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Kolumne zum Nachhaltigkeitsrecht<br />
#1: Eine neue, längst überfällige juristische<br />
Leitmaxime und Kernkompetenz<br />
Von Markus P. Beham und Berthold Hofbauer<br />
Bereits seit über 30 Jahren prägt<br />
der Begriff „sustainability“ respektive<br />
„sustainable development“ in<br />
der Arbeit der Vereinten Nationen<br />
den multilateralen Diskussionsrahmen,<br />
was 2015 in der Annahme der<br />
„2030 Agenda for Sustainable Development“<br />
mündete. Die darin enthaltenen<br />
17 Sustainable Development<br />
Goals (SDGs) legen konkrete Ziele<br />
für eine nachhaltige globale Entwicklung<br />
fest.<br />
Auf europäischer Ebene findet sich<br />
mittlerweile ein ambitionierter Nachhaltigkeitsbegriff<br />
eigener Prägung:<br />
der Green Deal. Die Europäische<br />
Union setzt damit ein Bekenntnis zur<br />
nachhaltigen Kreislaufwirtschaft mit<br />
dem Ziel eines klimaneutralen Kontinents<br />
bis zum Jahr 2050. Konkret ist<br />
eine gänzliche Neuausrichtung der<br />
Wirtschaft geplant: weg von einer<br />
sich verbrauchenden und hin zu einer<br />
sich regenerierenden Ökonomie.<br />
Über alle Rechtsbereiche hinweg<br />
In Erfüllung des politischen Umsetzungswillens<br />
findet diese neue Wirklichkeit<br />
nunmehr schrittweise über<br />
alle Grenzen hinweg normativen<br />
Niederschlag: als Nachhaltigkeitsrecht.<br />
Damit die Umsetzung der gesellschaftlichen<br />
und wirtschaftlichen<br />
Nachhaltigkeitswende gelingt, muss<br />
diese auch nachhaltigkeitsrechtlich<br />
begleitet und abgesichert werden.<br />
Der Versuch, gesellschaftsumspannende<br />
Probleme bloß über einzelne<br />
Rechtsgebiete zu lösen, kann nicht<br />
gelingen. Dies wurde auch bereits<br />
durch eine Vielzahl ambitionierter,<br />
regulatorischer Ansätze bewiesen,<br />
deren Erfolg jedoch im Gesamtbild<br />
gegenüber der erhofften Zielsetzung<br />
zurückblieb. So wird schon im First<br />
Global Report (2019) des Umweltprogramms<br />
der Vereinten Nationen<br />
festgehalten:<br />
„All countries have at least one environmental<br />
law or regulation. Most countries<br />
have established and, to varying degrees,<br />
empowered environmental ministries.<br />
And in many instances, these laws and<br />
institutions have helped to slow or reverse<br />
environmental degradation. This progress<br />
is accompanied, however, by a growing<br />
recognition that a considerable implementation<br />
gap has opened – in developed and<br />
developing nations alike – between the<br />
requirements of environmental laws and<br />
their implementation and enforcement.“<br />
Während das Umwelt-, Energie- und<br />
Vergaberecht weiterhin zentrale<br />
Rechtsgebiete zur Umsetzung der<br />
Nachhaltigkeitsziele bleiben werden,<br />
wäre eine Beschränkung darauf zu<br />
kurz gegriffen. Das Phänomen privater<br />
„Klimaklagen“ demonstriert<br />
eindrücklich, wie das allgemeine Zivilrecht<br />
über Fragen der Kausalität<br />
die Möglichkeiten des Verfahrensausgangs<br />
begrenzt. Im Gesellschafts-<br />
und Unternehmensrecht bestimmt<br />
(neben materiellen Fragen wie „corporate<br />
social responsibility“ oder<br />
„business codes of ethics“) bereits<br />
deren formelle Ordnungsfunktion<br />
über Kontroll- und Transparenzmechanismen<br />
den Charakter einer<br />
Wirtschaftsordnung. Das europäische<br />
Bank- und Finanzmarktrecht<br />
befasst sich mit dem steigenden Bedürfnis<br />
nach grünen bzw nachhaltigen<br />
Finanzprodukten („sustainable<br />
finance“) wie etwa „green bonds“.<br />
Während sich das Steuerrecht als<br />
offensichtlichstes<br />
wirtschaftliches<br />
Lenkungsinstrument anbietet, steckt<br />
das Strafrecht (insbesondere das<br />
Umweltstrafrecht) – als ultimativer<br />
Ausdruck gesellschaftlicher Sanktionierung<br />
– wohl den äußeren Rahmen<br />
für die Nachhaltigkeitsziele ab.<br />
Es zeigt dieser aber auch deutlich,<br />
dass das Nachhaltigkeitsrecht auch<br />
schon heute keinesfalls als bloßes<br />
„soft law“ (miss)verstanden werden<br />
darf, sondern[...]<br />
Online weiterlesen<br />
Lesen Sie die<br />
gesamte erste Kolumne<br />
online weiter auf<br />
verlagoesterreich.site/kolumne<br />
DDr. Markus P. Beham, LL.M.<br />
und RA Mag. Berthold Hofbauer<br />
sind die Herausgeber der Zeitschrift<br />
„Nachhaltigkeitsrecht“<br />
und haben diese Kolumne zum<br />
Nachhaltigkeitsrecht ins Leben<br />
gerufen. Regelmäßig werden<br />
online Meinungs- und Diskussionsbeiträge<br />
zu diesem neuen<br />
Rechtsbereich erscheinen.<br />
23<br />
Nachhaltigkeitsrecht