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Vom Brandbettel zur Gebäudeversicherung

Blick zurück auf 200 Jahre Geschichte der Gebäudeversicherung Luzern

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200 Jahre Sicherheit 1810–2010<br />

alle Landesteile der Schweiz. Die Welle der<br />

Brandstiftungen ebbte erst in den 1890er<br />

Jahren ab. Von da an bildete sich denn auch<br />

langsam ein Grundstock im Reservefonds.<br />

Davor aber musste die Staatskasse immer<br />

wieder Geld vorschiessen, damit die Brandversicherung<br />

Luzern ihren Verpflichtungen<br />

nachkommen konnte.<br />

Ein Punkt, den schon Kritiker Friedrich<br />

Berchtold in seiner Broschüre monierte,<br />

blieb dagegen unerledigt. Der Versicherungsschutz<br />

setzte immer erst zu Beginn des Jahres<br />

ein. Fertig gestellte Neubauten blieben<br />

genauso wie im Bau befindliche Objekte so<br />

lange unversichert. Erst mit der bedeutenden<br />

Revision von 1922 wurde nun mit der Bauversicherung<br />

diese Lücke geschlossen. Aber<br />

auch die revidierte Gesetzesgrundlage von<br />

1922 hielt daran fest, dass die Entschädigung<br />

von Gebäudebesitzern nach dem Zeitbauwert<br />

vorgenommen wurde. Das heisst:<br />

Die Versicherungsleistung basierte nicht auf<br />

dem Neubauwert, sondern von diesem wurde<br />

immer die Wertminderung durch die zeitliche<br />

Abnutzung abgezogen. Erst seit 1963<br />

konnte bei der Brandversicherung Luzern fakultativ<br />

auch eine Neuwertversicherung abgeschlossen<br />

werden, so dass der ganze Wiederaufbau<br />

eines zerstörten Gebäudes durch<br />

die Versicherung garantiert war.<br />

Die 1920er Jahre waren denn auch für die<br />

Brandversicherung Luzern sprichwörtlich<br />

«goldene Jahre». Der damalige Bau-Boom erhöhte<br />

den Versicherungsbestand um eine<br />

grosse Zahl von steinernen und damit risikoarmen<br />

Gebäuden und im Reservefonds sammelten<br />

sich erstmals bedeutende Summen<br />

an. Das herausragendste Ereignis aber war<br />

eines: Endlich entliess der Kanton die<br />

Brand versicherung Luzern als lästige Unterabteilung<br />

des Finanzdepartements. Seit der<br />

Gesetzesrevision von 1922 ist die <strong>Gebäudeversicherung</strong><br />

Luzern eine öffentlich-rechtliche<br />

Institution, die aber völlig autonom von<br />

der kantonalen Verwaltung handeln kann.<br />

Erstmals in der Geschichte der Anstalt war<br />

damit die Möglichkeit gegeben, diese Institution<br />

nach versicherungswirtschaftlichen<br />

Gesichtspunkten zu führen. Von daher eröffneten<br />

sich auch neue Perspektiven. Vor allem<br />

sollte der Schutzschild vergrössert werden<br />

und nunmehr nicht nur vor Bränden schützen,<br />

sondern auch vor Elementarschäden.<br />

Tatsächlich wurden die bis dahin als unversicherbar<br />

geltenden Elementarschäden 1934<br />

in den Versicherungsschutz integriert.<br />

Für die Versicherten bildete auch das Jahr<br />

1963 eine bemerkenswerte Zäsur. Endlich<br />

war es den Prämienzahlern fakultativ möglich,<br />

ihre Gebäude hundertprozentig nach<br />

dem baukostenindexierten Neuwert zu versichern.<br />

Bei dieser auch sozialpolitisch ausgerichteten<br />

Reform standen dem Gesetzgeber<br />

vor allem die finanziell nicht so gesegneten<br />

Gebäudebesitzer wie beispielsweise die Bergbauern<br />

vor Augen, deren Existenz oft bei

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