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16.01.21 Lindauer Bürgerzeitung

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AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B) 16. Januar 2021 • BZ Ausgabe KW 02/21<br />

5<br />

Nachruf<br />

Die Stadt Lindau (Bodensee) trauert um ihren ehemaligen Stadtrat<br />

Klaus Thiel<br />

der am 26. Dezember 2020 im Alter von 80 Jahren verstorben ist.<br />

Als Nachrücker für die Bunte Liste gehörte er vom 14. April 1987 bis zum<br />

30. April 1996 dem <strong>Lindauer</strong> Stadtrat an.<br />

In aufrichtiger Anteilnahme und dankbarer Verbundenheit werden wir<br />

ihm ein ehrendes Gedenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seinen<br />

Angehörigen.<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin<br />

www.stadtlindau.de<br />

Ausstellungsstart:<br />

Marc Chagall<br />

beginnt am 1. Mai<br />

Die Ausstellung mit Bildern<br />

des Malers Marc Chagall im<br />

Kunstmuseum Lindau wird<br />

um einen Monat verschoben<br />

und beginnt nun am Samstag,<br />

1. Mai. Dafür dauert sie bis<br />

zum 31. Oktober. Die Ausstellungsmacher<br />

entschieden sich<br />

vor dem Hintergrund der aktuellen<br />

Situation für die Verschiebung:<br />

Die außergewöhnlichen<br />

Bilder des Malerpoeten<br />

Chagall sollen einem möglichst<br />

großen Publikum gezeigt<br />

werden. Die Werkschau<br />

trägt den Titel „Marc Chagall<br />

- Paradiesische Gärten“.<br />

Silvia Ailinger<br />

„München-Lindau unter Strom“ ist der Titel des Buches, das<br />

jetzt pünktlich zur Eröffnung des neuen Bahnhofs in Lindau-Reutin<br />

erschienen ist. Herausgeber Josef Miller, Staatsminister a.D.,<br />

überreichte Dr. Claudia Alfons, Oberbürgermeisterin in Lindau,<br />

das druckfrische Werk. Auf den Untertitel des Buches – Langes<br />

Ringen um Mobilität und Klimaschutz – nehmen die Autoren<br />

Josef Miller und Dr. Martin Papst nicht nur in ihren Texten<br />

Bezug, sondern auch mit zahlreichen historischen Aufnahmen,<br />

Schaubildern, Landkarten und aktuellen Fotos. Das Werk kann<br />

im Buchhandel für 18,60 Euro gekauft werden. Foto: Sylvia Ailinger<br />

Amtsblatt Stadt Lindau<br />

(Bodensee)<br />

Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer<br />

für das Kalenderjahr 2021<br />

Letztmals ergingen nach der Hauptveranlagung zum 01.01.1974<br />

aufgrund der finanzamtlichen Messbescheide für alle wirtschaftlichen<br />

Einheiten generell Grundsteuerbescheide. Weitere Grundsteuerbescheide<br />

wurden und werden nach später folgenden finanzamtlichen<br />

Grundsteuermessbescheiden bekannt gegeben.<br />

Dies gilt insbesondere bei Neu- und Nachveranlagungen.<br />

Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide<br />

2021 wird hiermit gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom<br />

07.08.1973 (BGBl I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />

19.12.2008 (BGBl I S. 2794), die Grundsteuer für das Kalenderjahr<br />

2021 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Dies bedeutet,<br />

dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2021<br />

erhalten, im Kalenderjahr 2021 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr<br />

2020 zu entrichten haben.<br />

Für diese treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die<br />

gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein<br />

schriftlicher Steuerbescheid für 2021 zugegangen wäre. Auf den<br />

zuletzt erteilten Grundsteuerbescheid der Stadt Lindau (Bodensee)<br />

wird insoweit verwiesen.<br />

Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel des Jahresbetrages<br />

am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2021<br />

zur Zahlung fällig.<br />

Bei jährlich festgesetzter Zahlungsweise ist der Jahresbetrag der<br />

Grundsteuer zum 01. Juli 2020 zu entrichten (§ 28 Grundsteuergesetz).<br />

Sollten sich der Hebesatz, die Bemessungsgrundlagen oder die<br />

Eigentumsverhältnisse rückwirkend ändern, werden neue Grundsteuerbescheide<br />

erteilt.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach<br />

seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.)<br />

oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.<br />

1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:<br />

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt<br />

Lindau (Bodensee) einzulegen.<br />

Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener<br />

Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage<br />

bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht, Kornhausgasse 4, 86152<br />

Augsburg, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer<br />

für den Schriftformersatz zugelassenen 1 Form erhoben werden.<br />

Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung<br />

des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer<br />

Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist.<br />

Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Lindau/Bodensee)<br />

und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen<br />

bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden<br />

Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene<br />

Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der<br />

Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen<br />

Beteiligten beigefügt werden.<br />

2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:<br />

Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht, Kornhausgasse<br />

4, 86152 Augsburg, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch<br />

in einer für den Schriftformersatz zugelassenen1 Form zu<br />

erheben. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Lindau/<br />

Bodensee) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen<br />

und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung<br />

dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der<br />

angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt<br />

werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für<br />

die übrigen Beteiligten beigefügt werden.<br />

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

- 1 Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist<br />

nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!<br />

Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen<br />

entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen<br />

Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).<br />

- Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten<br />

infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr<br />

fällig.<br />

- Rechtsbehelfe gegen diese Steuerfestsetzung haben nach § 80<br />

Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung keine aufschiebende<br />

Wirkung. Beim Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg kann<br />

die Anordnung der aufschiebenden Wirkung beantragt werden.<br />

Lindau (B), den 16.01.2021<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin<br />

Änderung der Allgemeinen Benutzungsbedingungen für die Stadtbücherei ab<br />

dem 01.01.2021<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (Bodensee) hat am 16.12.2020 folgende Änderung der Allgemeinen Benutzungsbedingungen<br />

für die Stadtbücherei der Stadt Lindau (Bodensee) beschlossen:<br />

1.<br />

Die Nutzungsbedingungen in § 4 Abs. 2 lauten nun wie folgt:<br />

Die Benutzerin/der Benutzer erklärt mit der Anmeldung sein Einverständnis, dass Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum,<br />

Telefonnummer, Handynummer und E-Mail-Adresse automatisiert in der Leserdatei der Stadtbücherei Lindau<br />

(B) gespeichert und verarbeitet werden. Ausleihdaten werden für 12 Monate nach Rückgabe des Artikels gespeichert.<br />

Personenbezogene Daten werden lediglich für die mit der Ausleihe verbundenen Vorgänge verwendet. Sie werden weder<br />

für andere Zwecke ausgewertet noch an Dritte weitergegeben. Das Einverständnis bezieht sich außerdem auf die<br />

Verbuchung der ausgeliehenen Medien mittels automatisierter Datenverarbeitung. Die Löschung der Nutzerdaten erfolgt<br />

12 Monate nach Kündigung der Leserkarte.<br />

2.<br />

Bei § 13 Abs. 1 Nr. 1 wird der Jahresbeitrag für Erwachsene von 12,00 € auf 20,00 € geändert.<br />

3.<br />

Die Änderungen treten zum 01.01.2021 in Kraft.<br />

Lindau (B), den 11.01.2021<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin<br />

Amtsblatt Stadt Lindau<br />

(Bodensee)<br />

Amtsblatt Stadt Lindau<br />

(Bodensee)<br />

I. Hundesteuer<br />

Die Stadt Lindau (B) weist darauf hin, dass sämtliche Hunde, die im Stadtgebiet<br />

Lindau (B) gehalten werden und über vier Monate alt sind, bei der Stadt<br />

zur Sicherung der Hundesteuer angemeldet werden müssen. Anmeldepflichtig<br />

ist der Halter des Hundes.<br />

Anmeldungen nimmt die Steuerabteilung (Stadtverwaltung – Bregenzer Straße<br />

4 - Zimmer 4.1.09, Telefon 08382 918207) entgegen. Die Anmeldeverpflichtung<br />

entfällt für Hundebesitzer, die für ihren Hund bereits im abgelaufenen<br />

Jahr Hundesteuer in Lindau (B) entrichteten.<br />

Wenn ein über vier Monate alter Hund abhandengekommen oder verstorben<br />

ist, muss ihn der bisherige Halter bei der Steuerabteilung abmelden. Das<br />

ausgehändigte Steuerzeichen ist an die Stadt Lindau (B), Steuerabteilung,<br />

zurückzugeben.<br />

Wechselt ein Hund den Halter, so hat der bisherige Halter bei der Abmeldung<br />

Name und Anschrift des neuen Halters anzugeben. Wenn ein über vier Monate<br />

alter Hund künftig in einer anderen Gemeinde gehalten wird, so ist dies<br />

der Steuerabteilung der Stadt Lindau (B) zeitnah mitzuteilen.<br />

Lindau (B), den 16.01.2021<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin

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