06.11.21 Lindauer Bürgerzeitung
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12 6. November 2021 • BZ Ausgabe KW 44/21<br />
AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />
Uferweg geöffnet<br />
Hintere Insel wieder begehbar<br />
Der Uferweg auf der Hinteren<br />
Insel in Lindau ist wieder für<br />
Spaziergängerinnen und Spaziergänger<br />
geöffnet. Dies hat<br />
die Pressestelle der Gartenschau<br />
mitgeteilt.<br />
„Die Rückbauarbeiten der<br />
Gartenschau sind in diesem<br />
Bereich bis auf Restarbeiten<br />
soweit abgeschlossen“, erklärt<br />
Gartenschau-Geschäftsführer<br />
Meinrad Gfall.<br />
Ab der Eilguthalle sind die<br />
Schützinger Promenade, die<br />
Karlsbastion, der Luitpoldpark<br />
bis hin zum Kiosk im Bürgerpark<br />
und zur Thierschbrücke<br />
wieder vollständig begehbar.<br />
Lediglich der temporäre Ausstellungsbereich<br />
der Gartenschau<br />
bleibt noch weiterhin<br />
geschlossen. „Hier sind auch<br />
in den nächsten Wochen<br />
noch Rückbauarbeiten notwendig“,<br />
sagt Gfall.<br />
<br />
Natalie Schneider<br />
Fußgänger können jetzt wieder den Uferweg nutzen.<br />
<br />
Gartenschau Lindau<br />
45<br />
er Tobelbach<br />
Bekanntmachung<br />
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 130<br />
„Kemptener Straße 56“<br />
– Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige<br />
öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB –<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat in der Sitzung am 27.10.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die<br />
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 130 „Kemptener Straße 56“ beschlossen.<br />
Zudem wurde in der Sitzung am 27.10.2021 vom Stadtrat der vom Büro OPLA, Augsburg,<br />
ausgearbeitete Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 130 „Kemptener Straße<br />
56“ mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Verfasser: heilergeiger architekten und stadtplaner<br />
BDA, Kempten) in der Fassung vom 27.10.2021 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der<br />
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstiger<br />
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bauleitplanverfahren beschlossen.<br />
Räumliche Abgrenzung des Plangebietes<br />
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst eine Fläche<br />
von 1.298 m² und befindet sich im bebauten Innenbereich der Stadt Lindau im Kreuzungsbereich<br />
der Kemptener und Reutiner Straße. Das Plangebiet beinhaltet vollständig die Fl.-Nr. 35 und eine<br />
Teilfläche der Fl.-Nr. 26/4, jeweils der Gemarkung Reutin. Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden<br />
Lageplan dargestellt.<br />
Kemptener Straße (B12)<br />
39<br />
41<br />
37<br />
50/2<br />
eutiner Straße<br />
31/1<br />
196/1<br />
178<br />
178<br />
58<br />
Kemptener Straße (B12)<br />
50/2<br />
56<br />
52<br />
196<br />
33<br />
34<br />
35<br />
61<br />
Reutiner Straße<br />
28<br />
198/5<br />
Motzacher Tobelbach<br />
26/4<br />
27/2<br />
25/5<br />
27/2<br />
36<br />
27<br />
25/4<br />
3<br />
5<br />
199/1<br />
25/3<br />
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung<br />
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 130 „Kemptener Straße 56“<br />
sollen die baurechtlichen Voraussetzungen insbesondere für die Bereitstellung von Wohnraum<br />
sowie die Neuordnung und Gestaltung des Bereichs um die Köchlinkreuzung entsprechend des<br />
Rahmenplans geschaffen werden. Der Planbereich ist im jetzigen Zustand mit einem Wohngebäude<br />
und einem Stadel bebaut, die abgerissen werden. Die Flächen sind derzeit nahezu vollständig<br />
versiegelt, erhebliche Umweltauswirkungen sind daher nicht zu erwarten.<br />
Im Flächennutzungsplan sind die Flächen überwiegend als „gemischte Bauflächen“ dargestellt,<br />
was der geplanten Nutzung entspricht. Eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes ist nicht<br />
erforderlich.<br />
Vorhabenbeschreibung<br />
Das Vorhaben umfasst die Errichtung eines Gebäudes mit einer Nutzungsmischung aus Dienstleistung,<br />
Gewerbe und Wohnen sowie die Attraktivierung der Freiflächen entsprechend des Rahmenplanes.<br />
Das Erdgeschoss soll, entsprechend der Mischgebietsnutzung, Gewerbe oder Dienstleistungen<br />
aufnehmen. In den Obergeschossen befinden sich insgesamt 15 Wohneinheiten – ein<br />
Mix aus Zwei- bis Vierzimmerwohnungen. Alle Wohnungen sind barrierefrei bzw. barrierearm<br />
vorgesehen und mit einem Aufzug erreichbar. Die Zufahrt zur Tiefgarage mit Rampe ist ins Gebäude<br />
integriert und erfolgt von der Reutiner Straße aus über die Ostseite.<br />
Verfahrensart<br />
Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 130 „Kemptener Straße 56“ erfolgt<br />
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung<br />
nach § 2 Abs. 4 BauGB. Das Verfahren wird für die Wiedernutzbarmachung, die Nachverdichtung<br />
oder weitere Maßnahmen der Innenentwicklung angewandt.<br />
Frühzeitige Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB<br />
Der Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 130 „Kemptener Straße 56“ bestehend<br />
aus Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie<br />
der Begründung, jeweils in der Fassung vom 27.10.2021, liegt im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung<br />
der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit<br />
von Montag, den 08.11.2021 bis einschließlich Mittwoch, den 08.12.2021,<br />
im Foyer des Stadtbauamtes der Stadt Lindau (B), Bregenzer Straße 8, während der Öffnungszeiten<br />
öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und<br />
zusätzlich am Mittwoch von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr sowie nach Vereinbarung. Auf Wunsch wird<br />
die Planung erläutert. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der<br />
Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Aufgrund des derzeit eingeschränkten Publikumsverkehrs<br />
bitten wir zu den vorgenannten Zeiten um telefonische Terminvereinbarung, falls<br />
eine persönliche Einsichtnahme gewünscht ist.<br />
Ihre Stellungnahmen im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung werden vom Stadtbauamt überprüft<br />
und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat entschließt hierbei,<br />
ob die Stellungnahmen zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanes führen.<br />
Die Planunterlagen können auch im Internet, auf der Homepage der Stadt Lindau (B) (unter Bürger,<br />
Politik & Verwaltung – Planen & Bauen – Öffentliche Auslegungen) eingesehen werden.<br />
Für Fragen zum Inhalt des Entwurfs des Bebauungsplanes können Sie sich an das Stadtbauamt<br />
Lindau, Stadtplanung, Anja Köhler, unter der Telefonnummer 08382 / 918 623 oder an stadtplanung@lindau.de<br />
wenden.<br />
Ihre Stellungnahme können Sie per Post an folgende Adresse senden:<br />
Stadtbauamt Lindau (B)<br />
Abt. Stadtplanung, Umwelt und Vermessung<br />
Bregenzer Straße 8<br />
88131 Lindau (B)<br />
oder per E-Mail an:<br />
stadtplanung@lindau.de<br />
Datenschutz:<br />
Amtsblatt Stadt Lindau<br />
<br />
(Bodensee)<br />
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe<br />
e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben<br />
abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen<br />
entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im<br />
Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.<br />
Lageplan zum Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 130 „Kemptener<br />
Straße 56“ mit Stand vom 27.10.2021 (verkleinerte Darstellung, unmaßstäblich)<br />
5 10 15 20<br />
Katasterstand: Dezember 2020<br />
N<br />
Lindau (Bodensee), den 28.10.2021<br />
STADT Lindau (B)<br />
gez. Mathias Hotz<br />
Zweiter Bürgermeister<br />
M = 1:500 (im Original)