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Die PZR - Neues aus der Praxis

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42 Zahnzusatzversicherung<br />

Alter 18 –<br />

Ein wichtiger Zeitpunkt,<br />

Patienten aufzuklären<br />

© freepik / wayhomestudio<br />

Auch in diesem Jahr bieten wir euch wieder die Möglichkeit, Fragen rund um das Thema Zahnzusatzversicherung<br />

zu stellen. Gerade in eurem Arbeitsbereich Prophylaxe fördert es die Compliance<br />

eurer Patienten, wenn eine Versicherung die Kosten für Zahnreinigung (PZR), Fluoridierung und<br />

andere Prophylaxemaßnahmen übernimmt. Schließlich leisten die Krankenkassen – wenn überhaupt<br />

– nur noch geringe Zuschüsse für eine PZR.<br />

Text Gabriele Bengel<br />

Leserfrage<br />

Eine Praxis aus Süddeutschland hat uns dazu vor kurzem folgende Doppelfrage<br />

gestellt: „Warum sollten sich junge Patienten für eine Zahnzusatzversicherung<br />

interessieren? Sie brauchen doch meistens gar keinen<br />

Zahnersatz und nur die PZR abzusichern – ist das nicht teurer als die<br />

100 Euro, die die PZR bei uns kostet?“<br />

Expertentipp<br />

Früher war es tatsächlich so, dass die meisten Zahnzusatzversicherungen<br />

erst ab Alter 40 abgeschlossen wurden. Das hat sich geändert, da<br />

die neueren Zahntarife viel mehr bieten als eine Kostenübernahme für<br />

Kronen, Brücken und Prothesen. Die PZR alleine kann man nirgends<br />

versichern. Die Tarife bieten immer mindestens Versicherungsschutz für<br />

„zahnerhaltende“ Maßnahmen. Dazu gehören dann auch hochwertige,<br />

zahnfarbene Füllungen sowie Wurzel- und Parodontitisbehandlungen.<br />

Bei manchen Zahnzusatzversicherungen kann man die zahnerhaltenden<br />

Maßnahmen alleine versichern, bei anderen ist Zahnersatz automatisch<br />

mit dabei und kann nicht abgewählt werden. Die monatlichen Beiträge<br />

liegen für einen 18-Jährigen zwischen 7,50 Euro und rund 15 Euro. Nehmen<br />

wir zum Beispiel die Gothaer: in der Altersklasse 16 bis 20 kostet<br />

deren Zahntarif 7,50 Euro im Monat, also 90 EUR pro Jahr.<br />

Der Versicherungsschutz umfasst unter anderem 100 Prozent Erstattung<br />

für hochwertige Füllungen, 150 Euro pro Jahr für PZR und Prophylaxe<br />

und 90 Prozent Erstattung für Inlays, Onlays, Kronen und sonstigen<br />

Zahnersatz. Das rechnet sich für eure jungen Patienten schon alleine für<br />

die PZR. Wir haben das Beispiel des 18-Jährigen bewusst gewählt: Bei<br />

euren Patienten, ab einem Alter von 18 Jahren, können bei gesetzlich<br />

Versicherten nur noch zwei Kontrolluntersuchungen und eine Zahnsteinentfernung<br />

über die Versichertenkarte pro Jahr, sowie alle zwei<br />

Jahre eine Früherkennung auf Parodontitis, abgerechnet werden. Wollt<br />

Ihr euren Patienten mehr bieten, müssen die Leistungen privatärztlich<br />

abgerechnet und privat bezahlt werden. Deshalb nutzen viele Praxen<br />

die Gelegenheit, speziell die Patienten ab 18 darüber aufzuklären, was<br />

künftig aus eigener Tasche bezahlt werden muss und den Hinweis zu<br />

geben, dass privatärztliche Kosten von leistungsstarken Zahnzusatzversicherungen<br />

übernommen werden.<br />

Dann kann sich der Patient von Fachleuten über die verschiedenen<br />

Zahnzusatzversicherungen beraten lassen und in Ruhe überlegen, ob er<br />

sich versichert oder nicht. Die Entscheidung liegt beim Patienten – eure<br />

Aufgabe ist mit der Aufklärung beendet.<br />

Ihr habt auch Fragen an uns, oder möchtet weitere Tipps zum Thema<br />

„Aufklärung“ zur Zahnzusatzversicherung? Schreibt eine E-Mail an unsere<br />

Experten, sie helfen euch gern!<br />

Gabriele Bengel<br />

to:dent.ta GmbH<br />

Dornierstr. 30 · 73730 Esslingen<br />

Tel.: +49 711 69 306 435<br />

E-Mail: beratung@todentta.de<br />

www.todentta.de<br />

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