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Geschäftsbericht 2008 - Personalvorsorgekasse der Stadt Bern

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3.8 Auflagen <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde<br />

keine<br />

3.9 Weitere Informationen mit Bezug auf die finanzielle Lage<br />

Unterdeckung<br />

Der Aufwandüberschuss vor Bildung und Auf lösung<br />

<strong>der</strong> Wertschwankungsreserve von rund<br />

CHF 211 Mio. führt dazu, dass sich die Kasse per<br />

Ende Jahr in einer Unterdeckung befindet. Die<br />

vor handene Wertschwankungsreserve in <strong>der</strong> Höhe<br />

von CHF 91.4 Mio. musste vollständig aufgelöst<br />

werden. Der verbleibende Aufwandüberschuss<br />

beträgt CHF 119.4 Mio. und führt zu einem<br />

Deckungs grad nach Artikel 44 BVV2 von 93.4 %<br />

per 31.12.<strong>2008</strong> (Vorjahr 104.9 %).<br />

Die Performance von -10 % auf den Vermögensanlagen<br />

fiel besser aus, als die nach <strong>der</strong> Anlagestrategie<br />

zu erwartende Rendite (-13.7 %) und die vergleichbarer<br />

Pensionskassenindizes. Gemäss<br />

Performancevergleich des Schweizerischen<br />

Pensionskassenverbandes (ASIP) beträgt die<br />

durchschnittliche Jahres-Performance schweizerischer<br />

Pensionskassen im Berichtsjahr -15 %.<br />

Dieses relativ gesehen positive Ergebnis <strong>der</strong> Kasse<br />

ist im Wesentlichen auf eine deutliche Untergewichtung<br />

<strong>der</strong> Aktienquote zugunsten des Anteils in<br />

Immobilien Inland zurückzuführen.<br />

Die primäre Ursache <strong>der</strong> Unterdeckung sind die<br />

hohen Buchverluste auf den Aktien und in geringerem<br />

Masse auf den Obligationen in Fremdwährungen<br />

aufgrund <strong>der</strong> heftigen Turbulenzen an den<br />

Finanzmärkten. Gemäss Personalvorsorgereglement<br />

Artikel 74 Absatz 1 garantiert die <strong>Stadt</strong> die<br />

Versicherungsleistungen <strong>der</strong> Kasse nach den<br />

Bestimmungen dieses Reglements. Aufgrund dieser<br />

Tatsachen und <strong>der</strong> noch leichten Unterdeckung hat<br />

die Verwaltungskommission im jetzigen Zeitpunkt<br />

auf das Einleiten von sofortigen Sanierungsmassnahmen<br />

verzichtet.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at hat im Übrigen am 24. Februar<br />

2009 beschlossen, eine Totalrevision des Personalvorsorgereglements<br />

einzuleiten, um nebst Anpassungen<br />

in <strong>der</strong> Organisationsstruktur <strong>der</strong> Kasse auch<br />

Empfehlungen im Bereich <strong>der</strong> Plangestaltung und<br />

Finanzierung umzusetzen. Namentlich noch<br />

bestehende strukturelle Finanzierungslücken sollen<br />

im neuen Reglement geschlossen werden, wobei<br />

nach dem Willen des Gemein<strong>der</strong>ats am Leistungsprimat<br />

festgehalten werden soll. Die Inkraftsetzung<br />

des neuen Personalvorsorgereglements ist auf das<br />

Jahr 2012 geplant.<br />

Defizit AHV-Überbrückungsrenten-Fonds<br />

Gemäss Artikel 74 Absatz 4 des Personalvorsorgereglements<br />

garantiert die <strong>Stadt</strong> <strong>der</strong> Kasse die<br />

Übernahme eines allfälligen Defizits des Fonds zur<br />

Finanzierung <strong>der</strong> AHV-Überbrückungsrente, sofern<br />

die Kasse die Verzinsung des versicherungstechnisch<br />

notwendigen Deckungskapitals vor Auflösung<br />

allfälliger Rückstellungen nicht erreicht. Die angeschlossenen<br />

Arbeitgebenden haben sich daran<br />

entsprechend ihrem Anteil zu beteiligen. Aufgrund<br />

<strong>der</strong> reglementarischen Bestimmungen wird das<br />

Defizit des AHV-Überbrückungsrentenfonds den<br />

Arbeitgebenden für das vergangene Jahr in<br />

Rechnung gestellt. Die For<strong>der</strong>ung von rund<br />

CHF 3.2 Mio. wurde in <strong>der</strong> Jahresrechnung <strong>2008</strong><br />

bereits verbucht.<br />

Teilliquidation<br />

Am 1. Januar <strong>2008</strong> sind rund 560 Mitglie<strong>der</strong>, die<br />

zum Polizeikorps <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong> gehörten, im<br />

Rahmen des Projektes Police <strong>Bern</strong> zum Kanton<br />

übergetreten. Die vollen Freizügigkeitsleistungen im<br />

Umfang von rund CHF 65.8 Mio. wurden anfangs<br />

Januar 2009 <strong>der</strong> <strong>Bern</strong>ischen Pensionskasse<br />

überwiesen.<br />

Gemäss Teilliquidationsverordnung <strong>der</strong> <strong>Personalvorsorgekasse</strong><br />

vom 8. Dezember 2006 waren mit<br />

dieser Auslagerung einer gesamten Organisationseinheit<br />

die Voraussetzungen für eine Teilliquidation<br />

erfüllt. Die Verwaltungskommission verabschiedete<br />

an ihrer Sitzung vom 3. Juni <strong>2008</strong> den Teilliquidationsbeschluss,<br />

<strong>der</strong> im Wesentlichen festhielt, dass<br />

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