Gründungs-Guide für Schülerfirmen - Stiftung Partner für Schule NRW
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Schülerinnen und Schüler als Chefs?<br />
■ Nomen est Omen<br />
Ein guter Name <strong>für</strong> euer Unternehmen ist fast<br />
ebenso wichtig wie die Idee selbst. Macht da<strong>für</strong><br />
ein gemeinsames Brainstorming und überlegt<br />
dabei genau, ob der Name einen Bezug zur Idee<br />
hat, gut klingt und sich gut merken lässt. Ihr dürft<br />
natürlich keine Namen von Markenprodukten<br />
nehmen, die es schon gibt. Grundsätzlich gilt bei<br />
der Namensfindung: Einfach ist gut und weniger<br />
ist mehr.<br />
Die Schülerfirma als Schulprojekt ohne<br />
eigenen Rechtsstatus …<br />
ist eine rechtlich unselbstständige Projektgruppe,<br />
die in (oder im Umfeld) der <strong>Schule</strong> tätig ist. Beispiel:<br />
Ihr betreibt eine Schulcafeteria oder produziert<br />
etwas <strong>für</strong> den Schul-Weihnachtsmarkt<br />
oder Ähnliches. Vorteile: Diese Schülerfirma muss<br />
nur durch die Schulleitung und Schulkonferenz<br />
anerkannt und genehmigt werden und ihr könnt<br />
den Gewinn verwenden, wie ihr wollt. Aber auch<br />
wenn keine Buchführungspflicht besteht, solltet<br />
ihr immer in der Lage sein, dem Finanzamt eure<br />
Umsatz- und Gewinnzahlen zu erläutern. Bei der<br />
Schülerfirma als Schulprojekt können nur Schülerinnen<br />
und Schüler der jeweiligen <strong>Schule</strong> teilnehmen.<br />
Schulübergreifende Projekte sind aber<br />
möglich.<br />
Die Schülerfirma unter dem Dach<br />
eines Schulfördervereins …<br />
ist ein Betrieb der gewerblichen Art unter dem<br />
Dach des Vereins. Kleine Nachteile: Eine solche<br />
Schülerfirma kann sich nur im Sinne des Vereinszwecks<br />
wirtschaftlich betätigen. Das heißt: In der<br />
Vereinssatzung steht genau, was ihr als Schülerfirma<br />
machen könnt und was nicht. Ihr müsst bei<br />
dieser Rechtsform auch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung<br />
<strong>für</strong> den Verein vorlegen und die<br />
Verwendung von Gewinn und Verlust muss mit<br />
dem Vereinszweck vereinbar sein.<br />
Steuern:<br />
Auch hier gilt: Wenn ihr (pro <strong>Schule</strong>!) unter 17.500<br />
Euro Jahresumsatz bleibt, braucht ihr keine<br />
Umsatzsteuer zu zahlen. Wenn der Umsatz absehbar<br />
drüber liegt, müsst ihr die Mehrwertsteuer<br />
6<br />
■ Alles, was Recht ist …<br />
In seltenen Fällen entscheiden sich Schüler/-innen<br />
da<strong>für</strong>, ihre Schülerfirma wirklich als echtes Wirtschaftsunternehmen<br />
anzumelden. Meist ist es jedoch<br />
so, dass die Schülerfirma plant, produziert<br />
und Produkte verkauft oder Dienstleistungen anbietet,<br />
ohne beim Finanzamt gemeldet zu sein<br />
oder ein Gewerbe angemeldet zu haben. Für diesen<br />
Fall haben sich drei Rechtsstatusformen<br />
durchgesetzt:<br />
Steuern:<br />
Wenn ihr (pro <strong>Schule</strong>!) unter 17.500 Euro Jahresumsatz<br />
bleibt, braucht ihr keine Umsatzsteuer<br />
zu zahlen. Wenn der Umsatz absehbar drüber<br />
liegt, müsst ihr die Mehrwertsteuer (7% bzw.<br />
19 %) auf eure Preise schlagen und an das Finanzamt<br />
abführen. Vorher dürft ihr aber auch die<br />
Mehrwertsteuer eurer Ausgaben davon abziehen!<br />
Versicherungen:<br />
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines<br />
Schulprojekts sind über die gesetzliche Unfallversicherung<br />
(Gemeindeunfallversicherung) abgesichert.<br />
Zur Sicherung gegen Ansprüche von<br />
Kunden empfiehlt sich aber eine Betriebs- und<br />
Produkthaftpflichtversicherung.<br />
(7% bzw. 19 %) auf eure Preise schlagen und an<br />
das Finanzamt abführen. Vorher dürft ihr aber<br />
auch die Mehrwertsteuer eurer Ausgaben davon<br />
abziehen!<br />
Versicherungen:<br />
Bei dieser Rechtsform sind die teilnehmenden<br />
Schüler nicht über die gesetzliche Unfallversicherung<br />
versichert und müssen sich daher privat<br />
versichern. Zur Sicherung gegen Ansprüche<br />
von Kunden empfiehlt sich außerdem eine<br />
Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung.