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Das Schauspielhaus Bochum - Gesundheit vor Ort

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Die neue Abgeltungssteuer - Handeln Sie überlegt<br />

Zuverlässig an Ihrer Seite.<br />

Sozietät Dr. Adamsen D - 44789 <strong>Bochum</strong> F: 0234 / 3 71 49<br />

Königsallee 47 T: 0234 / 93 04 13 E: info@adamsen.de<br />

www.adamsen.de<br />

Eine wesentliche Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen bedeutet die Einführung der Abgeltungssteuer. Wie immer<br />

sind hierbei Ihre persönliche steuerliche und wirtschaftliche Situation und die Einhaltung der Übergangsfristen zu<br />

berücksichtigen.<br />

Generell gilt: Auf Kapitaleinkünfte im Privatvermögen (z. B. Zinserträge, Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren,<br />

Dividenden, Erträge aus Investmentfonds, Termingeschäften, Derivate) wird eine Abgeltungssteuer von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag<br />

und ggf. Kirchensteuer erhoben. Der Schuldner oder die auszahlende Bank behalten die Abgeltungssteuer<br />

direkt an der Quelle ein und führen sie an das Finanzamt ab; einer weiteren steuerlichen Erklärung bedarf es nicht mehr. Der<br />

Anleger kann die Erträge allerdings auch mit seinem individuellen Steuersatz versteuern, falls dieser niedriger ist. Es besteht<br />

somit ein Veranlagungswahlrecht für Sie.<br />

Bei den erklärten steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen wird ab dem 01.01.2009 nur noch ein Sparer-Pauschbetrag<br />

in Höhe von 801 Euro bei Ledigen und 1.602 bei Verheirateten berücksichtigt. Der Sparer-Pauschbetrag ersetzt den<br />

bisherigen Sparerfreibetrag in Höhe von 750 Euro und den Werbungskosten-Pauschbetrag von 51 Euro.<br />

Wird eine Nichtveranlagungsbescheinigung <strong>vor</strong>gelegt oder dem Bankinstitut ein Freistellungsauftrag bis zur Höhe des neuen<br />

Sparer-Pauschbetrages erteilt, wird insoweit keine Abgeltungssteuer einbehalten.<br />

Tatsächliche Werbungskosten können ab 2009 nicht mehr geltend gemacht werden.<br />

Besonderheiten ergeben sich bei der Kirchensteuer:<br />

Wer will, kann bei den jeweiligen Bankinstituten beantragen, dass diese auch die auf die Abgeltungssteuer entfallende Kirchensteuer<br />

einbehalten und abführen.<br />

Wird kein Antrag gestellt, wird auch keine Kirchensteuer einbehalten. Sie wird dann in der Einkommensteuererklärung erklärt<br />

und von den Finanzämtern eingezogen.<br />

Im Rahmen von Gestaltungsüberlegungen sollten immer folgende Punkte beachtet werden:<br />

Be<strong>vor</strong> Wertpapiere, Aktien oder GmbH-Anteile mit Fremdkapital finanziert werden, sollte mit Hilfe des Steuerberaters berechnet<br />

werden, ob sich die Anschaffung überhaupt lohnt oder besser mit Eigenmitteln finanziert werden sollte.<br />

Im Bemühen um Steuerspareffekte sollte niemand übereilt handeln, ohne <strong>vor</strong>her die steuerlichen und rechtlichen Auswirkungen<br />

von Übertragungen und Schenkungen intensiv geprüft zu haben.<br />

Im Hinblick auf das Veranlagungswahlrecht sollten wie bisher Belege gesammelt werden, denn ohne eine vollständige<br />

Belegsammlung kann am Jahresende nicht geprüft werden, ob die Abgeltungssteuer oder das Veranlagungsverfahren günstiger<br />

ist.<br />

Kapitalerträge, die nicht von der Abgeltungssteuer erfasst werden, z.B. ausländische Zinserträge, die von einem ausländischen<br />

Bankinstitut ausgezahlt werden, sind weiterhin in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Sie werden dann ebenfalls<br />

mit 25 v. H. Abgeltungssteuer besteuert, soweit dies gewählt wurde. Hier ist genau zu prüfen, wie diese Einkünfte in der<br />

Erklärung zu erfassen sind, da es oft auf Einzelheiten ankommt.<br />

Die Spekulationsfrist von 12 Monaten zwischen Ankauf und Verkauf von Wertpapieren ist mit Wirkung ab dem 01.01.2009<br />

aufgehoben.<br />

Werden Veräußerungsgewinne für nach dem 01.01.2009 erworbene<br />

Wertpapiere und andere Anlageformen erzielt, unterliegen auch diese<br />

der Abgeltungssteuer.<br />

Der Wechsel des Systems wirft viele Fragen auf. Dabei dürfen Zins- und<br />

Renditegesichtspunkte bei der Anlagestrategie gegenüber steuerlichen<br />

Effekten nicht vernachlässigt werden. Mit fundiertem Wissen und<br />

entscheidungsrelevanter Beratung unterstützen wir Ihre Interessen.

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