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Der Turmbau am Heumarkt

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wieder zurück, was normalerweise zu einer Beendigung des Verfahrens geführt hätte.

Nicht so in diesem Fall.

Am 9.4.2019 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass eine

Umweltverträglichkeitsprüfung im vereinfachten Verfahren nach dem UVP-Gesetz

durchzuführen ist.

Dagegen hat die WertInvest Hotelbetriebs GmbH Beschwerde beim

Verfassungsgerichtshof unter anderem wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes

erhoben. Dieser hat mit Beschluss vom 1.10.2019 die Beschwerde abgelehnt. 41

In einem Aufforderungsschreiben der EU-Kommission an die Bundesregierung im

Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens im November 2019 stellte sich die EU-

Kommission hinter die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes und kritisierte

in diesem Zusammenhang die Regeln des österreichischen UVP-Gesetzes als der EU-

Richtlinie nicht genügend zu entsprechen. 42

Im Dezember 2019 wurde in öffentlichen Quellen letztmals über die zur UVP noch

ausstehende Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes berichtet. Bis zu dieser

Entscheidung muss allerdings keine UVP durchgeführt werden, da das

Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuerkannt hat. 43

41

https://www.vfgh.gv.at/medien/Heumarkt-

Projekt__VfGH_lehnt_Behandlung_der_Beschwerd.de.php

42

https://www.derstandard.at/story/2000111523764/auch-eu-kommission-sieht-uvp-pflicht-fuerheumarkt-projekt

43

https://wien.orf.at/stories/3018612/

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