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Gemeinde Insider Mai 2020

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ISRAELITISCHE KULTUSGEMEINDE WIEN

Die wichtigsten Vorgaben für die Öffnung

der Synagogen ab 15. Mai

Grundsätzlich dürfen nur diejenigen zum Gebet kommen,

die vollständig gesund sind. Selbst bei nur milden

Krankheitssymptomen (z. B. Husten und/oder geringes

Fieber) bleiben Sie unbedingt zu Hause und informieren

die AGES-Hotline unter Tel. 1450!

Zugangsbeschränkungen für jeden Shil

Der Gesetzgeber schreibt sinnvollerweise Besucherhöchstzahlen

für gemeinsame Gebete vor. In jeder Synagoge

müssen mindestens 10 m 2 pro Person zur Verfügung

stehen. Ein Minjan mit zehn Männern kann

daher erst ab einer Raumgröße von 100 m 2 abgehalten

werden.

Dies gilt insbesondere für Türklinken, Sitzbänke, Pulte

und auch Siddurim und Chumaschim.

Händedesinfektion im Eingangsbereich

Die IKG stellt jedem Synagogenbetreiber Händedesinfektionsmittel

zur Verfügung. Betende sollen sich im

Eingangsbereich die Hände gründlich damit einreiben.

2 m Abstand, Maskenpflicht & Ordner

Darüber hinaus ist innerhalb von Synagogen ein Mindestabstand

von 2 Metern sowie die Maskenpflicht einzuhalten.

Das Kultusministerium schreibt vor, dass jeder

Synagogenbetreiber am Eingang sicherstellen muss,

Anwesenheitslisten führen

Um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können,

sind Teilnehmerlisten zu führen. An Schabbatot

können diese auch nachträglich erstellt werden. Im Falle

einer Erkrankung eines Gemeindemitglieds könnten

alle Kontaktpersonen unverzüglich verständigt werden.

dass jeder Eintretende einen Mund-Nasen-Schutz trägt

und diesen auch während des gesamten Aufenthalts

ordnungsgemäß verwendet (Mund und Nase bedeckt).

Ordner sind auch für die Einhaltung der Abstandsregeln

verantwortlich. Die Sicherheitsleute der IKG Wien

verrichten keinen Ordnerdienst! Sie gewährleisten gemeinsam

mit der Polizei den physischen Schutz der Gemeindemitglieder.

Jeder Objektbetreiber ist für die Einhaltung

der Regeln in seinem Shil selbst verantwortlich.

Oberflächen desinfizieren

Da das Coronavirus mehrere Stunden auf Oberflächen

überleben kann, sind auch Oberflächen und Gegenstände

in den Synagogen regelmäßig zu desinfizieren.

Kippa, Tallit & Co

Es wird empfohlen, dass die Betenden

ihren eigenen Siddur und Chumasch benutzen.

Kippot und Tallilot sollen nicht

ausgelegt werden. Diese sind von Betenden

mitzubringen. Gleiches gilt für Tefilin. In Waschräumen

ist ausreichend Seife zur Verfügung zu stellen.

Jeder Benutzer sollte sich die Hände mindestens 30 Sekunden

lang gründlich waschen.

Mesusot nicht küssen

Das Küssen der Mesusot an Türstöcken ist ein Brauch

und keine Mitzwa. Aufgrund der Ansteckungsgefahr

dürfen Mesusot keinesfalls geküsst oder berührt werden!

Gleiches gilt für Siddurim, Chumaschim, Ziziot

und die Tora.

4 insider Mai 2020

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