08.05.21 Lindauer Bürgerzeitung
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AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B) 7. Mai 2021 • BZ Ausgabe KW 18/21<br />
Neubau der GTL Lindau<br />
Projektziele erreicht: Betriebsgebäude bis Jahresmitte fertig<br />
Nach genau einem Jahr Bauzeit<br />
liegen die Arbeiten für das<br />
neue Betriebsgebäude der Garten-<br />
und Tiefbaubetriebe Lindau<br />
(GTL) trotz Corona nach<br />
wie vor im Zeit- und Kostenplan.<br />
Auch das Gewächshaus,<br />
das Teil des Neubauprojektes<br />
ist, wird planmäßig vollendet<br />
und am Montag, 10. Mai aufgerichtet.<br />
Einer Fertigstellung<br />
des Gesamtprojektes bis zur<br />
Jahresmitte steht somit nichts<br />
mehr im Weg. Dank der Photovoltaikanlage<br />
in Verbindung<br />
mit einer Luft-Wärme-Pumpe<br />
können die neuen Betriebsgebäude<br />
der GTL in der Robert-<br />
Bosch-Straße 41 nahezu energieautark<br />
betrieben werden.<br />
Pius Hummler, stellvertretender<br />
Werkleiter der GTL: „Durch<br />
die gute und konstruktive Zusammenarbeit<br />
zwischen uns,<br />
unserer Projektsteuerung und<br />
dem ausführenden Unternehmen<br />
können unsere Projektziele<br />
erreicht werden. Zudem<br />
sind wir sehr froh, dass wir bisher<br />
einen unfallfreien Bauverlauf<br />
haben“.<br />
Silvia Ailinger<br />
Vom Baufortschritt des GTL-Neubaus in der Robert-Bosch-Straße 41<br />
in Lindau überzeugten sich Dr. Claudia Alfons, Oberbürgermeisterin<br />
der Stadt Lindau zusammen mit den Bauherren Kai Kattau, Werkleitung<br />
GTL (2. von rechts) und Pius Hummler, stellvertretender Werkleiter<br />
der GTL (rechts) sowie Markus Beck (links) und Alexander Manz<br />
(2. von links) von der Projektsteuerung durch das Unternehmen gbd<br />
GmbH.<br />
Bildquelle: GTL Lindau<br />
Mobilität<br />
PENDLER-FRÜHSTÜCK<br />
Dienstag, 18. Mai, ab 7:00 Uhr, Unterführung Bregenzerstr.<br />
Gratis Brezeln und Äpfel für alle, die umweltfreundlich mit dem<br />
Fahrrad, zu Fuß oder mit dem ÖPNV unterwegs sind.<br />
<br />
GRATIS<br />
… und am<br />
Di. 22.6.2021<br />
BOGY und VHG<br />
Di. 20.7.2021<br />
Bleicheweg<br />
Di. 17.8.2021<br />
Europaplatz<br />
5<br />
Di. 21.9.2021<br />
Aeschacher Markt<br />
Amtsblatt Stadt Lindau<br />
(Bodensee)<br />
Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung hat der Stadtrat<br />
am 10.02.2021 folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2021<br />
beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung<br />
in Verbindung mit Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung<br />
bekannt gegeben wird:<br />
I.<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />
2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />
und<br />
ab.<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />
im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />
67.238.007 Euro<br />
27.127.222 Euro<br />
§ 2<br />
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen<br />
und Investitions-förderungsmaßnahmen wird auf<br />
10.955.450 Euro festgesetzt.<br />
(2) Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben<br />
nach dem Vermögensplan des Eigenbetriebes Garten-<br />
und Tiefbaubetriebe Lindau (Bodensee) wird auf<br />
16.004.000 Euro festgesetzt.<br />
(3) Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan<br />
des Eigenbetriebes Bäder werden nicht festgesetzt.<br />
(4) Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan<br />
des Eigenbetriebes Immobilienmanagement<br />
Lindau werden nicht festgesetzt.<br />
(5) Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan<br />
des Senioren- und Pflegeheimes Reutin werden<br />
nicht festgesetzt.<br />
(6) Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögenshaushalt<br />
des Regiebetriebes Krematorium werden<br />
nicht festgesetzt.<br />
(7) Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben<br />
nach dem Vermögenshaushalt des Regiebetriebes<br />
Parkraumbewirtschaftung wird auf 550.000 Euro festgesetzt.<br />
(8) Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögenshaushalt<br />
des Regiebetriebes Grundstücksmanagement<br />
werden nicht festgesetzt.<br />
(9) Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögenshaushalt<br />
des Regiebetriebes Gebäude- und Energiemanagement<br />
werden nicht festgesetzt.<br />
§ 3<br />
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im<br />
Vermögenshaushalt wird auf 38.208.000 Euro festgesetzt.<br />
(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im<br />
Vermögensplan des Eigenbetriebes Garten- und Tiefbaubetriebe<br />
Lindau (Bodensee) wird auf 13.800.000 Euro<br />
festgesetzt.<br />
(3) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes<br />
Bäder werden nicht festgesetzt.<br />
(4) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes<br />
Immobilienmanagement Lindau werden nicht<br />
festgesetzt.<br />
(5) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Senioren-<br />
und Pflegeheimes Reutin werden nicht festgesetzt.<br />
(6) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im<br />
Vermögenshaushalt des Regiebetriebes Krematorium wird<br />
auf 225.000 Euro festgesetzt.<br />
(7) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im<br />
Vermögenshaushalt des Regiebetriebes Parkraumbewirtschaftung<br />
wird auf 8.700.000 Euro festgesetzt.<br />
(8) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des<br />
Regiebetriebes Grundstücksmanagement werden nicht<br />
festgesetzt.<br />
(9) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des<br />
Regiebetriebes Gebäude- und Energiemanagement werden<br />
nicht festgesetzt.<br />
§ 4<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern<br />
werden wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) für land- und forstwirtschaftliche<br />
Betriebe<br />
(A) 325 v.H.<br />
b) für Grundstücke (B) 405 v.H.<br />
2. Gewerbesteuer 410 v.H.<br />
§ 5<br />
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen<br />
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf<br />
11.200.000 Euro festgesetzt.<br />
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />
von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes<br />
Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Bodensee)<br />
wird auf 800.000 Euro festgesetzt.<br />
(3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />
von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes<br />
Bäder wird auf 500.000 Euro festgesetzt.<br />
(4) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />
von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes<br />
Immobilienmanagement Lindau wird auf 68.000<br />
Euro festgesetzt.<br />
(5) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen<br />
Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Senioren-<br />
und Pflegeheimes Reutin wird auf 130.000 Euro<br />
festgesetzt.<br />
(6) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Regiebetriebes<br />
Krematorium wird auf 100.000 Euro festgesetzt.<br />
(7) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Regiebetriebes<br />
Parkraumbewirtschaftung wird auf 200.000 Euro<br />
festgesetzt.<br />
(8) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen<br />
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Regiebetriebes<br />
Grundstücksmanagement wird auf 30.000 Euro<br />
festgesetzt.<br />
(9) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen<br />
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Regiebetriebes<br />
Gebäude- und Energiemanagement wird auf<br />
30.000 Euro festgesetzt<br />
§ 6<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.<br />
II.<br />
Das Landratsamt Lindau (Bodensee) hat als Rechtsaufsichtsbehörde<br />
die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan geprüft und<br />
soweit erforderlich mit Schreiben vom 22.04.2021 genehmigt.<br />
III.<br />
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art.<br />
65 Abs. 3 der Gemeindeordnung in Verbindung mit der Bekanntmachungsverordnung<br />
vom 19.01.1983 bis zur nächsten<br />
amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Verwaltungsgebäude<br />
Toskana, Zimmer Nr. 4.0.04, innerhalb der<br />
allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.<br />
Lindau (B), den 23. April 2021<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
Dr. Claudia Alfons<br />
Oberbürgermeisterin