Mein Karrierestart Karlsruhe 2020
Das Ausbildungsmagazin für die Region Karlsruhe
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AUSBILDUNG<br />
55<br />
©Dagmar Breu/stock.adobe.com<br />
Internetbestellungen etc. konnte man<br />
nur zwischen „Herr“ oder „Frau“ wählen.<br />
Intersexuelle kamen einfach nicht vor. In<br />
Deutschland gibt es allerdings ein Diskriminierungsverbot.<br />
Bislang bestand<br />
die Möglichkeit, dass Standesbeamte bei<br />
neugeborenen Intersexuellen einfach kein<br />
Kreuz bei weiblich oder männlich machen<br />
mussten, sprich der Eintrag blieb leer.<br />
Dieser leere Eintrag verstößt aber gegen<br />
die Persönlichkeitsrechte, deshalb muss<br />
der Gesetzgeber nun einen positiven Geschlechtseintrag<br />
zulassen.<br />
In anderen Ländern wie beispielsweise<br />
Australien, Neuseeland, Nepal, Indien<br />
oder auch Pakistan haben intersexuelle<br />
Menschen schon länger die Möglichkeit<br />
in ihre Identifikationsdokumente, wie<br />
z.B. ihren Pass, ein drittes Geschlecht<br />
eintragen zu lassen.<br />
Eigentlich ist die Thematik nicht neu, sie<br />
existiert seit der Antike, nur hat sie es bislang<br />
bei uns nicht in die Öffentlichkeit geschafft.<br />
Deshalb gilt das neue Gesetz als<br />
wegweisend und wurde auch überwiegend<br />
positiv begrüßt. Sogar die New York Times<br />
kommentierte das Urteil des <strong>Karlsruhe</strong>r<br />
Bundesverfassungsgerichtes und freute sich<br />
in einem Artikel darüber, dass diesem Thema<br />
nun auch in der Öffentlichkeit Klarheit<br />
und Ernsthaftigkeit gezollt wird. Wie das<br />
neue Gesetz alltagstauglich umgesetzt wird<br />
und was mit klassischen Redewendung wie<br />
„Sehr geehrte Damen und Herren ...“ passieren<br />
wird, wird wohl erst die Zukunft zeigen.<br />
Auf alle Fälle ist das Thema nun in vielen<br />
Köpfen präsent, mancherorts wird sogar<br />
schon über eine dritte Toilette oder<br />
Umkleidekabine in Schulen und Firmen<br />
nachgedacht.<br />
Hintergrundbild: © Halfpoint/Fotolia