Unterhalt lebenslänglich? - Rechtsanwalt Schmücker
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Alkoholkonsums, soweit dies noch nicht als Krankheit einzuordnen ist. Anders ist dieser Fall<br />
jedoch wieder zu beurteilen, falls das Kind nach einer erfolgversprechenden ärztlichen<br />
Behandlung aufgrund Nichtbeachtung ärztlicher Anweisungen rückfällig wird.<br />
Verletzung der eigenen <strong>Unterhalt</strong>spflicht gegenüber dem Pflichtigen<br />
Diese Fallgruppe ist praktisch irrelevant. Sie setzt voraus, dass das Kind zuvor den Eltern<br />
selber zum <strong>Unterhalt</strong> verpflichtet war, diese <strong>Unterhalt</strong>spflicht jedoch nicht erfüllte.<br />
Vorsätzlich schwere Verfehlung gegen den <strong>Unterhalt</strong>sschuldner oder gegen einen nahen<br />
Angehörigen des Pflichtigen<br />
Eine vorsätzliche schwere Verfehlung gegen den <strong>Unterhalt</strong>spflichtigen kann nur bei einer<br />
tiefgreifenden Beeinträchtigung schutzwürdiger wirtschaftlicher Interessen oder persönlicher<br />
Belange des Verpflichteten angenommen werden. Beispielhaft seien hier aufgelistet: tätliche<br />
Angriffe; wiederholte grobe Beleidigungen; Schädigung des Verpflichteten in seiner<br />
beruflichen und wirtschaftlichen Stellung.<br />
Kein ausreichender Grund ist z.B. gegeben, wenn das Kind jeden persönlichen Kontakt mit<br />
dem <strong>Unterhalt</strong>spflichtigen ablehnt.<br />
Grobe Unbilligkeit der Inanspruchnahme<br />
Bei diesem Verwirkungstatbestand muss eine besondere Schwere und Nachhaltigkeit der<br />
Verfehlung des Kindes vorliegen. Dies setzt eine umfassende Abwägung aller maßgeblichen<br />
Umstände voraus. Dieser Ausschlussgrund scheidet demnach aus, wenn der<br />
<strong>Unterhalt</strong>sschuldner für den Konflikt mit verantwortlich ist und sich seinerseits nicht um die<br />
Wiederaufnahme z.B. eines abgerissenen Kontaktes bemüht hat.<br />
Anmerkung: diese Ausführungen sind zum Zwecke der Übersichtlichkeit bewusst<br />
grob gehalten. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und stellen keine verbindliche<br />
Rechtsauskunft dar. Obwohl sie nach bestem Wissen zusammengestellt sind,<br />
können wir für ihre Richtigkeit keine Haftung übernehmen.<br />
© Copyright Rechtsanwälte <strong>Schmücker</strong> & Brand, Rohrteichstraße 51, Bielefeld<br />
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