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AUS DEM GEMEINDERAT
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kann auf eine Leitplanke verzichtet werden und
stattdessen ein Hochbord hergestellt werden. Mit
dem Planungsbüro Winkler wurde abgestimmt,
in der momentanen Situation keine Leitplanke zu
installieren. Allerdings muss zum Ausbau von
Seiten der Gemeinde für eine ordnungsgemäße
Verkehrssicherung und auch Unterhaltung gesorgt
werden. Die derzeit installierten Absperrelemente
bietet die Fa. Knebel zum Kauf an. Für
120 lfdm würden 6.652,22 € anfallen. K. Ullmer
stellte fest, dass Teile der Absperrung beschädigt
seien. Auch G. Brand teilte mit, dass von 40 Elementen
bei 4 die Farbgebung kaputt ist und 2
Elemente mit Graffiti beschmiert seien. Man sollte
doch entweder die Kosten drücken oder auf
Austausch der beschädigten Elemente bestehen.
Auf Anfragen, warum die Absperrelemente für
die Zeit nicht angemietet würden, entgegnete
Bgm. Mann, dass dies zu teuer wäre.
Der Ortsgemeinderat beschloss den Kauf der Absperrelemente
von der Fa. Knebel zum Angebotspreis
von 6.652,22 € brutto und übernimmt die
weitere Unterhaltung bis zum Ausbau der L 436,
Undenheimer Straße. Allerdings nur unter der
Bedingung, dass die VG-Verwaltung die Absperrung
nochmal prüft, inwieweit defekte Elemente
vorhanden sind und ausgetauscht werden müssten.
Der Gemeinderat beschloss den Kauf mit 14 Ja-
Stimmen und 1 Enthaltung.
Tagesordnungspunkt 4
Bauantrag - Neubau einer Halle mit Garagen
Im Taubesgarten 38 (ehemals 25) soll eine Halle
mit Garagen erstellt werden. Das Grundstück befindet
sich im Bereich des Bebauungsplanes
„Taubesgarten Ost“. Es werden alle Festsetzungen
des Bebauungsplanes eingehalten. Dr. Dolata
fragte nach der Trauf- bzw. Firsthöhe. Bgm.
Mann stellte fest, dass die Giebelhöhe lt. Plan
5,90 m betrage und die Halle die Größe der bereits
vorhandenen Halle habe.
Der Gemeinderat beschloss mit 14 Ja-Stimmen
und 1 Enthaltung dem Bauvorhaben zuzustimmen.
Tagesordnungspunkt 5
Bauvoranfrage – Errichtung eines Wohnhauses
mit zwei Garagen
Es liegt eine Bauvoranfrage für die Errichtung
eines Wohnhauses mit zwei Garagen vor. Dieser
Neubau soll am Ende der Sulzheimer Staße, wenn
man den linker Hand liegenden Feldweg ein
Stück hineinfährt errichtet werden. Das Grundstück
befindet sich im Außenbereich der Gemarkung
Bechtolsheim. Dieser Bereich verfügt nicht
über eine öffentliche, ausgebaute und voll erschlossene
Straße.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig dieser
Bauvoranfrage nicht zuzustimmen.
Tagesordnungspunkt 6
Bauantrag – Nutzungsänderung einer Scheune
zu einem Lebensmittelladen mit Drogerie
Es liegt eine Nutzungsänderung einer Scheune zu
einem Lebensmittelladen mit Drogerie in der
Großen Kirchgasse 3 vor. In der näheren Umgebung
befinden sich Wohn- sowie auch Mischnutzungen.
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