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ERASMUS-Leitfaden für TeilnehmerInnen und Interessierte

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<strong>ERASMUS</strong>-<strong>Leitfaden</strong> <strong>für</strong> <strong>TeilnehmerInnen</strong> <strong>und</strong> <strong>Interessierte</strong><br />

Lifelong Learning Programme (LLP)<br />

Herausgeber:<br />

Universität Augsburg<br />

Akademisches Auslandsamt<br />

<strong>ERASMUS</strong><br />

Universitätsstraße 2<br />

86159 Augsburg<br />

Änderungen vorbehalten.<br />

Stand: Dezember 2011<br />

Diese Publikation wurde aus Mitteln der Europäischen Kommission finanziert.<br />

www.uni-augsburg.de/erasmus<br />

Zur Vereinfachung ist in dieser Publikation (meist) nur die männliche Anredeform verwendet.<br />

Dabei ist aber immer auch ausdrücklich die weibliche Form angesprochen.<br />

1


www.uni-augsburg.de/erasmus<br />

Dieser <strong>Leitfaden</strong> soll Ihnen bei der Planung <strong>und</strong> Durchführung Ihres Auslandsaufenthaltes behilflich<br />

sein. Er enthält alle wichtigen Informationen, die Sie vor, während <strong>und</strong> nach Ihrem Aufenthalt benötigen.<br />

Lesen Sie den <strong>Leitfaden</strong> bitte sorgfältig durch <strong>und</strong> nehmen Sie ihn mit auf Ihre Reise. Eventuelle<br />

Änderungen werden den Teilnehmern per E-Mail übersandt bzw. auf den Internetseiten bekannt gegeben.<br />

Für Teilnehmer des <strong>ERASMUS</strong> Praktikumsprogrammes können andere Bedingungen gelten.<br />

Inhaltsverzeichnis Seite<br />

0. <strong>ERASMUS</strong>-Büro der Universität Augsburg / Kontakte / Codes 4<br />

1. Was ist <strong>ERASMUS</strong>? 5<br />

2. Was bietet <strong>ERASMUS</strong>? - Ihre Vorteile 6<br />

3. Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen? 7<br />

4. Wie funktioniert die Bewerbung? (mit Checkliste �) 8<br />

5. Hinweise <strong>und</strong> Tipps 9<br />

6. Sprachkurse (EILC) 10<br />

7. Teilstipendium <strong>und</strong> weitere Finanzierungsmöglichkeiten 12<br />

8. Studienbeiträge <strong>und</strong> Beurlaubung 13<br />

9. Learning Agreement 14<br />

10. Versicherungen 15<br />

11. Visum 16<br />

12. Während des Aufenthalts (mit Checkliste �) 17<br />

13. Nach der Rückkehr (mit Checkliste �) 18<br />

14. Wo <strong>und</strong> wie kann ich mich auch zukünftig engagieren? 19<br />

15. Das Zertifikat <strong>für</strong> Interkulturelle Schlüsselqualifikationen (ZIS) 20<br />

Liste der Fachbetreuer 22<br />

Glossar 24<br />

FAQs – häufig gestellte Fragen. 26<br />

3


<strong>ERASMUS</strong> <strong>Leitfaden</strong><br />

<strong>ERASMUS</strong>-Code der Universität Augsburg ( = Sending Institution)<br />

D AUGSBUR01<br />

� Den Code Ihrer Gasthochschule (= Receiving Institution) sowie Ihren Fachbetreuer (= Departmental<br />

Coordinator) finden Sie im Internet unter<br />

www.uni-augsburg.de/erasmus<br />

(‚Augsburger Studierende’, ‚<strong>ERASMUS</strong> Kooperationen der Universität Augsburg’).<br />

� Eine Liste der Fachbetreuer finden Sie auf den Seiten 20 <strong>und</strong> 21.<br />

<strong>ERASMUS</strong>-Büro der Universität Augsburg - Akademisches Auslandsamt (AAA)<br />

Silvia Reißner-Jenne<br />

<strong>ERASMUS</strong> Hochschulkoordinatorin<br />

Tel.: +49 821 598 5870<br />

Fax: +49 821 598 5875<br />

E-Mail: silvia.reissner-jenne@aaa.uni-augsburg.de<br />

Anne Hanik<br />

<strong>ERASMUS</strong> Outgoings<br />

Tel.: +49 821 598 5183<br />

Fax: +49 821 598 5875<br />

E-Mail: anne.hanik@aaa.uni-augsburg.de<br />

Nicole Hommen<br />

<strong>ERASMUS</strong> Incomings<br />

Tel.: +49 821 598 5647<br />

Fax: +49 821 598 5875<br />

E-Mail: nicole.hommen@aaa.uni-augsburg.de<br />

Katrin Alt-Rudin<br />

<strong>ERASMUS</strong> Praktikum<br />

Tel.: +49 821 598 5021<br />

Fax: +49 821 598 2370<br />

E-Mail: katrin.alt-rudin@aaa.uni-augsburg.de<br />

Unsere aktuellen Sprechzeiten <strong>und</strong> unsere Raumnummern entnehmen Sie bitte unserer Homepage.<br />

4<br />

1. Was ist <strong>ERASMUS</strong>?<br />

www.uni-augsburg.de/erasmus<br />

Das Hochschulprogramm <strong>ERASMUS</strong> (European Region Action Scheme for the Mobility of University<br />

Students) wird seit dem akademischen Jahr 2007/08 unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms LLP<br />

(Lifelong Learning Programme = Nachfolger des SOCRATES-Programms) in erweiterter Form fortgeführt.<br />

Dieses in Teilen neu konzipierte <strong>ERASMUS</strong>-Programm wird wie bisher das Auslandsstudium <strong>und</strong> Gastdozenturen<br />

fördern, zusätzlich aber auch Auslandspraktika <strong>und</strong> die Mobilität von Hochschulpersonal<br />

sowie Intensivprogramme (Sommerschulen, Blockseminare).<br />

Studierende können <strong>für</strong> je ein Auslandsstudium <strong>und</strong>/oder ein Praktikum (Pflicht- <strong>und</strong> freiwillige Praktika!)<br />

zwischen drei <strong>und</strong> 12 Monaten gefördert werden. Zusätzlich ist die Teilnahme an einem vorbereitenden<br />

Intensivsprachkurs über das EILC-Programm möglich.<br />

Das <strong>ERASMUS</strong>-Programm besteht seit über 20 Jahren <strong>und</strong> hat bisher über 1,5 Millionen Studierenden<br />

einen Auslandsaufenthalt im europäischen Ausland ermöglicht. Deutschland ist mit 290.000 Studierenden<br />

an vorderer Position unter den 31 Teilnahmeländern (27 EU-Mitgliedsstaaten, Liechtenstein,<br />

Norwegen, Island <strong>und</strong> die Türkei; ab 2011/12 auch Kroatien <strong>und</strong> die Schweiz).<br />

Jährlich nehmen über 300 Studierende der Universität Augsburg am <strong>ERASMUS</strong>-Programm teil. Dadurch<br />

zählt die Universität mit zu den großen „Entsendern“ in Deutschland. Aus dem Ausland kommen<br />

zudem jährlich ca. 130 <strong>ERASMUS</strong>-Teilnehmer an die Universität Augsburg, um hier <strong>für</strong> ein oder zwei<br />

Semester zu studieren.<br />

Die Europäische Kommission stellt zur Förderung des Programms Geldmittel in Milliardenhöhe zur Verfügung.<br />

Dadurch kann allen Teilnehmern des Programms ein Teilstipendium (max. EUR 300,- pro Monat;<br />

im Durchschnitt werden ca. 170,- pro Monat gezahlt) gewährt werden. Bei den Praktika sind sogar<br />

bis zu EUR 400,- pro Monat möglich. Außerdem werden Intensivsprachkurse („EILC“; siehe Seiten 11<br />

bis 12) gefördert.<br />

In Deutschland erfolgt die Mittelverteilung durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst<br />

(DAAD) in Bonn.<br />

� Weitere Informationen zum Teilstipendium <strong>und</strong> zu weiteren Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie<br />

auf den Seiten 12 bis 13.<br />

5


<strong>ERASMUS</strong> <strong>Leitfaden</strong><br />

2. Was bietet <strong>ERASMUS</strong>? - Ihre Vorteile<br />

• 3 - 12 Monate Auslandsstudium im europäischen Ausland<br />

(in Kombination mit <strong>ERASMUS</strong>-Praktikum bis zu 24 Monate)<br />

• KEINE Studiengebühren an der Gastuniversität<br />

• KEINE Sprachaufnahmeprüfung (teilweise ist ein Sprachnachweis jedoch erforderlich)<br />

• Kostenlose Intensivsprachkurse (EILC) in vielen Gastländern (� Seiten 11 bis 12)<br />

• Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen<br />

(nach vorheriger Absprache mit der Universität Augsburg)<br />

• Teilstipendium (max. EUR 300,- pro Monat)<br />

• Betreuung durch die Gasthochschule (z. B. Wohnheimvermittlung, Sprachkurse, Orientierungstage,<br />

Ausflüge, Tutorprogramme etc.)<br />

• Unkomplizierte Bewerbung<br />

• Befreiung von den Studienbeiträgen an der Universität Augsburg durch Beurlaubung/Befreiung<br />

von der Studienbeitragspflicht möglich (Informationen dazu bekommen Sie in der Studentenkanzlei)<br />

Außerdem:<br />

6<br />

• Verbesserung der Sprachkenntnisse bzw. Erlernen einer neuen Sprache<br />

• Persönliche Entwicklung (z. B. Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein, Umgang mit Problemen etc.)<br />

• Neue Fre<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Kulturen<br />

• Deutlich bessere Jobchancen durch Auslandsaufenthalt<br />

3. Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?<br />

Sie müssen<br />

www.uni-augsburg.de/erasmus<br />

• an der Universität Augsburg <strong>für</strong> ein Studium eingeschrieben sein, das zu einem staatlich anerkannten<br />

Hochschulabschluss führt,<br />

• zu Beginn des Auslandsaufenthalts mindestens das erste Studienjahr abgeschlossen haben,<br />

• ausreichende Kenntnisse der Sprache des Gastlandes besitzen (ein Nachweis ist nur teilweise zu<br />

erbringen; Vorbereitung in Deutschland, Intensivkurse im Gastland),<br />

• EU-Bürger oder Bürger von Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Türkei sein oder als sog.<br />

Bildungsinländer (Ausländer mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung)<br />

oder als Asylberechtigter oder Staatenloser anerkannt sein. Seit dem akademischen Jahr 2010/11<br />

steht das <strong>ERASMUS</strong>-Programm auch Studierenden aus Drittländern offen, die in Deutschland<br />

als „full degree“ Studierende eingeschrieben sind. Zum Beispiel kann ein chinesischer Student,<br />

der sein gesamtes Studium in Deutschland absolviert, mit <strong>ERASMUS</strong> in ein anderes europäisches<br />

Partnerland gehen.<br />

Hinweis<br />

Informationen zu <strong>ERASMUS</strong> finden Sie auch<br />

auf der Homepage des DAAD (Deutscher<br />

Akademischer Austauschdienst) unter:<br />

www.eu.daad.de<br />

7


<strong>ERASMUS</strong> <strong>Leitfaden</strong><br />

4 . Wie funktioniert die Bewerbung? (mit Checkliste)<br />

�<br />

• Informieren Sie sich auf den Internetseiten über die Kooperationen in Ihrem Fachbereich �<br />

(evt. auch Nebenfach).<br />

• Sprechen Sie mit dem jeweiligen Fachbetreuer. Dort müssen Sie sich auch bewerben.<br />

Die Bewerbungsfristen <strong>und</strong> -modalitäten sind nicht einheitlich!<br />

Die Platzvergabe erfolgt gr<strong>und</strong>sätzlich durch die Fachbetreuer!<br />

�<br />

• Klären Sie auch, welche im Ausland erbrachten Studienleistungen anerkannt werden können. �<br />

• Bei Zuteilung eines <strong>ERASMUS</strong>-Platzes:<br />

Füllen Sie bitte eine Annahmeerklärung aus. Wir empfehlen Ihnen, dies maschinell zu tun,<br />

damit alle Daten gut leserlich sind. Achten Sie bitte darauf, dass alle Angaben vollständig sind,<br />

insbesondere Ihre (deutsche!) Bankverbindung <strong>und</strong> Ihre Heimat- <strong>und</strong> Semesteradresse.<br />

Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist Pflicht. �<br />

• Lassen Sie die Annahmeerklärung vom Fachbetreuer unterschreiben. �<br />

• Bringen Sie die unterschriebene Annahmeerklärung umgehend zum Akademischen<br />

Auslandsamt.<br />

Das Akademische Auslandsamt informiert Ihre Gastuniversität, dass Sie am <strong>ERASMUS</strong>-<br />

Programm teilnehmen dürfen („Nominierung“).<br />

Dadurch entfallen <strong>für</strong> Sie die Studiengebühren sowie die Sprachaufnahmeprüfung an der<br />

Gastuniversität.<br />

• Sie müssen sich nun noch selbst an Ihrer Gastuniversität anmelden bzw. registrieren!<br />

Verpassen Sie keine Anmeldefristen!<br />

�<br />

In den meisten Fällen kontaktiert die Gastuniversität die Studierenden nach der Nominierung direkt<br />

per E-Mail oder Post. Falls nicht, informieren Sie sich im Internet <strong>und</strong>/oder nehmen selbst mit Ihrer<br />

Gastuniversität Kontakt auf.<br />

Informationen zu den Kursangeboten, zu Sprachkursen <strong>und</strong> zu Wohnmöglichkeiten im Gastland erhalten<br />

Sie von Ihrer Gastuniversität. Die Universität Augsburg vermittelt keine Wohnheimplätze im Ausland<br />

<strong>und</strong> hat gr<strong>und</strong>sätzlich keine Informationen zu den Kursangeboten.<br />

8<br />

5. Hinweise <strong>und</strong> Tipps<br />

,<br />

www.uni-augsburg.de/erasmus<br />

• Sollten Sie keinen <strong>ERASMUS</strong>-Platz erhalten, fragen Sie Ihren Fachbetreuer nach Alternativen.<br />

Kontaktieren Sie auch den Fachbetreuer eines Nebenfaches. Außerdem kann das Akademische<br />

Auslandsamt (Frau Julia Schneider, Frau Anne Hanik, Frau Katrin Alt-Rudin) Ihnen weitere Alternativen<br />

aufzeigen.<br />

• Füllen Sie die Annahmeerklärung ordentlich aus. Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass<br />

Ihre Adresse, Ihre E-Mail-Adresse <strong>und</strong> Ihre Bankverbindung korrekt sind.<br />

• Geben Sie die voraussichtliche Aufenthaltsdauer an. Entscheidend <strong>für</strong> das Teilstipendium ist<br />

letztendlich die tatsächliche Aufenthaltsdauer.<br />

• Teilmonate werden nur bezuschusst, wenn mindestens 15 zusammenhängende Tage studienbedingt<br />

am Ort des Studiums bzw. des Sprachkurses verbracht <strong>und</strong> nachgewiesen werden. Es<br />

besteht kein Rechtsanspruch auf das Teilstipendium.<br />

• Das Teilstipendium kann nur auf ein deutsches Konto überwiesen werden.<br />

• Alle Teilnehmer sind verpflichtet, ihr E-Mail-Postfach regelmäßig abzurufen <strong>und</strong> ständig <strong>für</strong> ausreichend<br />

Speicherplatz zu sorgen. Die meisten Informationen oder Änderungen erhalten Sie per<br />

E-Mail. Informationen, die an Ihre angegebene E-Mail-Adresse geschickt werden, gelten als zugestellt,<br />

gelesen <strong>und</strong> akzeptiert.<br />

• Änderungen Ihrer Daten sowie im Programmablauf (z. B. Abbruch oder Verlängerung des Aufenthalts)<br />

müssen unverzüglich dem Akademischen Auslandsamt mitgeteilt werden.<br />

• Alle Teilnehmer stimmen der universitätsinternen Verwendung Ihrer Daten sowie der Weitergabe<br />

dieser an die Gastuniversität sowie an andere Programmteilnehmer (zum Zweck der Kontaktaufnahme<br />

<strong>und</strong> des Informationsaustausches) zu.<br />

• Während <strong>und</strong> nach Ihrem Aufenthalt müssen Sie weitere Unterlagen beim Akademischen<br />

Auslandsamt einreichen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten 17 <strong>und</strong> 18.<br />

• Wir empfehlen allen Teilnehmern, Zugtickets, Boardingpässe <strong>und</strong> Kopien sämtlicher Dokumente<br />

aufzubewahren.<br />

• Informieren Sie sich über Ihr Gastland <strong>und</strong> Ihre Gastuniversität.<br />

• Suchen Sie Kontakt zu ehemaligen <strong>ERASMUS</strong>-Teilnehmern. Die Fachbetreuer <strong>und</strong> das Akademische<br />

Auslandsamt können Ihnen hierbei behilflich sein.<br />

9


<strong>ERASMUS</strong> <strong>Leitfaden</strong><br />

• Versuchen Sie Kontakt mit ausländischen Studierenden aufzunehmen, die derzeit als <strong>ERASMUS</strong>-<br />

Teilnehmer an der Universität Augsburg sind. Nehmen Sie zum Beispiel am Tutorenprogramm<br />

des AStA teil.<br />

• Lesen Sie möglichst viele Erfahrungsberichte ehemaliger Teilnehmer. Berichte finden Sie u. a. auf<br />

www.aaa.uni-augsburg.de (‚Studium im Ausland’), bei den Fachbetreuern, auf www.erasmusberichte.de<br />

<strong>und</strong> in anderen Internetforen.<br />

• Kümmern Sie sich um organisatorische Dinge wie z. B. Beurlaubung, die Zwischenvermietung Ihres<br />

Zimmers/Ihrer Wohnung, Stilllegung von Zeitschriftenabos, Nachsendeauftrag bei der Post,<br />

evtl. Vollmachterteilung <strong>für</strong> Konten etc.<br />

• Gerne können Sie Ihr Zimmer den <strong>ERASMUS</strong>-Teilnehmern aus dem Ausland zur Zwischenmiete<br />

anbieten. Kontaktieren Sie hier<strong>für</strong> bitte das Akademische Auslandsamt (<strong>ERASMUS</strong>4<strong>ERASMUS</strong>)<br />

• Bei Auslandsaufenthalten über zwei Semester ist der Beginn nur im Wintersemester möglich.<br />

• Prüfen Sie die Semesterdaten Ihrer Gastuniversität; Abweichungen <strong>und</strong> Überschneidungen können<br />

vorkommen (z.B. in Frankreich, Spanien, Skandinavien)<br />

<strong>ERASMUS</strong>-Teilnehmer müssen selbst <strong>für</strong> ausreichend Versicherungsschutz sorgen!<br />

6. Sprachkurse<br />

<strong>ERASMUS</strong>-Teilnehmer müssen gr<strong>und</strong>sätzlich keine Sprachaufnahmeprüfung ablegen bzw. vorweisen.<br />

Teilweise ist jedoch ein Sprachnachweis erforderlich.<br />

Dennoch sollten Sie gute Vorkenntnisse der Sprache Ihres Gastlandes besitzen. Eine Vorbereitung in<br />

Deutschland ist deshalb ratsam. Möglichkeiten hierzu finden Sie beim Sprachenzentrum der Universität<br />

Augsburg, an der VHS oder an anderen privaten Sprachenschulen. Außerdem können Sie Kontakt<br />

zu ausländischen Studierenden an der Universität Augsburg suchen <strong>und</strong> somit Ihre Sprachkenntnisse<br />

verbessern (z. B. Tandemprogramm).<br />

Die meisten Gastuniversitäten bieten vor Beginn des Semesters Sprachkurse <strong>für</strong> <strong>ERASMUS</strong>-Teilnehmer<br />

an. Diese Kurse sind meist kostenlos oder stark rabattiert.<br />

Weitere (evtl. kostenpflichtige) semesterbegleitende Kurse werden ebenfalls angeboten.<br />

Bitte kontaktieren Sie Ihre Gastuniversität, falls Sie Fragen zu Sprachkursen haben.<br />

10<br />

<strong>ERASMUS</strong> Intensive Language Course (EILC)<br />

www.uni-augsburg.de/erasmus<br />

EILCs richten sich an Studierende, die am <strong>ERASMUS</strong>-Programm teilnehmen <strong>und</strong> einen Studien- oder<br />

Praktikumsaufenthalt in einem der unten genannten europäischen Länder absolvieren.<br />

EILCs sind Intensivsprachkurse in Ländern selten unterrichteter <strong>und</strong> gesprochener Sprachen. Die<br />

Sprachkurse sind an einen anschließenden Auslandsaufenthalt über <strong>ERASMUS</strong> gekoppelt.<br />

Derzeit finden EILCs in den folgenden Ländern statt:<br />

Belgien (Flämische Gemeinschaft), Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Island, Italien,<br />

Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei,<br />

Slowenien, Schweden, Schweiz (Italienischsprachiger Teil), Tschechien, Türkei, Ungarn <strong>und</strong> Zypern.<br />

� EILCs sind nicht möglich in Irland, Großbritannien, Spanien, Österreich <strong>und</strong> Frankreich sowie in<br />

den deutsch- bzw. französischsprachigen Teilen der Schweiz. Nutzen Sie hier bitte die Angebote<br />

Ihrer Gastuniversität bzw. anderer Anbieter.<br />

EILCs finden gr<strong>und</strong>sätzlich direkt vor dem Semesterbeginn statt. Die Kursdauer hängt vom jeweiligen<br />

Land <strong>und</strong> der organisierenden Universität ab <strong>und</strong> beträgt in der Regel zwischen drei <strong>und</strong> sechs Wochen.<br />

� Einige Länder bieten keine Kurse zu Beginn des Sommersemesters an.<br />

Die Teilnahme an einem EILC ist <strong>für</strong> Sie i.d.R. kostenlos! Außerdem kann Ihnen <strong>für</strong> die Zeit des Kurses<br />

auch das <strong>ERASMUS</strong> Teilstipendium gewährt werden. Als Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten<br />

können die Teilnehmer außerdem einmalig ca. EUR 200,- (2010) zusätzlich erhalten. (Der Zuschuss<br />

kann erst im Laufe des Semesters ausbezahlt werden <strong>und</strong> ist variabel.)<br />

Die Bewerbung <strong>für</strong> einen EILC kann nur per E-Mail-Formular erfolgen! Das entsprechende Formular<br />

finden Sie auf unserer Homepage.<br />

Das vollständig ausgefüllte Formular senden Sie als E-Mail-Anhang bis spätestens<br />

15. Mai (<strong>für</strong> das WS) bzw.<br />

15. Oktober (<strong>für</strong> das SS)<br />

an das Akademische Auslandsamt (Anne Hanik).<br />

� Die Bewerbung alleine garantiert nicht die Teilnahme am Sprachkurs!<br />

Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich zusätzlich <strong>für</strong> die Sprachkurse Ihrer Gastuniversität unverbindlich<br />

anzumelden.<br />

11


<strong>ERASMUS</strong> <strong>Leitfaden</strong><br />

� Die EILC veranstaltenden Universitäten wählen die Teilnehmer selbst aus. Sollten Sie an der ersten<br />

Wunsch-Universität keinen Platz bekommen, wird Ihre Bewerbung automatisch an die zweite<br />

Wunsch-Universität weitergeleitet.<br />

� Es kann sein, dass an Ihrer Gastuniversität kein EILC angeboten wird. Sie können sich aber trotzdem<br />

<strong>für</strong> Kurse anderer Universitäten in Ihrem Gastland bewerben. Sie müssen dann unter Umständen<br />

einmal innerhalb des Landes reisen.<br />

Bei einer Zulassung zum Sprachkurs müssen Sie zunächst das Akademische Auslandsamt darüber<br />

informieren, ob Sie den Kurs annehmen. Das Akademische Auslandsamt wird dann Ihre Teilnahme<br />

gegenüber der veranstaltenden Universität verbindlich bestätigen.<br />

Die veranstaltende Universität stellt Ihnen i. d. R. eine (kostenpflichtige) Unterkunft zur Verfügung.<br />

� Bewerben Sie sich nur <strong>für</strong> Kurse, die Sie vom ersten Tag an besuchen können!!!<br />

� Achtung bei privaten Sprachschulen, die evtl. auch mit Stipendien locken. Recherchieren Sie in<br />

Internetfo ren, bevor Sie sich zu privaten Sprachkursen anmelden.<br />

7. Teilstipendium <strong>und</strong> weitere Finanzierungsmöglichkeiten<br />

Die Europäische Kommission stellt zur Durchführung des <strong>ERASMUS</strong>-Programms Geldmittel zur Verfügung, die<br />

u. a. in Form von Teilstipendien an die Teilnehmer ausgezahlt werden.<br />

Die Mittelverteilung erfolgt in Deutschland durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst<br />

(DAAD) in Bonn.<br />

Gemessen an der Teilnehmerzahl des Vorjahres erhält die Universität Augsburg Gelder vom DAAD<br />

zugewiesen. Daraus kann den Teilnehmern ein pauschales Teilstipendium <strong>für</strong> jeden Monat des Aufenthalts<br />

gewährt werden.<br />

Zur Ermittlung des Zuschusses wird das verfügbare Budget durch die Gesamtaufenthaltsdauer (Summe<br />

der Monate) ALLER Teilnehmer eines Jahres (WS + SS) dividiert.<br />

Der Zuschuss darf maximal EUR 300,- pro Aufenthaltsmonat betragen <strong>und</strong> ist <strong>für</strong> alle Teilnehmer gleich<br />

hoch (auch wenn die Lebenshaltungskosten in den einzelnen Ländern unterschiedlich sind).<br />

Die Gewährung des Zuschusses erfolgt i. d. R. in zwei Raten: Die erste Rate erhalten Sie frühestens<br />

nach Einreichen der Confirmation of Enrolment <strong>und</strong> dem Learning Agreement (siehe Seite 17), aber<br />

nicht vor Ablauf der Einreichfrist. Die erste Rate errechnet sich aus der voraussichtlichen Aufent-haltsdauer<br />

<strong>und</strong> einem fiktiven monatlichen Betrag (z. B. 10 Monate x EUR 120,-).<br />

12<br />

www.uni-augsburg.de/erasmus<br />

Die zweite Rate kann erst am Ende des Sommersemesters geleistet werden. Denn erst dann sind alle<br />

Teilnehmer zurück in Deutschland <strong>und</strong> die Gesamtaufenthaltsdauer (siehe oben), <strong>und</strong> der sich daraus<br />

ergebende tatsächliche monatliche Zuschuss, kann ermittelt werden.<br />

Eine monatliche Auszahlung des Zuschusses ist nicht möglich.<br />

Die Auszahlung kann nur auf ein deutsches Konto erfolgen.<br />

Es besteht kein Rechtsanspruch auf das Teilstipendium.<br />

Das Teilstipendium wird nur <strong>für</strong> die tatsächliche Aufenthaltsdauer gewährt (unter Beachtung der 15-Tage-Regel;<br />

siehe Seite 9).<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> die Auszahlung ist immer auch, dass die Universität Augsburg die Geldmittel bereits<br />

vom DAAD erhalten hat. Die Universität Augsburg kann in keinem Fall in Vorleistung gehen.<br />

Bei Aufenthalten von weniger als drei Monaten kann kein Zuschuss gewährt werden (Ausnahme: Die<br />

Gastuniversität bietet Trimester an oder der Aufenthalt wird aus ges<strong>und</strong>heitlichen Gründen mit ärztlichem<br />

Attest abgebrochen).<br />

Wir weisen darauf hin, dass die Hochschule nach § 7 der Mitteilungsverordnung verpflichtet ist,<br />

Stipendienzahlungen den Finanzbehörden zu melden.<br />

� Auch Teilnehmern, die im Inland kein BAföG erhalten, empfehlen wir, beim zuständigen BAföG-<br />

Amt einen entsprechenden Antrag zu stellen. www.das-neue-bafoeg.de<br />

Hinweis: Das Teilstipendium darf bei der Bedarfsermittlung nicht angerechnet werden!<br />

� Der DAAD sowie viele andere Stiftungen <strong>und</strong> Vereine bieten eine Vielzahl von Stipendienmöglichkeiten.<br />

Hier<strong>für</strong> müssen Sie sich z. T. länger als ein Jahr im Voraus bewerben. Internetsuchmaschinen<br />

können Ihnen die Suche erleichtern.<br />

8. Studienbeiträge <strong>und</strong> Beurlaubung<br />

<strong>ERASMUS</strong>-Teilnehmer müssen an der Gastuniversität keine Studienbeiträge entrichten. Es können jedoch<br />

Verwaltungsgebühren anfallen.<br />

Um an der Universität Augsburg von den Studienbeiträgen befreit zu werden, müssen Sie sich beurlauben<br />

lassen.<br />

Beachten Sie bitte, dass Sie während der Beurlaubung keine Prüfungen an der Universität Augsburg<br />

ablegen können (Ausnahme: Nachprüfungen). Dies schließt die Anerkennung von im Ausland erbrachten<br />

Studienleistungen jedoch nicht aus!<br />

13


<strong>ERASMUS</strong> <strong>Leitfaden</strong><br />

Die genauen Voraussetzungen <strong>für</strong> eine Beurlaubung bzw. Befreiung vom Studienbeitrag erfragen Sie<br />

bitte bei der Studentenkanzlei.<br />

Ihre Ansprechpartnerinnen:<br />

Monika Breitbach <strong>und</strong> Maria Schweiger<br />

Gebäude A (Präsidium), Zimmer 2048<br />

Mo. - Fr. 8.30 - 12.00 Uhr<br />

Telefon: + 49 821 598 - 1111<br />

E-Mail: monika.breitbach@zv.uni-augsburg.de<br />

maria.schweiger@zv.uni-augsburg.de<br />

Es kann sein, dass Sie die Studienbeiträge zunächst entrichten müssen <strong>und</strong> nach Einreichen aller nötigen<br />

Unterlagen wieder zurückerstattet bekommen. Beachten Sie dies bitte bei Ihren Kalkulationen.<br />

Eine Befreiung vom Studentenwerksbeitrag ist nicht möglich. Das Semesterticket muss ebenfalls bezahlt<br />

werden.<br />

9. Learning Agreement / Studienvertrag<br />

Das Learning Agreement (LA) stellt sozusagen den Studienvertrag zwischen Ihnen, der Universität<br />

Augsburg <strong>und</strong> der Gastuniversität dar. Sie müssen spätestens zu Beginn des Studiums Ihre gewünschten<br />

Kurse niederschreiben <strong>und</strong> sowohl von der Universität Augsburg als auch von der Gastuniversität<br />

genehmigen lassen.<br />

Ein vor Studienbeginn erstelltes LA kann vor Ort noch abgeändert werden. Eine Genehmigung ist jedoch<br />

auch dann wieder von beiden Seiten nötig.<br />

Sprechen Sie immer vorher mit Ihrem Fachbetreuer der Universität Augsburg, ob <strong>und</strong> in welchem Umfang<br />

die gewählten Kurse anerkannt werden können.<br />

Ein LA muss auch erstellt werden, wenn Sie „scheinfrei“ sind, keine Prüfungen ablegen oder keine<br />

Anrechnung möchten. Kurz: Ein LA muss von jedem Teilnehmer <strong>für</strong> jedes Semester erstellt werden.<br />

14<br />

10. Versicherungen<br />

www.uni-augsburg.de/erasmus<br />

<strong>ERASMUS</strong>-Teilnehmer müssen selbst <strong>für</strong> ausreichend Versicherungsschutz sorgen!<br />

Krankenversicherung:<br />

Gesetzlich Krankenversicherte (z. B. AOK, Barmer, TK, BKK …) nehmen ihre<br />

‚European Health Insurance Card’ (EHIC) mit ins Ausland. Damit können Sie<br />

direkt zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen. Diese können die Behandlungskosten<br />

dann direkt über die EHIC abrechnen.<br />

European Health Insurance Card (EHIC)<br />

Die EHIC ist auf der Rückseite Ihrer Versicherungskarte aufgedruckt <strong>und</strong> ersetzt den früheren ‚Auslandskrankenschein’.<br />

Es kann sein, dass Sie auch im Ausland einen gewissen Eigenanteil bezahlen müssen (vgl. ‚Praxisgebühr’<br />

in Deutschland).<br />

Privat Krankenversicherte erk<strong>und</strong>igen sich bei ihrem Versicherer in Deutschland über die Gültigkeit ihrer<br />

Versicherung im Ausland.<br />

� Wir empfehlen allen Teilnehmern zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen.<br />

Diese Versicherung sollte unbedingt einen ‚medizinisch notwendigen Rücktransport’<br />

<strong>für</strong> den Fall einer schweren Erkrankung beinhalten.<br />

Eventuell haben Sie eine solche Versicherung bereits zusammen mit einer (z. B.) MasterCard oder mit<br />

einer Mitgliedschaft beim ADAC, AvD oder dem Roten Kreuz erworben. Möglich wäre auch eine Mit–<br />

versicherung bei Ihren Eltern. Lesen Sie bitte die Versicherungsbestimmungen genau. Teilweise gilt<br />

eine max. Aufenthaltsdauer von z. B. 90 Tagen.<br />

Auslandskrankenversicherungen gibt es bei allen Versicherungen <strong>und</strong> bei den meisten Banken.<br />

Privathaftpflichtversicherung:<br />

Erk<strong>und</strong>igen Sie sich, ob Ihre Privathaftpflichtversicherung auch im Ausland gültig ist.<br />

Eine solche Versicherung ist nicht Pflicht, wird aber empfohlen.<br />

15


<strong>ERASMUS</strong> <strong>Leitfaden</strong><br />

Unfallversicherung:<br />

Erk<strong>und</strong>igen Sie sich, ob Ihre Unfallversicherung auch im Ausland gültig ist.<br />

Ein solche Versicherung ist nicht Pflicht, kann aber sehr hilfreich sein.<br />

� Lassen Sie sich am besten von einem Versicherungsmakler Ihres Vertrauens beraten.<br />

� Der DAAD bietet außerdem allen <strong>ERASMUS</strong>-Teilnehmern ein Komplett-Versicherungspaket an.<br />

Informationen hierzu finden Sie unter www.daad.de.<br />

11. Visum<br />

Bürger der EU-Mitgliedsstaaten benötigen meist kein Visum <strong>für</strong> das Studium in ihrem Gastland.<br />

Erk<strong>und</strong>igen Sie sich dennoch immer über die aktuellen Vorschriften. Auskunft erhalten Sie beim Auswärtigen<br />

Amt bzw. bei der Botschaft Ihres Gastlandes.<br />

Hinweis: Die Universität Augsburg garantiert nicht die Richtigkeit der Informationen zum Visum <strong>und</strong><br />

zu den genannten Versicherungen. Die Ausführungen <strong>und</strong> Aufzählungen könnten nicht komplett oder<br />

auch unrichtig sein. Es gelten immer die aktuellen Visumsbedingungen Ihres Gastlandes <strong>und</strong> die Bedingungen<br />

Ihrer Versicherung.<br />

16<br />

12. Während des Aufenthalts (mit Checkliste)<br />

www.uni-augsburg.de/erasmus<br />

�<br />

• Besuchen Sie möglichst bald das <strong>ERASMUS</strong>-Büro Ihrer Gastuniversität. Beachten Sie die �<br />

Hinweise <strong>und</strong> Informationen, die Sie dort erhalten.<br />

• Lassen Sie die Ankunftsbestätigung (‚Confirmation of Enrolment’) ausfüllen <strong>und</strong> unterschrei- �<br />

ben. Ergänzen Sie bitte die Angaben im unteren Abschnitt. Vergessen Sie Ihre Unterschrift<br />

nicht.<br />

• Spätestens jetzt müssen Sie ein Learning Agreement (LA) erstellen. � Seite 14. �<br />

• Faxen Sie die Bestätigung <strong>und</strong> das LA bis zum angegebenen Stichtag an die angegebene �<br />

Nummer. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Ihre Gastuniversität die Bestätigung rechtzeitig<br />

<strong>für</strong> Sie weiterschickt.<br />

• Nutzen Sie die Angebote <strong>für</strong> <strong>ERASMUS</strong>-Teilnehmer (z. B. Sprachkurse, Orientierungstage, �<br />

Tandemprogramme etc.)<br />

• Sprechen Sie mit Ihren Dozenten <strong>und</strong> Professoren. Stellen Sie sich persönlich vor. �<br />

• Sie erhalten die erste Rate Ihres Teilstipendiums. � Seite 12 bis 13. �<br />

• Teilen Sie Änderungen umgehend dem Akademischen Auslandsamt mit: �<br />

- Verlängerung oder Abbruch des Aufenthaltes<br />

- Änderung der Bankverbindung<br />

- Änderung der E-Mail-Adresse etc. …<br />

• Am Ende Ihres Aufenthaltes suchen Sie bitte (rechtzeitig!) das <strong>ERASMUS</strong>-Büro Ihrer Gast- �<br />

universität auf:<br />

- Lassen Sie sich Ihre tatsächliche Aufenthaltsdauer (nicht die Semesterdauer!) bestätigen.<br />

Verwenden Sie dazu den Vordruck Certificate of Attendance (= Rückseite der Confirmation<br />

of Enrolment).<br />

Wichtig: Es muss das genaue Datum (DD.MM.JJJJ) eingetragen werden.<br />

Bescheinigungen ohne Stempel <strong>und</strong>/oder Unterschrift sind ungültig, ebenso Bescheinigungen,<br />

die lediglich die Semesterdaten enthalten <strong>und</strong> Bescheinigungen, bei denen das Enddatum<br />

<strong>und</strong> das Ausstellungsdatum voneinander abweichen. Ergänzen Sie bitte wieder den<br />

unteren Abschnitt. Teilmonate können nur bezuschusst werden, wenn mindestens 15 zusammenhängende<br />

Tage studienbedingt am Ort des Studiums bzw. des Sprachkurses verbracht<br />

<strong>und</strong> nachgewiesen werden.<br />

- Lassen Sie sich Sprachkurse <strong>und</strong> sonstige Leistungen bestätigen.<br />

- Verlangen Sie nach einem Transcript of Records, in dem Ihre erbrachten Leistungen zusammengefasst<br />

sind.<br />

17


<strong>ERASMUS</strong> <strong>Leitfaden</strong><br />

13. Nach der Rückkehr (mit Checkliste) �<br />

• Informieren Sie innerhalb von vier Wochen das <strong>ERASMUS</strong>-Büro über das Ende Ihres �<br />

Aufenhalts <strong>und</strong> reichen Sie Ihre Unterlagen ein.<br />

• Folgende Unterlagen müssen dem Akademischen Auslandsamt bis spätestens 31. Juli �<br />

vorliegen:<br />

� Certificate of Attendance im Original; komplett ausgefüllt <strong>und</strong> unterschrieben<br />

� Confirmation of Enrolment, im Original<br />

� Learning Agreement; im Original mit allen Unterschriften<br />

� Abschlussfragebogen (Vordruck im Internet)<br />

� Transcript of Records (bis spätestens 30.09.)<br />

� (Ausführlicher Erfahrungsbericht in elektronischer Form; freiwillig)<br />

� Sonstiges (z. B. EILC-Zertifikat)<br />

• Achtung: Ihr Fachbetreuer benötigt evtl. noch weitere Unterlagen von Ihnen! �<br />

Weitere Hinweise: Erst wenn ALLE Teilnehmer eines Jahres (WS + SS) ihre Unterlagen vollständig eingereicht<br />

haben, kann das Akademische Auslandsamt die genaue Höhe des monatlichen Zuschusses<br />

ermitteln <strong>und</strong> die zweite Rate (= Gesamtzuschuss abzüglich erste Rate) an Sie auszahlen.<br />

Bereits geleistete Teilstipendien können jederzeit teilweise oder vollständig vom Akademischen Auslandsamt<br />

zurückgefordert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf das Teilstipendium.<br />

Bitte leisten Sie evtl. Rückzahlungen nur nach schriftlicher Aufforderung durch das Akademische Auslandsamt.<br />

Certificate of Attendance: Die Bestätigung darf erst am Ende des Aufenthalts ausgestellt werden!<br />

Falls das Ausstellungsdatum <strong>und</strong> das eingetragene Enddatum voneinander abweichen, fordert das<br />

Akademische Auslandsamt eine schriftliche Erklärung von dem Teilnehmer ein. Bringen Sie diese am<br />

besten unaufgefordert mit.<br />

Das Akademische Auslandsamt kann die Frist zur Einreichung der Unterlagen vorverlegen oder verlängern<br />

sowie zusätzliche Unterlagen einfordern. Die Teilnehmer werden hiervon rechtzeitig per E-Mail<br />

oder in sonstiger geeigneter Weise unterrichtet. Sollten Sie die Frist nicht einhalten können, sprechen<br />

Sie bitte rechtzeitig mit dem Akademischen Auslandsamt.<br />

Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Ihre Gastuniversität die nötigen Unterlagen fristgerecht <strong>für</strong> Sie<br />

weiterleitet. Sie sind hier<strong>für</strong> selbst verantwortlich.<br />

18<br />

14. Wo <strong>und</strong> wie kann ich mich auch zukünftig engagieren?<br />

www.uni-augsburg.de/erasmus<br />

Für die meisten <strong>ERASMUS</strong>-Teilnehmer ist es das erste Mal, dass sie mehrere Monate im Ausland<br />

verbringen.<br />

So haben vielleicht auch Sie in den ersten Wochen Ihres Aufenthalts anfängliche Unsicherheit <strong>und</strong> die<br />

Angst, sich im Ausland nicht zurecht zufinden, verspürt.<br />

Sicherlich haben Sie aber schnell Hilfe von Ihrer Gastuniversität oder von anderen „einheimischen“<br />

Studierenden erhalten.<br />

Jährlich kommen ca. 130 <strong>ERASMUS</strong>-Teilnehmer aus dem Ausland nach Augsburg, die sich über Ihre<br />

Hilfe freuen würden.<br />

Wenn Sie nun etwas von der Hilfe, die Sie erfahren durften, an andere aus dem Ausland zurückgeben,<br />

oder einfach nur Ihre Sprachkenntnisse aufrecht erhalten möchten, dann melden Sie sich bitte zu den<br />

verschiedenen Tutorenprogrammen der Universität Augsburg <strong>und</strong>/oder besuchen Sie deren Veranstaltungen.<br />

Besonders zum Semesterbeginn wird Ihre Unterstützung dringend benötigt. Wie viel - oder wie wenig<br />

- Sie dann während des Semesters machen möchten, entscheiden Sie selbst. Jede St<strong>und</strong>e, die Sie<br />

mitwirken, hilft!<br />

Ansprechpartner sind u. a.:<br />

➤ AStA (www.asta-augsburg.de, ‘Referate’, ‘Internationales’)<br />

➤ Studentenwerk (www.studentenwerk-augsburg.de)<br />

➤ AIESEC in Augsburg (www.aiesec.de)<br />

➤ Die Fachschaften (z. B. Fachschaft Romanistik)<br />

➤ Das Akademische Auslandsamt<br />

➤ …<br />

Veranstaltet werden z. B.: Orientierungstage, <strong>ERASMUS</strong>-Parties, Länderabende, Exkursionen, Hüttenfahrten,<br />

Dinner-Rallyes, Language-Speed-Dating, Sprachbörsen (Sprachtandem), Stammtische, Weihnachtsfeiern,<br />

Grillabende usw.<br />

Helfen Sie auch zukünftigen Augsburger <strong>ERASMUS</strong>-Teilnehmern, indem Sie einen Erfahrungsbericht<br />

anfertigen <strong>und</strong> diesen per E-Mail an das Akademische Auslandsamt schicken (ein Vordruck/<strong>Leitfaden</strong><br />

ist auf der Homepage verfügbar).<br />

Vielen Dank <strong>für</strong> Ihre Hilfe!<br />

19


<strong>ERASMUS</strong> <strong>Leitfaden</strong><br />

15. Das Zertifikat <strong>für</strong> Interkulturelle Schlüsselqualifikationen (ZIS)<br />

Seit dem Sommersemester 2009 können deutsche <strong>und</strong> internationale Studierende aller Fachrichtungen<br />

an der Universität Augsburg das ZIS erwerben, wenn sie in den folgenden vier Modulen jeweils<br />

20 Punkte erwerben:<br />

Sprache <strong>und</strong> Kommunikation<br />

Auslandserfahrung<br />

Engagement an der Hochschule<br />

Weiterbildung mit internationalem Bezug<br />

Die Punkte können durch die Teilnahme an verschiedenen interkulturellen Angeboten erworben werden,<br />

die größtenteils bereits an der Universität Augsburg existieren <strong>und</strong> von verschiedenen Akteuren<br />

(AAA, Hochschulgruppen, AStA, Studentenwerk) angeboten werden. Dazu zählen z.B. das Tutorenprogramm,<br />

ein Sprachtandem, die Länderabende <strong>und</strong> vieles mehr.<br />

Auch Ihr <strong>ERASMUS</strong>-Aufenthalt wird mit Punkten belohnt!<br />

Darum sollten Sie mitmachen:<br />

- Sie lernen internationale <strong>und</strong> deutsche Studierende kennen<br />

- Sie verbessern Ihre Fremdsprachen- oder Deutschkenntnisse<br />

- Sie lernen erfolgreich mit Menschen anderer kultureller Herkunft umzugehen<br />

- Sie erwerben Zusatzqualifikationen, die in einer globalisierten Arbeitswelt unabdingbar sind<br />

- Sie bekommen all diese Qualifikationen in einem offiziellen Zertifikat der Universität bescheinigt<br />

Kontakt:<br />

Julia Schneider<br />

Tel.: 0821 / 598 5891<br />

E-Mail: julia.schneider@aaa.uni-augsburg.de<br />

Birgit Kirchner<br />

Tel.: 0821 / 598 5065<br />

E-Mail: birgit.kirchner@aaa.uni-augsburg.de<br />

20 21


<strong>ERASMUS</strong> <strong>Leitfaden</strong><br />

Fachbetreuer<br />

Fakultät / Fach FachbetreuerIn Email<br />

Amerikanistik (Izmir, Türkei) Christina Caupert, M.A. christina.caupert@phil.uni-augsburg.de<br />

Angewandte Informatik Prof. Dr. Elisabeth André andre@informatik.uni-augsburg.de<br />

Anglistik Dr. Christoph Henke christoph.henke@phil.uni-augsburg.de<br />

Dr. Christian Hoffmann christian.hoffmann@phil.uni-augsburg.de<br />

Dr. Senem Özkul senem.oezkul@phil.uni-augsburg.de<br />

Archäologie Prof. Dr. Valentin Kockel valentin.kockel@phil.uni-augsburg.de<br />

BWL / VWL Dr. Diether Maack diether.maack@wiwi.uni-augsburg.de<br />

Europäische Ethnologie / Dr. Margaretha Schweiger- margaretha.schweiger-wilhelm@phil.<br />

Volksk<strong>und</strong>e Wilhelm uni-augsburg.de<br />

Europäische Kulturgeschichte Dr. Saskia Wiedner saskia.wiedner@phil.uni-augsburg.de<br />

Geografie Prof. Dr. Sabine Timpf sabine.timpf@geo.uni-augsburg.de<br />

Germanistik<br />

(Sprachwissenschaft)<br />

Dr. Oliver Ernst oliver.ernst@phil.uni-augsburg.de<br />

Germanistik (Dt. Lit.) Dr. phil. Friedmann Harzer friedmann.harzer@phil.uni-augsburg.de<br />

Germanistik (DaF) Dr. Gunther Dietz dietz@phil.uni-augsburg.de<br />

Geschichte Christian Koepfer christian.koepfer.ma@gmx.de<br />

Dr. Stefan Grüner stefan.gruener@phil.uni-augsburg.de<br />

Gr<strong>und</strong>schulpädagogik Dr. Cornelia Rehle cornelia.rehle@phil.uni-augsburg.de<br />

Kommunikationswissenschaft Prof. Dr. Klaus Bredl<br />

Medienpädagogik<br />

bredl@phil.uni-augsburg.de<br />

Kunstgeschichte Dr. Christian Drude christian.drude@phil.uni-augsburg.de<br />

Kunstpädagogik Petia Knebel petia.knebel@phil.uni-augsburg.de<br />

Mathematik / Statistik Prof. Dr. J.-H. Eschenburg jost-hinrich.eschenburg@math.<br />

uni-augsburg.de<br />

Fachbetreuer<br />

Fakultät / Fach FachbetreuerIn Email<br />

www.uni-augsburg.de/erasmus<br />

Pädagogik Dr. Jakob Benecke jakob.benecke@phil.uni-augsburg.de<br />

Philosophie Dr. Gerhard Hofweber gerhard.hofweber@phil.uni-augsburg.de<br />

Physik Prof. Dr. Klaus Ziegler klaus.ziegler@physik.uni-augsburg.de<br />

Rechtswissenschaft Dr. Stefan Lorenzmeier stefan.lorenzmeier@jura.uni-augsburg.de<br />

Romanistik<br />

(Angewandte Sprachwissenschaft)<br />

Gilda Cardoso gilda.cardoso@phil.uni-augsburg.de<br />

Romanistik<br />

(Angewandte Sprachwissenschaft)<br />

Michaela Schäfers michaela.schaefers@phil.uni-augsburg.de<br />

Romanistik Prof. Dr. Rotraud von Kulessa rotraud.kulessa@phil.uni-augsburg.de<br />

(Literaturwissenschaft / Französisch)<br />

Dr. Maximilian Gröne maximilian.groene@phil.uni-augsburg.de<br />

Romanistik Sandro Engelmann sandro.engelmann@phil.uni-augsburg.de<br />

(Literaturwissenschaft / Spanisch)<br />

Romanistik Annagrazia Fattori Dorner annadorner@web.de<br />

(Romanische Sprachwissenschaft) i. V. <strong>für</strong> Dr. Lucia Bolzoni<br />

Schulpädagogik Prof. Dr. Dr. Werner Wiater werner.wiater@phil.uni-augsburg.de<br />

Sozialwissenschaften Dr. Carola Schmid<br />

(Soziologie)<br />

carola.schmid@phil.uni-augsburg.de<br />

Frauke Höntzsch (Politik) frauke.hoentzsch@phil.uni-augsburg.de<br />

Sportwissenschaft Dr. Jürgen Hofmann juergen.hofmann@sport.uni-augsburg.de<br />

Theologie Dipl. theol. Anne Gr<strong>und</strong> anne.gr<strong>und</strong>@kthf.uni-augsburg.de<br />

Eine aktuelle Liste der FachbetreuerInnen finden Sie stets auf unserer Homepage!<br />

22 23


<strong>ERASMUS</strong> <strong>Leitfaden</strong><br />

Glossar<br />

Akad. Auslandsamt: (=AAA); Akademisches Auslandsamt/International Office.<br />

Annahmeerklärung: Anmeldeformular zur Teilnahme am <strong>ERASMUS</strong>-Programm; nach<br />

Platzvergabe durch die Fachbetreuer beim AAA abzugeben.<br />

Bericht: Jeder <strong>ERASMUS</strong>-Teilnehmer ist verpflichtet einen Erfahrungsbericht<br />

beim AAA einzureichen. Da<strong>für</strong> ist das vom AAA bereitgestellte Formular<br />

zu verwenden. Ausführlichere Berichte zu Studium <strong>und</strong> Auf<br />

enthalt werden meist an den Lehrstühlen zur Information <strong>für</strong> künftige<br />

Teilnehmer gesammelt oder vom AAA auf den Internetseiten bereit<br />

gestellt. Ausführliche Berichte bitte in elektronischer Form einreichen.<br />

Certificate of Attendance: (=CoA); Bestätigung über das Enddatum des Aufenthalts.<br />

Confirmation of Enrolment: (=CoE); Bestätigung des Ankunftsdatums <strong>und</strong> der Einschreibung an<br />

der Gast universität.<br />

DAAD: Deutscher Akademischer Austauschdienst; Deutschlands größter<br />

Stipendiengeber; Nationale Agentur <strong>für</strong> <strong>ERASMUS</strong> in Deutschland.<br />

Departmental Coord.: siehe Fachbetreuer.<br />

ECTS: Das European Credit Transfer System (ECTS) wurde im Rahmen eines<br />

Europäischen Modellversuchs von 1989 bis 1997 entwickelt.<br />

Primäres Ziel war es, den Transfer von Studienleistungen zu erleichtern.<br />

Die Gr<strong>und</strong>lagen von ECTS sind in dem europaweit venbindlichen<br />

Dokument „ECTS key features“ http://ec.europa.eu/education/<br />

programmes/socrates/ects/doc/ectskey_en.pdf niedergelegt.<br />

ECTS credits: Numerische Werte, die jeder Lehrveranstaltung zugeordnet werden,<br />

um das <strong>für</strong> den Kurs erforderliche Arbeitspensum <strong>für</strong> den Studieren-<br />

den zu beschreiben. Im Rahmen von ECTS werden <strong>für</strong> ein volles akademisches<br />

Jahr 60 credits zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

ECTS grades: Die Bewertung der Leistung wird durch die lokal vergebene Note<br />

dokumentiert. Diese Note wird ergänzt durch die ECTS-Note. Die erfolgreichen<br />

Studierenden erhalten Noten von A bis E, die ein prozentuales<br />

Ranking innerhalb aller Prüfungsteilnehmer widerspiegeln. F<br />

bedeutet: nicht bestanden.<br />

24<br />

Glossar<br />

www.uni-augsburg.de/erasmus<br />

EHIC: European Health Insurance Card; Versicherungsnachweis <strong>für</strong> Gesetzlich<br />

Krankenversicherte; auf der Rückseite der Versicherungskarte aufgedruckt.<br />

(früher: „Auslandskrankenschein“ / E111)<br />

EILC: <strong>ERASMUS</strong> Intensive Language Course; Intensivsprachkurse im Gastland,<br />

die auf den <strong>ERASMUS</strong>-Aufenthalt vorbereiten; siehe Seite 10.<br />

<strong>ERASMUS</strong>: European Region Action Scheme for the Mobility of University Students;<br />

Teilpro-gramm des EU-Programms <strong>für</strong> Lebenslanges Lernen<br />

(LLP).<br />

<strong>ERASMUS</strong> Koordin.: <strong>ERASMUS</strong> Koordinatorin der Universität Augsburg; siehe Seite 4.<br />

Fachbetreuer: <strong>ERASMUS</strong>-Betreuer des Fachbereichs; siehe Seite 26 <strong>und</strong> 27.<br />

Hochschulcode: Verschlüsselung der Universitäten, z. B. D AUGSBUR01.<br />

Institutional Coord.: Siehe <strong>ERASMUS</strong> Koordinator.<br />

Kurzbericht: Siehe Bericht.<br />

Learning Agreement: (=LA); Studienvertrag zwischen der Gastuniversität, der Universität<br />

Augsburg <strong>und</strong> dem Teilnehmer; Voraussetzung <strong>für</strong> die Teilnahme am<br />

Programm; listet alle Kurse auf, die an der Gastuniversität besucht<br />

werden sollen.<br />

Receiving Institution: Name der Gastuniversität.<br />

Sending Institution: Name der Heimatuniversität (Universität Augsburg – D AUGSBUR01).<br />

Studienvertrag: Siehe Learning Agreement.<br />

Transcript of Records: (ToR); Bestätigung über die im Ausland erbrachten Studienleistungen.<br />

25


<strong>ERASMUS</strong> <strong>Leitfaden</strong><br />

FAQs - Häufig gestellte Fragen:<br />

1.) Wieviele ECTS muss ich machen, um das Stipendium zu bekommen?<br />

Es gibt (noch) keine Vorschrift, dass eine bestimmte Anzahl an Credits erbracht werden muss. Die<br />

Sprachregelung des DAAD lautet folgendermaßen: „Die Erbringung von 30 ECTS wird empfohlen,<br />

aber die Unterschreitung dieser Zahl wird nicht sanktioniert.“ D.h., die Zahlung des Stipendiums ist<br />

nicht an das Erreichen von 30 ECTS gekoppelt. Es wird aber Wert darauf gelegt, dass prinzipiell während<br />

des Auslandsstudiums Credits erworben werden.<br />

Bitte beachten Sie: Die Auszahlung des Stipendiums ist nicht möglich, wenn keinerlei ECTS-Punkte<br />

erworben werden!<br />

2.) Wie kann ich im Ausland erbrachte Studienleistungen anerkennen lassen?<br />

Dazu sollte das Learning Agreement gut mit dem Fachkoordinator abgesprochen werden, um zu klären,<br />

welche im Ausland erbrachten Kurse gr<strong>und</strong>sätzlich anerkannt werden können. Nach Rückkehr<br />

muss die Anerkennung mit Vorlage des „Transcript of Records“ beim Prüfungsamt beantragt werden.<br />

3.) Wie hoch ist die monatliche Rate?<br />

Die monatliche Rate kann erst nach Rückkehr aller Teilnehmer eines Studienjahres genau berechnet<br />

werden (Summe der Stipendienmittel geteilt durch die Anzahl der im Ausland erbrachten Monate). In<br />

den letzten Jahren wurde ein durchschnittlicher Betrag von EUR 170,- pro Monat erreicht. Mehr dazu<br />

auf den Seiten 12 bis 13.<br />

4.) Kann ich den freien Platz eines anderen Fachbereichs in Anspruch nehmen?<br />

Fachfremde Plätze können nur in seltenen! Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden (z. B. in<br />

eng verwandten Fächern). Bitte sprechen Sie mit dem <strong>ERASMUS</strong>-Büro.<br />

5.) Kann ich meinen Aufenthalt verlängern?<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ja. Die Verlängerung des Aufenthalts ist jedoch nur von WS auf SS möglich, da die Mobilität<br />

innerhalb eines akademischen Jahres stattfinden <strong>und</strong> spätestens am 30.9. beendet sein muss.<br />

Benötigt wird die Bestätigung der Gasthochschule, dass sie mit der Verlängerung einverstanden ist.<br />

Ein entsprechendes Formular gibt es als Download auf der <strong>ERASMUS</strong>-Homepage.<br />

26<br />

www.uni-augsburg.de/erasmus<br />

27

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