Geschäftsbericht 2008 - Personalvorsorgekasse der Stadt Bern
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3.8 Auflagen <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde<br />
keine<br />
3.9 Weitere Informationen mit Bezug auf die finanzielle Lage<br />
Unterdeckung<br />
Der Aufwandüberschuss vor Bildung und Auf lösung<br />
<strong>der</strong> Wertschwankungsreserve von rund<br />
CHF 211 Mio. führt dazu, dass sich die Kasse per<br />
Ende Jahr in einer Unterdeckung befindet. Die<br />
vor handene Wertschwankungsreserve in <strong>der</strong> Höhe<br />
von CHF 91.4 Mio. musste vollständig aufgelöst<br />
werden. Der verbleibende Aufwandüberschuss<br />
beträgt CHF 119.4 Mio. und führt zu einem<br />
Deckungs grad nach Artikel 44 BVV2 von 93.4 %<br />
per 31.12.<strong>2008</strong> (Vorjahr 104.9 %).<br />
Die Performance von -10 % auf den Vermögensanlagen<br />
fiel besser aus, als die nach <strong>der</strong> Anlagestrategie<br />
zu erwartende Rendite (-13.7 %) und die vergleichbarer<br />
Pensionskassenindizes. Gemäss<br />
Performancevergleich des Schweizerischen<br />
Pensionskassenverbandes (ASIP) beträgt die<br />
durchschnittliche Jahres-Performance schweizerischer<br />
Pensionskassen im Berichtsjahr -15 %.<br />
Dieses relativ gesehen positive Ergebnis <strong>der</strong> Kasse<br />
ist im Wesentlichen auf eine deutliche Untergewichtung<br />
<strong>der</strong> Aktienquote zugunsten des Anteils in<br />
Immobilien Inland zurückzuführen.<br />
Die primäre Ursache <strong>der</strong> Unterdeckung sind die<br />
hohen Buchverluste auf den Aktien und in geringerem<br />
Masse auf den Obligationen in Fremdwährungen<br />
aufgrund <strong>der</strong> heftigen Turbulenzen an den<br />
Finanzmärkten. Gemäss Personalvorsorgereglement<br />
Artikel 74 Absatz 1 garantiert die <strong>Stadt</strong> die<br />
Versicherungsleistungen <strong>der</strong> Kasse nach den<br />
Bestimmungen dieses Reglements. Aufgrund dieser<br />
Tatsachen und <strong>der</strong> noch leichten Unterdeckung hat<br />
die Verwaltungskommission im jetzigen Zeitpunkt<br />
auf das Einleiten von sofortigen Sanierungsmassnahmen<br />
verzichtet.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at hat im Übrigen am 24. Februar<br />
2009 beschlossen, eine Totalrevision des Personalvorsorgereglements<br />
einzuleiten, um nebst Anpassungen<br />
in <strong>der</strong> Organisationsstruktur <strong>der</strong> Kasse auch<br />
Empfehlungen im Bereich <strong>der</strong> Plangestaltung und<br />
Finanzierung umzusetzen. Namentlich noch<br />
bestehende strukturelle Finanzierungslücken sollen<br />
im neuen Reglement geschlossen werden, wobei<br />
nach dem Willen des Gemein<strong>der</strong>ats am Leistungsprimat<br />
festgehalten werden soll. Die Inkraftsetzung<br />
des neuen Personalvorsorgereglements ist auf das<br />
Jahr 2012 geplant.<br />
Defizit AHV-Überbrückungsrenten-Fonds<br />
Gemäss Artikel 74 Absatz 4 des Personalvorsorgereglements<br />
garantiert die <strong>Stadt</strong> <strong>der</strong> Kasse die<br />
Übernahme eines allfälligen Defizits des Fonds zur<br />
Finanzierung <strong>der</strong> AHV-Überbrückungsrente, sofern<br />
die Kasse die Verzinsung des versicherungstechnisch<br />
notwendigen Deckungskapitals vor Auflösung<br />
allfälliger Rückstellungen nicht erreicht. Die angeschlossenen<br />
Arbeitgebenden haben sich daran<br />
entsprechend ihrem Anteil zu beteiligen. Aufgrund<br />
<strong>der</strong> reglementarischen Bestimmungen wird das<br />
Defizit des AHV-Überbrückungsrentenfonds den<br />
Arbeitgebenden für das vergangene Jahr in<br />
Rechnung gestellt. Die For<strong>der</strong>ung von rund<br />
CHF 3.2 Mio. wurde in <strong>der</strong> Jahresrechnung <strong>2008</strong><br />
bereits verbucht.<br />
Teilliquidation<br />
Am 1. Januar <strong>2008</strong> sind rund 560 Mitglie<strong>der</strong>, die<br />
zum Polizeikorps <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Bern</strong> gehörten, im<br />
Rahmen des Projektes Police <strong>Bern</strong> zum Kanton<br />
übergetreten. Die vollen Freizügigkeitsleistungen im<br />
Umfang von rund CHF 65.8 Mio. wurden anfangs<br />
Januar 2009 <strong>der</strong> <strong>Bern</strong>ischen Pensionskasse<br />
überwiesen.<br />
Gemäss Teilliquidationsverordnung <strong>der</strong> <strong>Personalvorsorgekasse</strong><br />
vom 8. Dezember 2006 waren mit<br />
dieser Auslagerung einer gesamten Organisationseinheit<br />
die Voraussetzungen für eine Teilliquidation<br />
erfüllt. Die Verwaltungskommission verabschiedete<br />
an ihrer Sitzung vom 3. Juni <strong>2008</strong> den Teilliquidationsbeschluss,<br />
<strong>der</strong> im Wesentlichen festhielt, dass<br />
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