16. Mai vor.
2. Mit jeder Jugendorganisation wurde die Wiederaufnahme von
Aktivitäten ab dem 15. Mai erörtert. Für jede Organisation gibt
es individuelle Lösungen, die die Größe der verfügbaren Räumlichkeiten
und Eigenheiten des Vereins berücksichtigt.
3. Auch jüdische Schulen haben vereinzelt (Maturaklassen) den
Unterrichtsbetrieb wieder aufgenommen. Kindergärten, Volksschulen,
Unterstufen und Oberstufen folgen in den nächsten
Tagen und Wochen. Auch hier wird es wieder zu gewohnten Sicherheitsmaßnahmen
kommen.
4. Weiterhin auf Hochtouren laufen die Beratungen und Kriseninterventionen
von ESRA, dem psychosozialen Zentrum der IKG.
Im Maimonides-Zentrum, unserem Elternheim mit mehr als
200 Bewohnern, konnten Angehörige bereits vor der behördlich
angeordneten Öfnung am 4. Mai ihre Eltern und Großeltern
besuchen. Dafür wurden Besucherkojen mit Glasscheiben entwickelt.
So waren kontaktlose Besuche möglich. Danken möchte
ich an dieser Stelle auch den Jüdischen Hochschülern, die insbesondere
vor und während Pessach etliche ältere Gemeindemitglieder
mit Lebensmitteln versorgt haben.
Konzerte und Gebete auch weiterhin online
Zum Schluss möchte ich Sie nochmals ersuchen, Menschenansammlungen
zu meiden und sich und andere dadurch vor einer
Infektion mit dem Coronavirus zu schützen.
Weiterhin werden Gebete, etwa aus dem Stadttempel, auch
online auf www.ikg-wien.at übertragen, damit Sie auch ohne
den Gang zur Synagoge live mitbeten können.
Auch das Angebot an live im Internet übertragenen Konzerte
– zuletzt Isabel Frey sowie Sashi und Immanuel Turkof – soll
weiter ausgebaut werden.
Halten Sie Abstand, bleiben Sie gesund!
Oskar Deutsch
Krisen-Hotline der IKG 01 / 531 04–700
Notdienst von ESRA 01 / 214 90 14
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3 insider Mai 2020
www.ikg-wien.at
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