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Sprachrohr_September 2021

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Standortförderung

Standortförderung

Sanierung

Die Freizeitanlagen der Stadt Winterthur

werden instandgesetzt

Mit einer Immobilienstrategie hat die Stadt Winterthur für ihre Freizeitanlagen einen Sanierungsplan

erstellt. Der Stadtrat hat, gestützt auf diese Strategie, mehrere Sanierungsvorhaben für

das Jahr 2021 freigegeben. Die Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten der weiteren Anlagen

sind in den nächsten neun Jahren bis Ende 2030 geplant.

Die städtischen Freizeitanlagen stehen

der Winterthurer Bevölkerung zur Verfügung,

werden von Quartiervereinen

betrieben und von der Stadt Winterthur

(Fachstelle Quartierentwicklung)

unterhalten. Die Häuser und Räume

haben eine wichtige Funktion in den

Quartieren. Es finden zahlreiche Anlässe

und Aktivitäten statt, sie sind

Treffpunkte für Interessensgruppen

und fungieren als Räumlichkeiten für

zahlreiche Bildungsangebote und

Kurse.

Die Freizeitanlagen sind jedoch in die

Jahre gekommen und genügen den Anforderungen

teilweise nicht mehr. Die

Fachstelle Quartierentwicklung hat

deshalb in Zusammenarbeit mit einem

Architekturbüro und dem Amt für

Städtebau eine Immobilienstrategie

entwickelt, welche die etappenweise

Sanierung der Freizeitanlagen in den

nächsten zehn Jahren vorsieht. Wichtige

Kriterien sind unter anderem der Erhalt

der Bausubstanz, die Anpassung

an neue Anforderungen und die Einhaltung

der energetischen Ziele, immer

unter Berücksichtigung der

Entwicklungen auf dem Stadtgebiet.

Der Stadtrat hat der Immobilienstrategie

zugestimmt und den Kredit für vier

Sanierungsvorhaben für das Jahr 2021

bewilligt: Betroffen sind die

Freizeitanlage «im Hölderli» in Seen,

der Güterschuppen Bahnhof Töss, die

Freizeitanlage an der Kanzleistrasse in

Seen und das Gartenspielhaus in Veltheim

(bereits im April bewilligt). Die

Gesamtkosten für die vier Vorhaben

belaufen sich auf 1,894 Millionen Franken.

Für dieses Jahr hat der Stadtrat

210'000 Franken für die Projektierung

und Sanierung bewilligt. Die Arbeiten

erstrecken sich über mehrere Jahre

und werden vom Stadtrat jeweils für

das laufende Jahr geprüft und

freigegeben.

Strassenbau

Die Frauenfelderstrasse wird umfassend

saniert und neugestaltet

Die Frauenfelderstrasse wird im Abschnitt Stadtrainbrücke bis Talwiesenstrasse umfassend saniert

und neugestaltet. Nachdem ein öffentliches Mitwirkungsverfahren durchgeführt worden

war, hat der Stadtrat dem Projekt zugestimmt und es zur öffentlichen Auflage freigegeben. Die

Gesamtkosten für den Strassenbau belaufen sich auf rund 11 Millionen Franken. Nach Abzug der

kantonalen Beiträge aus dem Strassenfonds für überkommunale Strassen bleiben der Stadt voraussichtlich

Kosten in der Höhe von rund 400'000 Franken. Für die nicht gebundenen Kosten

wird der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat einen Kreditantrag vorlegen.

Die Frauenfelderstrasse ist eine wichtige

Hauptverkehrsachse im Strassennetz

von Winterthur. Die

Strassenoberfläche ist am Ende ihrer

Lebensdauer angekommen. Die Kanäle

sind neunzig Jahre alt, und bei den übrigen

Werkleitungen besteht ebenfalls

Erneuerungsbedarf. Die Frauenfelderstrasse

muss im besagten Abschnitt

komplett erneuert werden.

Diese notwendige Gesamterneuerung

nahm die Stadt zum Anlass, ein Projekt

auszuarbeiten, das die

Verkehrssicherheit erhöht, den Strassenraum

neu und besser ordnet und

umfassende Verbesserungen für alle

Verkehrsteilnehmende bringt. 2019

wurde ein öffentliches Mitwirkungsverfahren

durchgeführt (Medienmitteilung

vom 25.1.2019). Das Projekt

wurde seither überarbeitet. Massgebliche

Änderungen, die unter anderem

durch das Mitwirkungsverfahren angestossen

worden waren, sind die Optimierung

des Knotens Frauenfelder-/

Talackerstrasse inkl. dem Verzicht auf

die Lichtsignalanlage, eine

Optimierung der öffentlichen Parkplätze

sowie eine neue Einteilung der Fahrstreifen

zugunsten des Veloverkehrs.

Das Projekt

Der überbreite Fahrbereich wird leicht

verschmälert. Dadurch können die aktuell

zu schmalen Trottoirs verbreitert

und die Parkfelder neu ganz auf den

Trottoir-Flächen platziert werden. Für

Velofahrende werden durchgehend

markierte Velostreifen zur Verfügung

stehen. Zusätzliche Mittelinseln bei

den Übergängen für Fussgängerinnen

Foto: Pixabay

und Fussgänger erhöhen die Sicherheit

bei der Strassenquerung. Zur Erreichung

einer besseren Fahrplanstabilität

der Linie 1 von Stadtbus und der

Linie 680 der Postauto Schweiz AG werden

die meisten Haltestellen als Fahrbahnhaltestellen

ausgestaltet sowie

hindernisfrei und für die künftige

Nutzung durch Doppelgelenkbusse

ausgebaut.

Wegen den sehr umfangreichen Bauarbeiten

und der Neuanordnung des

Strassenraumes muss die bestehende

Allee komplett ersetzt werden. Die neuen

Baumstandorte sind aber hinsichtlich

Kronen- und Wurzelraum deutlich

besser. Die Baumallee wird zudem im

Abschnitt Römerstrasse bis Stadtrainbrücke

ergänzt.

Um ausreichende Sichtverhältnisse vor

allem bei Ein- und Ausfahrten sicherzustellen,

ist eine Neuanordnung der

Parkplätze erforderlich. Dies führt zu

einer Reduktion um 40 Parkplätze von

heute 95 auf 56. Durch die Einführung

der Blauen Zone mit Privilegierung von

Anwohnerinnen und Anwohnern wird

die Parkplatzbelegung durch Pendlerinnen

und Pendler aber verunmöglicht.

Insgesamt stehen deshalb sowohl

den Anwohnenden als auch den Kunden

der Gewerbebetriebe besser nutzbare

Parkplätze zur Verfügung. Zudem

ist vorgesehen, Parkfelder im Bereich

der Gewerbebetriebe mit einer

maximalen Parkdauer und ohne Privilegierung

für Anwohnerinnen und Anwohner

zu signalisieren.

Beim Knoten Talackerstrasse war ursprünglich

zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

für Schülerinnen und

Schüler eine Lichtsignalanlage vorgesehen.

Untersuchungen zeigten nun

aber, dass damit wegen der ungünstigen

Knotengeometrie die Sicherheit

nicht genügend gewährleistet und der

Verkehr nicht ideal gesteuert werden

könnte. Ein sicherer Schulwegübergang

wäre bei der Talackerstrasse für

Kinder von vier bis sieben Jahren trotz

Lichtsignalanlage ohne Schulweghilfe

nicht möglich. Deshalb soll nun auf eine

Lichtsignalanlage verzichtet werden.

Damit bleiben alle

Fahrbeziehungen für Anwohnerinnen

und Anwohner uneingeschränkt möglich.

Umwegfahrten durch die Wohnquartiere

und zusätzliche

Lärmbelastungen für Anwohnerinnen

und Anwohner werden vermieden.

Im gesamten Abschnitt wird ein lärmarmer

Belag eingebaut. Trotz der

Massnahme liegen gesamthaft weiterhin

68 Objekte mit überschrittenen Immissionsgrenzwerten

vor, allerdings

wird nur noch bei sieben Objekten der

Alarmwert erreicht oder überschritten.

Es werden circa 255 Schallschutzfenster

neu eingebaut und bei 114

Schallschutzfenstern Rückerstattungen

an die Gebäudeeigentümerinnen

und -eigentümer ausbezahlt.

Die Kosten

Die Gesamtkosten belaufen sich auf

rund 11 Millionen Franken. Nach Abzug

der kantonalen Beiträge aus dem

Strassenfonds für überkommunale

Strassen bleiben der Stadt voraussichtlich

Kosten in der Höhe von rund

400'000 Franken. Es wird mit nicht gebundenen

Ausgaben von rund 490'000

Franken gerechnet, für welche dem

Grossen Gemeinderat in nächster Zeit

ein Kreditantrag vorgelegt wird.

Das Projekt und die Verkehrsanordnung

liegen von heute Freitag, 27. August

bis Montag, 27. September 2021

beim Baupolizeiamt auf.

Die Auflagedokumente stehen zur Verfügung

unter stadt.winterthur.ch/

planauflage

Text: Stadtkommunikation

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