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Handwerk-MG 3/2022

Handwerk und Hochschule - Die Präsidenten der Hochschule Niederrhein und der Handwerkskammer Düsseldorf freuen sich mit der ersten Absolventin des „Trialen Studiums“ über den Erfolg der Mönchengladbacher Verbindung von betrieblicher und akademischer Ausbildung.

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Immobilienübertragung gegen Nießbrauch und

gegen Versorgungsleistungen

Bei der Gestaltung einer vorweggenommenen Erbfolge steht die Versorgung des Schenkers und

seiner Familie meistens im Vordergrund. Ein weiterer Aspekt für eine vorzeitige Übertragung an die

nächste Generation ist die Nutzung der persönlichen Freibeträge im Zehnjahreszeitraum.

Autorin: Barbara Moll-Simons, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Fachberaterin für Unternehmensnachfolge, zertifizierte Testamentsvollstreckerin

und registrierte Beraterin bei der BAFA

Die zwei wichtigsten Gestaltungsmittel

bei Grundstücksübertragungen sind

Schenkungen gegen Einräumung eines

Vorbehaltsnießbrauchs oder Vermögensübergaben

gegen Versorgungsleistungen.

Bei den nachfolgenden Ausführungen

wird nicht auf die Übertragung von selbst

genutzten Familienheimen eingegangen.

Beschrieben werden ausschließlich Grundstücksschenkungen

vermieteter Objekte.

Grundsätzliches zum

Vorbehaltsnießbrauch

Bei einer Übertragung von Grundbesitz

unter Vorbehaltsnießbrauch überträgt der

Schenker die Substanz zu den Werten am

Übertragungszeitpunkt an den Beschenkten

und behält sich die Erträge aus den

vermieteten Objekten zur Sicherung seines

Lebensunterhalts beziehungsweise des

Lebensunterhalts anderer Begünstigter vor.

Der Nutzungsvorbehalt stellt keine Gegenleistung

dar und hat sowohl erbschaftsteuerlich

als auch ertragsteuerlich keine

Folgen.

Wertansatz der Schenkung in der

Schenkungsteuererklärung

Als erstes wird der steuerliche Wert der

Immobilie ermittelt. Nun folgt die Berechnung

des Wertes des Nießbrauchs nach

dem Bewertungsgesetz, der in Abzug

gebracht wird.

Berechnung Nießbrauch: Summe der

jährlichen Mieteinnahmen abzüglich

Werbungskosten multipliziert mit Vervielfältiger

(Der Vervielfältiger berücksichtigt

die durchschnittliche Lebenserwartung;

das Bundesfinanzministerium veröffentlicht

jährlich die Tabelle mit den Werten

getrennt nach Frauen und Männer.)

Wird das Nießbrauchrecht zugunsten

mehrerer Personen eingeräumt und ist

zeitlich nicht begrenzt, kommt es zum

Ansatz des höheren Vervielfältigers.

Beispiel

Die Mutter besitzt ein Mehrfamilienhaus

(MFH) in Mönchengladbach, der

Marktwert des vermieteten MFH beträgt

650.000 Euro und der Jahresertrag

(Mieteinnahmen abzüglich Werbungskosten)

15.000 Euro. Die Übertragung des

Grundbesitzes auf ihren Sohn erfolgt in

2021. Die Mutter ist 60 Jahre alt. Es wird

ein Vorbehaltsnießbrauch vereinbart.

Jahresertrag

15.000 EUR

Vervielfältiger 13,884

Kapitalwert Nießbrauch 208.260 EUR

Berechnung Schenkungsteuer

Ansatz Wert des MFH 650.000 EUR

./. Kapitalwert Nießbrauch 208.260 EUR

441.740 EUR

./. Freibetrag 400.000 EUR

Bemessungsgrundlage 41.740 EUR

Steuersatz 7 % (§19 ErbStG) 7 %

Schenkungsteuer

2.922 EUR

Bei Übertragungen auf Personen, die nicht

in gerader Verwandtschaftslinie stehen,

oder zwischen Eheleuten kann Grunderwerbsteuer

anfallen. Auch schenkungsteuerliche

Freibeträge kommen nicht zum

Abzug.

Beim Vorbehaltsnießbrauch bleibt die

Versteuerung der Einkünfte unverändert

beim Schenker=Nießbraucher. Ein Veräußerungsgewinn

entsteht nicht.

... auch schon an alles gedacht?

Übertragung gegen

Versorgungsleistungen

Bei einer Übertragung gegen Versorgungsleistungen

hingegen muss der Beschenkte

die Einkünfte versteuern.

Im Kontext dieses Beitrages liegen Versorgungsleistungen

vor, wenn Grundbesitz im

Wege der vorweggenommenen Erbfolge

übertragen und der Beschenkte zur Zahlung

wiederkehrender Leistungen, zum

Beispiel einer Leibrente, an den Schenker

verpflichtet wird.

Mit dem Jahressteuergesetz 2008 wurden

steuerbegünstigte Versorgungsleistungen

mit der Einräumung des Sonderausgabenabzugs

auf die Übertragung von Betriebsvermögen

begrenzt (§ 10 Abs. 1a Nr. 2

EStG).

Nicht privilegiertes Vermögen, wie die

Übertragung von privaten Immobilien,

werden steuerlich nicht mehr gefördert

und gelten ertragsteuerlich entweder als

ein entgeltliches oder ein teilentgeltliches

Rechtsgeschäft. Der Barwert der wiederkehrenden

Leistungen führt zu Anschaffungskosten

und der in den Zahlungen

enthaltene Zinsanteil stellt Werbungskosten

dar. Beim Schenker ist der Ertragsanteil

gemäß § 22 EStG zu versteuern.

Beispiel

Alter bei Beginn der Leibrente 60 Jahre

Rentenhöhe jährlich 24.000 EUR

Ertragsanteil 22 %

Zu versteuern 22 % von 24.000 EUR

= 5.280 EUR

Der Ertragsanteil sinkt mit zunehmendem

Alter.

Der Tatbestand eines Spekulationsgeschäftes

für eine Differenz des kapitalisierten

Rentenwerts zum Marktwert der Immobilien

kann erfüllt sein, wenn der Schenker

das Objekt keine zehn Jahre besitzt.

Bei der Berechnung der Schenkungsteuer

gibt es keine Unterschiede zum Nießbrauch.

Anstelle der Kapitalisierung der

Erträge beim Nießbrauch werden bei den

Versorgungsleistungen die jährlichen Rentenzahlungen

kapitalisiert und vom Wert

der Immobilie abgezogen.

Ein großer Vorteil für den Schenker besteht

bei der Übertragung gegen Zahlung

einer Leibrente, dass der Betrag fix und

unabhängig von den tatsächlich zukünftig

vereinnahmten Erträgen der übertragenen

Immobilie ist.

„Guido erklärt’s“ In einer neuen Erklärfilm-

Reihe auf dem YouTube-Kanal des Fachverbands Sanitär-Heizung-

Klima NRW werden Verbraucherfragen sachkundig beantwortet.

SHK-Meisterbetriebe sind eingeladen, die Videos für Beiträge in

den Sozialen Medien zu verwenden oder auf ihren Homepages

einzubinden.

Hauptdarsteller der neue Erklärfilm-Reihe

des Fachverbands SHK NRW ist der Sachverständige

und technische Referent Guido

Bruzek. Daher auch der eingängige Titel:

„Guido erklärt’s“. Kompakt und anschaulich

bereitet er Verbraucherthemen rund

um Heizung, Trinkwasser, Abwasser,

Lüftung und das Bad auf.

In einem zweiten Video widmet sich

Guido den Betreiberpflichten. Hier erklärt

er Schritt für Schritt, was eigentlich zum

privaten Gas- und Trinkwasser-Hausanschluss

gehört und was in der Regel laut

Vertragsunterlagen mit dem Netzbetreiber

die Pflichten eines Betreibers sind, um

diese auch gut in Schuss zu halten.

Das Risiko von Mietausfällen, normalen

und außergewöhnlichen Reparaturen trägt

alleine der Beschenkte. Reichen die Erträge

aus der Immobilie nicht zur Bedienung der

Rentenverpflichtung aus, müssen andere

Einkünfte zur Erfüllung verwendet werden.

Fazit

Ist der Beschenkte nicht in der Lage,

finanzielle Ausfälle aus der übertragenen

Immobilie zu kompensieren, kann für ihn

nur die Übertragung unter Nießbrauchvorbehalt

akzeptabel sein.

Für den Schenker ändert sich nichts. Er

würde auch das Vermietungsrisiko und die

Veränderungen bei den Werbungskosten

tragen, wenn er nicht auf die nächste

Generation übertragen würde.

Ein Abwägen der unterschiedlichen

Interessen, insbesondere auch im Hinblick

auf die finanziellen Situationen der beiden

Parteien, ist unumgänglich, damit Streitigkeiten

in der Zukunft wegen nicht angesprochener

Themen vermieden werden

können.

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Dipl. Betriebswirt

Barbara Moll-Simons

Wirtschaftprüfer

Steuerberater

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV)

Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

Fachkanzlei für Nachfolgeregelungen

Druckerstraße 8a . 41238 Mönchengladbach

Fon +49 2166/9160-0 . www.simons-moll.de

Die Reihe startete mit dem sperrigen Begriff

„Installateurverzeichnis“ und der recht

unbekannten Bedeutung für Eigentümer

und Betreiber von Immobilien. Hier erklärt

Guido, wer eigentlich an Gas- und Trinkwasserinstallationen

arbeiten darf, was das

mit den Netzbetreibern und Verordnungen

wie der AVBWasserV und NDAV zu tun

hat, welche Bedeutung das alles für Eigentümer

hat, wer Installateurverzeichnisse

offiziell führt und wo man diese findet.

Teilen und Einbetten

ausdrücklich erwünscht

„Wir klären Verbraucher über die Themen

auf, die aus Sicht des SHK-Handwerks angesprochen

werden müssen. Im Falle des

Installateurverzeichnisses bedeutet das

ganz klar: Gas- und Wasseranschlüsse sind

die Domäne des eingetragenen SHK-Fachbetriebs“,

berichtet Natascha Daams, Pressesprecherin

des Fachverbandes SHK NRW.

Die Videos sind vom YouTube-Kanal des

Fachverbandes SHK NRW aus frei verfügbar.

An Innungen, Fachbetriebe, aber auch

Netzbetreiber und andere Marktpartner

wird appelliert, die Erklärfilme für Beiträge

in den Sozialen Medien zu verwenden

oder auf Websites einzubinden.

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