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14 Ab<strong>re</strong>chnung<br />
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Neue PAR-Richtlinie 01.07.20<strong>21</strong>–<br />
Nun gilt es richtig zu planen<br />
Die Formula<strong>re</strong> sind in vielen Praxen schon angekommen, die Softwa<strong>re</strong>hersteller müssen jedoch<br />
noch nachliefern. Bitte keine Panik, das sollte kein Problem sein. Der PAR-Plan kann problemlos<br />
mit der Hand ausgefüllt werden. Der Antrag wird in maximal d<strong>re</strong>i Wochen durch die GKV bearbeitet<br />
und ist in circa vier bis fünf Wochen zurück. St<strong>re</strong>ng genommen könntet ihr also erst im August<br />
mit einer Genehmigung <strong>re</strong>chnen.<br />
Text Jana Brandt<br />
Viele Patienten:innen und Praxen haben da noch Urlaub. Die notwendige<br />
konservie<strong>re</strong>nde/chirurgische Behandlung muss vor Beginn der PAR-<br />
Therapie abgeschlossen sein. Dann sind wir im September. Beginnend<br />
mit dem Therapiegespräch, der Mundhygieneunterweisung und die<br />
anschließende PAR-Therapie, schmilzt das Zeitfenster bis Oktober. Ihr<br />
könnt euch also in Ruhe bis zur Softwa<strong>re</strong>umstellung auf die Planung der<br />
Therapie konzentrie<strong>re</strong>n.<br />
Ihr könnt be<strong>re</strong>its jetzt in der Praxis ab 01.07.20<strong>21</strong> die Grundlagen schaffen,<br />
bis die ersten genehmigten Pläne zur PAR–Therapie zurückkommen<br />
und die neue PAR–Behandlungsst<strong>re</strong>cke erfolgt.<br />
4. Besteht ein Diabetes, HbA1c-Wert anfordern – solange ihr noch<br />
keinen Zugriff auf die elektronische Patientenakte habt:<br />
Patient*in: _____________________ geb.:______________<br />
Bei oben genanntem Patient muss eine systematische Behandlung<br />
von Parodontitis und ande<strong>re</strong>n Parodontalerkrankungen durchgeführt<br />
werden. Der Patient hat eine Diabeteserkrankung angegeben.Wir<br />
benötigen für die Kostenübernahme der GKV einen aktuellen<br />
HbA1c Langzeitzuckerwert, keinen Schnelltest.<br />
Hausarztpraxis: ____________________________________<br />
HbA1c-Wert:___________%<br />
Für die neue PAR–St<strong>re</strong>cke ergibt sich folgende Abfolge:<br />
1. Befundung mittels 01, gegebenenfalls 04, Nutzung des Anamnesebogen<br />
bezüglich Diabeteserkrankung<br />
2. Behandlungsnotwendigkeit gegeben (Richtlinie)<br />
3. Ab 01.07.20<strong>21</strong> ist keine Vorbehandlung und keine Mitarbeit des<br />
Patienten mehr nötig<br />
Datum: _______________ Stempel/Unterschrift<br />
5. Neuen PAR-Plan erstellen und alle Daten angeben<br />
6. PAR-Plan an die GKV zur Genehmigung senden, Porto darf be<strong>re</strong>chnet<br />
werden<br />
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