6_next_hunsrück_08_2015
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Namensänderung<br />
Hochzeit<br />
nach der<br />
Schmitz oder Müller? Oder doch lieber beides?<br />
Wenn wir heiraten, verändert sich so<br />
einiges. Auch beim Namen müssen wir uns<br />
entscheiden: Wie wollen wir für den Rest unseres<br />
Lebens heißen? Möglichkeiten gibt es<br />
einige, wir erklären euch auf was ihr achten<br />
müsst:<br />
Die Regeln<br />
Bis 1976 war es Gesetz, dass der Nachname<br />
des Mannes auch stets der Familienname<br />
wurde. Und auch heute noch nehmen die<br />
meisten Frauen den Namen ihres Mannes an.<br />
Grundsätzlich besteht jedoch für zukünftige<br />
Ehepaare keine Pflicht mehr, einen gemeinsamen<br />
Namen zu tragen. Sie haben die Wahl,<br />
wie sie heißen möchten. Dabei gibt es drei<br />
verschiedene Möglichkeiten:<br />
Gemeinsamer Nachname<br />
Die am häufigsten gewählte Form ist der gemeinsame<br />
Nachname. Das Paar entscheidet<br />
sich für einen Namen und macht diesen zum<br />
Familiennamen, den beide künftig tragen.<br />
Doppelname bei einem der Partner<br />
Ebenfalls beliebt ist der Doppelname. Bei<br />
dieser Form entscheiden sich beide für einen<br />
gemeinsamen Familiennamen. Einer der Partner<br />
kombiniert diesen Familiennamen mit<br />
seinem bisherigen Nachnamen. Kinder des<br />
Paares tragen den Familiennamen, nicht den<br />
Doppelnamen.<br />
Unterschiedliche Nachnamen<br />
Die dritte Möglichkeit besteht darin, dass man<br />
sich für eine getrennte Namensführung entscheidet,<br />
bei der jeder Ehegatte seinen bisherigen<br />
Nachnamen behält und auch nach der<br />
Heirat weiterführt. Das Paar muss zudem entscheiden,<br />
welchen der beiden Nachnamen<br />
zukünftige Kinder tragen werden.<br />
Die Formalien<br />
Die sogenannte "Namensbestimmungserklärung"<br />
kann bei der Anmeldung der Eheschließung<br />
eingereicht oder spätestens bei der<br />
Trauung dem Standesbeamten übergeben<br />
werden, der sie dann beurkundet. Damit sind<br />
die rechtlichen Formalien der Namensänderung<br />
erfüllt.<br />
Was muss ich alles beachten?<br />
Relativ aufwändig aber wichtig ist es, über den<br />
Namenswechsel zu informieren und rechtliche<br />
Dokumente wie Pässe und Kreditkarten<br />
zu ändern. Arbeitgeber, Ämter und Versicherungen<br />
müssen in Kenntnis gesetzt werden.<br />
Die Namensänderung muss dem Einwohnermeldeamt<br />
angezeigt werden. Dort erhält man<br />
einen neuen Personalausweis und Reisepass.<br />
Es lohnt sich, schon vor der Hochzeit gegen<br />
Vorlage der Anmeldung zur Eheschließung einen<br />
neuen Ausweis oder Pass zu beantragen.<br />
Dieser wird dann direkt nach der Hochzeit<br />
ausgehändigt.<br />
Auch Banken, Versorgungsunternehmen etc.<br />
müssen kontaktiert und informiert werden.<br />
Gut zu wissen: Führerscheine müssen nicht<br />
geändert werden, da diese auch unter dem<br />
alten Namen gültig bleiben!<br />
6.06. Grossmaischeid ( Sommerkarneval)<br />
3.bis 4.07. (Altstadfeste Görres Platz)<br />
17./18.07. ( Horizonte Festung Koblenz)<br />
24./25./26.07. (Gauklerfest. Festung in Koblenz)<br />
6./7./8.<strong>08</strong>. (Festung bei Berti Hahn) Rein in Flammen<br />
7./8./<strong>08</strong>. (Pegel Haus in Koblenz)<br />
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Ja ich will!<br />
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