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Das Ausbildungsmagazin für die Region Karlsruhe

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AUSBILDUNG<br />

55<br />

©Dagmar Breu/stock.adobe.com<br />

Internetbestellungen etc. konnte man<br />

nur zwischen „Herr“ oder „Frau“ wählen.<br />

Intersexuelle kamen einfach nicht vor. In<br />

Deutschland gibt es allerdings ein Diskriminierungsverbot.<br />

Bislang bestand<br />

die Möglichkeit, dass Standesbeamte bei<br />

neugeborenen Intersexuellen einfach kein<br />

Kreuz bei weiblich oder männlich machen<br />

mussten, sprich der Eintrag blieb leer.<br />

Dieser leere Eintrag verstößt aber gegen<br />

die Persönlichkeitsrechte, deshalb muss<br />

der Gesetzgeber nun einen positiven Geschlechtseintrag<br />

zulassen.<br />

In anderen Ländern wie beispielsweise<br />

Australien, Neuseeland, Nepal, Indien<br />

oder auch Pakistan haben intersexuelle<br />

Menschen schon länger die Möglichkeit<br />

in ihre Identifikationsdokumente, wie<br />

z.B. ihren Pass, ein drittes Geschlecht<br />

eintragen zu lassen.<br />

Eigentlich ist die Thematik nicht neu, sie<br />

existiert seit der Antike, nur hat sie es bislang<br />

bei uns nicht in die Öffentlichkeit geschafft.<br />

Deshalb gilt das neue Gesetz als<br />

wegweisend und wurde auch überwiegend<br />

positiv begrüßt. Sogar die New York Times<br />

kommentierte das Urteil des <strong>Karlsruhe</strong>r<br />

Bundesverfassungsgerichtes und freute sich<br />

in einem Artikel darüber, dass diesem Thema<br />

nun auch in der Öffentlichkeit Klarheit<br />

und Ernsthaftigkeit gezollt wird. Wie das<br />

neue Gesetz alltagstauglich umgesetzt wird<br />

und was mit klassischen Redewendung wie<br />

„Sehr geehrte Damen und Herren ...“ passieren<br />

wird, wird wohl erst die Zukunft zeigen.<br />

Auf alle Fälle ist das Thema nun in vielen<br />

Köpfen präsent, mancherorts wird sogar<br />

schon über eine dritte Toilette oder<br />

Umkleidekabine in Schulen und Firmen<br />

nachgedacht.<br />

Hintergrundbild: © Halfpoint/Fotolia

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