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Projekt Zukunftstaxi Hamburg

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FÖRDERPROGRAMME<br />

Behörde für<br />

nd Mobilitätswende<br />

rkehrsgewerbeaufsicht<br />

Wird von der Behörde ausgefüllt!<br />

Eingangsdatum:/Hz. __________________<br />

biet Aufsicht und Genehmigungen<br />

Förderung zum Ausgleich des betrieblichen Mehraufwands<br />

10.000 Euro von Taxe/n, die lokal emissionsfrei sind<br />

ntragstellerin/ zum Antragsteller:<br />

burtsname<br />

/Geschäftsführers<br />

eichen)<br />

mer<br />

er Betriebssitz<br />

ssionsnummer<br />

nzessionierten<br />

eise<br />

s Antrags sind mir die Voraussetzungen und die weiteren Regelungen zur<br />

ckforderung gemäß der Förderrichtlinie bekannt sind (Förderrichtlinie unter<br />

i/zukunftstaxi). Mir ist insbesondere bekannt, dass ich eine verbindliche<br />

eeigneten Fahrzeugs innerhalb von sechs Wochen nachweisen, die<br />

Fahrzeugs für den Taxenverkehr in <strong>Hamburg</strong> bis zum 31.12.2021 erfolgen und<br />

er Förderbeträge das Fahrzeugs im Taxenbetrieb eingesetzt werden muss.<br />

gen und Bestimmungen sind den Zuwendungsrichtlinien und dem Bewilligungsbescheid<br />

über die Förderung zu entnehmen.<br />

tändigkeit und Richtigkeit meiner Angaben.<br />

__________________________________________________________________<br />

(Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers)<br />

1<br />

Jahr erreicht hat. Der Mehrwagenunternehmer<br />

muss dafür 20.000 Besetztkilometer<br />

nachweisen.<br />

ACHTUNG:<br />

Auch diese Anträge können ab dem<br />

12. April 2021 per E-Mail gestellt werden. Die<br />

Berücksichtigung erfolgt ebenfalls in der Reihenfolge<br />

des Antragseingangs. Bis zum 31.<br />

Mai 2021 gilt die Beschränkung der Anzahl<br />

nach Unternehmensgröße (Details finden Sie<br />

in der Förderrichtlinie unter www.hamburg.de/<br />

taxi/zukunftstaxi), ab dem 1. Juni 2021 gibt es<br />

für den Fall, dass noch nicht alle Fördermittel<br />

vergeben sind, keine Beschränkung mehr.<br />

Auch wichtig: Fahrzeuge, die nicht lokal<br />

emissionsfrei sind, müssen innerhalb des<br />

Ring 1 ausschließlich emissionsfrei ohne Nutzung<br />

des Verbrennungsmotors angetrieben werden<br />

und dies mithilfe des sogenannten<br />

Geofencing technisch sicherstellen.<br />

In einer 2. Stufe ab dem 1. Oktober 2021 können<br />

weitere 30 lokal emissionsfreie oder zumindest<br />

emissionsarme Fahrzeuge gefördert werden.<br />

Die Förderung beträgt hier bis zu 10.000 Euro<br />

pro Fahrzeug über einen Zeitraum von einem<br />

Jahr. Ab Konzessionierung des Fahrzeugs (möglich<br />

bis zum 30. Juni 2022), werden in diesem<br />

Zeitraum alle drei Monate 2.000 Euro ausbezahlt.<br />

Nach einem Jahr können die letzten 2.000 Euro<br />

nach Nachweis der Besetztkilometer ausgezahlt<br />

werden.<br />

Auch diese Anträge können ab dem 1. Oktober<br />

2021 per Mail gestellt werden, sie werden in der<br />

Reihenfolge des Antragseingangs berücksichtigt,<br />

eine Beschränkung der Anzahl der Förderungen<br />

nach Unternehmensgröße gibt es nicht.<br />

WAS IST NOCH WICHTIG?<br />

Unternehmen, die einen Förderbescheid bekommen<br />

haben, müssen innerhalb von sechs Wochen nachweisen,<br />

dass ein geeignetes Fahrzeug<br />

verbindlich bestellt ist.<br />

Andernfalls verfällt die Förderzusage<br />

und andere Unternehmen rücken<br />

nach. <br />

ZUKUNTFSTAXI<br />

7

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