01.07.2021 Aufrufe

Die Wirtschaft Köln - Ausgabe 02 / 2021

Mehr Wissen, besser entscheiden, erfolgreich unternehmen: Die Wirtschaft Köln bietet Ihnen mit exklusiven Einblicken in Branchen, Märkte und Betriebe acht Mal jährlich einen spannenden Mix aus aktuellen Nachrichten der Kölner Wirtschaft, Unternehmensportraits und Interviews mit Entscheidern der Region.

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Sonderthema Recht & Steuern | Geld & Geschäft |<br />

werden durch diese Änderung nun nicht<br />

etwa im Nachhinein in Rechtsunsicherheit<br />

gestürzt.<br />

Fazit<br />

Der Gesetzgeber war im Bereich des Gesellschaftsrechts<br />

schnell und hat im letzten<br />

Jahr dringend benötigte Regelungen<br />

geschaffen. Dass diese nicht perfekt waren<br />

und auch Lücken aufwiesen, ist verständlich.<br />

<strong>Die</strong> meisten Zweifelsfragen lassen<br />

sich zudem so beantworten, dass auch<br />

den GmbHs, Vereinen und Stiftungen ein<br />

rechtssicheres, das Risiko einer „Anfechtung“<br />

minimierendes Vorgehen möglich<br />

ist. Allerdings ist zweierlei anzuraten:<br />

Wenn von den gesetzlichen Ausnahmeregelungen<br />

Gebrauch gemacht werden soll,<br />

sollte für die konkrete Umsetzung rechtliche<br />

Beratung eingeholt werden. Und um<br />

sich für die Zukunft sicher aufzustellen,<br />

sollten Satzungen und Gesellschaftsverträge<br />

„digitale“ Beschlussfassungen in allen<br />

Gremien zulassen. Auf der Gesetzgebungsebene<br />

ist zu hoffen, dass die virtuelle<br />

Versammlung bzw. Gremiensitzung zum<br />

„new normal“ wird, der Gesetzgeber also<br />

klarstellt, dass „Versammlung“ und „Sitzung“<br />

nicht meint, dass diese in „Präsenz“<br />

stattfinden müssen, und dass dies für alle<br />

Rechtsformen von Unternehmen gilt, also<br />

auch für Personengesellschaften. W<br />

Foto: Jörg Modrow/laif / Luther<br />

Autor: Dr. Arnd Becker<br />

Rechtsanwalt und Notar, Partner bei<br />

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />

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