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fallbeispiel - BDO AG

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ALTiGe<br />

UnG <strong>fallbeispiel</strong><br />

man sich in der Steuerprogression befindet. Dies drückt der Grenzsteuersatz<br />

aus: Ein Grenzsteuersatz von 30 Prozent bedeutet, dass bei einer<br />

Reduktion des steuerbaren Einkommens um CHF 1 000 die Steuern um<br />

CHF 300 abnehmen. Je höher das steuerbare Einkommen, desto höher<br />

der Grenzsteuersatz (bis zum maximum) und desto stärker die Wirkung<br />

von Steueroptimierungsmassnahmen.<br />

Bei der Steuerplanung für natürliche Personen gibt es im Wesentlichen<br />

drei Strategien, die verfolgt oder teilweise sogar kombiniert werden<br />

können:<br />

1. Aufschub der steuerlast<br />

Aktuell fällige Steuern belasten den persönlichen Haushalt naturgemäss<br />

am meisten. Zahlungen, die erst in fünf, zehn oder gar in zwanzig<br />

Jahren anfallen, schmerzen weniger. Das Hinausschieben der<br />

Steuerlast ist eine sehr gute Strategie, um die aktuelle Steuerlast zu<br />

mildern. möglich macht diesen Aufschub beispielsweise ein Einkauf in<br />

die Pensionskasse, verbunden mit dem späteren Kapital- oder Rentenbezug.<br />

Dadurch wird die Steuerlast um Jahre oder sogar um Jahrzehnte<br />

aufgeschoben.<br />

2. glättung der steuerprogression<br />

Wer die Steuerprogression glätten will, tut dies beispielsweise mit<br />

einem gestaffelten Einkauf in die Pensionskasse. Der einmalige Einkauf<br />

führt zwar zu einem steuergünstigen oder gar steuerfreien Jahr – auf<br />

längere Zeit gesehen, lassen sich mit einem gestaffelten Einkauf jedoch<br />

wesentlich mehr Steuern sparen, da die Progression optimal gebrochen<br />

werden kann.<br />

Ehepaar müller, der Ehemann ist 50 Jahre alt, unselbstständig erwerbend,<br />

die Ehefrau ist ebenfalls 50 Jahre alt, mit einer Teilzeitstelle.<br />

wohnort Liestal BL<br />

Steuerbares Familieneinkommen CHF 140 000<br />

Einkommenssteuern pro Jahr<br />

Wohneigentum, Baujahr 1998,<br />

CHF 27 535<br />

Renovationsbedarf bis 2026<br />

Beitragslücke bei der Pensionskasse<br />

CHF 100 000<br />

von Herrn müller<br />

Planungshorizont bis zur ordentlichen<br />

Pensionierung des Ehemannes<br />

CHF 275 000<br />

mit 65 Jahren 15 Jahre<br />

Planung der steueroptimierungsmassnahmen<br />

Jahr massnahme betrag in chf<br />

2011–2016 Einkauf in die Pensionskasse pro Jahr 25 000<br />

2017 Gebäudeunterhalt 1 25 000<br />

2018–2023 Einkauf in die Pensionskasse pro Jahr 25 000<br />

2024 Gebäudeunterhalt 1 25 000<br />

2025 Gebäudeunterhalt 2 25 000<br />

2026 Gebäudeunterhalt 2 25 000<br />

total gebäudeunterhalt in chf 100 000<br />

total einkauf in die Pensionskasse 275 000<br />

1 Es handelt sich um planbare Renovationen wie malerarbeiten, Teppiche, Fenster usw.<br />

der Jahre 2011 bis 2017 bzw. 2018 bis 2024.<br />

2 In den Jahren 2025 und 2026 wird die Küche renoviert. Die Liegenschaftsunterhaltskosten<br />

werden auf die letzten drei Jahre vor der Pensionierung verteilt, da ein Einkauf<br />

in die Pensionskasse steuerlich nicht zum Abzug zugelassen wird, falls das Kapital in<br />

den nächstfolgenden drei Jahren bezogen wird.<br />

<strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011 | 17

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