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NEUGESTALTUNG FRIEDHOF

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Beisetzung findet konsequenterweise bei anonymen

Bestattungen ohne Trauergemeinde statt.

Anonym bedeutet vor allem, daß kein Grabkreuz,

keine Grabtafel und kein Grabstein am Ort der

Bestattung aufgestellt werden. Damit sind auch

kein konkretes Gedenken am Grab und kein

Blumenschmuck am Grab möglich. Lediglich der

Friedhofsteil, auf dem anonyme Bestattungen

erfolgen, kann von Trauernden und Angehörigen

aufgesucht werden. Die personalisierte Erinnerung

an den Verstorbenen wird ohne Grabinschrift

kaum wirksam. Die Entscheidung für eine

solche anonyme Bestattung sollte daher

wohlüberlegt getroffen werden.

Es ist ebenfalls denkbar, und das hat mit „anonymer

Bestattung“ nichts zu tun, daß auf bestimmten

Grabfeldern des Friedhofes künftig in

einer von der Gemeinde gärtnerisch gestalteten

und gepflegten Fläche an bekanntem und markiertem

Ort Särge oder Urnen beigesetzt werden.

An der konkreten Grabstelle wird dann eine bodengleiche

Grabtafel angebracht, die etwa in einer

Rasenfläche beim Mähen nicht stört. Diese

Grabtafeln werden in der Friedhofssatzung gestalterisch

festgelegt, können sehr einheitlich in

Größe und Gestaltung von der Gemeinde gestellt

werden oder auch in definiertem Rahmen individuell

gestaltet sein. Die Entscheidung, ob direkt

am Grab oder an einem Friedhofsweg in der Nähe

und mit unmittelbarem Lagebezug die Grabtafeln

angelegt werden, kann entsprechend den

Wünschen aus der Gemeinde entschieden werden.

Hierfür ist es wichtig zu bedenken, ob ein vorübergehender

Blumenschmuck ablegbar sein

soll, denn dieser oder gar individuelle Pflanzungen,

sind in den von der Ortsgemeinde zu pflegenden

Flächen nicht möglich. Ist uns diese Form

von Gedenken und Grabkultur wichtig, sollten

wir eine bestimmte Fläche dafür vorsehen. Es ist

auch grundsätzlich zu überlegen, ob die Grabinschriften

auf dem Friedhof, die bei den traditionellen

Familiengräbern auch nach Ablauf der

Ruhezeiten die Namen Bechtolsheimer Bürger

über Jahrzehnte und Generationen in Erinnerung

halten, für die Ortsgemeinschaft einen solchen

Erinnerungswert beinhalten, daß diese quasi als

Gedächtnis des Ortes Bewahrung finden.

Die Bildbeispiele von der Friedhofserweiterung

in Nack zeigen, daß bei den Baumbestattungen

individuelle Niederlegungen und Grabschmuck

von den Hinterbliebenen gewünscht und aufgestellt

werden. Diese Aufstellung von Blumentöpfen

und Grabkerzen passt nicht zum Ansinnen

einfacher Rasenpflege durch die Ortsgemeinde.

Konflikte sind hier vorgezeichnet. In Schornsheim

wurden bei der Neugestaltung Rasenflächen

für markierte Gräber entlang einer Pflasterreihe

für Urnengräber vorgesehen und in einem

anderen Feld separate Bestattungsmöglichkeiten

auf Rasenflächen für Urnengräber und Sargbestattungen

ohne konkrete Grabmarkierung.

Eine Rasenfläche mit drei Bäumen wurde auf dem Friedhof

in Nack angelegt.

Ebenerdige Grabtafeln in der Rasenfläche markieren die

konkreten Bestattungsorte. Die Niederlegungen sind für die

Rasenpflege hinderlich.

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