BAUAkademie Wien Kursprogramm 2021/2022
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8 a Umwelt
www.bauakademie.co.at
Ausbildung zur verantwortlichen Person gem. § 26 Abs. 6 AWG 2002 idgF.
inkl. Aufbaumodul zur rückbaukundigen Person
Zielgruppe:
a BaumeisterInnen a ErdbauerInnen a Abbruchunternehmen
a Abfalltransporteure a PlanerInnen a ArchitektInnen
a BaumanagerInnen a Bauaufsichten a Angehende gewerbsmäßige
SammlerInnen und BehandlerInnen von nicht
gefährlichen Abfällen
Ziel:
Nach Absolvierung der Ausbildung sind Sie in der Lage,
die tägliche Praxis einer verantwortlichen Person im
Bauwesen zu bewältigen. KursteilnehmerInnen erhalten
die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und lernen die
Zusammenhänge bei der Sammlung und Behandlung nicht
gefährlicher Abfälle gem. § 24a AWG 2002 idgF.
kennen und können als Verantwortliche Person gem.
§ 26 Abs. 6 AWG 2002 idgF. tätig werden. Weiters
erlangen Sie Kenntnisse über Abbrucharbeiten, Abfall- und
Bauchemie und Abfallrecht und können die Aufgaben
einer rückbaukundigen Person im Sinne der Recycling-Baustoffverordnung
ausüben. Sie sind in der Lage, Stör- und
Schadstofferkundungen durchzuführen und Rückbaukonzepte
zu erstellen.
Inhalt:
GRUNDAUSBILDUNG
RECHTLICHE GRUNDLAGEN:
a Abfallwirtschaftsgesetz 2002 idgF. / Abfallnachweisverordnung
2012 idgF. a Abfallbilanzverordnung 2009 idgF.
/ Abfallverzeichnisverordnung 2008 idgF. a Deponieverordnung
2008 idgF. / Bundesabfallwirtschaftsplan 2017
a Altlastensanierungsgesetz idgF. a Recycling-Baustoff-
VO idgF. a Projektspezifische Gesetze (GewO, WRG,
NSchG, MinroG) a Registrierung, Wartung und Eintragungen
im EDM / ZAReg-Portal a Grundlagen in Bezug auf
Abfallbilanzierungen
SCHWERPUNKTAUSBILDUNG
ENTSORGUNG (DEPONIERUNG)
a Praxisbezogene Entsorgung von Abfällen aus Bau- und
Abbruchmaßnahmen a Notwendigkeiten hinsichtlich
Grundlagen a Dokumentarische Notwendigkeiten
a Stufenweise Ablaufdarstellung einer fach- und
sach gerechten Vorgehensweise a Art und Weise der Dokumentation
und Nachweisführung bei Entsorgungen
a Gesetzliche Rahmenverpflichtungen (Abfallbilanzverordnung)
a Begriffserläuterungen im Hinblick auf Dokumentationen
in Verbindung mit Praxisbeispielen a Rechtliche
Verpflichtungen von Unternehmen bei Entsorgungen entsprechend
der Abfallrecht-Gesetzgebung a Querverweis
auf das Altlastensanierungsgesetz idgF. (ALSAG) im Zuge
von Entsorgungen a Sanktionen beim Verstoß gegen das
ALSAG in Form von Praxisbeispielen
WIEDERVERWENDUNG (VERWERTUNG):
a Stufenweise Ablaufdarstellung einer fach- und sachgerechten
Verwertung von Bodenaushubmaterialien
a Art und Weise der Dokumentation und Nachweisführung
bei Verwertungen a Gesetzliche Rahmenverpflichtungen
a Begriffserläuterungen im Hinblick auf Dokumentationen
(Praxisbeispiele) a Darstellung von bestehenden Grenzwerten
und Mengenschwellen a Bürokratische Verpflichtungen
von Unternehmen bei Verwertungen
VERWERTUNGSORIENTIERTER RÜCKBAU
(RÜCKBAUKUNDIGE PERSON):
a Besonderheiten im Rahmen von Bau- und Abbrucharbeiten
a Geltungsbereich der Recycling-Baustoffverordnung
idgF. a Teilfachbereich für die Ausübung der
Tätigkeiten einer rückbaukundigen Person a Abbrucharbeiten
gem. ÖNORM B 2251 / Recycling-Baustoff-VO
idgF. a ÖNORM B 3151: Rückbau von Bauwerken als
Standardabbruchmethode a Dokumentation und Nachweisführung
a Recycling von Abfällen aus Bau- und Abbrucharbeiten
a Qualitätssicherung von Recycling-Baustoffen
a CE-Konformität gem. EU-Bauprodukte-VO idgF.
Hinweis:
Sie fungieren als fachkundige Person gem. § 26 Abs. 6
AWG 2002 und als rückbaukundige Person im Sinne der
Recycling-Baustoffverordnung.
Abschluss:
Bei Kursende erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung.
Es findet eine Abschlussprüfung statt. Nach positiv abgeschlossener
Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis.
Kurs-Nr. Termin Tag/Kurszeit LE Kosten
51674 011 20.09. – 22.09.2021
Prüfung: 14.10.2021
51674 021 28.03. – 30.03.2022
Prüfung: 09.05.2022
Mo – Mi 9.00 – 17.00
Do 9.00 – 10.00
Mo – Mi 9.00 – 17.00
Mo 9.00 – 10.00
28 € 980
28 € 980
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