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um 139 - Gemeinde St. Stefan im Gailtal

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aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Bericht des<br />

Kontrollausschusses<br />

Der ausschuss für Kontrolle der Gebarung<br />

hielt am 07.02. und 14.04.2011 Sitzungen ab.<br />

Von diesem ausschuss wurde vorgeschlagen,<br />

dass die zuständigen <strong>Gemeinde</strong>gremien<br />

über die Höhe der Sitzungsgelder sowie den<br />

abgang bei der Wasserversorgungsanlage<br />

Vorderberg beraten. Der Kontrollausschuss<br />

hat sich weiters mit dem rechnungsabschluss<br />

2010 befasst.<br />

Rechnungsabschluss 2010<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat den rechnungsabschluss<br />

2010 festgestellt. Der ordentliche<br />

Haushalt weist bei einnahmen von<br />

€ 3.268.884,05 und ausgaben von<br />

€ 3.282.833,38 einen Sollabgang von<br />

€ 13.949,33 auf. <strong>im</strong> außerordentlichen Haushalt<br />

wurden bei 23 Vorhaben einnahmen von<br />

€ 1.017.562,75 und ausgaben von<br />

€ 1.204.558,87 verzeichnet. Die ausgaben<br />

sind überwiegend durch zugesagte bedarfszuweisungen<br />

bzw. beschlossene und genehmigte<br />

Darlehensaufnahmen bedeckt.<br />

Erster Nachtragsvoranschlag<br />

Mit diesem nachtragsvoranschlag 2011 wurden<br />

in den ordentlichen Haushalt insbesondere<br />

die zugesagte bedarfszuweisung für die<br />

abgangsdeckung, Mehreinnahmen bei <strong>Gemeinde</strong>abgaben<br />

und weitere Vorhaben, die<br />

mittels bedarfszuweisungen finanziert werden,<br />

aufgenommen.<br />

<strong>im</strong> außerordentlichen Haushalt wurden mit<br />

dem 1. nachtragsvoranschlag unter anderem<br />

die rechnungsergebnisse aus 2010 bei den<br />

einzelnen Vorhaben berücksichtigt sowie aufgrund<br />

der <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschlüsse neue Vorhaben<br />

aufgenommen.<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />

vom 31. August 2011<br />

Kindergarten<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat beschlossen, dass <strong>im</strong><br />

Kindergartenjahr 2011/12, das am 1.9.2011 begann,<br />

eine allgemeine Kindergartengruppe<br />

(Voraussetzung für die aufnahme ist das vollendete<br />

dritte lebensjahr) und eine alterserweiterte<br />

Kindergartengruppe (Voraussetzung ist das vollendete<br />

erste lebensjahr, weiters werden schulpflichtige<br />

Kinder aufgenommen) eingerichtet<br />

werden. Volksschüler haben nunmehr wieder<strong>um</strong><br />

die Möglichkeit, nachmittagsbetreuung <strong>im</strong><br />

Kindergarten in anspruch zu nehmen.<br />

Die Kinderbetreuungsordnung nach dem<br />

Kärntner Kinderbetreuungsgesetz trat mit<br />

1.9.2011 in Kraft (weitere wesentliche best<strong>im</strong>mungen:<br />

Das Mittagessen kann durch die<br />

Ganz- und Halbtagskinder sowie die Schüler<br />

<strong>im</strong> Kindergarten eingenommen werden. Die<br />

elternbeiträge für die Kindergartenkinder bleiben<br />

<strong>im</strong> wesentlichen unverändert und der beitrag<br />

für Schüler in der alterserweiterten Gruppe<br />

beträgt mtl. € 80,–. Die elternbeiträge sind <strong>im</strong><br />

Vorhinein zu entrichten und werden jährlich<br />

dem index angepasst. Die betriebszeiten sind<br />

Montag bis Freitag von 07.30 bis 16.00 uhr, für<br />

Kinder, die den Kindergarten halbtags besuchen<br />

bis 12.30 uhr. Der Kindergarten bleibt in<br />

den Weihnachtsferien und in der Karwoche<br />

sowie ab ca. 16.07. bis ca. 31.08. geschlossen.).<br />

<strong>um</strong> die rechtlichen erfordernisse abzudecken,<br />

wurde der <strong>St</strong>ellenplan für die Zeit vom<br />

1.9. bis 31.12.2011 neu festgelegt. als reinigungskraft<br />

aufgenommen wurde Fr. brigitte<br />

blüml aus Vorderberg. Diese teilzeitbeschäftigung<br />

ist derzeit auf dieses Kindergartenjahr<br />

befristet. Die budgetären Vorkehrungen wurden<br />

ebenfalls beschlossen und für das Haushaltsjahr<br />

2011 <strong>im</strong> zweiten nachtragsvoranschlag<br />

berücksichtigt.<br />

Volksschule <strong>St</strong>. <strong>St</strong>efan<br />

Drei Schülerinnen und ein Schüler aus Görtschach<br />

bzw. Förolach haben aufgrund der<br />

Schließung der Volksschule Görtschach den<br />

antrag <strong>um</strong> Schulbesuch in der Volksschule <strong>St</strong>.<br />

<strong>St</strong>efan ab dem Schuljahr 2011/12 gestellt. begründet<br />

wird dies mit der geringeren entfernung<br />

(nach <strong>St</strong>. <strong>St</strong>efan sind es 2,5 km, nach egg 9<br />

km), den angeboten <strong>im</strong> rahmen der Ortsmusikschule<br />

<strong>St</strong>. <strong>St</strong>efan und der Möglichkeit der nachmittagsbetreuung<br />

<strong>im</strong> Kindergarten der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>St</strong>. <strong>St</strong>efan. Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat mehrheitlich<br />

(13 Ja-<strong>St</strong><strong>im</strong>men, 2 <strong>St</strong><strong>im</strong>menthaltungen und<br />

somit Gegenst<strong>im</strong>men) den beschluss gefasst,<br />

dass das ergebnis der besprechung mit bezirksschulinspektor<br />

lamprecht und insbesondere<br />

die entscheidende aussprache be<strong>im</strong> amt der<br />

Kärntner landesregierung<br />

für den <strong>St</strong>andpunkt<br />

bzw. die weitere<br />

Vorgangsweise der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>St</strong>. <strong>St</strong>efan bedeutung<br />

haben. Diese<br />

besprechungen sind –<br />

wie bgm. Ferlitsch in<br />

seinem beitrag in diesem<br />

Mitteilungsblatt berichtet<br />

– positiv <strong>im</strong> Sinne<br />

der betroffenen<br />

Schülerinnen und<br />

Schüler aus dem bereich<br />

der ehemaligen<br />

Volksschule Görtschach<br />

verlaufen.<br />

Hochwasserschutz<br />

<strong>St</strong>. Paul<br />

Die Wasserbauverwaltung<br />

(amt für Wasserwirtschaft<br />

Hermagor)<br />

wird <strong>im</strong> auftrag der <strong>Gemeinde</strong><br />

ehestmöglich<br />

mit der Durchführung<br />

von Hochwasserschutzmaßnahmen<br />

<strong>im</strong><br />

bereich des nördlichen<br />

Siedlungsgebietes der<br />

Ortschaft <strong>St</strong>. Paul (anwesen<br />

Franz Sch<strong>um</strong>i<br />

und <strong>um</strong>gebung) begin-<br />

Seite 13<br />

nen. Diese Maßnahmen werden Gesamtausgaben<br />

von ca. € 60.000,– erfordern. Zur Finanzierung<br />

tragen bund, land und <strong>Gemeinde</strong> zu je<br />

einem Drittel bei. Der <strong>Gemeinde</strong>beitrag beläuft<br />

sich demnach auf € 20.000,– und ist mit einer<br />

bedarfszuweisung des landes gesichert.<br />

Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes<br />

Zur beratung stand ein antrag eines Vorderberger<br />

Grundeigentümers, der sich auf die<br />

<strong>um</strong>widmung einer landwirtschaftlichen Fläche<br />

in der nähe der aWP-P<strong>um</strong>pstation in eine lagerfläche<br />

für Schotter und Holz bezieht. Die<br />

ordnungsgemäße Möglichkeit zur lagerung<br />

von Schotter aus dem Vorderberger bach liegt<br />

auch <strong>im</strong> öffentlichen interesse.<br />

Zweiter<br />

Nachtragsvoranschlag<br />

Mit diesem nachtragsvoranschlag werden <strong>im</strong><br />

ordentlichen Haushalt die einnahmen und<br />

ausgaben <strong>um</strong> jeweils € 59.900,– erweitert und<br />

betragen nunmehr bei einem ausgeglichenen<br />

Voranschlag € 3.014.600,–. Die Änderungen<br />

beziehen sich auf den Kindergarten (ausgaben<br />

sowie bZ innerhalb des rahmens für Kinderbetreuung),<br />

den Wirtschaftshof, die Wirtschaftsförderung<br />

sowie die Musikpflege (Frauenchor<br />

Vorderberg – bZ außerhalb des rahmens für<br />

ankauf der Vereinsbekleidung), die Dorfgemeinschaft<br />

edling (bZ <strong>im</strong> rahmen für die brunnengestaltung),<br />

die Filialkirche <strong>St</strong>. anton (bZ<br />

außerhalb des rahmens für neueindeckung<br />

des turmes) und den Pfarrhof <strong>St</strong>. <strong>St</strong>efan (bZ<br />

außerhalb des rahmens für Dachsanierung).

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