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AUS DEM GEMEINDERAT

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kann auf eine Leitplanke verzichtet werden und

stattdessen ein Hochbord hergestellt werden. Mit

dem Planungsbüro Winkler wurde abgestimmt,

in der momentanen Situation keine Leitplanke zu

installieren. Allerdings muss zum Ausbau von

Seiten der Gemeinde für eine ordnungsgemäße

Verkehrssicherung und auch Unterhaltung gesorgt

werden. Die derzeit installierten Absperrelemente

bietet die Fa. Knebel zum Kauf an. Für

120 lfdm würden 6.652,22 € anfallen. K. Ullmer

stellte fest, dass Teile der Absperrung beschädigt

seien. Auch G. Brand teilte mit, dass von 40 Elementen

bei 4 die Farbgebung kaputt ist und 2

Elemente mit Graffiti beschmiert seien. Man sollte

doch entweder die Kosten drücken oder auf

Austausch der beschädigten Elemente bestehen.

Auf Anfragen, warum die Absperrelemente für

die Zeit nicht angemietet würden, entgegnete

Bgm. Mann, dass dies zu teuer wäre.

Der Ortsgemeinderat beschloss den Kauf der Absperrelemente

von der Fa. Knebel zum Angebotspreis

von 6.652,22 € brutto und übernimmt die

weitere Unterhaltung bis zum Ausbau der L 436,

Undenheimer Straße. Allerdings nur unter der

Bedingung, dass die VG-Verwaltung die Absperrung

nochmal prüft, inwieweit defekte Elemente

vorhanden sind und ausgetauscht werden müssten.

Der Gemeinderat beschloss den Kauf mit 14 Ja-

Stimmen und 1 Enthaltung.

Tagesordnungspunkt 4

Bauantrag - Neubau einer Halle mit Garagen

Im Taubesgarten 38 (ehemals 25) soll eine Halle

mit Garagen erstellt werden. Das Grundstück befindet

sich im Bereich des Bebauungsplanes

„Taubesgarten Ost“. Es werden alle Festsetzungen

des Bebauungsplanes eingehalten. Dr. Dolata

fragte nach der Trauf- bzw. Firsthöhe. Bgm.

Mann stellte fest, dass die Giebelhöhe lt. Plan

5,90 m betrage und die Halle die Größe der bereits

vorhandenen Halle habe.

Der Gemeinderat beschloss mit 14 Ja-Stimmen

und 1 Enthaltung dem Bauvorhaben zuzustimmen.

Tagesordnungspunkt 5

Bauvoranfrage – Errichtung eines Wohnhauses

mit zwei Garagen

Es liegt eine Bauvoranfrage für die Errichtung

eines Wohnhauses mit zwei Garagen vor. Dieser

Neubau soll am Ende der Sulzheimer Staße, wenn

man den linker Hand liegenden Feldweg ein

Stück hineinfährt errichtet werden. Das Grundstück

befindet sich im Außenbereich der Gemarkung

Bechtolsheim. Dieser Bereich verfügt nicht

über eine öffentliche, ausgebaute und voll erschlossene

Straße.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig dieser

Bauvoranfrage nicht zuzustimmen.

Tagesordnungspunkt 6

Bauantrag – Nutzungsänderung einer Scheune

zu einem Lebensmittelladen mit Drogerie

Es liegt eine Nutzungsänderung einer Scheune zu

einem Lebensmittelladen mit Drogerie in der

Großen Kirchgasse 3 vor. In der näheren Umgebung

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