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IM BLICK 2021

Das Neuerscheinungsmagazin des Verlag Österreich - einem der führenden Verlage für juristische Fachinformation in Österreich.

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Kolumne zum Nachhaltigkeitsrecht<br />

#1: Eine neue, längst überfällige juristische<br />

Leitmaxime und Kernkompetenz<br />

Von Markus P. Beham und Berthold Hofbauer<br />

Bereits seit über 30 Jahren prägt<br />

der Begriff „sustainability“ respektive<br />

„sustainable development“ in<br />

der Arbeit der Vereinten Nationen<br />

den multilateralen Diskussionsrahmen,<br />

was 2015 in der Annahme der<br />

„2030 Agenda for Sustainable Development“<br />

mündete. Die darin enthaltenen<br />

17 Sustainable Development<br />

Goals (SDGs) legen konkrete Ziele<br />

für eine nachhaltige globale Entwicklung<br />

fest.<br />

Auf europäischer Ebene findet sich<br />

mittlerweile ein ambitionierter Nachhaltigkeitsbegriff<br />

eigener Prägung:<br />

der Green Deal. Die Europäische<br />

Union setzt damit ein Bekenntnis zur<br />

nachhaltigen Kreislaufwirtschaft mit<br />

dem Ziel eines klimaneutralen Kontinents<br />

bis zum Jahr 2050. Konkret ist<br />

eine gänzliche Neuausrichtung der<br />

Wirtschaft geplant: weg von einer<br />

sich verbrauchenden und hin zu einer<br />

sich regenerierenden Ökonomie.<br />

Über alle Rechtsbereiche hinweg<br />

In Erfüllung des politischen Umsetzungswillens<br />

findet diese neue Wirklichkeit<br />

nunmehr schrittweise über<br />

alle Grenzen hinweg normativen<br />

Niederschlag: als Nachhaltigkeitsrecht.<br />

Damit die Umsetzung der gesellschaftlichen<br />

und wirtschaftlichen<br />

Nachhaltigkeitswende gelingt, muss<br />

diese auch nachhaltigkeitsrechtlich<br />

begleitet und abgesichert werden.<br />

Der Versuch, gesellschaftsumspannende<br />

Probleme bloß über einzelne<br />

Rechtsgebiete zu lösen, kann nicht<br />

gelingen. Dies wurde auch bereits<br />

durch eine Vielzahl ambitionierter,<br />

regulatorischer Ansätze bewiesen,<br />

deren Erfolg jedoch im Gesamtbild<br />

gegenüber der erhofften Zielsetzung<br />

zurückblieb. So wird schon im First<br />

Global Report (2019) des Umweltprogramms<br />

der Vereinten Nationen<br />

festgehalten:<br />

„All countries have at least one environmental<br />

law or regulation. Most countries<br />

have established and, to varying degrees,<br />

empowered environmental ministries.<br />

And in many instances, these laws and<br />

institutions have helped to slow or reverse<br />

environmental degradation. This progress<br />

is accompanied, however, by a growing<br />

recognition that a considerable implementation<br />

gap has opened – in developed and<br />

developing nations alike – between the<br />

requirements of environmental laws and<br />

their implementation and enforcement.“<br />

Während das Umwelt-, Energie- und<br />

Vergaberecht weiterhin zentrale<br />

Rechtsgebiete zur Umsetzung der<br />

Nachhaltigkeitsziele bleiben werden,<br />

wäre eine Beschränkung darauf zu<br />

kurz gegriffen. Das Phänomen privater<br />

„Klimaklagen“ demonstriert<br />

eindrücklich, wie das allgemeine Zivilrecht<br />

über Fragen der Kausalität<br />

die Möglichkeiten des Verfahrensausgangs<br />

begrenzt. Im Gesellschafts-<br />

und Unternehmensrecht bestimmt<br />

(neben materiellen Fragen wie „corporate<br />

social responsibility“ oder<br />

„business codes of ethics“) bereits<br />

deren formelle Ordnungsfunktion<br />

über Kontroll- und Transparenzmechanismen<br />

den Charakter einer<br />

Wirtschaftsordnung. Das europäische<br />

Bank- und Finanzmarktrecht<br />

befasst sich mit dem steigenden Bedürfnis<br />

nach grünen bzw nachhaltigen<br />

Finanzprodukten („sustainable<br />

finance“) wie etwa „green bonds“.<br />

Während sich das Steuerrecht als<br />

offensichtlichstes<br />

wirtschaftliches<br />

Lenkungsinstrument anbietet, steckt<br />

das Strafrecht (insbesondere das<br />

Umweltstrafrecht) – als ultimativer<br />

Ausdruck gesellschaftlicher Sanktionierung<br />

– wohl den äußeren Rahmen<br />

für die Nachhaltigkeitsziele ab.<br />

Es zeigt dieser aber auch deutlich,<br />

dass das Nachhaltigkeitsrecht auch<br />

schon heute keinesfalls als bloßes<br />

„soft law“ (miss)verstanden werden<br />

darf, sondern[...]<br />

Online weiterlesen<br />

Lesen Sie die<br />

gesamte erste Kolumne<br />

online weiter auf<br />

verlagoesterreich.site/kolumne<br />

DDr. Markus P. Beham, LL.M.<br />

und RA Mag. Berthold Hofbauer<br />

sind die Herausgeber der Zeitschrift<br />

„Nachhaltigkeitsrecht“<br />

und haben diese Kolumne zum<br />

Nachhaltigkeitsrecht ins Leben<br />

gerufen. Regelmäßig werden<br />

online Meinungs- und Diskussionsbeiträge<br />

zu diesem neuen<br />

Rechtsbereich erscheinen.<br />

23<br />

Nachhaltigkeitsrecht

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