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bayern Metall 03/2022

Kunststoff und Keramik im Metall- und Maschinenbau

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BUNDESVERBAND AKTUELL<br />

Handlungshilfe „Asbest beim Bauen im Bestand“ erschienen<br />

Die Regelungen zur Durchführung von Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten<br />

insbesondere an asbesthaltigen PSF-Materialien (Putze,<br />

Spachtelmassen und Fliesenkleber) werden zurzeit überarbeitet. Dazu<br />

wird die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) angepasst. Grundlage sind die<br />

Ergebnisse des zwischen 2017 und 2020 vom Bundesministerium für Arbeit<br />

und Soziales moderierten Asbestdialogs. Nach Vorliegen der neuen<br />

GefStoffV im Laufe des Jahres <strong>2022</strong> wird die TRGS 519 Asbest: Abbruch-,<br />

Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten grundlegend überarbeitet. In<br />

der geltenden Fassung formuliert diese technische Richtlinie die heute zu<br />

berücksichtigenden Anforderungen für ASI-Arbeiten an asbesthaltigen<br />

Baustoffen.<br />

Das ausführende Handwerk sowie die<br />

arbeitsrechtlichen Genehmigungsund<br />

Vollzugsbehörden befinden sich<br />

bis zum Abschluss dieses Prozesses in<br />

einer Übergangphase. Im November<br />

2021 haben daher die Berufsgenossenschaften<br />

BG HM, BG ETEM und<br />

BG BAU die erste Fassung der Handlungshilfe<br />

„Asbest beim Bauen im Bestand“<br />

vorgelegt. Diese gilt es weiter<br />

zu konkretisieren. Ziel ist, den Arbeitsund<br />

Gesundheitsschutz beim Bauen<br />

im Bestand in der Übergangszeit bis<br />

zum Vorliegen der angepassten arbeitsrechtlichen<br />

Regelwerke sicher zu<br />

stellen.<br />

Weitere Informationen:<br />

Handlungshilfe „Asbest beim Bauen<br />

im Bestand“: https://www.bgbau.de/mitteilung/asbest-beimbauen-im-bestand/<br />

Infos zum Sachkundelehrgang<br />

nach TRGS 519, Anlage 4C am<br />

12./13. April <strong>2022</strong> in Essen:<br />

Sandra Friedrich<br />

Tel.: 0201 89619 23<br />

friedrich.wbg@metallhandwerk.de<br />

https://www.metallhandwerk.de/<br />

seminare-und-kongresse/asbestseminar/<br />

Hintergrund der Handlungshilfe ist,<br />

dass Asbest bis zum Jahr 1993 vielen<br />

Bauprodukten zugesetzt wurde. Rd.<br />

25 % der vor dem Stichtag errichteten<br />

Gebäude sind betroffen. Bei Arbeiten<br />

an älteren Gebäuden kommen<br />

die Betriebe des Ausbaugewerbes einschließlich<br />

des <strong>Metall</strong>baus zwangsläufig<br />

mit dem Gefahrstoff in Kontakt. Dadurch<br />

entstehen ernste Gesundheitsrisiken.<br />

Gerade die „neuen“ Asbestprobleme<br />

in Putzen, Spachtelmassen und<br />

Fliesenklebern (sog. PSF-Materialien)<br />

verlangen besondere betriebliche<br />

Kenntnisse.<br />

Die Handlungshilfe fasst folgende<br />

Informationen zusammen:<br />

• aktuelle Rechtssituation im Umgang<br />

mit asbesthaltigen PSF-Materialien<br />

• Tätigkeiten mit Asbestverdacht<br />

beim Bauen im Bestand (Beispiele)<br />

• Handlungsempfehlungen für<br />

ausführende Unternehmen<br />

• Verhalten bei Asbestverdacht<br />

• Allgemeine Arbeitsschutzmaßnahmen<br />

• Informationen zur<br />

Entsorgung asbesthaltiger<br />

Abfälle<br />

Zukünftig sollen tätigkeitsspezifische<br />

Arbeitsbeschreibungen<br />

als Bestandteil<br />

der Handlungshilfe<br />

den Betrieben beim<br />

sicheren Umgang mit asbesthaltigen<br />

PSF-Materialien<br />

helfen. Diese Arbeitsbeschreibungen<br />

liegen aber zurzeit<br />

noch nicht vor. Sie sollen von den<br />

betroffenen Gewerken zusammen mit<br />

den Berufsgenossenschaften erarbeitet<br />

werden. Der Bundesverband <strong>Metall</strong><br />

beteiligt sich mit den Verbänden der<br />

betroffenen Gewerke an der Erstellung<br />

dieser Unterlagen.<br />

Zur Durchführung von Abbruch, Sanierungs-<br />

und Instandhaltungsarbeiten<br />

an asbesthaltigen Baustoffen fordert<br />

der Gesetzgeber bereits heute einen<br />

entsprechenden Sachkundenachweis.<br />

Für den klassischen <strong>Metall</strong>baubetrieb<br />

empfiehlt sich dafür die Sachkunde<br />

nach TRGS 519, Anlage 4C („kleiner<br />

Asbestschein“). Abgedeckt sind damit<br />

neben Abbruch-, Sanierungs- und<br />

Instandhaltungsarbeiten an Asbestzement<br />

insbesondere sog. Tätigkeiten<br />

mit geringer Exposition sowie Arbeiten<br />

geringen Umfangs. Der Bundesverband<br />

<strong>Metall</strong> stellt dazu erstmals einen<br />

staatlich anerkannten<br />

Sachkundelehrgang<br />

bereit am 12./13. April<br />

<strong>2022</strong> in Essen.<br />

Autor:<br />

Dr.-Ing. Reinhard<br />

Fandrich ist technischer<br />

Berater in der gewerbespezifischen<br />

Informationstransferstelle<br />

beim<br />

Bundesverband <strong>Metall</strong><br />

in Essen.<br />

24 <strong>bayern</strong> <strong>Metall</strong> 3/<strong>2022</strong>

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