um 139 - Gemeinde St. Stefan im Gailtal
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aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Bericht des<br />
Kontrollausschusses<br />
Der ausschuss für Kontrolle der Gebarung<br />
hielt am 07.02. und 14.04.2011 Sitzungen ab.<br />
Von diesem ausschuss wurde vorgeschlagen,<br />
dass die zuständigen <strong>Gemeinde</strong>gremien<br />
über die Höhe der Sitzungsgelder sowie den<br />
abgang bei der Wasserversorgungsanlage<br />
Vorderberg beraten. Der Kontrollausschuss<br />
hat sich weiters mit dem rechnungsabschluss<br />
2010 befasst.<br />
Rechnungsabschluss 2010<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat den rechnungsabschluss<br />
2010 festgestellt. Der ordentliche<br />
Haushalt weist bei einnahmen von<br />
€ 3.268.884,05 und ausgaben von<br />
€ 3.282.833,38 einen Sollabgang von<br />
€ 13.949,33 auf. <strong>im</strong> außerordentlichen Haushalt<br />
wurden bei 23 Vorhaben einnahmen von<br />
€ 1.017.562,75 und ausgaben von<br />
€ 1.204.558,87 verzeichnet. Die ausgaben<br />
sind überwiegend durch zugesagte bedarfszuweisungen<br />
bzw. beschlossene und genehmigte<br />
Darlehensaufnahmen bedeckt.<br />
Erster Nachtragsvoranschlag<br />
Mit diesem nachtragsvoranschlag 2011 wurden<br />
in den ordentlichen Haushalt insbesondere<br />
die zugesagte bedarfszuweisung für die<br />
abgangsdeckung, Mehreinnahmen bei <strong>Gemeinde</strong>abgaben<br />
und weitere Vorhaben, die<br />
mittels bedarfszuweisungen finanziert werden,<br />
aufgenommen.<br />
<strong>im</strong> außerordentlichen Haushalt wurden mit<br />
dem 1. nachtragsvoranschlag unter anderem<br />
die rechnungsergebnisse aus 2010 bei den<br />
einzelnen Vorhaben berücksichtigt sowie aufgrund<br />
der <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüsse neue Vorhaben<br />
aufgenommen.<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
vom 31. August 2011<br />
Kindergarten<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat beschlossen, dass <strong>im</strong><br />
Kindergartenjahr 2011/12, das am 1.9.2011 begann,<br />
eine allgemeine Kindergartengruppe<br />
(Voraussetzung für die aufnahme ist das vollendete<br />
dritte lebensjahr) und eine alterserweiterte<br />
Kindergartengruppe (Voraussetzung ist das vollendete<br />
erste lebensjahr, weiters werden schulpflichtige<br />
Kinder aufgenommen) eingerichtet<br />
werden. Volksschüler haben nunmehr wieder<strong>um</strong><br />
die Möglichkeit, nachmittagsbetreuung <strong>im</strong><br />
Kindergarten in anspruch zu nehmen.<br />
Die Kinderbetreuungsordnung nach dem<br />
Kärntner Kinderbetreuungsgesetz trat mit<br />
1.9.2011 in Kraft (weitere wesentliche best<strong>im</strong>mungen:<br />
Das Mittagessen kann durch die<br />
Ganz- und Halbtagskinder sowie die Schüler<br />
<strong>im</strong> Kindergarten eingenommen werden. Die<br />
elternbeiträge für die Kindergartenkinder bleiben<br />
<strong>im</strong> wesentlichen unverändert und der beitrag<br />
für Schüler in der alterserweiterten Gruppe<br />
beträgt mtl. € 80,–. Die elternbeiträge sind <strong>im</strong><br />
Vorhinein zu entrichten und werden jährlich<br />
dem index angepasst. Die betriebszeiten sind<br />
Montag bis Freitag von 07.30 bis 16.00 uhr, für<br />
Kinder, die den Kindergarten halbtags besuchen<br />
bis 12.30 uhr. Der Kindergarten bleibt in<br />
den Weihnachtsferien und in der Karwoche<br />
sowie ab ca. 16.07. bis ca. 31.08. geschlossen.).<br />
<strong>um</strong> die rechtlichen erfordernisse abzudecken,<br />
wurde der <strong>St</strong>ellenplan für die Zeit vom<br />
1.9. bis 31.12.2011 neu festgelegt. als reinigungskraft<br />
aufgenommen wurde Fr. brigitte<br />
blüml aus Vorderberg. Diese teilzeitbeschäftigung<br />
ist derzeit auf dieses Kindergartenjahr<br />
befristet. Die budgetären Vorkehrungen wurden<br />
ebenfalls beschlossen und für das Haushaltsjahr<br />
2011 <strong>im</strong> zweiten nachtragsvoranschlag<br />
berücksichtigt.<br />
Volksschule <strong>St</strong>. <strong>St</strong>efan<br />
Drei Schülerinnen und ein Schüler aus Görtschach<br />
bzw. Förolach haben aufgrund der<br />
Schließung der Volksschule Görtschach den<br />
antrag <strong>um</strong> Schulbesuch in der Volksschule <strong>St</strong>.<br />
<strong>St</strong>efan ab dem Schuljahr 2011/12 gestellt. begründet<br />
wird dies mit der geringeren entfernung<br />
(nach <strong>St</strong>. <strong>St</strong>efan sind es 2,5 km, nach egg 9<br />
km), den angeboten <strong>im</strong> rahmen der Ortsmusikschule<br />
<strong>St</strong>. <strong>St</strong>efan und der Möglichkeit der nachmittagsbetreuung<br />
<strong>im</strong> Kindergarten der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>St</strong>. <strong>St</strong>efan. Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat mehrheitlich<br />
(13 Ja-<strong>St</strong><strong>im</strong>men, 2 <strong>St</strong><strong>im</strong>menthaltungen und<br />
somit Gegenst<strong>im</strong>men) den beschluss gefasst,<br />
dass das ergebnis der besprechung mit bezirksschulinspektor<br />
lamprecht und insbesondere<br />
die entscheidende aussprache be<strong>im</strong> amt der<br />
Kärntner landesregierung<br />
für den <strong>St</strong>andpunkt<br />
bzw. die weitere<br />
Vorgangsweise der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>St</strong>. <strong>St</strong>efan bedeutung<br />
haben. Diese<br />
besprechungen sind –<br />
wie bgm. Ferlitsch in<br />
seinem beitrag in diesem<br />
Mitteilungsblatt berichtet<br />
– positiv <strong>im</strong> Sinne<br />
der betroffenen<br />
Schülerinnen und<br />
Schüler aus dem bereich<br />
der ehemaligen<br />
Volksschule Görtschach<br />
verlaufen.<br />
Hochwasserschutz<br />
<strong>St</strong>. Paul<br />
Die Wasserbauverwaltung<br />
(amt für Wasserwirtschaft<br />
Hermagor)<br />
wird <strong>im</strong> auftrag der <strong>Gemeinde</strong><br />
ehestmöglich<br />
mit der Durchführung<br />
von Hochwasserschutzmaßnahmen<br />
<strong>im</strong><br />
bereich des nördlichen<br />
Siedlungsgebietes der<br />
Ortschaft <strong>St</strong>. Paul (anwesen<br />
Franz Sch<strong>um</strong>i<br />
und <strong>um</strong>gebung) begin-<br />
Seite 13<br />
nen. Diese Maßnahmen werden Gesamtausgaben<br />
von ca. € 60.000,– erfordern. Zur Finanzierung<br />
tragen bund, land und <strong>Gemeinde</strong> zu je<br />
einem Drittel bei. Der <strong>Gemeinde</strong>beitrag beläuft<br />
sich demnach auf € 20.000,– und ist mit einer<br />
bedarfszuweisung des landes gesichert.<br />
Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes<br />
Zur beratung stand ein antrag eines Vorderberger<br />
Grundeigentümers, der sich auf die<br />
<strong>um</strong>widmung einer landwirtschaftlichen Fläche<br />
in der nähe der aWP-P<strong>um</strong>pstation in eine lagerfläche<br />
für Schotter und Holz bezieht. Die<br />
ordnungsgemäße Möglichkeit zur lagerung<br />
von Schotter aus dem Vorderberger bach liegt<br />
auch <strong>im</strong> öffentlichen interesse.<br />
Zweiter<br />
Nachtragsvoranschlag<br />
Mit diesem nachtragsvoranschlag werden <strong>im</strong><br />
ordentlichen Haushalt die einnahmen und<br />
ausgaben <strong>um</strong> jeweils € 59.900,– erweitert und<br />
betragen nunmehr bei einem ausgeglichenen<br />
Voranschlag € 3.014.600,–. Die Änderungen<br />
beziehen sich auf den Kindergarten (ausgaben<br />
sowie bZ innerhalb des rahmens für Kinderbetreuung),<br />
den Wirtschaftshof, die Wirtschaftsförderung<br />
sowie die Musikpflege (Frauenchor<br />
Vorderberg – bZ außerhalb des rahmens für<br />
ankauf der Vereinsbekleidung), die Dorfgemeinschaft<br />
edling (bZ <strong>im</strong> rahmen für die brunnengestaltung),<br />
die Filialkirche <strong>St</strong>. anton (bZ<br />
außerhalb des rahmens für neueindeckung<br />
des turmes) und den Pfarrhof <strong>St</strong>. <strong>St</strong>efan (bZ<br />
außerhalb des rahmens für Dachsanierung).