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Die PZR - Neues aus der Praxis
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42 Zahnzusatzversicherung<br />
Alter 18 –<br />
Ein wichtiger Zeitpunkt,<br />
Patienten aufzuklären<br />
© freepik / wayhomestudio<br />
Auch in diesem Jahr bieten wir euch wieder die Möglichkeit, Fragen rund um das Thema Zahnzusatzversicherung<br />
zu stellen. Gerade in eurem Arbeitsbereich Prophylaxe fördert es die Compliance<br />
eurer Patienten, wenn eine Versicherung die Kosten für Zahnreinigung (PZR), Fluoridierung und<br />
andere Prophylaxemaßnahmen übernimmt. Schließlich leisten die Krankenkassen – wenn überhaupt<br />
– nur noch geringe Zuschüsse für eine PZR.<br />
Text Gabriele Bengel<br />
Leserfrage<br />
Eine Praxis aus Süddeutschland hat uns dazu vor kurzem folgende Doppelfrage<br />
gestellt: „Warum sollten sich junge Patienten für eine Zahnzusatzversicherung<br />
interessieren? Sie brauchen doch meistens gar keinen<br />
Zahnersatz und nur die PZR abzusichern – ist das nicht teurer als die<br />
100 Euro, die die PZR bei uns kostet?“<br />
Expertentipp<br />
Früher war es tatsächlich so, dass die meisten Zahnzusatzversicherungen<br />
erst ab Alter 40 abgeschlossen wurden. Das hat sich geändert, da<br />
die neueren Zahntarife viel mehr bieten als eine Kostenübernahme für<br />
Kronen, Brücken und Prothesen. Die PZR alleine kann man nirgends<br />
versichern. Die Tarife bieten immer mindestens Versicherungsschutz für<br />
„zahnerhaltende“ Maßnahmen. Dazu gehören dann auch hochwertige,<br />
zahnfarbene Füllungen sowie Wurzel- und Parodontitisbehandlungen.<br />
Bei manchen Zahnzusatzversicherungen kann man die zahnerhaltenden<br />
Maßnahmen alleine versichern, bei anderen ist Zahnersatz automatisch<br />
mit dabei und kann nicht abgewählt werden. Die monatlichen Beiträge<br />
liegen für einen 18-Jährigen zwischen 7,50 Euro und rund 15 Euro. Nehmen<br />
wir zum Beispiel die Gothaer: in der Altersklasse 16 bis 20 kostet<br />
deren Zahntarif 7,50 Euro im Monat, also 90 EUR pro Jahr.<br />
Der Versicherungsschutz umfasst unter anderem 100 Prozent Erstattung<br />
für hochwertige Füllungen, 150 Euro pro Jahr für PZR und Prophylaxe<br />
und 90 Prozent Erstattung für Inlays, Onlays, Kronen und sonstigen<br />
Zahnersatz. Das rechnet sich für eure jungen Patienten schon alleine für<br />
die PZR. Wir haben das Beispiel des 18-Jährigen bewusst gewählt: Bei<br />
euren Patienten, ab einem Alter von 18 Jahren, können bei gesetzlich<br />
Versicherten nur noch zwei Kontrolluntersuchungen und eine Zahnsteinentfernung<br />
über die Versichertenkarte pro Jahr, sowie alle zwei<br />
Jahre eine Früherkennung auf Parodontitis, abgerechnet werden. Wollt<br />
Ihr euren Patienten mehr bieten, müssen die Leistungen privatärztlich<br />
abgerechnet und privat bezahlt werden. Deshalb nutzen viele Praxen<br />
die Gelegenheit, speziell die Patienten ab 18 darüber aufzuklären, was<br />
künftig aus eigener Tasche bezahlt werden muss und den Hinweis zu<br />
geben, dass privatärztliche Kosten von leistungsstarken Zahnzusatzversicherungen<br />
übernommen werden.<br />
Dann kann sich der Patient von Fachleuten über die verschiedenen<br />
Zahnzusatzversicherungen beraten lassen und in Ruhe überlegen, ob er<br />
sich versichert oder nicht. Die Entscheidung liegt beim Patienten – eure<br />
Aufgabe ist mit der Aufklärung beendet.<br />
Ihr habt auch Fragen an uns, oder möchtet weitere Tipps zum Thema<br />
„Aufklärung“ zur Zahnzusatzversicherung? Schreibt eine E-Mail an unsere<br />
Experten, sie helfen euch gern!<br />
Gabriele Bengel<br />
to:dent.ta GmbH<br />
Dornierstr. 30 · 73730 Esslingen<br />
Tel.: +49 711 69 306 435<br />
E-Mail: beratung@todentta.de<br />
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