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Gründungs-Guide für Schülerfirmen - Stiftung Partner für Schule NRW

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Schülerinnen und Schüler als Chefs?<br />

■ Nomen est Omen<br />

Ein guter Name <strong>für</strong> euer Unternehmen ist fast<br />

ebenso wichtig wie die Idee selbst. Macht da<strong>für</strong><br />

ein gemeinsames Brainstorming und überlegt<br />

dabei genau, ob der Name einen Bezug zur Idee<br />

hat, gut klingt und sich gut merken lässt. Ihr dürft<br />

natürlich keine Namen von Markenprodukten<br />

nehmen, die es schon gibt. Grundsätzlich gilt bei<br />

der Namensfindung: Einfach ist gut und weniger<br />

ist mehr.<br />

Die Schülerfirma als Schulprojekt ohne<br />

eigenen Rechtsstatus …<br />

ist eine rechtlich unselbstständige Projektgruppe,<br />

die in (oder im Umfeld) der <strong>Schule</strong> tätig ist. Beispiel:<br />

Ihr betreibt eine Schulcafeteria oder produziert<br />

etwas <strong>für</strong> den Schul-Weihnachtsmarkt<br />

oder Ähnliches. Vorteile: Diese Schülerfirma muss<br />

nur durch die Schulleitung und Schulkonferenz<br />

anerkannt und genehmigt werden und ihr könnt<br />

den Gewinn verwenden, wie ihr wollt. Aber auch<br />

wenn keine Buchführungspflicht besteht, solltet<br />

ihr immer in der Lage sein, dem Finanzamt eure<br />

Umsatz- und Gewinnzahlen zu erläutern. Bei der<br />

Schülerfirma als Schulprojekt können nur Schülerinnen<br />

und Schüler der jeweiligen <strong>Schule</strong> teilnehmen.<br />

Schulübergreifende Projekte sind aber<br />

möglich.<br />

Die Schülerfirma unter dem Dach<br />

eines Schulfördervereins …<br />

ist ein Betrieb der gewerblichen Art unter dem<br />

Dach des Vereins. Kleine Nachteile: Eine solche<br />

Schülerfirma kann sich nur im Sinne des Vereinszwecks<br />

wirtschaftlich betätigen. Das heißt: In der<br />

Vereinssatzung steht genau, was ihr als Schülerfirma<br />

machen könnt und was nicht. Ihr müsst bei<br />

dieser Rechtsform auch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung<br />

<strong>für</strong> den Verein vorlegen und die<br />

Verwendung von Gewinn und Verlust muss mit<br />

dem Vereinszweck vereinbar sein.<br />

Steuern:<br />

Auch hier gilt: Wenn ihr (pro <strong>Schule</strong>!) unter 17.500<br />

Euro Jahresumsatz bleibt, braucht ihr keine<br />

Umsatzsteuer zu zahlen. Wenn der Umsatz absehbar<br />

drüber liegt, müsst ihr die Mehrwertsteuer<br />

6<br />

■ Alles, was Recht ist …<br />

In seltenen Fällen entscheiden sich Schüler/-innen<br />

da<strong>für</strong>, ihre Schülerfirma wirklich als echtes Wirtschaftsunternehmen<br />

anzumelden. Meist ist es jedoch<br />

so, dass die Schülerfirma plant, produziert<br />

und Produkte verkauft oder Dienstleistungen anbietet,<br />

ohne beim Finanzamt gemeldet zu sein<br />

oder ein Gewerbe angemeldet zu haben. Für diesen<br />

Fall haben sich drei Rechtsstatusformen<br />

durchgesetzt:<br />

Steuern:<br />

Wenn ihr (pro <strong>Schule</strong>!) unter 17.500 Euro Jahresumsatz<br />

bleibt, braucht ihr keine Umsatzsteuer<br />

zu zahlen. Wenn der Umsatz absehbar drüber<br />

liegt, müsst ihr die Mehrwertsteuer (7% bzw.<br />

19 %) auf eure Preise schlagen und an das Finanzamt<br />

abführen. Vorher dürft ihr aber auch die<br />

Mehrwertsteuer eurer Ausgaben davon abziehen!<br />

Versicherungen:<br />

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines<br />

Schulprojekts sind über die gesetzliche Unfallversicherung<br />

(Gemeindeunfallversicherung) abgesichert.<br />

Zur Sicherung gegen Ansprüche von<br />

Kunden empfiehlt sich aber eine Betriebs- und<br />

Produkthaftpflichtversicherung.<br />

(7% bzw. 19 %) auf eure Preise schlagen und an<br />

das Finanzamt abführen. Vorher dürft ihr aber<br />

auch die Mehrwertsteuer eurer Ausgaben davon<br />

abziehen!<br />

Versicherungen:<br />

Bei dieser Rechtsform sind die teilnehmenden<br />

Schüler nicht über die gesetzliche Unfallversicherung<br />

versichert und müssen sich daher privat<br />

versichern. Zur Sicherung gegen Ansprüche<br />

von Kunden empfiehlt sich außerdem eine<br />

Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung.

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