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ISRAELITISCHE KULTUSGEMEINDE WIEN
Die wichtigsten Vorgaben für die Öffnung
der Synagogen ab 15. Mai
Grundsätzlich dürfen nur diejenigen zum Gebet kommen,
die vollständig gesund sind. Selbst bei nur milden
Krankheitssymptomen (z. B. Husten und/oder geringes
Fieber) bleiben Sie unbedingt zu Hause und informieren
die AGES-Hotline unter Tel. 1450!
Zugangsbeschränkungen für jeden Shil
Der Gesetzgeber schreibt sinnvollerweise Besucherhöchstzahlen
für gemeinsame Gebete vor. In jeder Synagoge
müssen mindestens 10 m 2 pro Person zur Verfügung
stehen. Ein Minjan mit zehn Männern kann
daher erst ab einer Raumgröße von 100 m 2 abgehalten
werden.
Dies gilt insbesondere für Türklinken, Sitzbänke, Pulte
und auch Siddurim und Chumaschim.
Händedesinfektion im Eingangsbereich
Die IKG stellt jedem Synagogenbetreiber Händedesinfektionsmittel
zur Verfügung. Betende sollen sich im
Eingangsbereich die Hände gründlich damit einreiben.
2 m Abstand, Maskenpflicht & Ordner
Darüber hinaus ist innerhalb von Synagogen ein Mindestabstand
von 2 Metern sowie die Maskenpflicht einzuhalten.
Das Kultusministerium schreibt vor, dass jeder
Synagogenbetreiber am Eingang sicherstellen muss,
Anwesenheitslisten führen
Um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können,
sind Teilnehmerlisten zu führen. An Schabbatot
können diese auch nachträglich erstellt werden. Im Falle
einer Erkrankung eines Gemeindemitglieds könnten
alle Kontaktpersonen unverzüglich verständigt werden.
dass jeder Eintretende einen Mund-Nasen-Schutz trägt
und diesen auch während des gesamten Aufenthalts
ordnungsgemäß verwendet (Mund und Nase bedeckt).
Ordner sind auch für die Einhaltung der Abstandsregeln
verantwortlich. Die Sicherheitsleute der IKG Wien
verrichten keinen Ordnerdienst! Sie gewährleisten gemeinsam
mit der Polizei den physischen Schutz der Gemeindemitglieder.
Jeder Objektbetreiber ist für die Einhaltung
der Regeln in seinem Shil selbst verantwortlich.
Oberflächen desinfizieren
Da das Coronavirus mehrere Stunden auf Oberflächen
überleben kann, sind auch Oberflächen und Gegenstände
in den Synagogen regelmäßig zu desinfizieren.
Kippa, Tallit & Co
Es wird empfohlen, dass die Betenden
ihren eigenen Siddur und Chumasch benutzen.
Kippot und Tallilot sollen nicht
ausgelegt werden. Diese sind von Betenden
mitzubringen. Gleiches gilt für Tefilin. In Waschräumen
ist ausreichend Seife zur Verfügung zu stellen.
Jeder Benutzer sollte sich die Hände mindestens 30 Sekunden
lang gründlich waschen.
Mesusot nicht küssen
Das Küssen der Mesusot an Türstöcken ist ein Brauch
und keine Mitzwa. Aufgrund der Ansteckungsgefahr
dürfen Mesusot keinesfalls geküsst oder berührt werden!
Gleiches gilt für Siddurim, Chumaschim, Ziziot
und die Tora.
4 insider Mai 2020