Taxi Times DACH - 4. Quartal 2021
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DIE VIERTE WELLE<br />
MIT DEM TAXI IN DIE<br />
QUARANTÄNE?<br />
Wer bei einem Corona-Test positiv getestet<br />
wird, muss umgehend in die häusliche<br />
Quarantäne. Doch wie kommt man nach<br />
Hause? Geht das mit dem <strong>Taxi</strong>?<br />
Mit dieser Frage sahen sich mit den steigenden Inzidenzzahlen<br />
und der im November eingeführten 3G-Regelung<br />
in Betrieben sowohl <strong>Taxi</strong>fahrer*innen als auch <strong>Taxi</strong>zentralen<br />
konfrontiert. Dürfen, sollen oder müssen sie einen Auftrag<br />
annehmen, wenn ihnen bekannt ist, dass der Fahrgast höchstwahrscheinlich<br />
ansteckend ist?<br />
Rein rechtlich gilt die Beförderungspflicht. Im Personenbeförderungsgesetz<br />
(PBefG) heißt es im Paragraf 22, dass ein Fahrgast<br />
befördert werden muss, wenn die Beförderungsbedingungen eingehalten<br />
werden, die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten<br />
Beförderungsmitteln möglich ist und die Beförderung nicht durch<br />
Umstände verhindert wird, die der Unternehmer nicht abwenden<br />
und denen er auch nicht abhelfen kann.<br />
Konkrete Ausnahmen werden erst in der Verordnung über<br />
den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr,<br />
kurz BOKraft, thematisiert. Hier steht<br />
in Paragraf 13 (Beförderung von Personen):<br />
„Soweit nicht ein Ausschluss von der Beförderungspflicht<br />
nach anderen Rechtsvorschriften besteht,<br />
können sie [die Unternehmer und Fahrer] die<br />
Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen,<br />
die die Annahme rechtfertigen, dass die zu<br />
befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit<br />
und Ordnung des Betriebs oder für die Fahrgäste<br />
darstellt.“<br />
GEFAHR FÜR DIE SICHERHEIT<br />
Daraus kann man ableiten: Wenn eine zu befördernde<br />
Person durch bloßes Atmen (wahrscheinlich)<br />
Viren verbreitet, kann man annehmen, dass<br />
sie eine Gefahr für die Gesundheit des Fahrers und<br />
damit eine Gefahr für die Sicherheit des Betriebs<br />
MEHR<br />
ZUM<br />
THEMA<br />
<strong>Taxi</strong>zentralen haben<br />
bei dieser Frage<br />
unterschiedliche<br />
Ansätze – und unter<br />
den <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>-<br />
Lesern wird kontrovers<br />
diskutiert.<br />
darstellt. Das spricht gegen eine Beförderung und erlaubt dem<br />
Fahrer, diese abzulehnen.<br />
Eine andere Interpretation ermöglicht Paragraf 14 (Verhalten<br />
der Fahrgäste): „Die Fahrgäste haben sich bei der Benutzung der<br />
Betriebsanlagen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit<br />
und Ordnung des Betriebs und die Rücksicht auf andere Personen<br />
gebieten.“<br />
Daraus kann man wiederum ableiten: Ein Fahrgast,<br />
der (wahrscheinlich) durch bloßes Atmen<br />
Viren verbreitet, hat bei der Wahrnehmung seines<br />
Anspruchs auf Beförderung streng darauf zu achten,<br />
das Fahrpersonal so wenig wie möglich zu<br />
gefährden, indem er den <strong>Taxi</strong>fahrer auf das Risiko<br />
hinweist und streng auf den korrekt sitzenden, dicht<br />
anliegenden Mund-Nasen-Schutz achtet. Der Fahrer<br />
kann sich durch Lüften und anschließendes Desinfizieren<br />
des Fahrgastraumes, insbesondere der<br />
Teile, die der Fahrgast mit den Händen berührt hat<br />
wie Anschnallgurt und Türgriff, hinreichend schützen.<br />
Das spricht für eine Beförderung und erlaubt<br />
dem Fahrer, diese durchzuführen.<br />
Fazit: Eine rechtsverbindliche Auslegung ist zu<br />
diesem Thema nicht möglich. Wie bei so vielen<br />
Corona-Themen liegt es letztlich an jedem selbst,<br />
wie er damit umgeht. <br />
ar<br />
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