fallbeispiel - BDO AG
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ALTiGe<br />
UnG <strong>fallbeispiel</strong><br />
man sich in der Steuerprogression befindet. Dies drückt der Grenzsteuersatz<br />
aus: Ein Grenzsteuersatz von 30 Prozent bedeutet, dass bei einer<br />
Reduktion des steuerbaren Einkommens um CHF 1 000 die Steuern um<br />
CHF 300 abnehmen. Je höher das steuerbare Einkommen, desto höher<br />
der Grenzsteuersatz (bis zum maximum) und desto stärker die Wirkung<br />
von Steueroptimierungsmassnahmen.<br />
Bei der Steuerplanung für natürliche Personen gibt es im Wesentlichen<br />
drei Strategien, die verfolgt oder teilweise sogar kombiniert werden<br />
können:<br />
1. Aufschub der steuerlast<br />
Aktuell fällige Steuern belasten den persönlichen Haushalt naturgemäss<br />
am meisten. Zahlungen, die erst in fünf, zehn oder gar in zwanzig<br />
Jahren anfallen, schmerzen weniger. Das Hinausschieben der<br />
Steuerlast ist eine sehr gute Strategie, um die aktuelle Steuerlast zu<br />
mildern. möglich macht diesen Aufschub beispielsweise ein Einkauf in<br />
die Pensionskasse, verbunden mit dem späteren Kapital- oder Rentenbezug.<br />
Dadurch wird die Steuerlast um Jahre oder sogar um Jahrzehnte<br />
aufgeschoben.<br />
2. glättung der steuerprogression<br />
Wer die Steuerprogression glätten will, tut dies beispielsweise mit<br />
einem gestaffelten Einkauf in die Pensionskasse. Der einmalige Einkauf<br />
führt zwar zu einem steuergünstigen oder gar steuerfreien Jahr – auf<br />
längere Zeit gesehen, lassen sich mit einem gestaffelten Einkauf jedoch<br />
wesentlich mehr Steuern sparen, da die Progression optimal gebrochen<br />
werden kann.<br />
Ehepaar müller, der Ehemann ist 50 Jahre alt, unselbstständig erwerbend,<br />
die Ehefrau ist ebenfalls 50 Jahre alt, mit einer Teilzeitstelle.<br />
wohnort Liestal BL<br />
Steuerbares Familieneinkommen CHF 140 000<br />
Einkommenssteuern pro Jahr<br />
Wohneigentum, Baujahr 1998,<br />
CHF 27 535<br />
Renovationsbedarf bis 2026<br />
Beitragslücke bei der Pensionskasse<br />
CHF 100 000<br />
von Herrn müller<br />
Planungshorizont bis zur ordentlichen<br />
Pensionierung des Ehemannes<br />
CHF 275 000<br />
mit 65 Jahren 15 Jahre<br />
Planung der steueroptimierungsmassnahmen<br />
Jahr massnahme betrag in chf<br />
2011–2016 Einkauf in die Pensionskasse pro Jahr 25 000<br />
2017 Gebäudeunterhalt 1 25 000<br />
2018–2023 Einkauf in die Pensionskasse pro Jahr 25 000<br />
2024 Gebäudeunterhalt 1 25 000<br />
2025 Gebäudeunterhalt 2 25 000<br />
2026 Gebäudeunterhalt 2 25 000<br />
total gebäudeunterhalt in chf 100 000<br />
total einkauf in die Pensionskasse 275 000<br />
1 Es handelt sich um planbare Renovationen wie malerarbeiten, Teppiche, Fenster usw.<br />
der Jahre 2011 bis 2017 bzw. 2018 bis 2024.<br />
2 In den Jahren 2025 und 2026 wird die Küche renoviert. Die Liegenschaftsunterhaltskosten<br />
werden auf die letzten drei Jahre vor der Pensionierung verteilt, da ein Einkauf<br />
in die Pensionskasse steuerlich nicht zum Abzug zugelassen wird, falls das Kapital in<br />
den nächstfolgenden drei Jahren bezogen wird.<br />
<strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011 | 17