11. Oktober 2021
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<strong>11.</strong> OKTOBER <strong>2021</strong> www.grazer.at<br />
Amtsmissbrauch:<br />
graz 5<br />
Grazer (48) wollte Anzeige stoppen<br />
GERICHT. Ein 48-jähriger Mitarbeiter des Grazer Magistrats wurde heute wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch<br />
verurteilt. Er wollte verhindern, dass er und Bekannte eine Corona-Anzeige kassieren.<br />
Von Julian Bernögger<br />
julian.bernoegger@grazer.at<br />
Erster Lockdown im April<br />
2020: Es gelten Ausgangsbeschränkungen<br />
und ein<br />
Mindestabstand von einem Meter<br />
zwischen haushaltsfremden<br />
Personen. Trotzdem traf sich am<br />
Lendplatz eine Gruppe Bekannter,<br />
darunter auch ein 48-jähriger<br />
Mitarbeiter des Grazer Magistrats.<br />
Man trank Alkohol und plauderte,<br />
bis die Polizei einschritt<br />
und den fehlenden Mindestabstand<br />
abstrafen wollte. Daraufhin<br />
kam es zu einer hitzigen<br />
Diskussion. Die Personen seien<br />
„betrunken, unkooperativ und<br />
überheblich gewesen“, so die<br />
Staatsanwältin heute. „Die wird<br />
ihren Job nicht mehr lange haben,<br />
das wird ein Nachspiel haben“,<br />
rief ein Anwesender offenbar zu<br />
einer Polizistin. Zwei Tage später<br />
versuchte der 48-Jährige eine Anzeige<br />
wegen den fehlenden Mindestabständen<br />
zu verhindern,<br />
indem er einen Polizisten unter<br />
Druck setzte: Er kontaktierte den<br />
Beamten privat auf dessen Handy<br />
und sagte ihm sinngemäß, man<br />
solle sich die Sache mit der Anzeige<br />
gut überlegen, weil ein Anwalt<br />
sonst eine Maßnahmenbeschwerde<br />
einleiten würde. Etwas<br />
später schrieb er dem Beamten<br />
auch noch eine SMS mit ähnlichem<br />
Inhalt.<br />
„Bin zerknirscht“<br />
Die Staatsanwaltschaft klagte den<br />
48-Jährigen wegen Anstiftung<br />
zum Amtsmissbrauch an. „Im<br />
Wesentlichen war es so, ja. Ich<br />
bin ziemlich zerknirscht, dass ich<br />
mich so unglüglich ausgedrückt<br />
habe“, gesteht der Mann heute<br />
Vormittag. Er wird von Richter<br />
Erik Nauta nicht rechtskräftig<br />
zu einer Geldstrafe von 12.600<br />
Euro verurteilt. Die Pointe: Das<br />
ursprüngliche Verwaltungsstrafverfahren<br />
wegen der Mindestabstände<br />
wurde nach der Anzeige<br />
wieder eingestellt. Mit etwas Geduld<br />
wäre also nie etwas passiert.<br />
„Da hätten Sie sich viel erspart<br />
oder?“, meint Richter Nauta zum<br />
Angeklagten.<br />
Der 48-Jährige kontaktierte einen Polizisten nach einer Kontrolle auf dem<br />
Lendplatz privat auf dessen Handy und schrieb ihm eine SMS.<br />
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