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08.05.21 Lindauer Bürgerzeitung

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AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B) 7. Mai 2021 • BZ Ausgabe KW 18/21<br />

Neubau der GTL Lindau<br />

Projektziele erreicht: Betriebsgebäude bis Jahresmitte fertig<br />

Nach genau einem Jahr Bauzeit<br />

liegen die Arbeiten für das<br />

neue Betriebsgebäude der Garten-<br />

und Tiefbaubetriebe Lindau<br />

(GTL) trotz Corona nach<br />

wie vor im Zeit- und Kostenplan.<br />

Auch das Gewächshaus,<br />

das Teil des Neubauprojektes<br />

ist, wird planmäßig vollendet<br />

und am Montag, 10. Mai aufgerichtet.<br />

Einer Fertigstellung<br />

des Gesamtprojektes bis zur<br />

Jahresmitte steht somit nichts<br />

mehr im Weg. Dank der Photovoltaikanlage<br />

in Verbindung<br />

mit einer Luft-Wärme-Pumpe<br />

können die neuen Betriebsgebäude<br />

der GTL in der Robert-<br />

Bosch-Straße 41 nahezu energieautark<br />

betrieben werden.<br />

Pius Hummler, stellvertretender<br />

Werkleiter der GTL: „Durch<br />

die gute und konstruktive Zusammenarbeit<br />

zwischen uns,<br />

unserer Projektsteuerung und<br />

dem ausführenden Unternehmen<br />

können unsere Projektziele<br />

erreicht werden. Zudem<br />

sind wir sehr froh, dass wir bisher<br />

einen unfallfreien Bauverlauf<br />

haben“.<br />

Silvia Ailinger<br />

Vom Baufortschritt des GTL-Neubaus in der Robert-Bosch-Straße 41<br />

in Lindau überzeugten sich Dr. Claudia Alfons, Oberbürgermeisterin<br />

der Stadt Lindau zusammen mit den Bauherren Kai Kattau, Werkleitung<br />

GTL (2. von rechts) und Pius Hummler, stellvertretender Werkleiter<br />

der GTL (rechts) sowie Markus Beck (links) und Alexander Manz<br />

(2. von links) von der Projektsteuerung durch das Unternehmen gbd<br />

GmbH.<br />

Bildquelle: GTL Lindau<br />

Mobilität<br />

PENDLER-FRÜHSTÜCK<br />

Dienstag, 18. Mai, ab 7:00 Uhr, Unterführung Bregenzerstr.<br />

Gratis Brezeln und Äpfel für alle, die umweltfreundlich mit dem<br />

Fahrrad, zu Fuß oder mit dem ÖPNV unterwegs sind.<br />

<br />

GRATIS<br />

… und am<br />

Di. 22.6.2021<br />

BOGY und VHG<br />

Di. 20.7.2021<br />

Bleicheweg<br />

Di. 17.8.2021<br />

Europaplatz<br />

5<br />

Di. 21.9.2021<br />

Aeschacher Markt<br />

Amtsblatt Stadt Lindau<br />

(Bodensee)<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung hat der Stadtrat<br />

am 10.02.2021 folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2021<br />

beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung<br />

in Verbindung mit Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung<br />

bekannt gegeben wird:<br />

I.<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />

2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />

und<br />

ab.<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />

im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />

67.238.007 Euro<br />

27.127.222 Euro<br />

§ 2<br />

(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen<br />

und Investitions-förderungsmaßnahmen wird auf<br />

10.955.450 Euro festgesetzt.<br />

(2) Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben<br />

nach dem Vermögensplan des Eigenbetriebes Garten-<br />

und Tiefbaubetriebe Lindau (Bodensee) wird auf<br />

16.004.000 Euro festgesetzt.<br />

(3) Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan<br />

des Eigenbetriebes Bäder werden nicht festgesetzt.<br />

(4) Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan<br />

des Eigenbetriebes Immobilienmanagement<br />

Lindau werden nicht festgesetzt.<br />

(5) Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan<br />

des Senioren- und Pflegeheimes Reutin werden<br />

nicht festgesetzt.<br />

(6) Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögenshaushalt<br />

des Regiebetriebes Krematorium werden<br />

nicht festgesetzt.<br />

(7) Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben<br />

nach dem Vermögenshaushalt des Regiebetriebes<br />

Parkraumbewirtschaftung wird auf 550.000 Euro festgesetzt.<br />

(8) Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögenshaushalt<br />

des Regiebetriebes Grundstücksmanagement<br />

werden nicht festgesetzt.<br />

(9) Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögenshaushalt<br />

des Regiebetriebes Gebäude- und Energiemanagement<br />

werden nicht festgesetzt.<br />

§ 3<br />

(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im<br />

Vermögenshaushalt wird auf 38.208.000 Euro festgesetzt.<br />

(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im<br />

Vermögensplan des Eigenbetriebes Garten- und Tiefbaubetriebe<br />

Lindau (Bodensee) wird auf 13.800.000 Euro<br />

festgesetzt.<br />

(3) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes<br />

Bäder werden nicht festgesetzt.<br />

(4) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes<br />

Immobilienmanagement Lindau werden nicht<br />

festgesetzt.<br />

(5) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Senioren-<br />

und Pflegeheimes Reutin werden nicht festgesetzt.<br />

(6) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im<br />

Vermögenshaushalt des Regiebetriebes Krematorium wird<br />

auf 225.000 Euro festgesetzt.<br />

(7) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im<br />

Vermögenshaushalt des Regiebetriebes Parkraumbewirtschaftung<br />

wird auf 8.700.000 Euro festgesetzt.<br />

(8) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des<br />

Regiebetriebes Grundstücksmanagement werden nicht<br />

festgesetzt.<br />

(9) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des<br />

Regiebetriebes Gebäude- und Energiemanagement werden<br />

nicht festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern<br />

werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für land- und forstwirtschaftliche<br />

Betriebe<br />

(A) 325 v.H.<br />

b) für Grundstücke (B) 405 v.H.<br />

2. Gewerbesteuer 410 v.H.<br />

§ 5<br />

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen<br />

Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf<br />

11.200.000 Euro festgesetzt.<br />

(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />

von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes<br />

Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Bodensee)<br />

wird auf 800.000 Euro festgesetzt.<br />

(3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />

von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes<br />

Bäder wird auf 500.000 Euro festgesetzt.<br />

(4) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />

von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes<br />

Immobilienmanagement Lindau wird auf 68.000<br />

Euro festgesetzt.<br />

(5) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen<br />

Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Senioren-<br />

und Pflegeheimes Reutin wird auf 130.000 Euro<br />

festgesetzt.<br />

(6) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />

von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Regiebetriebes<br />

Krematorium wird auf 100.000 Euro festgesetzt.<br />

(7) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />

von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Regiebetriebes<br />

Parkraumbewirtschaftung wird auf 200.000 Euro<br />

festgesetzt.<br />

(8) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen<br />

Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Regiebetriebes<br />

Grundstücksmanagement wird auf 30.000 Euro<br />

festgesetzt.<br />

(9) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen<br />

Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Regiebetriebes<br />

Gebäude- und Energiemanagement wird auf<br />

30.000 Euro festgesetzt<br />

§ 6<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.<br />

II.<br />

Das Landratsamt Lindau (Bodensee) hat als Rechtsaufsichtsbehörde<br />

die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan geprüft und<br />

soweit erforderlich mit Schreiben vom 22.04.2021 genehmigt.<br />

III.<br />

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art.<br />

65 Abs. 3 der Gemeindeordnung in Verbindung mit der Bekanntmachungsverordnung<br />

vom 19.01.1983 bis zur nächsten<br />

amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Verwaltungsgebäude<br />

Toskana, Zimmer Nr. 4.0.04, innerhalb der<br />

allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.<br />

Lindau (B), den 23. April 2021<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin

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