fallbeispiel - BDO AG
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n<br />
die volksinitiative wird zum Anlass<br />
genommen, die diskussion um<br />
die Abschaffung des eigenmietwertes<br />
einer lösung zuzuführen.<br />
Damit soll mit dem «alten Zopf» des Eigenmietwertes aufgeräumt und<br />
eine Vereinfachung des Steuersystems erreicht werden. Der Ständerat<br />
hat deshalb auch hier einen indirekten Gegenvorschlag ausarbeiten<br />
lassen und den Vorschlag des Bundesrats noch massgeblich modifiziert.<br />
So stellte die Kommission drei Forderungen: Erstens solle die<br />
Vorlage keine mehreinnahmen für den Bund zur Folge haben,<br />
zweitens dürfe der mittelstand durch den Systemwechsel nicht überdurchschnittlich<br />
belastet werden und drittens solle eine Gesetzesänderung<br />
nicht dazu führen, dass der Neuerwerb von Wohneigentum<br />
erschwert wird.<br />
der gegenvorschlag des ständerates<br />
Der von der Kommission nun gutgeheissene Gegenvorschlag sieht<br />
einen Ersterwerber-Abzug von 12 000 Franken für Ehepaare und<br />
6 000 Franken für alle übrigen Steuerpflichtigen vor. Die Abzugsmöglichkeit<br />
vermindert sich während der folgenden 20 Steuerjahre um<br />
jährlich fünf Prozent. mit diesen massnahmen soll der Ersterwerb von<br />
Wohneigentum zusätzlich erleichtert werden. Damit die Reform zu<br />
einer weiteren Vereinfachung des Steuersystems führt und für den<br />
Bund kostenneutral ausfällt, werden gleichzeitig die Steuerabzüge für<br />
Investitionen in Energiesparmassnahmen oder denkmalpflegerische<br />
Arbeiten gestrichen.<br />
hohe steuereinbussen befürchtet<br />
In der Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag des Bundes-<br />
rats hatten die Kantone bemängelt, dass Gemeinden und Kantone<br />
mit einem hohen Anteil an Zweitliegenschaften durch einen Systemwechsel<br />
hohe Steuereinbussen in Kauf nehmen müssten. Bislang konnten<br />
Ge meinden und Kantone auf Zweitliegenschaften nur eine Steuer<br />
erheben, die den tatsächlich anfallenden Kosten entspricht (Kostenanlas<br />
tungs prinzip). mit einer Kommissionsinitiative soll die verfassungsmässige<br />
Grundlage für die Einführung einer kantonalen objektsteuer<br />
auf Liegenschaften geschaffen werden. Die Kantone haben die<br />
möglichkeit, die aus der Abschaffung der Eigenmietbesteuerung von<br />
selbst genutzten Zweit liegenschaften resultierenden Steuerausfälle zu<br />
kompensieren. Dies stellt ein Entgegenkommen an die Tourismuskantone<br />
mit einem hohen Anteil von Ferienhäusern und -wohnungen dar,<br />
denen grosse Steuer ein nahmen entgehen würden. Damit sollen auch<br />
die Kantone, die den Gegenvorschlag ablehnen, ins Boot geholt werden.<br />
Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses ist noch nicht klar, ob der<br />
Ständerat dem Gegenvorschlag und der Kommissionsmotion zustimmt.<br />
Es ist anzunehmen, dass über alle drei Initiativen und Gegenvorschläge<br />
erst in der Schlussabstimmung in der Sommersession definitiv<br />
entschieden wird.<br />
konrad graber<br />
Ständerat<br />
Partner und Verwaltungsrat BDo <strong>AG</strong><br />
konrad.graber@bdo.ch<br />
<strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011 | 21