Projekt Zukunftstaxi Hamburg
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FÖRDERPROGRAMME<br />
Behörde für<br />
nd Mobilitätswende<br />
rkehrsgewerbeaufsicht<br />
Wird von der Behörde ausgefüllt!<br />
Eingangsdatum:/Hz. __________________<br />
biet Aufsicht und Genehmigungen<br />
Förderung zum Ausgleich des betrieblichen Mehraufwands<br />
10.000 Euro von Taxe/n, die lokal emissionsfrei sind<br />
ntragstellerin/ zum Antragsteller:<br />
burtsname<br />
/Geschäftsführers<br />
eichen)<br />
mer<br />
er Betriebssitz<br />
ssionsnummer<br />
nzessionierten<br />
eise<br />
s Antrags sind mir die Voraussetzungen und die weiteren Regelungen zur<br />
ckforderung gemäß der Förderrichtlinie bekannt sind (Förderrichtlinie unter<br />
i/zukunftstaxi). Mir ist insbesondere bekannt, dass ich eine verbindliche<br />
eeigneten Fahrzeugs innerhalb von sechs Wochen nachweisen, die<br />
Fahrzeugs für den Taxenverkehr in <strong>Hamburg</strong> bis zum 31.12.2021 erfolgen und<br />
er Förderbeträge das Fahrzeugs im Taxenbetrieb eingesetzt werden muss.<br />
gen und Bestimmungen sind den Zuwendungsrichtlinien und dem Bewilligungsbescheid<br />
über die Förderung zu entnehmen.<br />
tändigkeit und Richtigkeit meiner Angaben.<br />
__________________________________________________________________<br />
(Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers)<br />
1<br />
Jahr erreicht hat. Der Mehrwagenunternehmer<br />
muss dafür 20.000 Besetztkilometer<br />
nachweisen.<br />
ACHTUNG:<br />
Auch diese Anträge können ab dem<br />
12. April 2021 per E-Mail gestellt werden. Die<br />
Berücksichtigung erfolgt ebenfalls in der Reihenfolge<br />
des Antragseingangs. Bis zum 31.<br />
Mai 2021 gilt die Beschränkung der Anzahl<br />
nach Unternehmensgröße (Details finden Sie<br />
in der Förderrichtlinie unter www.hamburg.de/<br />
taxi/zukunftstaxi), ab dem 1. Juni 2021 gibt es<br />
für den Fall, dass noch nicht alle Fördermittel<br />
vergeben sind, keine Beschränkung mehr.<br />
Auch wichtig: Fahrzeuge, die nicht lokal<br />
emissionsfrei sind, müssen innerhalb des<br />
Ring 1 ausschließlich emissionsfrei ohne Nutzung<br />
des Verbrennungsmotors angetrieben werden<br />
und dies mithilfe des sogenannten<br />
Geofencing technisch sicherstellen.<br />
In einer 2. Stufe ab dem 1. Oktober 2021 können<br />
weitere 30 lokal emissionsfreie oder zumindest<br />
emissionsarme Fahrzeuge gefördert werden.<br />
Die Förderung beträgt hier bis zu 10.000 Euro<br />
pro Fahrzeug über einen Zeitraum von einem<br />
Jahr. Ab Konzessionierung des Fahrzeugs (möglich<br />
bis zum 30. Juni 2022), werden in diesem<br />
Zeitraum alle drei Monate 2.000 Euro ausbezahlt.<br />
Nach einem Jahr können die letzten 2.000 Euro<br />
nach Nachweis der Besetztkilometer ausgezahlt<br />
werden.<br />
Auch diese Anträge können ab dem 1. Oktober<br />
2021 per Mail gestellt werden, sie werden in der<br />
Reihenfolge des Antragseingangs berücksichtigt,<br />
eine Beschränkung der Anzahl der Förderungen<br />
nach Unternehmensgröße gibt es nicht.<br />
WAS IST NOCH WICHTIG?<br />
Unternehmen, die einen Förderbescheid bekommen<br />
haben, müssen innerhalb von sechs Wochen nachweisen,<br />
dass ein geeignetes Fahrzeug<br />
verbindlich bestellt ist.<br />
Andernfalls verfällt die Förderzusage<br />
und andere Unternehmen rücken<br />
nach. <br />
ZUKUNTFSTAXI<br />
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