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RECHT 31<br />
Rechtstipps<br />
Steigende Immobilienpreise:<br />
Wann lohnt sich ein Kauf noch?<br />
Kaufen oder mieten? Diese Frage<br />
stellen sich viele, die nach einer<br />
neuen Wohnung oder einem Haus<br />
suchen. Helfen kann dabei ein Blick<br />
auf das sogenannte Kaufpreis-Miete-Verhältnis.<br />
Kostet die Immobilie<br />
mehr als das 25-fache der Jahresmiete,<br />
ist sie relativ teuer, schreibt<br />
die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift<br />
„Finanztest“ (Ausgabe<br />
8/<strong>2021</strong>). Wer mehr als 30 Jahresmieten<br />
zahlt, muss viele Jahre deutlich<br />
mehr fürs Wohnen ausgeben als<br />
Mieter. Auf der Suche nach eigenen<br />
vier Wänden, sollte man deshalb<br />
auch abseits besonders gefragter<br />
Regionen Ausschau halten, raten<br />
die Experten. Für die Auswertung<br />
griff die Stiftung Warentest auf<br />
Daten zu etwa 350 000 Immobilienkäufen<br />
zu, die von rund 700 Banken<br />
finanziert worden sind. dpa-tmn<br />
Versicherungsschutz<br />
bei Unwetter<br />
Eine Wohngebäudeversicherung<br />
greift bei Schäden etwa durch<br />
Brand, Sturm, Hagel, Blitzeinschlag<br />
und Leitungswasser. Unwetterschäden<br />
sind nur gedeckt, wenn zusätzlich<br />
eine ergänzende Elementarschutzversicherung<br />
abgeschlossen<br />
wurde, erklärt die Verbraucherzentrale<br />
NRW. Die Elementarschadenversicherung<br />
sollte auch Schäden<br />
durch Rückstau abdecken. Auch die<br />
Hausratversicherung, die beispielsweise<br />
Möbel, Küchengeräte oder<br />
Foto: Boris Zerwann<br />
Musikinstrumente gegen Einbruch<br />
oder Raub absichert, kann um einen<br />
Elementarschadenschutz erweitert<br />
werden. Mieter und Hausbesitzer<br />
können sich diesen Zusatzschutz<br />
nach Ansicht der Experten aber<br />
sparen, wenn sich das Hab und Gut<br />
in sicheren, höheren Etagen befindet.<br />
Wichtig zu beachten: Hausund<br />
Wohngebäudeversicherung<br />
zahlen nicht für Schäden, wenn es<br />
nur hereinregnet. Das heißt: Fenster<br />
und Türen müssen bei Unwettern<br />
immer geschlossen sein. dpa-tmn<br />
Manche Umbauarbeiten müssen<br />
Mieter dulden<br />
Mieter können umfangreiche Baumaßnahmen<br />
außerhalb ihrer Wohnung<br />
verhindern, wenn ihr Besitz<br />
davon betroffen ist. Allerdings gibt<br />
es für eine solche Unterlassungsverfügung<br />
nach Ansicht des Amtsgerichts<br />
Hamburg-St. Georg Grenzen:<br />
Möglich ist das nur, wenn die<br />
Störungen durch die Baumaßnahme<br />
wirklich unzumutbar sind (Az.: 912 C<br />
21/21), berichtet die Zeitschrift „Das<br />
Grundeigentum“ (Nr. 7/<strong>2021</strong>). Im<br />
verhandelten Fall hatte ein Mieter<br />
unter anderem Angst um seine Antiquitäten.<br />
Dem Gericht reichte das<br />
nicht aus. <br />
dpa-tmn<br />
Foto: Imillian -<br />
stock.adobe.com