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Unterhalt lebenslänglich? - Rechtsanwalt Schmücker

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4.4. Kapitalabfindung<br />

Wird anstelle des nachehelichen <strong>Unterhalt</strong>es entweder durch Gerichtsurteil oder durch<br />

vertragliche Vereinbarung eine Kapitalabfindung festgesetzt, so erlischt der Anspruch auf<br />

nachehelichen <strong>Unterhalt</strong>. Diese Kapitalabfindung ersetzt also den Anspruch auf <strong>Unterhalt</strong>.<br />

Eine gerichtliche Festsetzung kann erfolgen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt und<br />

diese Kapitalabfindung für den Verpflichteten keine unbillige Belastung darstellt. Wird die<br />

Kapitalabfindung vertraglich vereinbart, ist auch hier die oben bereits erwähnte<br />

Rechtsprechung des BGH zu berücksichtigen.<br />

5.5. Aufgelaufene Rückstände<br />

Bezüglich eventuell aufgelaufener <strong>Unterhalt</strong>srückstände kommt grundsätzlich auch eine<br />

Verwirkung nach Treu und Glauben in Betracht. Dies setzt eine illoyal verspätete<br />

Geltendmachung voraus. Maßstab zur Beurteilung wann eine solche verspätete<br />

Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt, sind zum einen das zeitliche Element<br />

und zum anderen die Umstände des konkreten Einzelfalles. Insoweit bedarf die Beurteilung<br />

dieses Aspektes der ausführlichen Betrachtung der Umstände des Einzelfalles und ist<br />

aufgrund der anzuwendenden unbestimmten Rechtsbegriffe mit Rechtsunsicherheiten<br />

belastet.<br />

6.6. Zeitliche Begrenzung des <strong>Unterhalt</strong>sanspruches<br />

Liegt ein Anspruch auf nachehelichen <strong>Unterhalt</strong>es wegen mangelnder Erwerbsobliegenheit<br />

oder in Form des Aufstockungsunterhaltes vor, so kann die <strong>Unterhalt</strong>spflicht gem. § 1573<br />

Abs. 5 BGB zeitlich beschränkt werden. Auf eine solche zeitliche Beschränkung ist bereits im<br />

gerichtlichen Verfahren hinzuwirken. Ist eine solche zeitliche Begrenzung bewirkt worden, so<br />

endet der <strong>Unterhalt</strong>sanspruch mit Ablauf der festgesetzten Zeitgrenze.<br />

7.7. Zeitliche Bedarfsgrenze<br />

Wird der nacheheliche <strong>Unterhalt</strong> nicht durch die nicht nur vorübergehende Betreuung eines<br />

gemeinschaftlichen Kindes begründet, so kann die Bemessung der Höhe des nachehelichen<br />

<strong>Unterhalt</strong>es an den ehelichen Lebensverhältnissen zeitlich beschränkt werden. Dies hat zur<br />

Folge, dass nach Ablauf der zeitlichen Befristung sich die Höhe des nachehelichen<br />

<strong>Unterhalt</strong>es lediglich am angemessenen Lebensbedarf orientiert. Dies führt in der Praxis<br />

zumindest zu einer Verringerung des nachehelichen <strong>Unterhalt</strong>sanspruches. Hierdurch wird<br />

jedoch keine Beendigung des nachehelichen <strong>Unterhalt</strong>es erreicht.<br />

© Copyright Rechtsanwälte <strong>Schmücker</strong> & Brand, Rohrteichstraße 51, Bielefeld<br />

www.schmuecker-brand.de Tel.: 0521-5216266<br />

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