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Drogen im Straßenverkehr

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<strong>Drogen</strong> nicht der Fall, da der Entschluss zur Tat in beiden Fällen<br />

deutlich auseinander fällt.<br />

8. Rechtsfolgen<br />

Die Rechtsfolgen sind in § 24a StVG und <strong>im</strong> BKat geregelt. § 24a<br />

StVG sieht eine Geldbuße bis zu 1.500 € <strong>im</strong> Vorsatzfall, bis zu 750<br />

€ bei fahrlässiger Begehungsweise vor. Nach § 25 Abs. 1 Satz 2<br />

StVG ist ein Regelfahrverbot zu verhängen.<br />

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