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11. Oktober 2021

- Alles deutet auf Rot-Rot-Grün: Diese Woche erste Koalitionsrunde - Weltmädchentag: Grazer Uhrturm leuchtet pink - Gratkorner Schüler setzen Weltrekord-Wald - Amtsmissbrauch: Grazer wollte Anzeige verhindern - Anschlag auf Asylheim in Graz geklärt

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<strong>11.</strong> OKTOBER <strong>2021</strong> www.grazer.at<br />

Amtsmissbrauch:<br />

graz 5<br />

Grazer (48) wollte Anzeige stoppen<br />

GERICHT. Ein 48-jähriger Mitarbeiter des Grazer Magistrats wurde heute wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch<br />

verurteilt. Er wollte verhindern, dass er und Bekannte eine Corona-Anzeige kassieren.<br />

Von Julian Bernögger<br />

julian.bernoegger@grazer.at<br />

Erster Lockdown im April<br />

2020: Es gelten Ausgangsbeschränkungen<br />

und ein<br />

Mindestabstand von einem Meter<br />

zwischen haushaltsfremden<br />

Personen. Trotzdem traf sich am<br />

Lendplatz eine Gruppe Bekannter,<br />

darunter auch ein 48-jähriger<br />

Mitarbeiter des Grazer Magistrats.<br />

Man trank Alkohol und plauderte,<br />

bis die Polizei einschritt<br />

und den fehlenden Mindestabstand<br />

abstrafen wollte. Daraufhin<br />

kam es zu einer hitzigen<br />

Diskussion. Die Personen seien<br />

„betrunken, unkooperativ und<br />

überheblich gewesen“, so die<br />

Staatsanwältin heute. „Die wird<br />

ihren Job nicht mehr lange haben,<br />

das wird ein Nachspiel haben“,<br />

rief ein Anwesender offenbar zu<br />

einer Polizistin. Zwei Tage später<br />

versuchte der 48-Jährige eine Anzeige<br />

wegen den fehlenden Mindestabständen<br />

zu verhindern,<br />

indem er einen Polizisten unter<br />

Druck setzte: Er kontaktierte den<br />

Beamten privat auf dessen Handy<br />

und sagte ihm sinngemäß, man<br />

solle sich die Sache mit der Anzeige<br />

gut überlegen, weil ein Anwalt<br />

sonst eine Maßnahmenbeschwerde<br />

einleiten würde. Etwas<br />

später schrieb er dem Beamten<br />

auch noch eine SMS mit ähnlichem<br />

Inhalt.<br />

„Bin zerknirscht“<br />

Die Staatsanwaltschaft klagte den<br />

48-Jährigen wegen Anstiftung<br />

zum Amtsmissbrauch an. „Im<br />

Wesentlichen war es so, ja. Ich<br />

bin ziemlich zerknirscht, dass ich<br />

mich so unglüglich ausgedrückt<br />

habe“, gesteht der Mann heute<br />

Vormittag. Er wird von Richter<br />

Erik Nauta nicht rechtskräftig<br />

zu einer Geldstrafe von 12.600<br />

Euro verurteilt. Die Pointe: Das<br />

ursprüngliche Verwaltungsstrafverfahren<br />

wegen der Mindestabstände<br />

wurde nach der Anzeige<br />

wieder eingestellt. Mit etwas Geduld<br />

wäre also nie etwas passiert.<br />

„Da hätten Sie sich viel erspart<br />

oder?“, meint Richter Nauta zum<br />

Angeklagten.<br />

Der 48-Jährige kontaktierte einen Polizisten nach einer Kontrolle auf dem<br />

Lendplatz privat auf dessen Handy und schrieb ihm eine SMS.<br />

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