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fallbeispiel - BDO AG

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n<br />

die volksinitiative wird zum Anlass<br />

genommen, die diskussion um<br />

die Abschaffung des eigenmietwertes<br />

einer lösung zuzuführen.<br />

Damit soll mit dem «alten Zopf» des Eigenmietwertes aufgeräumt und<br />

eine Vereinfachung des Steuersystems erreicht werden. Der Ständerat<br />

hat deshalb auch hier einen indirekten Gegenvorschlag ausarbeiten<br />

lassen und den Vorschlag des Bundesrats noch massgeblich modifiziert.<br />

So stellte die Kommission drei Forderungen: Erstens solle die<br />

Vorlage keine mehreinnahmen für den Bund zur Folge haben,<br />

zweitens dürfe der mittelstand durch den Systemwechsel nicht überdurchschnittlich<br />

belastet werden und drittens solle eine Gesetzesänderung<br />

nicht dazu führen, dass der Neuerwerb von Wohneigentum<br />

erschwert wird.<br />

der gegenvorschlag des ständerates<br />

Der von der Kommission nun gutgeheissene Gegenvorschlag sieht<br />

einen Ersterwerber-Abzug von 12 000 Franken für Ehepaare und<br />

6 000 Franken für alle übrigen Steuerpflichtigen vor. Die Abzugsmöglichkeit<br />

vermindert sich während der folgenden 20 Steuerjahre um<br />

jährlich fünf Prozent. mit diesen massnahmen soll der Ersterwerb von<br />

Wohneigentum zusätzlich erleichtert werden. Damit die Reform zu<br />

einer weiteren Vereinfachung des Steuersystems führt und für den<br />

Bund kostenneutral ausfällt, werden gleichzeitig die Steuerabzüge für<br />

Investitionen in Energiesparmassnahmen oder denkmalpflegerische<br />

Arbeiten gestrichen.<br />

hohe steuereinbussen befürchtet<br />

In der Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag des Bundes-<br />

rats hatten die Kantone bemängelt, dass Gemeinden und Kantone<br />

mit einem hohen Anteil an Zweitliegenschaften durch einen Systemwechsel<br />

hohe Steuereinbussen in Kauf nehmen müssten. Bislang konnten<br />

Ge meinden und Kantone auf Zweitliegenschaften nur eine Steuer<br />

erheben, die den tatsächlich anfallenden Kosten entspricht (Kostenanlas<br />

tungs prinzip). mit einer Kommissionsinitiative soll die verfassungsmässige<br />

Grundlage für die Einführung einer kantonalen objektsteuer<br />

auf Liegenschaften geschaffen werden. Die Kantone haben die<br />

möglichkeit, die aus der Abschaffung der Eigenmietbesteuerung von<br />

selbst genutzten Zweit liegenschaften resultierenden Steuerausfälle zu<br />

kompensieren. Dies stellt ein Entgegenkommen an die Tourismuskantone<br />

mit einem hohen Anteil von Ferienhäusern und -wohnungen dar,<br />

denen grosse Steuer ein nahmen entgehen würden. Damit sollen auch<br />

die Kantone, die den Gegenvorschlag ablehnen, ins Boot geholt werden.<br />

Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses ist noch nicht klar, ob der<br />

Ständerat dem Gegenvorschlag und der Kommissionsmotion zustimmt.<br />

Es ist anzunehmen, dass über alle drei Initiativen und Gegenvorschläge<br />

erst in der Schlussabstimmung in der Sommersession definitiv<br />

entschieden wird.<br />

konrad graber<br />

Ständerat<br />

Partner und Verwaltungsrat BDo <strong>AG</strong><br />

konrad.graber@bdo.ch<br />

<strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011 | 21

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