Inhalt AUFSÄTZE URTEILSANMERKUNGEN ... - ZIS
Inhalt AUFSÄTZE URTEILSANMERKUNGEN ... - ZIS
Inhalt AUFSÄTZE URTEILSANMERKUNGEN ... - ZIS
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Der Prozessgegenstand im japanischen Strafprozessrecht<br />
_____________________________________________________________________________________<br />
system und das neue Verteidigungssystem usw. Am Anfang<br />
meines Beitrags habe ich gesagt, das Strafprozessrecht sei<br />
immer ein politisches Produkt. Ob sich die Prozessgegenstandslehre<br />
in Japan in Zukunft wandeln wird, wie ich hier<br />
geschrieben habe, hängt letztendlich davon ab, ob das japanische<br />
Volk sich von seiner traditionell starken Abhängigkeit<br />
vom Staat befreien kann. 30 Japan befindet sich heute in einer<br />
Zeit der Prüfung seit der großen Reform nach dem Zweiten<br />
Weltkrieg. Ich hoffe, es wird nicht mein Traum bleiben, dass<br />
Japan diese Prüfung bestehen kann, auch wenn dafür sicherlich<br />
mehr Zeit erforderlich sein wird.<br />
VI. Anhang<br />
Japanische Strafprozessordnung (Auszug)<br />
§ 256 StPO (Anklageschrift)<br />
(1) Die Erhebung der öffentlichen Anklage erfolgt durch<br />
Einreichen der Anklageschrift.<br />
(2) Die Anklageschrift muss folgende Einzelheiten enthalten:<br />
(a) den Namen des Angeklagten und hinreichende Merkmale,<br />
um den Angeklagten zu identifizieren,<br />
(b) die Tatsache der öffentlichen Anklage,<br />
(c) die gesetzliche Bezeichnung der Straftat.<br />
(3) Bei der Darstellung der Tatsache der öffentlichen Anklage<br />
muss der Klagegrund deutlich werden. Zur Klarstellung<br />
des Klagegrundes ist der Straftatbestand nach Zeit, Ort und<br />
Tathergang soweit wie möglich zu bestimmen.<br />
(4) Die strafbare Handlung muss durch Angabe der anzuwendenden<br />
Gesetzesvorschriften erfolgen. Ein Irrtum in<br />
der Angabe der anzuwendenden Gesetzesvorschriften berührt<br />
die Wirksamkeit der Anklage nicht, es sei denn, dass daraus<br />
ein erheblicher Nachteil für die Verteidigung des Angeklagten<br />
entstehen könnte.<br />
(5) Mehrere Klagegründe und mehrere Strafvorschriften<br />
können eventualiter oder kumulativ dargestellt werden.<br />
(6) Der Anklageschrift dürfen weder Schriftstücke noch<br />
andere Gegenstände beigefügt werden; ebenfalls darf der<br />
<strong>Inhalt</strong> von Schriftstücken nicht zitiert werden, wenn zu befürchten<br />
ist, dass das Gericht dadurch im Voraus in Bezug<br />
auf den Fall beeinflusst wird.<br />
§ 312 StPO (Änderungen der Anklageschrift)<br />
(1) Das Gericht muss, wenn die Staatsanwaltschaft dies<br />
beantragt und soweit die Identität der Tatsache nicht berührt<br />
wird, Nachträge, Rücknahmen, Änderungen des Klagegrundes<br />
oder der Strafvorschriften, die in der Anklageschrift genannt<br />
werden, zulassen.<br />
(2) Das Gericht kann Nachträge oder Änderungen des<br />
Klagegrundes oder der Strafvorschriften anordnen, wenn es<br />
ist, muss ich teilnehmen (44,5%); auch wenn es meine Pflicht<br />
ist, möchte ich nicht teilnehmen (33,6%). Nach dieser Untersuchung<br />
ist die Haltung des Volkes zur Teilnahme an der<br />
Strafjustiz noch nicht positiv.<br />
30<br />
Hirano (Fn. 3), S. 394, hat geschrieben: „Die Japaner bringen<br />
der staatlichen Autorität mehr Vertrauen entgegen als<br />
andere Völker.“<br />
dies im Hinblick auf den Verlauf der Verhandlung für angemessen<br />
hält.<br />
(3) Das Gericht muss die Angeklagten unverzüglich über<br />
die nachgetragenen, zurückgenommenen oder abgeänderten<br />
Teile in Kenntnis setzen, wenn Nachträge, Rücknahme oder<br />
Änderungen des Klagegrundes oder von Strafvorschriften<br />
erfolgen.<br />
(4) Glaubt das Gericht, befürchten zu müssen, dass Nachträge<br />
oder Änderungen des Klagegrundes oder Strafvorschriften<br />
einen wesentlichen Nachteil für die Verteidigung des<br />
Angeklagten darstellen könnten, so muss es auf Antrag des<br />
Angeklagten oder seines Verteidigers durch Beschluss die<br />
Hauptverhandlung für die Dauer aussetzen, die der Angeklagte<br />
für die Vorbereitung seiner ausreichenden Verteidigung<br />
benötigt.<br />
_____________________________________________________________________________________<br />
Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik – www.zis-online.com<br />
75