Aktuelles - Seekirchen
Aktuelles - Seekirchen
Aktuelles - Seekirchen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
2<br />
<strong>Aktuelles</strong><br />
<strong>Seekirchen</strong> a. W.<br />
BÜRGERMEISTER<br />
Johann Spatzenegger<br />
Seniorenhaus <strong>Seekirchen</strong><br />
Nachdem die halbe Ferienzeit bereits vorbei<br />
ist, müssen wir uns auf die Arbeit der<br />
Gemeinde im Herbst vorbereiten. Das heißt,<br />
die notwendigen Projekte müssen durchführungsreif<br />
gemacht werden. Vom zeitlichen<br />
her ist der Um- und Neubau des Seniorenhauses<br />
am vordringlichsten. Nachdem<br />
die vorhandene Studie, die in Zusammenarbeit<br />
mit den leitenden Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeitern des Seniorenhauses in der<br />
Stadtgemeinde mit der Abteilung 3 des Landes<br />
und verschiedenen Experten für hervorragend<br />
befunden wurde, hat die Gemeinde<br />
beschlossen, nur die Planungsdienstleistung<br />
auszuschreiben. Die Ausschreibung wurde<br />
am 22. und 23. Juli 2004 veröffentlicht.<br />
Nach einer Vorprüfung werden durch eine<br />
Kommission fünf Architekten für die Planungsleistung<br />
ausgewählt. Aus diesen fünf<br />
Projekten wird im Oktober der Bestbieter<br />
ermittelt und die weiteren Schritte durch die<br />
Gemeindevertretung beschlossen. Aufgrund<br />
dieses Zeitplanes ist es möglich, den Baubeginn<br />
für Herbst 2005 festzulegen. Mit diesen<br />
wichtigen Vorbereitungen wird es möglich,<br />
dass unser Um- und Neubau des Seniorenhauses<br />
Ende 2006 fertig gestellt sein kann.<br />
Mit diesem wichtigen Schritt können die<br />
Arbeitsbedingungen in unserem Seniorenhaus<br />
auf einen modernen und verbesserten<br />
Stand gebracht werden.<br />
Die Gemeinnützige Salzburger Wohnbau<br />
Gesellschaft (GSWB) ist dabei, auf dem im<br />
Seniorenhaus gegenüberliegenden Grundstück<br />
an der Moosstraße Wohnungen für ein<br />
betreutes Wohnen zu errichten. Mit diesem<br />
Schritt kann auch in der Seniorenbetreuung<br />
ein neuer Weg beschritten werden. Ältere<br />
Menschen können bis zu einem gewissen<br />
Grad einer Pflegestufe in diesen Wohnungen<br />
bleiben und dort gemeinsam mit dem Sozialen<br />
Hilfsdienst in Verbindung mit dem Seniorenheim<br />
ihren Lebensabend verbringen.<br />
Diese beiden Möglichkeiten schaffen uns für<br />
die Zukunft eine neue Voraussetzung für die<br />
Betreuung unserer älteren Mitbürgerinnen<br />
und Mitbürger.<br />
Geschätzte Seekirchnerinnen und Seekirchner,<br />
ich wollte damit einen kurzen Bericht<br />
über eine wichtige Aufgabe in dieser neuen<br />
Funktionsperiode berichten und damit feststellen,<br />
wie wichtig es ist, dass in der Vertretung<br />
der Stadtgemeinde <strong>Seekirchen</strong><br />
gemeinsame Arbeit auch für die Zukunft<br />
geleistet wird.<br />
Euer Bürgermeister<br />
Johann Spatzenegger<br />
VIZEBÜRGERMEISTER<br />
Hans Stelzinger<br />
Baupolizeigesetznovelle<br />
Der Salzburger Landtag hat in seiner<br />
Sitzung, am 07. Juli die Novelle zum Baupolizeigesetz<br />
beschlossen.<br />
Folgende Änderungen sind mit dieser Novelle<br />
verbunden:<br />
Eckpunkte sind die Ausdehnung des Vereinfachten<br />
Bewilligungsverfahren bis zu 4.000<br />
m3 umbauten Raum, die Parteistellung der<br />
Nachbarn, das Wegfallen der Bewilligungspflicht<br />
beim Anbringen von Wärmedämmungen<br />
bei Bestandsbauten (bis zu 20 cm) und<br />
die Möglichkeit, dabei den Nachbarabstand<br />
zu unterschreiten.<br />
Nachbarn wird in Zukunft im Sinne des Baupolizeigesetzes<br />
bei der Bewilligung von Bauten<br />
wieder die Parteistellung zukommen.<br />
Die oben angeführten verfahrensrechtlichen<br />
Erleichterungen gelten für alle Vorhaben<br />
bzw. die Bauten mit einem umbauten Raum<br />
von nicht mehr als 4000 m 3 und höchstens<br />
drei Geschossen (und nicht wie bisher nur<br />
für Kleinwohnhäuser u. ä.) betreffen.<br />
Mit der Einführung der Parteistellung für<br />
Nachbarn, sind zahlreiche Bestimmungen im<br />
Gesetz entbehrlich. Insofern wird das Gesetz<br />
kürzer und übersichtlicher. Künftig können<br />
nachträglich Wärmedämmungen bis zu einer<br />
Stärke von 20 cm (bisher 10 cm) bewilligungsfrei<br />
an Außenwänden angebracht werden.<br />
Dies führt im Ergebnis dazu, dass<br />
Gebäudesanierungen von Altbauten ohne<br />
Verfahrensaufwand (Änderung von Bebauungsplänen,<br />
Baubewilligungsverfahren)<br />
durchgeführt werden können und im Ausmaß<br />
von bis zu 20 cm nach der Baufluchtlinie,<br />
aber auch die sonst geltenden Abstandsbestimmungen<br />
unterschritten werden können.<br />
Mit dieser kürzeren Zusammenfassung der<br />
wichtigsten Eckpunkte der Baupolizeigesetznovelle<br />
wünsche ich allen in Frage kommenden<br />
Hausherren vereinfachte gesetzliche<br />
Rahmenbedingungen.<br />
Noch schöne erholsame Sommertage<br />
wünscht<br />
Ihr Vizebürgermeister<br />
Hans Stelzinger<br />
Ressortleiter für Bau- und Raumplanung<br />
VIZEBÜRGERMEISTER<br />
Johann Wittek<br />
Schmiedkeller zu<br />
Obertrum?<br />
Großes Medienecho hat die Obertrumer Forderung<br />
nach Abtretung des Ortsteiles<br />
Schmiedkeller an Obertrum hervorgerufen.<br />
In den letzten Wochen wurde in den Medien<br />
immer wieder berichtet, dass von der Marktgemeinde<br />
Obertrum und von den Bewohnern<br />
des Seekirchner Ortsteils „Schmiedkeller“ der<br />
Wunsch besteht, diesen Ortsteil an Obertrum<br />
abzutreten. Es wurden Daten und Fakten<br />
genannt, die dieses Vorhaben rechtfertigen<br />
sollen.<br />
Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen; da ich<br />
selbst in diesem Ortsteil wohne, weiß ich<br />
sehr wohl, dass einige Leute nach Obertrum<br />
wollen. Natürlich ist eine der unabdingbaren<br />
Voraussetzungen eines solchen Schrittes,<br />
dass alle Betroffenen dies wollen. Das ist<br />
hier aber nicht der Fall und deshalb besteht<br />
in der Stadt <strong>Seekirchen</strong> auch keine Absicht,<br />
diesem Gedanken näher zu treten“.<br />
Eine andere Frage ist aber, wohin das führen<br />
soll? Überall in den Gemeinden gibt es Randlagen,<br />
die natürlich gewachsen sind. Wenn<br />
<strong>Seekirchen</strong> hier nachgibt, ist vielleicht Mödlham<br />
der nächste Ortsteil, der nach Obertrum<br />
will und so ginge es weiter. Bei solchen Veränderungen<br />
sind viele Fragen zu bedenken,<br />
nicht zuletzt auch finanzielle. Deshalb werden<br />
Gebietsbereinigungen meist auch nur<br />
auf Gegenseitigkeit durchgeführt, wie zuletzt<br />
zwischen Eugendorf und <strong>Seekirchen</strong> bei der<br />
Mühlbergsiedlung und an der Bundesstraße 1.<br />
Abschließend wünsche ich allen Bürgerinnen<br />
und Bürgern einen schönen Sommer und<br />
einen erholsamen Urlaub.<br />
Impressum: Offizielles Amtsblatt der Stadtgemeinde<br />
<strong>Seekirchen</strong>.<br />
Eigentümer, Herausgeber und Verleger:<br />
Stadtgemeinde <strong>Seekirchen</strong>.<br />
Für den Inhalt verantwortlich:<br />
Bürgermeister Johann Spatzenegger.<br />
E-Mail: post@seekirchen.at,<br />
www.seekirchen.at, Tel. +43 (0) 62 12/23 08,<br />
Fax +43 (0) 62 12/23 08-17