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BAUAkademie Wien Kursprogramm 2021/2022

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8 a Umwelt

www.bauakademie.co.at

Ausbildung zur verantwortlichen Person gem. § 26 Abs. 6 AWG 2002 idgF.

inkl. Aufbaumodul zur rückbaukundigen Person

Zielgruppe:

a BaumeisterInnen a ErdbauerInnen a Abbruchunternehmen

a Abfalltransporteure a PlanerInnen a ArchitektInnen

a BaumanagerInnen a Bauaufsichten a Angehende gewerbsmäßige

SammlerInnen und BehandlerInnen von nicht

gefährlichen Abfällen

Ziel:

Nach Absolvierung der Ausbildung sind Sie in der Lage,

die tägliche Praxis einer verantwortlichen Person im

Bauwesen zu bewältigen. KursteilnehmerInnen erhalten

die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und lernen die

Zusammenhänge bei der Sammlung und Behandlung nicht

gefährlicher Abfälle gem. § 24a AWG 2002 idgF.

kennen und können als Verantwortliche Person gem.

§ 26 Abs. 6 AWG 2002 idgF. tätig werden. Weiters

erlangen Sie Kenntnisse über Abbrucharbeiten, Abfall- und

Bauchemie und Abfallrecht und können die Aufgaben

einer rückbaukundigen Person im Sinne der Recycling-Baustoffverordnung

ausüben. Sie sind in der Lage, Stör- und

Schadstofferkundungen durchzuführen und Rückbaukonzepte

zu erstellen.

Inhalt:

GRUNDAUSBILDUNG

RECHTLICHE GRUNDLAGEN:

a Abfallwirtschaftsgesetz 2002 idgF. / Abfallnachweisverordnung

2012 idgF. a Abfallbilanzverordnung 2009 idgF.

/ Abfallverzeichnisverordnung 2008 idgF. a Deponieverordnung

2008 idgF. / Bundesabfallwirtschaftsplan 2017

a Altlastensanierungsgesetz idgF. a Recycling-Baustoff-

VO idgF. a Projektspezifische Gesetze (GewO, WRG,

NSchG, MinroG) a Registrierung, Wartung und Eintragungen

im EDM / ZAReg-Portal a Grundlagen in Bezug auf

Abfallbilanzierungen

SCHWERPUNKTAUSBILDUNG

ENTSORGUNG (DEPONIERUNG)

a Praxisbezogene Entsorgung von Abfällen aus Bau- und

Abbruchmaßnahmen a Notwendigkeiten hinsichtlich

Grundlagen a Dokumentarische Notwendigkeiten

a Stufenweise Ablaufdarstellung einer fach- und

sach gerechten Vorgehensweise a Art und Weise der Dokumentation

und Nachweisführung bei Entsorgungen

a Gesetzliche Rahmenverpflichtungen (Abfallbilanzverordnung)

a Begriffserläuterungen im Hinblick auf Dokumentationen

in Verbindung mit Praxisbeispielen a Rechtliche

Verpflichtungen von Unternehmen bei Entsorgungen entsprechend

der Abfallrecht-Gesetzgebung a Querverweis

auf das Altlastensanierungsgesetz idgF. (ALSAG) im Zuge

von Entsorgungen a Sanktionen beim Verstoß gegen das

ALSAG in Form von Praxisbeispielen

WIEDERVERWENDUNG (VERWERTUNG):

a Stufenweise Ablaufdarstellung einer fach- und sachgerechten

Verwertung von Bodenaushubmaterialien

a Art und Weise der Dokumentation und Nachweisführung

bei Verwertungen a Gesetzliche Rahmenverpflichtungen

a Begriffserläuterungen im Hinblick auf Dokumentationen

(Praxisbeispiele) a Darstellung von bestehenden Grenzwerten

und Mengenschwellen a Bürokratische Verpflichtungen

von Unternehmen bei Verwertungen

VERWERTUNGSORIENTIERTER RÜCKBAU

(RÜCKBAUKUNDIGE PERSON):

a Besonderheiten im Rahmen von Bau- und Abbrucharbeiten

a Geltungsbereich der Recycling-Baustoffverordnung

idgF. a Teilfachbereich für die Ausübung der

Tätigkeiten einer rückbaukundigen Person a Abbrucharbeiten

gem. ÖNORM B 2251 / Recycling-Baustoff-VO

idgF. a ÖNORM B 3151: Rückbau von Bauwerken als

Standardabbruchmethode a Dokumentation und Nachweisführung

a Recycling von Abfällen aus Bau- und Abbrucharbeiten

a Qualitätssicherung von Recycling-Baustoffen

a CE-Konformität gem. EU-Bauprodukte-VO idgF.

Hinweis:

Sie fungieren als fachkundige Person gem. § 26 Abs. 6

AWG 2002 und als rückbaukundige Person im Sinne der

Recycling-Baustoffverordnung.

Abschluss:

Bei Kursende erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung.

Es findet eine Abschlussprüfung statt. Nach positiv abgeschlossener

Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis.

Kurs-Nr. Termin Tag/Kurszeit LE Kosten

51674 011 20.09. – 22.09.2021

Prüfung: 14.10.2021

51674 021 28.03. – 30.03.2022

Prüfung: 09.05.2022

Mo – Mi 9.00 – 17.00

Do 9.00 – 10.00

Mo – Mi 9.00 – 17.00

Mo 9.00 – 10.00

28 € 980

28 € 980

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