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14 Ab<strong>re</strong>chnung<br />

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Neue PAR-Richtlinie 01.07.20<strong>21</strong>–<br />

Nun gilt es richtig zu planen<br />

Die Formula<strong>re</strong> sind in vielen Praxen schon angekommen, die Softwa<strong>re</strong>hersteller müssen jedoch<br />

noch nachliefern. Bitte keine Panik, das sollte kein Problem sein. Der PAR-Plan kann problemlos<br />

mit der Hand ausgefüllt werden. Der Antrag wird in maximal d<strong>re</strong>i Wochen durch die GKV bearbeitet<br />

und ist in circa vier bis fünf Wochen zurück. St<strong>re</strong>ng genommen könntet ihr also erst im August<br />

mit einer Genehmigung <strong>re</strong>chnen.<br />

Text Jana Brandt<br />

Viele Patienten:innen und Praxen haben da noch Urlaub. Die notwendige<br />

konservie<strong>re</strong>nde/chirurgische Behandlung muss vor Beginn der PAR-<br />

Therapie abgeschlossen sein. Dann sind wir im September. Beginnend<br />

mit dem Therapiegespräch, der Mundhygieneunterweisung und die<br />

anschließende PAR-Therapie, schmilzt das Zeitfenster bis Oktober. Ihr<br />

könnt euch also in Ruhe bis zur Softwa<strong>re</strong>umstellung auf die Planung der<br />

Therapie konzentrie<strong>re</strong>n.<br />

Ihr könnt be<strong>re</strong>its jetzt in der Praxis ab 01.07.20<strong>21</strong> die Grundlagen schaffen,<br />

bis die ersten genehmigten Pläne zur PAR–Therapie zurückkommen<br />

und die neue PAR–Behandlungsst<strong>re</strong>cke erfolgt.<br />

4. Besteht ein Diabetes, HbA1c-Wert anfordern – solange ihr noch<br />

keinen Zugriff auf die elektronische Patientenakte habt:<br />

Patient*in: _____________________ geb.:______________<br />

Bei oben genanntem Patient muss eine systematische Behandlung<br />

von Parodontitis und ande<strong>re</strong>n Parodontalerkrankungen durchgeführt<br />

werden. Der Patient hat eine Diabeteserkrankung angegeben.Wir<br />

benötigen für die Kostenübernahme der GKV einen aktuellen<br />

HbA1c Langzeitzuckerwert, keinen Schnelltest.<br />

Hausarztpraxis: ____________________________________<br />

HbA1c-Wert:___________%<br />

Für die neue PAR–St<strong>re</strong>cke ergibt sich folgende Abfolge:<br />

1. Befundung mittels 01, gegebenenfalls 04, Nutzung des Anamnesebogen<br />

bezüglich Diabeteserkrankung<br />

2. Behandlungsnotwendigkeit gegeben (Richtlinie)<br />

3. Ab 01.07.20<strong>21</strong> ist keine Vorbehandlung und keine Mitarbeit des<br />

Patienten mehr nötig<br />

Datum: _______________ Stempel/Unterschrift<br />

5. Neuen PAR-Plan erstellen und alle Daten angeben<br />

6. PAR-Plan an die GKV zur Genehmigung senden, Porto darf be<strong>re</strong>chnet<br />

werden<br />

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