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Niederschrift - in der Gemeinde Heiden

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Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 1 -<br />

R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />

<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong><br />

über die 17. Sitzung des Rates <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Heiden</strong><br />

_______________________________________________________________<br />

Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil:<br />

Sitzungstag: 21. Juni 2006<br />

Sitzungsort: Sitzungssaal<br />

Sitzungsdauer: 17:00 Uhr bis 19:20 Uhr<br />

1. Feststellung zur <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> über die Sitzung vom 09.05.2006<br />

2. E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>er Offenen Ganztagsgrundschule an <strong>der</strong> Mariengrundschule <strong>Heiden</strong><br />

zum Schuljahr 2007/2008;<br />

Sachstand und weiteres Vorgehen<br />

SV-Nr.: 050/2006<br />

3. Konzept zur Verbesserung des Rad- und Fußweges an <strong>der</strong> L 829 (Bahnhofstraße)<br />

SV-Nr.: 055/2006<br />

4. Feststellung <strong>der</strong> Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2005<br />

SV-Nr.: 046/2006 (bereits zugestellt)<br />

5. Entlastung des Bürgermeisters<br />

SV-Nr. 047/2006 (bereits zugestellt)<br />

6. 3. vere<strong>in</strong>fachte Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes BS 22 (Sportzentrum)<br />

- Abwägung <strong>der</strong> Belange gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch<br />

- Satzungsbeschluss<br />

SV-Nr.: 052/2006<br />

7. Mitwirkung bei <strong>der</strong> Planung zur 15. Än<strong>der</strong>ung des Regionalplanes für den<br />

Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Münsterland, zur Neudarstellung e<strong>in</strong>es<br />

<strong>in</strong>terkommunalen „Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches“ (GIB) <strong>der</strong><br />

Kommunen Borken, <strong>Heiden</strong> und Reken auf dem Gebiet <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Reken<br />

SV-Nr.: 053/2006<br />

8. Verbandsgebiet des Zweckverbands "Westmünsterland Gewerbepark A 31"<br />

- Zustimmung zur Erweiterung des Verbandsgebietes und Verzicht auf Ausübung<br />

<strong>der</strong> Planungshoheit für Flächen auf dem Geme<strong>in</strong>degebiet <strong>Heiden</strong><br />

SV-Nr.: 054/2006<br />

9. Mögliche E<strong>in</strong>schränkungen im ÖPNV<br />

Antrag <strong>der</strong> Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen vom 09.06.2006<br />

SV-Nr.: 056/2006<br />

10. Mitteilungen und Anfragen<br />

Nichtöffentlicher Teil:<br />

11. Mitteilungen und Anfragen


Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 2 -<br />

Anwesend: BM He<strong>in</strong>er Buß, Vorsitzen<strong>der</strong><br />

R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />

RM Ulrich Albersmann (ab 17:15 Uhr, TOP 3)<br />

RM Hans-Jürgen Benson<br />

RM Gabi Br<strong>in</strong>kert-Bruns<br />

RM Annette Brun<br />

RM Robert Busch<br />

RM Ludger Derijck<br />

RM Anne Dillmann<br />

RM Renate Dirks<br />

RM Rudolf Ebber<br />

RM Helmut Felkel<br />

RM Georg Hellmann<br />

RM Horst-Gerd Hieronimus (ab 17:30 Uhr, TOP 3)<br />

RM Detlef Justus<br />

RM Alfons Katemann<br />

RM Bernhard Kemper<br />

RM Elisabeth Marks<br />

RM Hans-Dieter Menke<br />

RM Paul Steverd<strong>in</strong>g<br />

RM He<strong>in</strong>rich Sühl<strong>in</strong>g<br />

RM Michael Theisen<br />

RM Ludger Thes<strong>in</strong>g<br />

RM Erich Verrieth<br />

RM Patrick Voßkamp<br />

RM Bernhard Wiss<strong>in</strong>g<br />

GOAR Bernhard Schmidt<br />

GAR Andreas Grotendorst<br />

VFW Günter Nienhaus<br />

GBAR Willi Bös<strong>in</strong>g<br />

Es fehlen: RM Karl-He<strong>in</strong>z Voßkamp<br />

RM Georg Meirick<br />

Außerdem anwesend: Redakteur Herr Plettenberg (BZ)<br />

6 bis 8 Gäste


Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 3 -<br />

Öffentlicher Teil<br />

BM Buß stellt vor E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> die Tagesordnung fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß<br />

e<strong>in</strong>geladen wurde und <strong>der</strong> Rat beschlussfähig ist. Er weist darauf h<strong>in</strong>, dass die<br />

Tagesordnung noch geän<strong>der</strong>t werden soll. Die geän<strong>der</strong>te Fassung wurde den<br />

Ratsmitglie<strong>der</strong>n bereits übersandt. Es besteht E<strong>in</strong>vernehmen, die<br />

Tagesordnungspunkte <strong>in</strong> <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Fassung zu beraten.<br />

TOP 1<br />

Feststellung zur <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> über die Sitzung vom 09.05.2006<br />

E<strong>in</strong>wendungen gegen die <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> wurden nicht erhoben.<br />

TOP 2<br />

E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>er Offenen Ganztagsgrundschule an <strong>der</strong> Mariengrundschule<br />

<strong>Heiden</strong> zum Schuljahr 2007/2008;<br />

Sachstand und weiteres Vorgehen<br />

SV-Nr.: 050/2006<br />

RM Brun und RM Menke loben die Arbeit des Arbeitskreises und beantragen<br />

entsprechend dem Beschlussvorschlag zu beschließen.<br />

RM Dillmann schlägt vor, Elternbeiträge erst ab e<strong>in</strong>em Jahrese<strong>in</strong>kommen von 18.000<br />

Euro zu erheben.<br />

E<strong>in</strong>stimmig ergeht folgen<strong>der</strong> Beschluss:<br />

Die bisherigen Planungen des Arbeitskreises Offene Ganztagsgrundschule<br />

werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt,<br />

im September 2006 e<strong>in</strong>e Informationsveranstaltung durchzuführen.<br />

Anschließend sollen die Eltern <strong>der</strong> <strong>in</strong> Frage kommenden K<strong>in</strong><strong>der</strong> verb<strong>in</strong>dlich zur<br />

Teilnahme an e<strong>in</strong>er möglichen Offenen Ganztagsgrundschule <strong>der</strong> Marienschule<br />

befragt werden.<br />

TOP 3<br />

Konzept zur Verbesserung des Rad- und Fußweges an <strong>der</strong> L 829<br />

(Bahnhofstraße)<br />

SV-Nr.: 055/2006<br />

Herr Mels vom Büro ISW erläutert die Grundzüge <strong>der</strong> Planungen und beantwortet<br />

Fragen <strong>der</strong> Ratsmitglie<strong>der</strong>.<br />

R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc


Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 4 -<br />

GBAR Bös<strong>in</strong>g gibt den H<strong>in</strong>weis, dass die bisherige Verkehrssituation <strong>in</strong> diesem<br />

Bereich rechtlich <strong>in</strong> Ordnung ist und <strong>der</strong> Landesbetrieb Straßenbau daher die Kosten<br />

auf die Geme<strong>in</strong>de als Verursacher<strong>in</strong> <strong>der</strong> Maßnahme umlegen wird.<br />

RM Thes<strong>in</strong>g begrüßt grundsätzlich die vorgestellte Planung, sieht aber Probleme bei<br />

<strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzierung. Er stellt den Antrag, für den Abschnitt 1 die M<strong>in</strong>imallösung<br />

(sicherer Übergang von Radfahrern und Fußgängern über die L 600) umzusetzen. Im<br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> Erschließung des Baugebietes BS 39 soll e<strong>in</strong>e weitere<br />

Anb<strong>in</strong>dung erfolgen. Bezüglich des Abschnittes 2 soll dem Landesbetrieb<br />

Straßenbau noch e<strong>in</strong>mal e<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>glich die Notwendigkeit e<strong>in</strong>es Radweges dargestellt<br />

werden.<br />

RM Albersmann schließt sich dem Vorschlag <strong>der</strong> CDU-Fraktion an.<br />

RM Sühl<strong>in</strong>g begrüßt den Beschlussvorschlag <strong>der</strong> Verwaltung, da dieser e<strong>in</strong><br />

schlüssiges Gesamtkonzept enthält.<br />

RM Dillmann sieht die vorgestellte Planung kritisch. Zunächst soll <strong>der</strong><br />

Kreuzungsbereich für Fußgänger und Radfahrer entschärft werden. Sie schlägt e<strong>in</strong>e<br />

E<strong>in</strong>engung <strong>der</strong> Bahnhofstraße vor <strong>der</strong> Kreuzung vor. Ihr ist wichtig, dass die<br />

Umsetzung <strong>der</strong> Planung nicht gegenüber an<strong>der</strong>en Planungen, wie z.B. an <strong>der</strong><br />

Rekener Straße, bevorzugt wird.<br />

Anschließend lässt BM Buß über den Beschlussvorschlag <strong>der</strong> Verwaltung<br />

abstimmen. Der Beschlussvorschlag <strong>der</strong> Verwaltung wird bei 6 Ja-Stimmen und<br />

19-Ne<strong>in</strong>- Stimmen abgelehnt.<br />

Bei 19 Ja-Stimmen und 6 Ne<strong>in</strong>-Stimmen ergeht folgen<strong>der</strong> Beschluss:<br />

Für den Abschnitt 1 soll die M<strong>in</strong>imallösung (sicherer Übergang von Radfahrern<br />

und Fußgängern über die L 600) entsprechend <strong>der</strong> Sitzungsvorlage umgesetzt<br />

werden. Die Anb<strong>in</strong>dung des Baugebietes BS 39 an die Bahnhofstraße soll <strong>in</strong><br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> Erschließung des Baugebietes erfolgen. Für den<br />

Abschnitt 2 soll <strong>der</strong> Landesbetrieb Straßenbau noch e<strong>in</strong>mal e<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>glich die<br />

Notwendigkeit e<strong>in</strong>es Radweges dargestellt werden.<br />

TOP 4<br />

Feststellung <strong>der</strong> Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2005<br />

SV-Nr.: 046/2006<br />

RM Busch beantragt entsprechend dem Beschlussvorschlag zu beschließen.<br />

E<strong>in</strong>stimmig ergeht folgen<strong>der</strong> Beschluss:<br />

Der Rat stellt das Ergebnis <strong>der</strong> dem Orig<strong>in</strong>alprotokoll als Anlage 1 beigefügten<br />

Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2005 fest.<br />

R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc


Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 5 -<br />

TOP 5<br />

Entlastung des Bürgermeisters<br />

SV-Nr. 047/2006<br />

BM Buß nimmt im Zuhörerraum Platz.<br />

Die erste stellvertretende Bürgermeister<strong>in</strong> Brun übernimmt die Leitung <strong>der</strong> Sitzung.<br />

RM Busch weist auf die e<strong>in</strong>stimmige Empfehlung des<br />

Rechnungsprüfungsausschusses h<strong>in</strong> und beantragt die vorbehaltlose Entlastung des<br />

Bürgermeisters für das Jahr 2005.<br />

E<strong>in</strong>stimmig ergeht folgen<strong>der</strong> Beschluss:<br />

Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2005 vorbehaltlos Entlastung<br />

erteilt.<br />

Anschließend übernimmt BM Buß wie<strong>der</strong> die Leitung <strong>der</strong> Sitzung.<br />

TOP 6<br />

3. vere<strong>in</strong>fachte Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes BS 22 (Sportzentrum)<br />

- Abwägung <strong>der</strong> Belange gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch<br />

- Satzungsbeschluss<br />

SV-Nr.: 052/2006<br />

RM Benson weist auf den bisherigen Standpunkt <strong>der</strong> SPD-Fraktion h<strong>in</strong> und spricht<br />

sich weiterh<strong>in</strong> für e<strong>in</strong>en Jugendtreff im Ortskern aus. Die SPD-Fraktion wird daher<br />

beim Satzungsbeschluss gegen den Beschlussvorschlag <strong>der</strong> Verwaltung stimmen.<br />

Bei <strong>der</strong> Abwägung <strong>der</strong> Belange wird sich die SPD-Fraktion enthalten.<br />

RM Kemper spricht sich dafür aus, <strong>in</strong> <strong>der</strong> heutigen Sitzung ke<strong>in</strong>e<br />

Grundsatzdiskussion zu beg<strong>in</strong>nen. Die CDU-Fraktion werde dem<br />

Beschlussvorschlag <strong>der</strong> Verwaltung folgen.<br />

RM Dillmann möchte auch ke<strong>in</strong>e Grundsatzdiskussion führen. Deshalb wird ihre<br />

Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen. Sie schlägt darüber h<strong>in</strong>aus vor,<br />

langfristig e<strong>in</strong>en besseren Standort zu suchen und bedauert e<strong>in</strong>ige Formulierungen<br />

bei den E<strong>in</strong>wendungen <strong>der</strong> Nachbarn.<br />

RM Verrieth berichtet als langjähriger direkter Nachbar des bisherigen Jugendtreffs,<br />

dass es <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vergangenheit ke<strong>in</strong>e Störungen und Anlässe für Beschwerden<br />

gegeben hat. Insoweit kann er die Nachbarn des neuen Standortes beruhigen.<br />

Den vorliegenden Stellungnahmen ist die Abwägung <strong>der</strong> Belange gegenübergestellt.<br />

Anschließend lässt BM Buß getrennt über die Abwägung <strong>der</strong> Belange und über den<br />

Satzungsbeschluss abstimmen:<br />

R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc


Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 6 -<br />

Bei 20 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen ergeht e<strong>in</strong>stimmig folgen<strong>der</strong><br />

Beschluss:<br />

Stellungnahmen:<br />

Arno Wiss<strong>in</strong>g, Am Sportzentrum 6,<br />

09.05.2006<br />

Zu <strong>der</strong> o.g. Än<strong>der</strong>ung möchten ich und die<br />

an<strong>der</strong>en Nachbarn <strong>der</strong> Nachbarschaft<br />

„Marienschule“ wie folgt Stellung nehmen.<br />

1. Grundsätzliche Unzulässigkeit<br />

Wir gehen davon aus, dass die<br />

vorgesehene Än<strong>der</strong>ung grundsätzlich<br />

rechtlich unzulässig ist. Die Än<strong>der</strong>ung<br />

verfolgt den e<strong>in</strong>zigen Zweck, für die schon<br />

beschlossene Verlegung des Jugendtreffs<br />

e<strong>in</strong>e rechtliche Grundlage zu schaffen. Die<br />

Än<strong>der</strong>ung dient im Übrigen ke<strong>in</strong>en<br />

geme<strong>in</strong>nützigen Zielen. Sie ist schlicht auf<br />

dieses Ziel beschränkt. Ebensowenig wäre<br />

es zulässig, e<strong>in</strong>en Bebauungsplan für e<strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>zelnes Haus zu erstellen. Dies alles ist<br />

nur denkbar, weil es sich um e<strong>in</strong><br />

Grundstück <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de handelt.<br />

R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />

Abwägung:<br />

Als <strong>der</strong> Bebauungsplan BS 22 se<strong>in</strong>erzeit<br />

aufgestellt wurde, waren die Nutzungen<br />

für das Gebäude „Umkleide“ – Gebäude<br />

und E<strong>in</strong>richtungen zum Betreiben des<br />

Freibades und <strong>der</strong> Sportplatzanlage<br />

sowie e<strong>in</strong>e Wohnung für den<br />

Bademeister – e<strong>in</strong>deutig vorgegeben.<br />

Mittlerweile haben sich die<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen geän<strong>der</strong>t, so dass<br />

ke<strong>in</strong> Bedarf mehr für e<strong>in</strong>e<br />

Bademeisterwohnung vorhanden ist.<br />

Sofern die Wohnung nicht für den Betrieb<br />

des Freibades o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Sportanlagen<br />

genutzt werden kann, steht dieser<br />

Gebäudeteil leer. Damit <strong>der</strong> Gebäudeteil<br />

auch im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>es schonenden<br />

Umgangs mit Ressourcen e<strong>in</strong>er neuen<br />

Nutzung zugeführt werden kann, ist e<strong>in</strong>e<br />

Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Aufgrund <strong>der</strong> sport-,<br />

erholungs- und freizeitbezogenen<br />

Nutzung des gesamten Areals am<br />

Sportzentrum sollte auch die ehemalige<br />

Wohnung für den Bademeister für diese<br />

Zwecke genutzt werden.<br />

Gleichzeitig ist es Aufgabe <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />

zur ordnungsgemäßen Durchführung <strong>der</strong><br />

Jugendarbeit beizutragen. Die<br />

Bausubstanz, die <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und<br />

Jugendtreff zur Zeit nutzt, ist marode und<br />

es s<strong>in</strong>d neue Räumlichkeiten, die den<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an e<strong>in</strong>en K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und<br />

Jugendtreff entsprechen, bereit zu<br />

stellen, um die Jugendarbeit weiter<br />

betreiben zu können. Die ehemalige<br />

Wohnung für den Bademeister eignet<br />

sich sowohl aufgrund ihrer Größe als<br />

auch aufgrund <strong>der</strong> Nähe zu den<br />

Freizeite<strong>in</strong>richtungen für den K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und<br />

Jugendtreff und diese Nutzung steht im<br />

E<strong>in</strong>klang mit <strong>der</strong> Nutzung des gesamten<br />

Sport- und Freizeitzentrums als Sport-,<br />

Freizeit- und Erholungsraum.<br />

Aus diesen Gründen wird <strong>der</strong><br />

Bebauungsplan geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Anregung zur grundsätzlichen<br />

Unzulässigkeit wird nicht gefolgt.


Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 7 -<br />

2. Verfahren<br />

Das von <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de gewählte<br />

Verfahren halten wir nicht nur aus dem<br />

vorgenannten Grund für falsch. Es ist auch<br />

deshalb rechtswidrig, weil sich die<br />

Geme<strong>in</strong>de gescheut hat, e<strong>in</strong> volles<br />

Planungsverfahren zu durchlaufen. Die<br />

Durchführung des „vere<strong>in</strong>fachten<br />

Verfahrens“ ist unzulässig, weil die<br />

Geme<strong>in</strong>de hier notwendige<br />

Untersuchungen und Erwägungen zu<br />

Gunsten <strong>der</strong> Natur und Nachbarschaft<br />

unterlassen hat. Damit hat es sich die<br />

Geme<strong>in</strong>de jedoch zu e<strong>in</strong>fach gemacht. Mit<br />

<strong>der</strong> geplanten Än<strong>der</strong>ung s<strong>in</strong>d erhebliche<br />

Auswirkungen auf die Nachbarschaft,<br />

sprich auf Mensch, Tier, Natur und die<br />

Umgebung verbunden. Auf die e<strong>in</strong>zelnen<br />

Auswirkungen, über die wir im Moment<br />

größtenteils nur spekulieren können, wird<br />

unten noch im Detail e<strong>in</strong>zugehen se<strong>in</strong>. In<br />

jedem Fall wird uns und den<br />

Ratsmitglie<strong>der</strong>n durch das verkürzte<br />

Verfahren die Chance genommen, alle<br />

Folgen <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung zu überblicken und<br />

uns e<strong>in</strong>e umfassende Me<strong>in</strong>ung zu bilden.<br />

Die unzureichende Information und die<br />

Verfahrensfehler, die hieraus folgen,<br />

werden hiermit ausdrücklich gerügt. Wir<br />

behalten uns vor, weitere E<strong>in</strong>wände später<br />

vorzubr<strong>in</strong>gen, wenn uns die Folgen<br />

tatsächlich vollumfänglich ersichtlich s<strong>in</strong>d.<br />

3. Unzulässige Festsetzung<br />

Die Festsetzung „Umkleide“ sowie <strong>der</strong> dort<br />

näher festgelegte Inhalt entspricht nicht<br />

den Vorschriften des Baurechts. E<strong>in</strong>e<br />

solche Festsetzung ist formell unzulässig.<br />

Sie hält sich we<strong>der</strong> an das BauGB noch<br />

an die BauNVO o<strong>der</strong> die<br />

Planzeichenverordnung.<br />

R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />

Abwägung:<br />

E<strong>in</strong> vere<strong>in</strong>fachtes Verfahren ist unter<br />

bestimmten Voraussetzungen vom<br />

Gesetzgeber grundsätzlich vorgesehen.<br />

Der Bereich des Sportzentrums wird<br />

<strong>in</strong>sgesamt genutzt als Sport-, Freizeitund<br />

Erholungsraum. Die Nutzung <strong>der</strong><br />

ehemaligen Schwimmmeisterwohnung<br />

als K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendtreff steht im<br />

E<strong>in</strong>klang mit dieser Nutzung, so dass die<br />

Grundzüge <strong>der</strong> Planung nicht berührt<br />

s<strong>in</strong>d. Dies ist gem. § 13 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) Voraussetzung für die<br />

Durchführung e<strong>in</strong>es vere<strong>in</strong>fachten<br />

Verfahrens. Darüber h<strong>in</strong>aus unterliegt<br />

das Vorhaben nicht <strong>der</strong> Pflicht zur<br />

Durchführung e<strong>in</strong>er<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung und es<br />

s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Anhaltspunkte für e<strong>in</strong>e<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigung <strong>der</strong> Erhaltungsziele und<br />

<strong>der</strong> Schutzzwecke von Flora-Fauna-<br />

Habitat-Gebieten o<strong>der</strong><br />

Vogelschutzgebieten gegeben. Damit<br />

s<strong>in</strong>d alle Voraussetzungen gegeben, die<br />

Än<strong>der</strong>ung im vere<strong>in</strong>fachten Verfahren<br />

gem. § 13 BauGB durchzuführen. Gem. §<br />

13 Abs. 3 BauGB wird im vere<strong>in</strong>fachten<br />

Verfahren von e<strong>in</strong>er Umweltprüfung und<br />

e<strong>in</strong>em Umweltbericht abgesehen.<br />

Auswirkungen auf die Natur s<strong>in</strong>d von <strong>der</strong><br />

vorliegenden Nutzungsän<strong>der</strong>ung e<strong>in</strong>es<br />

bestehenden Gebäudes zudem nicht zu<br />

erwarten. An<strong>der</strong>e Auswirkungen <strong>der</strong><br />

Planung – <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die<br />

Immissionssituation <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nachbarschaft<br />

– wurden unter Punkt 3 <strong>der</strong> Begründung<br />

<strong>in</strong> die Abwägung e<strong>in</strong>gestellt.<br />

Der Anregung zum Verfahren wird nicht<br />

gefolgt.<br />

Abwägung:<br />

Der Plan setzt gem. § 9 Abs. 1<br />

Bundesbaugesetz - heute § 9 Abs. 1 Nr.<br />

15 BauGB - e<strong>in</strong>e Grünfläche mit <strong>der</strong><br />

Zweckbestimmung Freibad fest. Die Art<br />

<strong>der</strong> baulichen Nutzung gem. § 9 Abs. 1<br />

Bundesbaugesetz – heute § 9 Abs. 1 Nr.<br />

1 BauGB - kann sich <strong>in</strong> diesem Bereich<br />

nicht an den Kategorien <strong>der</strong> §§ 1-11 <strong>der</strong><br />

Baunutzungsverordnung (BauNVO)<br />

orientieren, son<strong>der</strong>n wird über die<br />

textliche Festsetzung „Bauliche Anlagen<br />

<strong>in</strong> Grünflächen“ bestimmt. In <strong>der</strong><br />

vere<strong>in</strong>fachten Än<strong>der</strong>ung f<strong>in</strong>den die


Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 8 -<br />

4. Interessen <strong>der</strong> Umwelt und <strong>der</strong><br />

Nachbarschaft nicht berücksichtigt<br />

Bei ihrem Aufstellungsbeschluss hat sich<br />

die Geme<strong>in</strong>de alle<strong>in</strong> von dem Willen zur<br />

Verlegung des Jugendtreffs leiten lassen.<br />

An<strong>der</strong>e Erwägungen s<strong>in</strong>d überhaupt nicht<br />

mehr angestellt worden. Die Wahl des<br />

„vere<strong>in</strong>fachten Verfahrens“ hat hierzu<br />

ebenfalls beigetragen. Es fehlt die<br />

Erstellung e<strong>in</strong>es Umweltberichts. Diese<br />

zw<strong>in</strong>gend notwendige Betrachtung <strong>der</strong><br />

Auswirkungen des Vorhabens, würde die<br />

Unzumutbarkeit <strong>der</strong> Verlegung des<br />

Jugendtreffs und die weiteren schädlichen<br />

Auswirkungen <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung aufzeigen.<br />

Die Nachbarschaft „Marienschule“ leidet<br />

bereits heute unter den erheblichen<br />

Emissionen, die von dem<br />

Besucherverkehr von und zu Grundschule,<br />

Festplatz, Freibad, Freizeithaus und<br />

Sportplatz ausgehen. Über die<br />

Fe<strong>in</strong>staubbelastung durch den<br />

Straßenverkehr können wir alle im<br />

Moment nur spekulieren. Die Belastung<br />

wird sicherlich nicht ger<strong>in</strong>g se<strong>in</strong>. Der<br />

Sportplatzlärm ist erheblich und das<br />

Campieren von Jugendlichen dort hat uns<br />

schon des Öfteren um den Nachtschlaf<br />

gebracht!<br />

Hierzu werden auch außerhalb <strong>der</strong><br />

Betriebszeiten von Freibad und Sportplatz<br />

die Belastungen durch Lärm und Verkehr<br />

zum Jugendtreff kommen. Die<br />

R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />

Planzeichen und Festsetzungen<br />

Anwendung, wie sie auch im<br />

Bebauungsplan BS 22 verwendet<br />

werden, <strong>der</strong> 1978 rechtskräftig wurde.<br />

Gem. § 3 <strong>der</strong> Planzeichenverordnung<br />

können die bis zum 31.10.1981<br />

geltenden Planzeichen weiterh<strong>in</strong><br />

verwendet werden für Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong><br />

Ergänzungen von Bauleitplänen, die bis<br />

zu diesem Zeitpunkt rechtswirksam<br />

geworden s<strong>in</strong>d. Darüber h<strong>in</strong>aus können<br />

die Planzeichen <strong>der</strong><br />

Planzeichenverordnung gem. § 2 ergänzt<br />

werden, soweit dies zur e<strong>in</strong>deutigen<br />

Darstellung des Plan<strong>in</strong>halts erfor<strong>der</strong>lich<br />

ist.<br />

Die getroffenen Festsetzungen s<strong>in</strong>d<br />

demnach zulässig.<br />

Der Anregung zur unzulässigen<br />

Festsetzung wird nicht gefolgt.<br />

Abwägung:<br />

Die Durchführung e<strong>in</strong>es vere<strong>in</strong>fachten<br />

Verfahrens ist <strong>in</strong> diesem Fall vom<br />

Gesetzgeber grundsätzlich vorgesehen.<br />

Von e<strong>in</strong>er Umweltprüfung und e<strong>in</strong>em<br />

Umweltbericht wird bei e<strong>in</strong>er<br />

vere<strong>in</strong>fachten Än<strong>der</strong>ung abgesehen.<br />

Die Auswirkungen <strong>der</strong> Planung wurden <strong>in</strong><br />

die Abwägung e<strong>in</strong>gestellt (vgl. Punkt 3<br />

<strong>der</strong> Begründung). Bei e<strong>in</strong>em regulären<br />

Betrieb des K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendtreffs ist<br />

aufgrund <strong>der</strong> Entfernung zwischen<br />

Wohngebäuden und K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und<br />

Jugendtreff sowie den Erfahrungen am<br />

bisherigen Standort davon auszugehen,<br />

dass <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nachbarschaft ke<strong>in</strong>e<br />

unverträglichen Belastungen auftreten.<br />

Hierfür spricht auch, dass aus Sicht des<br />

Staatlichen Umweltamtes Herten ke<strong>in</strong>e<br />

Bedenken gegen die Planung bestehen.<br />

Die Nutzung K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendtreff<br />

steht im E<strong>in</strong>klang zu den an<strong>der</strong>en sport-,<br />

freizeit- und erholungsbezogenen<br />

Nutzungen.<br />

Die angesprochenen Belästigungen<br />

beziehen sich auf e<strong>in</strong>e missbräuchliche<br />

Nutzung. Diese Konflikte s<strong>in</strong>d nicht im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Bauleitplanung son<strong>der</strong>n<br />

durch Ordnungsmaßnahmen wie<br />

Durchsetzung von<br />

Benutzungsordnungen, Kontrollen o.ä. zu<br />

lösen.


Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 9 -<br />

Nachbarschaft ist e<strong>in</strong> Wohngebiet, <strong>in</strong> dem<br />

die Ruhe und die Freiheit von weiteren<br />

Emissionen beson<strong>der</strong>s geschützt s<strong>in</strong>d. Wir<br />

verlangen <strong>in</strong>soweit auch e<strong>in</strong>en<br />

beson<strong>der</strong>en Schutz durch die Geme<strong>in</strong>de.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Nutzung des Schwimmbads<br />

ist uns nicht ersichtlich, wor<strong>in</strong> <strong>der</strong> Vorteil<br />

<strong>der</strong> Verlegung des Jugendtreffs dah<strong>in</strong> se<strong>in</strong><br />

soll. Im Gegenteil stellen dies zwei<br />

wi<strong>der</strong>sprüchliche Nutzungen dar.<br />

Dasselbe gilt, wenn man sich <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Umgebung umschaut. Da <strong>in</strong> dem<br />

Jugendtreff überwiegend halbstarke<br />

Jugendliche verkehren werden, ist e<strong>in</strong><br />

Konflikt mit den Schülern <strong>der</strong><br />

gegenüberliegenden Grundschule bereits<br />

vorprogrammiert. Die Polizei hat sich<br />

vollkommen zu Recht dagegen<br />

ausgesprochen, dass <strong>der</strong> Jugendtreff<br />

dorth<strong>in</strong> kommt, wo die Jugendlichen<br />

außerhalb des Gebäudes ke<strong>in</strong>er<br />

Beaufsichtigung unterstehen. Wir<br />

befürchten ernsthaft, dass unsere K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />

sehenden Auges <strong>in</strong><br />

Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzungen getrieben werden.<br />

Es ist doch ortsbekannt, dass <strong>der</strong><br />

Jugendtreff nicht nur von den „lieben<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>n“ <strong>Heiden</strong>s aufgesucht wird!<br />

Dabei ist <strong>der</strong> Jugendtreff im Moment das<br />

e<strong>in</strong>zige Ziel, das die Geme<strong>in</strong>de offiziell<br />

verfolgt. Die Planung sieht auch sonstige<br />

Anlagen für soziale Zwecke vor. Es wird<br />

aber nicht gesagt, was damit sonst noch<br />

beabsichtigt wird. Damit wird durch den<br />

Rat die gesamte Kontrolle über zukünftige<br />

Nutzungen aus <strong>der</strong> Hand gegeben. Wenn<br />

<strong>der</strong> Rat tatsächlich so besorgt ist, dass<br />

zuviel Leben aus dem Dorfkern <strong>in</strong> die<br />

Außenbereiche gezogen wird, warum legt<br />

er dann se<strong>in</strong>e sozialen Anlagen, die doch<br />

den Kern des sozialen Lebens ausmachen<br />

sollten, gerade dorth<strong>in</strong>?<br />

Uns allen ist völlig unklar, was überhaupt<br />

noch dort entstehen kann und welche<br />

Auswirkungen das auf die Nachbarschaft<br />

haben wird. Und diese Befürchtungen<br />

beziehen sich nicht alle<strong>in</strong> auf uns. Es ist<br />

zu fragen, was für weitere Effekte auf das<br />

Heimathaus, das Altenheim und den<br />

Vogelpark (das alles liegt vom<br />

Schwimmbad aus am Weg zur Dorfmitte)<br />

zu erwarten s<strong>in</strong>d. Zu erwähnen ist auch<br />

das Biotop neben dem Heimathaus. Unser<br />

schönes <strong>Heiden</strong> liegt <strong>in</strong> Mitten des<br />

R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />

Der <strong>in</strong> <strong>der</strong> textlichen Festsetzung<br />

verwendete Begriff „Anlagen für soziale<br />

Zwecke“ wird durch den Zusatz K<strong>in</strong><strong>der</strong>und<br />

Jugendtreff h<strong>in</strong>reichend konkretisiert.<br />

Die Nutzungsmöglichkeiten s<strong>in</strong>d<br />

dementsprechend e<strong>in</strong>geschränkt.<br />

Grundsätzlich kann es durchaus s<strong>in</strong>nvoll<br />

se<strong>in</strong>, zentrale E<strong>in</strong>richtungen wie auch<br />

e<strong>in</strong>en K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendtreff im<br />

Ortskern anzusiedeln. Aufgrund des<br />

dr<strong>in</strong>genden Handlungsbedarfs ist diese<br />

Möglichkeit allerd<strong>in</strong>gs nicht gegeben und<br />

<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de steht ke<strong>in</strong>e wirtschaftlich<br />

vernünftige und kurzfristig realisierbare<br />

Alternative zur Unterbr<strong>in</strong>gung des K<strong>in</strong><strong>der</strong>und<br />

Jugendtreffs zur Verfügung.<br />

Den Anregungen zur Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong> Umwelt und <strong>der</strong><br />

Nachbarschaft wird nicht gefolgt.


Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 10 -<br />

Naturparks Hohe Mark. Der Schutz <strong>der</strong><br />

Biotope sollte uns <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

„Münsterländischen Parklandschaft“<br />

beson<strong>der</strong>s am Herzen liegen.<br />

Wie sie den Presseberichten entnehmen<br />

konnten, f<strong>in</strong>det die Än<strong>der</strong>ung des<br />

Bebauungsplans <strong>in</strong> <strong>Heiden</strong> ke<strong>in</strong>e Freunde.<br />

Viele würden durch die allgeme<strong>in</strong> nicht<br />

gewollte Än<strong>der</strong>ung belastet. Vorteile für<br />

die Bürger wird es nicht geben. Wir<br />

for<strong>der</strong>n daher, von <strong>der</strong> geplanten<br />

Än<strong>der</strong>ung abzusehen.<br />

Der Erklärung von Arno Wiss<strong>in</strong>g schließen<br />

sich an:<br />

Heidi Wiss<strong>in</strong>g, Am Sportzentrum 6<br />

Gabriele Wienen, Lembecker Straße 26<br />

Antonia Wienen, Lembecker Straße 26<br />

Hans Temm<strong>in</strong>ghoff, Lembecker Straße 24<br />

Willi Hoormann, Lembecker Straße 22<br />

Renate Brun, Lembecker Straße 28<br />

Alw<strong>in</strong>e Meirick, Am Sportzentrum 8<br />

Lucia Meirick, Am Sportzentrum 8<br />

Ralph Meirick, Am Sportzentrum 8<br />

Antonia Wiss<strong>in</strong>g, Am Sportzentrum 6<br />

He<strong>in</strong>z Wiss<strong>in</strong>g, Am Sportzentrum 6<br />

Hans Hoormann, Lembecker Straße 22<br />

Hedwig Wienen, Lembecker Straße 20<br />

Siegfried Wienen, Lembecker Straße 20<br />

Kerst<strong>in</strong> Wienen, Lembecker Straße 20a<br />

Ludger Böckenberg, Lembecker Straße 9<br />

Bernhard Kuckuk, Lembecker Straße 12a<br />

Maria Kuckuk, Lembecker Straße 12a<br />

Kreis Borken, 25.04.2006<br />

Zu <strong>der</strong> oben bezeichneten Planän<strong>der</strong>ung<br />

werden aus Sicht des Kreises Borken<br />

ke<strong>in</strong>e Anregungen vorgetragen.<br />

Von <strong>der</strong> Stabsstelle Planung wurde <strong>in</strong>tern<br />

beteiligt:<br />

63.1 – Untere Bauaufsicht (Fachbereich<br />

Bauen und Wohnen).<br />

R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis<br />

genommen.


Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 11 -<br />

Staatliches Umweltamt Herten,<br />

03.05.2006<br />

Gegen das o.g. Planvorhaben bestehen<br />

aus Sicht des Staatlichen Umweltamtes<br />

Herten ke<strong>in</strong>e Bedenken.<br />

Die Planunterlagen nehme ich zu me<strong>in</strong>en<br />

Akten.<br />

Ich bitte Sie, mich zu gegebener Zeit von<br />

<strong>der</strong> Rechtsverb<strong>in</strong>dlichkeit des<br />

Bauleitplanes <strong>in</strong> Kenntnis zu setzen. Sollte<br />

<strong>der</strong> mir vorliegende Entwurf geän<strong>der</strong>t<br />

worden se<strong>in</strong>, bitte ich um Übersendung<br />

e<strong>in</strong>er verb<strong>in</strong>dlichen Planausfertigung.<br />

Vor Aufstellungsbeschluss e<strong>in</strong>gegangene Stellungnahmen<br />

F.C. Viktoria <strong>Heiden</strong> e.V. 1921,<br />

02.02.2006<br />

Zu <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> betroffenen Öffentlichkeit<br />

<strong>in</strong>tensiv diskutierten Frage <strong>der</strong> Nutzung<br />

<strong>der</strong> an den Sportanlagen angrenzenden<br />

ehemaligen Schwimmmeisterwohnung für<br />

den neuen Standort des Jugendtreffs<br />

möchten wir als „Nachbarn“ kurz Stellung<br />

nehmen.<br />

FC Viktoria <strong>Heiden</strong> begrüßt grundsätzlich<br />

jede Initiative – sei es durch engagierte<br />

Vere<strong>in</strong>sarbeit o<strong>der</strong> kommunaler<br />

E<strong>in</strong>richtungen – zur Betreuung und<br />

För<strong>der</strong>ung von Jugendlichen. Gerade<br />

unsere Jugendarbeit berücksichtigt diesen<br />

Aspekt.<br />

Diese sozialen Aufgaben müssen jedoch<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em angemessenen räumlichen<br />

Umfeld leistbar se<strong>in</strong>, so dass e<strong>in</strong> möglichst<br />

ungestörtes Mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> gewährleistet und<br />

langfristig zu erwarten ist.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>samen Nutzung<br />

des Gebäudes Am Sportzentrum 3<br />

(Kab<strong>in</strong>entrakt und ehemalige<br />

Hausmeisterwohnung) würden <strong>der</strong><br />

Jugendtreff und Viktoria zu unmittelbaren<br />

„Nachbarn“. Da die genutzten<br />

Räumlichkeiten von e<strong>in</strong>an<strong>der</strong> abgegrenzt<br />

s<strong>in</strong>d und ke<strong>in</strong>e direkten Berührungspunkte<br />

bestehen, sehen wir hier<strong>in</strong> ke<strong>in</strong><br />

grundsätzliches Problem. Wir gehen<br />

davon aus, dass die Nutzung <strong>der</strong><br />

Sportanlagen auch weiterh<strong>in</strong> im bisherigen<br />

Rahmen <strong>der</strong> vorgesehenen Übungs- und<br />

Spielzeiten unter E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung und<br />

Absprache <strong>der</strong> Viktoria-<br />

R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

Abwägung:<br />

Bei e<strong>in</strong>em regulären Betrieb des K<strong>in</strong><strong>der</strong>und<br />

Jugendtreffs ist aufgrund <strong>der</strong><br />

Entfernung zwischen Wohngebäuden<br />

und K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendtreff sowie den<br />

Erfahrungen am bisherigen Standort<br />

davon auszugehen, dass <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Nachbarschaft ke<strong>in</strong>e unverträglichen<br />

Belastungen auftreten.<br />

Außerhalb <strong>der</strong> Öffnungszeiten liegt es bei<br />

<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de und dem Jugendwerk<br />

Sorge dafür zu tragen, dass es zu ke<strong>in</strong>er<br />

missbräuchlichen Nutzung durch die vom<br />

Jugendwerk betreuten K<strong>in</strong><strong>der</strong> und<br />

Jugendlichen und damit zu ke<strong>in</strong>en<br />

unzumutbaren Bee<strong>in</strong>trächtigungen <strong>der</strong><br />

Nachbarschaft kommt.<br />

Der Anregung zur möglichen steigenden<br />

Belastung für die Nachbarschaft wird<br />

nicht gefolgt.


Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 12 -<br />

Verantwortlichkeiten erfolgen wird.<br />

E<strong>in</strong> wenig Sorge macht uns die<br />

möglicherweise steigende Belastung für<br />

die Nachbarschaft durch die räumliche<br />

Präsenz <strong>der</strong> Nutzer des Jugendtreffs auch<br />

außerhalb <strong>der</strong> Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>gs- und Spielzeiten.<br />

Hierdurch könnte die Wohnqualität <strong>der</strong>art<br />

leiden, dass auch wir mit den<br />

unvermeidbaren Emissionen auf Grund<br />

des Sportbetriebes eher und stärker <strong>in</strong> die<br />

Kritik geraten und dadurch die<br />

Schmerzgrenze <strong>der</strong> Anwohner eher<br />

erreicht wird.<br />

Dies möchten wir im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er guten<br />

Nachbarschaft und Zusammenarbeit mit<br />

<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de vermeiden und bitten<br />

deshalb Rahmenbed<strong>in</strong>gungen zu<br />

schaffen, die alle Interessen<br />

berücksichtigt.<br />

Unter diesem Gesichtspunkt s<strong>in</strong>d wir sehr<br />

an e<strong>in</strong>er für alle Betroffenen<br />

e<strong>in</strong>vernehmlichen Regelung <strong>in</strong>teressiert<br />

und hoffen auf e<strong>in</strong>e gute Entscheidung <strong>in</strong><br />

Ihren Gremien.<br />

Familie Ralf Meirick, Alw<strong>in</strong>e Meirick,<br />

Am Sportzentrum 8, 02.02.2006<br />

Mit großer Bestürzung haben wir erfahren,<br />

dass <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at am 7. Februar 2006<br />

beschließen soll, die ehemalige<br />

Schwimmmeisterwohnung am<br />

Sportzentrum an das Jugendwerk <strong>Heiden</strong><br />

zu vermieten und damit den offenen<br />

Jugendtreff vom Alten Kirchplatz <strong>in</strong> unsere<br />

Nachbarschaft zu verlegen.<br />

Wir möchten Sie dr<strong>in</strong>gend bitten, von<br />

e<strong>in</strong>em solchen Beschluss Abstand zu<br />

nehmen und den Jugendtreff <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Dorfmitte zu belassen. Folgende Gründe<br />

veranlassen uns zu dieser Bitte:<br />

Wir werden seit Jahren <strong>in</strong> unserer<br />

Wohnqualität von Lärm, Vandalismus und<br />

Sachbeschädigungen im Zusammenhang<br />

mit Veranstaltungen im Bereich <strong>der</strong><br />

Sportanlagen und <strong>der</strong><br />

Westmünsterlandhalle erheblich<br />

bee<strong>in</strong>trächtigt. Dies geschieht vor allem<br />

durch angetrunkene und nicht<br />

beaufsichtigte Jugendliche <strong>in</strong> den<br />

Abendstunden. Oft halten sich auch<br />

Jugendliche spät abends unbeaufsichtigt<br />

auf dem Schulhof <strong>der</strong> Marienschule auf.<br />

R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />

Abwägung:<br />

Bei e<strong>in</strong>em regulären Betrieb des K<strong>in</strong><strong>der</strong>und<br />

Jugendtreffs ist aufgrund <strong>der</strong><br />

Entfernung zwischen Wohngebäuden<br />

und K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendtreff sowie den<br />

Erfahrungen am bisherigen Standort<br />

davon auszugehen, dass <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Nachbarschaft ke<strong>in</strong>e unverträglichen<br />

Belastungen auftreten.<br />

Außerhalb <strong>der</strong> Öffnungszeiten liegt es bei<br />

<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de und dem Jugendwerk<br />

Sorge dafür zu tragen, dass es zu ke<strong>in</strong>er<br />

missbräuchlichen Nutzung durch die vom<br />

Jugendwerk betreuten K<strong>in</strong><strong>der</strong> und<br />

Jugendlichen und damit zu ke<strong>in</strong>en<br />

unzumutbaren Bee<strong>in</strong>trächtigungen <strong>der</strong><br />

Nachbarschaft kommt.<br />

Sowohl die Sport- als auch die<br />

Musikvere<strong>in</strong>e, die am Sportzentrum<br />

ansässig s<strong>in</strong>d, führen e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensive<br />

Jugendarbeit durch, bei <strong>der</strong> die K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />

und Jugendlichen auch teilweise <strong>in</strong> den<br />

Abendstunden unbeaufsichtigt auf dem<br />

Heimweg s<strong>in</strong>d. Aufgrund <strong>der</strong> ger<strong>in</strong>gen<br />

Entfernung von 600m bis zum Ortskern,<br />

des gut ausgeleuchteten Weges und da<br />

von Seiten <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>e <strong>der</strong> Heimweg als


Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 13 -<br />

Insgesamt dreimal wurde <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Vergangenheit unser PKW auf dem<br />

Parkplatz beschädigt, zuletzt im Dezember<br />

2005 im Anschluss an die so genannte<br />

„Christmasparty“ <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Westmünsterlandhalle. Anzeigen gegen<br />

Unbekannt waren stets erfolglos, da es nie<br />

Augenzeugen gab, die uns helfen<br />

konnten.<br />

Wenn es nun auch noch zur Verlegung<br />

des Jugendtreffs <strong>in</strong> unsere Wohngegend<br />

kommt, die e<strong>in</strong>e soziale Kontrolle <strong>der</strong> sich<br />

im Umfeld des Treffs aufhaltenden<br />

Jugendlichen ausschließt, werden diese<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigungen noch erheblich<br />

zunehmen. Die eigentlich wünschenswerte<br />

Ausweitung <strong>der</strong> Öffnungszeiten des<br />

Jugendtreffs wird mit Sicherheit <strong>in</strong> den<br />

Sommermonaten dazu führen, dass wir<br />

uns nicht mehr <strong>in</strong> Ruhe auf <strong>der</strong> Terrasse<br />

o<strong>der</strong> im Garten aufhalten können.<br />

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer<br />

Entscheidung auch unsere berechtigten<br />

Anliegen. Wir werden und müssen zu<br />

unserem Schutz alle Ruhestörungen dem<br />

Ordnungsamt und <strong>der</strong> Polizei melden. Die<br />

uns von Unbekannten zugefügten<br />

Sachbeschädigungen würde uns niemand<br />

erstatten – o<strong>der</strong> vielleicht die Geme<strong>in</strong>de?<br />

E<strong>in</strong> nicht wünschenswerter Dauerkonflikt<br />

mit e<strong>in</strong>er an sich guten E<strong>in</strong>richtung wäre<br />

vorprogrammiert. Bedenken Sie bitte auch<br />

bei Ihrer Entscheidung, dass sich<br />

m<strong>in</strong><strong>der</strong>jährige Jugendliche u.a. Mädchen<br />

ab 12, 13 Jahren <strong>in</strong> den späten<br />

Abendstunden nach 22 Uhr ohne Aufsicht<br />

<strong>in</strong> diesem unübersichtlichen Gelände<br />

aufhalten werden bzw. ihren Heimweg zu<br />

Fuß o<strong>der</strong> mit dem Fahrrad antreten<br />

müssen.<br />

Wir hoffen, dass Sie unser Anliegen, auch<br />

im Interesse <strong>der</strong> Jugendlichen, verstehen,<br />

zumal es bessere Alternativen <strong>in</strong> <strong>Heiden</strong><br />

gibt.<br />

R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />

unproblematisch angesehen wird, wird<br />

davon ausgegangen, dass die Sicherheit<br />

<strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong> und Jugendlichen hier nicht<br />

stärker gefährdet ist als an an<strong>der</strong>en<br />

Standorten.<br />

Den Anregungen zur möglichen<br />

steigenden Belastung <strong>der</strong> Nachbarschaft<br />

und zur Sicherheit <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong> und<br />

Jugendlichen wird nicht gefolgt.<br />

Bei 20 Ja-Stimmen und 5 Ne<strong>in</strong>-Stimmen ergeht folgen<strong>der</strong> Satzungsbeschluss:<br />

Der Rat beschließt die 3. vere<strong>in</strong>fachte Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes BS 22<br />

(Sportzentrum) <strong>in</strong> <strong>der</strong> Planausfertigung von März 2006 entsprechend <strong>der</strong> dem<br />

Orig<strong>in</strong>al <strong>der</strong> <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> beigefügten Anlage 2 als Satzung und die<br />

Begründung hierzu.


Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 14 -<br />

TOP 7<br />

Mitwirkung bei <strong>der</strong> Planung zur 15. Än<strong>der</strong>ung des Regionalplanes für den<br />

Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Münsterland, zur Neudarstellung<br />

e<strong>in</strong>es <strong>in</strong>terkommunalen „Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches“ (GIB)<br />

<strong>der</strong> Kommunen Borken, <strong>Heiden</strong> und Reken auf dem Gebiet <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />

Reken<br />

SV-Nr.: 053/2006<br />

RM Wiss<strong>in</strong>g trägt vor, auf <strong>der</strong> dritten Seite <strong>der</strong> Stellungnahme im dritten Absatz das<br />

Wort „durchgeführt“ durch das Wort „beabsichtigt“ zu ersetzen. Im Übrigen beantragt<br />

er, entsprechend dem Beschlussvorschlag zu beschließen.<br />

RM Benson trägt vor, dass diese Sitzungsvorlage aus e<strong>in</strong>em Beschluss <strong>der</strong><br />

Zweckverbandsversammlung resultiert. Nach e<strong>in</strong>er Rechtsauskunft <strong>der</strong> SPD-Fraktion<br />

bei <strong>der</strong> SGK hätten die Beratungen bei <strong>der</strong> Zweckverbandsversammlung öffentlich<br />

erfolgen müssen. Insoweit ist <strong>der</strong> Beschluss des Zweckverbandes nichtig.<br />

BM Buß berichtet, dass die Problematik <strong>der</strong> Sitzungsöffentlichkeit bei<br />

Zweckverbandsversammlungen <strong>der</strong>zeit vom Geschäftsführer des Zweckverbandes<br />

geprüft wird. Die heutigen Beschlüsse s<strong>in</strong>d unabhängig von <strong>der</strong> Sitzung <strong>der</strong><br />

Zweckverbandsversammlung zu sehen. Es handelt sich hier um e<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />

<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Heiden</strong> zur 15. Än<strong>der</strong>ung des Regionalplanes des<br />

Regierungsbezirkes Münster, Teilabschnitt Münsterland.<br />

Sodann beantragt RM Benson die Tagesordnungspunkte 7 und 8 von <strong>der</strong><br />

Tagesordnung abzusetzen.<br />

BM Buß weist darauf h<strong>in</strong>, dass es zu Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Ratssitzung e<strong>in</strong>vernehmlich ke<strong>in</strong>e<br />

E<strong>in</strong>wendungen gegen die heutige Tagesordnung gegeben hat.<br />

Der Antrag von RM Benson wird bei 7 Ja-Stimmen und 18 Ne<strong>in</strong>-Stimmen<br />

abgelehnt.<br />

RM Dillmann merkt an, dass ihre Fraktion schon mehrfach ökologische und<br />

ökonomische Bedenken gegen e<strong>in</strong> Interkommunales Gewerbegebiet geäußert hat.<br />

Deshalb spricht sich ihre Fraktion gegen den Beschlussvorschlag aus.<br />

RM Albersmann beantragt, entsprechend dem Beschlussvorschlag zu beschließen.<br />

Bei 2 Ne<strong>in</strong>-Stimmen, 4 Enthaltungen und 17 Ja-Stimmen (RM Busch fehlt bei<br />

<strong>der</strong> Abstimmung) ergeht folgen<strong>der</strong> Beschluss:<br />

Die dem Orig<strong>in</strong>al <strong>der</strong> <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> als Anlage 3 beigefügte Stellungnahme <strong>der</strong><br />

Geme<strong>in</strong>de <strong>Heiden</strong> zur 15. Än<strong>der</strong>ung des Regionalplans für den<br />

Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Münsterland, wird beschlossen. Auf<br />

<strong>der</strong> Seite 3 wird im Absatz 3 das Wort „durchgeführt“ durch das Wort<br />

„beabsichtigt“ ersetzt.<br />

R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc


Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 15 -<br />

TOP 8<br />

Verbandsgebiet des Zweckverbands "Westmünsterland Gewerbepark A 31"<br />

- Zustimmung zur Erweiterung des Verbandsgebietes und Verzicht auf<br />

Ausübung <strong>der</strong> Planungshoheit für Flächen auf dem Geme<strong>in</strong>degebiet <strong>Heiden</strong><br />

SV-Nr.: 054/2006<br />

RM Wiss<strong>in</strong>g beantragt entsprechend dem Beschlussvorschlag zu beschließen.<br />

RM Benson beantragt e<strong>in</strong>e Vertagung dieses Tagesordnungspunktes. Für den Fall<br />

e<strong>in</strong>er Ablehnung se<strong>in</strong>es Antrages wird sich die SPD-Fraktion bei dem Beschluss<br />

enthalten.<br />

Bei 6 Ja-Stimmen und 18 Ne<strong>in</strong>-Stimmen (RM Busch fehlt bei <strong>der</strong> Abstimmung)<br />

wird <strong>der</strong> Antrag von RM Benson abgelehnt.<br />

Bei 2 Ne<strong>in</strong>-Stimmen, 4 Enthaltungen und 17 Ja-Stimmen (RM Busch fehlt bei<br />

<strong>der</strong> Abstimmung) ergeht folgen<strong>der</strong> Beschluss:<br />

Der Rat <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Heiden</strong> stimmt <strong>der</strong> Erweiterung des Verbandsgebietes<br />

des Zweckverbandes Westmünsterland Gewerbepark A 31 auf Flächen des<br />

Geme<strong>in</strong>degebietes <strong>Heiden</strong> entsprechend dem Beschluss <strong>der</strong><br />

Zweckverbandsversammlung vom 23.05.2006 zu.<br />

Dabei wird die Zustimmung zur Erweiterungsfläche westlich <strong>der</strong> A 31 nur<br />

vorsorglich erteilt, da die hier dargestellte Erweiterung nur dann erfolgt, wenn<br />

die Grundstücksverhandlungen auf dem Gebiet <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Reken erfolglos<br />

verlaufen.<br />

Die Flächen s<strong>in</strong>d im Lageplan, <strong>der</strong> als Anlage dem Orig<strong>in</strong>al <strong>der</strong> <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong><br />

beigefügt ist (hier Anlage 4), durch e<strong>in</strong>e unterbrochene schwarze L<strong>in</strong>ie<br />

gekennzeichnet.<br />

Des Weiteren beschließt <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Heiden</strong>, auf die Planungshoheit<br />

für diese Flächen auf dem Gebiet <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Heiden</strong> zugunsten des<br />

Zweckverbandes Westmünsterland Gewerbepark A 31 zu verzichten, wobei <strong>der</strong><br />

Verzicht für die westlich <strong>der</strong> A 31 gelegene Fläche ebenfalls aus den<br />

vorgenannten Gründen h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Grundstücksverhandlungen nur<br />

vorsorglich beschlossen wird.<br />

TOP 9<br />

Mögliche E<strong>in</strong>schränkungen im ÖPNV<br />

Antrag <strong>der</strong> Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen vom 09.06.2006<br />

SV-Nr.: 056/2006<br />

RM Dillmann erläutert ihren Antrag und weist darauf h<strong>in</strong>, dass e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>stimmiger<br />

Beschluss wichtig ist.<br />

E<strong>in</strong>stimmig ergeht folgen<strong>der</strong> Beschluss:<br />

Der Rat beschließt die <strong>der</strong> Sitzungsvorlage 056/2006 beigefügte Resolution.<br />

R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc


Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 16 -<br />

TOP 10<br />

Mitteilungen und Anfragen<br />

BM Buß berichtet zu folgenden Punkten:<br />

- Die Problematik <strong>der</strong> Sitzungsöffentlichkeit im Zweckverband Westmünsterland<br />

Gewerbepark A31 wird zurzeit vom Zweckverband geklärt.<br />

- Die nächste Ratssitzung f<strong>in</strong>det wie geplant am 29. August 2006 statt.<br />

- An die Ratsmitglie<strong>der</strong> wird <strong>der</strong> neue Imageflyer des <strong>Heiden</strong>SpassBades, dem<br />

Frei- und Wellenbad, verteilt.<br />

- Anhand e<strong>in</strong>es Planes wird <strong>der</strong> Anbau e<strong>in</strong>er neuen Doppelgarage an das<br />

Feuerwehrgerätehaus kurz vorgestellt.<br />

- Die Antworten auf die Anfragen <strong>der</strong> CDU und <strong>der</strong> UWG-Fraktion werden dem<br />

Protokoll als Anlage 5 beigefügt.<br />

Anfragen, die nie<strong>der</strong>schriftlich festzuhalten s<strong>in</strong>d, wurden nicht gestellt.<br />

R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc


Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 17 -<br />

TOP 11<br />

Mitteilungen und Anfragen<br />

BM Buß gibt Erläuterungen zum Schreiben von Herrn Mannheims vom 15.05.2006.<br />

Entgegen dem Inhalt des Schreibens hat er die Zahlungsmodalitäten aus <strong>der</strong><br />

Sitzungsvorlage Nr. 023/2006 nicht mit RM Felkel abgesprochen.<br />

BM berichtet ferner, dass die Klage gegen e<strong>in</strong>en Abwasserbescheid <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />

<strong>Heiden</strong> (vgl. Mitteilung Ratssitzung 09.05.2006) zurückgezogen werden soll.<br />

Anfragen, die nie<strong>der</strong>schriftlich festzuhalten s<strong>in</strong>d, wurden nicht gestellt.<br />

______________________ ________________________<br />

He<strong>in</strong>er Buß Andreas Grotendorst<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> Schriftführer<br />

R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc


Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 18 -<br />

Haushaltsrechnung<br />

Feststellung des Ergebnisses des Haushaltsjahres 2005<br />

R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />

Anlage 1<br />

VerwaltungsVermögenshaushalthaushalt<br />

E<strong>in</strong>nahmen/Ausgaben<br />

EUR<br />

EUR<br />

1 2 3<br />

Soll-E<strong>in</strong>nahmen 12.610.851,03 1.801.192,29<br />

+ neue Haushaltse<strong>in</strong>nahmereste 0,00 0,00<br />

./. Abgang alter Haushaltse<strong>in</strong>nahmereste 0,00 0,00<br />

./. Abgang alter Kassene<strong>in</strong>nahmereste 20.219,35 95.850,00<br />

Summe bere<strong>in</strong>igte Soll-E<strong>in</strong>nahmen 12.590.631,68 1.705.342,29<br />

Soll-Ausgaben 12.478.336,27 1.880.736,27<br />

+ neue Haushaltsausgabereste 112.295,41 494.844,07<br />

./. Abgang alter Haushaltsausgabereste 0,00 670.238,05<br />

./. Abgang alter Kassenausgabereste 0,00 0,00<br />

Summe bere<strong>in</strong>igte Soll-Ausgaben 12.590.631,68 1.705.342,29<br />

Fehlbetrag 0,00 0,00<br />

nachrichtlich:<br />

In Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt<br />

enthaltener Überschuss nach<br />

§ 41 Abs. 3 Satz 2 GemHVO 434.783,40 EUR<br />

Höhe <strong>der</strong> Zuführung zum Vermögenshaushalt<br />

290.506,36 EUR<br />

Höhe <strong>der</strong> M<strong>in</strong>destzuführung 73.351,62 EUR<br />

Aufgestellt gem. § 93 Abs. 2 GO NW Festgestellt gem. § 93 Abs. 2 GO NW<br />

<strong>Heiden</strong>, den 05. Januar 2006 <strong>Heiden</strong>, den 05. Januar 2006<br />

Kämmerer Bürgermeister<br />

Nienhaus Buß


Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 19 -<br />

3. vere<strong>in</strong>fachte Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes BS 22 (Sportzentrum)<br />

R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />

Anlage 2<br />

Der Rat <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Heiden</strong> hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am 21.06.2006 gemäß §§ 10<br />

und 13 Baugesetzbuch (BauGB) <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom<br />

23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 21.06.2005 (BGBl.<br />

I S. 1818), <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den §§ 7 und 41 Geme<strong>in</strong>deordnung für das Land<br />

Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (GO NRW) <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom<br />

14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz<br />

vom 03.05.2005 (GV. NRW. S. 498), die 3. vere<strong>in</strong>fachte Än<strong>der</strong>ung des<br />

Bebauungsplanes BS 22 (Sportzentrum) <strong>in</strong> <strong>der</strong> Planausfertigung von März 2006 als<br />

Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.<br />

Mit dieser Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung werden <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> zum „<strong>Heiden</strong>spassbad –<br />

das Frei- und Wellenbad“ und zu den Sportplatzanlagen gehörenden überbaubaren<br />

Fläche, die bereits im Bebauungsplan durch Baugrenzen festgesetzt ist, neben<br />

Gebäude und E<strong>in</strong>richtungen zum Betreiben des Freibades und <strong>der</strong><br />

Sportplatzanlagen Anlagen für soziale Zwecke (K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendtreff) o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e<br />

für Freizeit-, Erholungs- und Sportanlagen zweckgebundene Wohnung zugelassen.<br />

Der Geltungsbereich <strong>der</strong> 3. vere<strong>in</strong>fachten Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes BS 22<br />

(Sportzentrum) ist im nachfolgend abgedruckten Plan mit e<strong>in</strong>er unterbrochenen L<strong>in</strong>ie<br />

stark umrandet gekennzeichnet und erfasst e<strong>in</strong>en Teilbereich des Grundstückes<br />

Gemarkung <strong>Heiden</strong>, Flur 7, Flurstück 1284 (Katasterstand: 22.12.2005).


Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 20 -<br />

Inhalt <strong>der</strong> Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung:<br />

Die Festsetzung<br />

„Umkleide<br />

Gebäude und E<strong>in</strong>richtungen zum Betreiben des Freibades und <strong>der</strong> Sportplatzanlage<br />

sowie e<strong>in</strong>e Wohnung für den Bademeister“.<br />

ist aufgehoben und durch folgende Festsetzung ersetzt:<br />

„Umkleide<br />

Zulässig s<strong>in</strong>d Gebäude und E<strong>in</strong>richtungen zum Betreiben des Freibades und <strong>der</strong><br />

Sportplatzanlagen sowie Anlagen für soziale Zwecke (K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendtreff) o<strong>der</strong><br />

e<strong>in</strong>e für Freizeit-, Erholungs- und Sportanlagen zweckgebundene Wohnung“.<br />

Alle an<strong>der</strong>en Festsetzungen bleiben unberührt.<br />

Die Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes im vere<strong>in</strong>fachten Verfahren gemäß § 13<br />

Baugesetzbuch ist darauf zurückzuführen, dass<br />

- durch diese Planän<strong>der</strong>ung die Grundzüge <strong>der</strong> Planung nicht berührt werden,<br />

- nicht die Zulässigkeit von Vorhaben vorbereitet o<strong>der</strong> begründet wird, die e<strong>in</strong>er<br />

Pflicht zur Durchführung e<strong>in</strong>er Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1<br />

zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 25.06.2005 (BGBl. I<br />

S. 1757) o<strong>der</strong> nach Landesrecht unterliegen und<br />

- im Rahmen des Umweltschutzes e<strong>in</strong>schließlich des Naturschutzes und <strong>der</strong><br />

Landschaftspflege ke<strong>in</strong>e Anhaltspunkte für e<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung <strong>der</strong><br />

Erhaltungsziele und des Schutzzwecks <strong>der</strong> Gebiete von geme<strong>in</strong>schaftlicher<br />

Bedeutung und <strong>der</strong> Europäischen Vogelschutzgebiete im S<strong>in</strong>ne des<br />

Bundesnaturschutzgesetzes vom 25.03.2002 (BGBl. I S. 1193) bestehen.<br />

R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc


Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 21 -<br />

R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />

Anlage 3<br />

15. Än<strong>der</strong>ung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Münster,<br />

Teilabschnitt Münsterland, zur Neudarstellung e<strong>in</strong>es <strong>in</strong>terkommunalen<br />

„Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches“(GIB) <strong>der</strong> Kommunen Borken,<br />

<strong>Heiden</strong> und Reken auf dem Gebiet <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Reken<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Heiden</strong><br />

Der Rat <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Heiden</strong> begrüßt ausdrücklich die vorgesehene Än<strong>der</strong>ung des<br />

Regionalplanes. Vor dem H<strong>in</strong>tergrund <strong>der</strong> <strong>in</strong> den drei beteiligten Kommunen steigenden<br />

Bevölkerungszahl bei gleichzeitig s<strong>in</strong>kendem Arbeitsplatzangebot ist es aus<br />

Sicht <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Heiden</strong> unerlässlich, die landesplanerischen Voraussetzungen<br />

für die Ansiedlung ortsnaher Arbeitsplätze <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Wachstumsregion zu schaffen.<br />

Für die Geme<strong>in</strong>de Reken konkretisiert sich die Notwendigkeit von Gewerbe- und<br />

Industrieansiedlungsbereichen an optimalen Standorten auch vor dem H<strong>in</strong>tergrund,<br />

dass z. B. beim größten Arbeitgeber <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong> den vergangenen Jahren ca.<br />

1000 Arbeitsplätze abgebaut wurden, ohne dass Produktionsflächen an dessen<br />

Standort verkle<strong>in</strong>ert wurden.<br />

Die Entwicklung des Gewerbeparks an <strong>der</strong> A 31 durch die Stadt Borken und die Geme<strong>in</strong>den<br />

<strong>Heiden</strong> und Reken, die zur Bewältigung dieser Aufgabe den Zweckverband<br />

Westmünsterland Gewerbepark A 31 gegründet haben, ist auch unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Bündelung von organisatorischen, f<strong>in</strong>anziellen und personellen Ressourcen<br />

geboten.<br />

Wie aus den im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Än<strong>der</strong>ung des Regionalplanes<br />

versandten Unterlagen ersichtlich, haben die Kommunen zunächst für ihr geplantes<br />

<strong>in</strong>terkommunales Gewerbegebiet e<strong>in</strong>e Standortuntersuchung an den beiden<br />

möglichen Abfahrten <strong>der</strong> A 31 durchgeführt. Der sich daraus ergebende günstigste<br />

Standort bef<strong>in</strong>det sich östlich <strong>der</strong> A 31 und nördlich <strong>der</strong> L 600. Für die Kommunen<br />

hat die verkehrsgünstige Lage des Standortes e<strong>in</strong>e hohe Priorität. Durch die nun e<strong>in</strong>geleitete<br />

Än<strong>der</strong>ung des Regionalplanes und die nachfolgenden Bauleitplanverfahren<br />

kann sichergestellt werden, dass e<strong>in</strong> günstiger, gut erreichbarer Standort für die Ansiedlung<br />

von Arbeitsplätzen gefunden wurde, zu dessen Gunsten die beteiligten<br />

Kommunen nahezu gleichgroße Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche an drei<br />

Standorten des bisher geltenden Regionalplanes aufgeben.<br />

Die angestrebte Realisierung e<strong>in</strong>es <strong>in</strong>terkommunalen Gewerbegebietes richtet sich -<br />

entgegen den bekannt gewordenen Befürchtungen - <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>er Weise gegen angestrebte<br />

o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>geleitete Entwicklungen im Emscher-Lippe-Raum. Schon von <strong>der</strong><br />

angedachten Dimensionierung her geht es hier nicht um e<strong>in</strong> <strong>in</strong>terregionales, son<strong>der</strong>n<br />

lediglich um e<strong>in</strong> <strong>in</strong>terkommunales Gewerbegebiet, für welches fast ke<strong>in</strong>e zusätzliche<br />

Flächenbereitstellung über den Regionalplan angestrebt wird, und das <strong>in</strong> geradezu<br />

vorbildlicher Form den Gedanken <strong>der</strong> <strong>in</strong>terkommunalen Zusammenarbeit aufgreift.<br />

H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> weiteren Ausführungen <strong>in</strong> den versandten Unterlagen stellt die Geme<strong>in</strong>de<br />

<strong>Heiden</strong> Folgendes fest:


Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 22 -<br />

1. Ökologische Bewertung des Standortes<br />

Die Umweltstudie <strong>der</strong> Kommunen kommt unter Berücksichtigung von Größe des<br />

Standortbereiches (rd. 56,5 ha), zu erwartenden Randeffekten, Auswirkungen auf<br />

schutzwürdige Biotope und zusammenhängende Waldbestände sowie zu erwartenden<br />

Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion zu dem Ergebnis,<br />

dass <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gesamtbetrachtung aufgrund <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Darstellung im Gebietsentwicklungsplan<br />

im Standortbereich e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>sgesamt mittlere umweltrelevante<br />

Betroffenheit <strong>der</strong> Schutzgüter zu erwarten ist. Lediglich bei den Schutzgütern Grundwasser<br />

(Wasserschutzgebietszone), Klima / Luft (Erholung) sowie Lebensräume <strong>der</strong><br />

Tiere und Pflanzen (Randeffekte bei schutzwürdigen Biotopen) besteht <strong>in</strong> Teilbereichen<br />

e<strong>in</strong>e Tendenz zu e<strong>in</strong>er höheren Betroffenheit. Sehr hohe ökologische Konflikte<br />

s<strong>in</strong>d we<strong>der</strong> für e<strong>in</strong>zelne Schutzgüter noch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Summe abzuleiten. Die Analyse <strong>der</strong><br />

Schutzgüter bestätigt die Darstellungen des GEP, wonach <strong>der</strong> Standortbereich <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em „normalen“ Freiraumbereich des GEP, ohne beson<strong>der</strong>e bzw. herausragende<br />

Schutzfunktionen, liegt.<br />

Diese Feststellung wird dadurch unterstützt, dass für das <strong>in</strong>terkommunale Gewerbegebiet,<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> für solche Vorhaben erfor<strong>der</strong>lichen Dimension, e<strong>in</strong> Standort unmittelbar<br />

an e<strong>in</strong>er Anschlussstelle (Autobahn/ Landstraße) gewählt wird. Hierdurch werden<br />

Vorbelastung und Neubelastung gebündelt und Randeffekte reduziert, da sich diese<br />

bereichsweise überlagern. Darüber h<strong>in</strong>aus wird e<strong>in</strong> Standort gewählt, <strong>der</strong> durch e<strong>in</strong>en<br />

steten Wechsel von landwirtschaftlichen Nutzflächen (Intensivacker) und<br />

Waldparzellen gekennzeichnet ist. E<strong>in</strong> zusammenhängendes Waldgebiet mit<br />

geschlossenem Waldbestand schließt sich erst nördlich des Standortbereiches an.<br />

Das Waldgebiet wird von <strong>der</strong> L 600 <strong>in</strong> Ost-West-Richtung zerschnitten und im<br />

Westen von <strong>der</strong> A 31 tangiert.<br />

Bei den Böden handelt es sich um Normalstandorte mit mittlerer bis hoher biotischer<br />

Lebensraumfunktion, ger<strong>in</strong>ger Speicher- und Reglerfunktion und ger<strong>in</strong>ger natürlicher<br />

Ertragsfunktion.<br />

Wasservorkommen beschränken sich im Standortbereich und -umfeld im Wesentlichen<br />

auf das Grundwasser, da ke<strong>in</strong>e nennenswerten Gewässer vorkommen. Beim<br />

Grundwasser wird <strong>der</strong> Wasserschutzzone III und tiefliegenden Grundwasservorkommen<br />

e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>e Bedeutung zugeordnet.<br />

Dem Klima wird im Standortbereich zwar <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong>e hohe Bedeutung (Erholungsfunktion)<br />

zugeordnet, e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Bedeutung (z.B. Frischluftquellgebiet <strong>in</strong><br />

siedlungsbezogener Lage, Immissionsschutzfläche, Extremstandort (z.B. exponierte<br />

Lage)), die nicht durch den biotischen Komplex (hier Wald) repräsentiert wird, liegt<br />

jedoch nicht vor.<br />

Im Ergebnis zeigt sich, dass <strong>der</strong> überwiegende Kompensationsbedarf (etwa 75 %<br />

des Gesamtkompensationsbedarfs) für den Naturhaushalt durch die Inanspruchnahme<br />

im Standortbereich entsteht. Auf die Randeffekte und damit die Funktionen im<br />

Umfeld entfällt e<strong>in</strong> Kompensationsbedarf von etwa 25 %. Der E<strong>in</strong>griff wird im Wesentlichen<br />

durch die unmittelbare Inanspruchnahme des Standortbereiches ausgelöst.<br />

R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc


Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 23 -<br />

Der Kompensationsbedarf für den E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Natur und Landschaft wird <strong>in</strong> den nachgeschalteten<br />

Bauleitplanverfahren nach den anerkannten Verfahren ermittelt. Die<br />

Kommunen werden neben ersten Kompensationsmaßnahmen im und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nähe<br />

des Standortbereiches den darüber h<strong>in</strong>aus gehenden weiteren Kompensationsbedarf<br />

im Rahmen e<strong>in</strong>es Pilotprojektes mit <strong>der</strong> Biologischen Station Zwillbrock vollständig<br />

decken.<br />

Im Standortbereich bef<strong>in</strong>det sich im steten Wechsel mit Intensivackerflächen Waldbestand,<br />

überwiegend (rd. 90 %) Nadel- und Nadelmischbestände mittleren Alters,<br />

mit e<strong>in</strong>er Fläche von <strong>in</strong>sgesamt rd. 24 ha. Für die Umwandlung von Wald ist nach<br />

Landesforstgesetz e<strong>in</strong>e Ersatzaufforstung zu leisten: Für die Wald<strong>in</strong>anspruchnahme<br />

im Standortbereich s<strong>in</strong>d Ersatzaufforstungen im Verhältnis von 1:1,5 <strong>in</strong> Zusammenarbeit<br />

mit <strong>der</strong> Stiftung Kulturlandschaft Kreis Borken beabsichtigt.<br />

2. Alternativstandort nordwestlich <strong>der</strong> Autobahnanschlussstelle Reken<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Vorbelastungen durch den südlich angrenzenden W<strong>in</strong>dpark ist, untermauert<br />

durch die Stellungnahme des Büros Richters & Hüls, Ahaus, vom 31. Mai<br />

2006, die Ansiedlung von Gewerbebetrieben wegen <strong>der</strong> dort vorhandenen Wohnbebauung<br />

nicht möglich. Die im Außenbereich e<strong>in</strong>zuhaltenden Grenzwerte <strong>der</strong> Schallimmissionen<br />

nach <strong>der</strong> TA Lärm für die Nachtzeit werden <strong>in</strong> Teilbereichen vollständig<br />

durch den W<strong>in</strong>dpark ausgeschöpft. Der W<strong>in</strong>dpark südlich <strong>der</strong> L 600 erweist sich<br />

somit als sogenanntes K.O.-Kriterium für den Standort.<br />

Unabhängig von dieser Betrachtung weist dieser Alternativstandort weitere erhebliche<br />

Nachteile auf:<br />

Wie bereits weiter oben ausgeführt, ist die verkehrsgünstige Lage des Standortes<br />

Reken e<strong>in</strong>es <strong>der</strong> wichtigsten Kriterien für die beteiligten Kommunen. Der Standort<br />

<strong>Heiden</strong> liegt mit ca. 1,5 km zu weit von <strong>der</strong> Autobahn entfernt. Außerdem wird es zu<br />

ke<strong>in</strong>er Überlagerung von Bee<strong>in</strong>trächtigungen des Gewerbegebietes mit denen <strong>der</strong><br />

Autobahn und <strong>der</strong> L 600 kommen. Die Bee<strong>in</strong>trächtigungen s<strong>in</strong>d hier also komplett als<br />

Zusatzbelastung zu bewerten.<br />

Auch die Betrachtung <strong>der</strong> Kosten des Anschlusses an die vorhandenen Entwässerungssysteme,<br />

sofern sie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Verfahren <strong>der</strong> Regionalplanung überhaupt von<br />

Belang s<strong>in</strong>d, führt - an<strong>der</strong>s als z.T. dargestellt - zu ke<strong>in</strong>em Vorteil für den Standort im<br />

Geme<strong>in</strong>degebiet <strong>Heiden</strong>. Das Ingenieurbüro Tuttahs & Meyer, Bochum, führt <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er<br />

Studie zur Entwässerung des geplanten Gewerbestandortes aus, dass die vorhandenen<br />

Anlagenkomponenten <strong>der</strong> <strong>Heiden</strong>er Kläranlage vollständig ausgelastet<br />

s<strong>in</strong>d und die Kläranlagenkapazität nur durch Neu- und Ergänzungsbaumaßnahmen<br />

erhöht werden kann, was zusätzlich zur Verdrängung e<strong>in</strong>es vorhandenen Regenrückhaltebeckens<br />

führen würde. Daher scheidet diese Anschlussvariante aus. E<strong>in</strong>e<br />

Anb<strong>in</strong>dung an die Rekener Kläranlage führt zu m<strong>in</strong>destens 1,5 km längeren Abwasserleitungen,<br />

die entsprechend höhere Kosten verursachen.<br />

Auch wenn e<strong>in</strong>e überörtliche Rad- bzw. Wan<strong>der</strong>wegeverb<strong>in</strong>dung zwischen <strong>der</strong><br />

Ortslage <strong>Heiden</strong> und den westlich <strong>der</strong> Autobahn gelegenen gastronomischen Betrieben<br />

(Reiterhof Hö<strong>in</strong>gs Hof, Bauerncafé Tacke) und <strong>der</strong> historisch bedeutsamen und<br />

<strong>in</strong> den vergangenen Jahren wie<strong>der</strong> aufgebauten Femegerichtsstätte „Freistohl toe<br />

Soehl<strong>in</strong>g“ fehlt, so stellt die im nördlichen Bereich des Standortes <strong>Heiden</strong><br />

R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc


Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 24 -<br />

verlaufende Straße „Boekenholt“ e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> wichtigsten touristischen<br />

Verb<strong>in</strong>dungsrouten <strong>in</strong> <strong>Heiden</strong> dar. Deren Attraktivität und damit die wirtschaftliche<br />

Grundlage für das Bauerncafé und den Reiterhof würden durch e<strong>in</strong>e<br />

Gewerbeansiedlung im Standortbereich <strong>Heiden</strong> stark bee<strong>in</strong>trächtigt.<br />

Der nachfolgende Standortvergleich zwischen dem Standort Reken und dem von<br />

<strong>der</strong> Bezirksregierung favorisierten Standort <strong>Heiden</strong> verdeutlicht die Auffassung <strong>der</strong><br />

Kommunen:<br />

Ziele / Nutzungen /<br />

Schutzgüter<br />

Standort <strong>Heiden</strong> Standort Reken Beurteilung<br />

Landschaftsschutzgebiet ja ja gleichwertig<br />

Biotopschutz (schutz- ja im Standortbereich ne<strong>in</strong> im Standortbereich / Vorteil Standort Reken<br />

würdige Biotope)<br />

ja im Umfeld<br />

Wald<br />

ja (rd. 20 % <strong>der</strong> Fläche, ja (rd. 45 % <strong>der</strong> Fläche, Vorteil Standort <strong>Heiden</strong><br />

rd. 11 ha, überw. Laub- rd. 24 ha, überw. Nadelholzbestand,<br />

Feldgehölz, undNadelmischbestän- schutzwürdiges Biotop) de)Ersatzaufforstungsbe-<br />

ja (rd. 22 ha, 1:2, Biodarftopschutzfunktion,Land-<br />

ja (rd. 36 ha, 1:1,5, Rohschaftsbildfunktion,stofffunktion,Wasser-<br />

Wasserschutzfunktion schutzfunktion gem.<br />

gem. Waldfunktionskarte<br />

(WFK)<br />

WFK)<br />

Landwirtschaft ja (rd. 80 % <strong>der</strong> Fläche, ja (rd. 55 % <strong>der</strong> Fläche, Vorteil Standort Reken<br />

Intensivacker, mittlere Intensivacker, ger<strong>in</strong>ge<br />

bis ger<strong>in</strong>ge natürliche natürliche Ertragsfunk-<br />

Ertragsfunktion) tion)<br />

Wasserschutz ne<strong>in</strong> (ke<strong>in</strong>e Wasser- ja (teilw. Wasserschutz- Vorteil Standort <strong>Heiden</strong><br />

schutzzone)zone<br />

III B, Gebiet mit<br />

ja (Gebiet mit ergiebigen ergiebigen bis sehr er-<br />

bis sehr ergiebigen giebigenGrundwasserGrundwasservorkomvorkommen, hohe Darmen,<br />

hohe Dargebotsfunktion)gebotsfunktion)<br />

Richtfunk ja (Beschränkung <strong>der</strong> ja (Beschränkung <strong>der</strong> Vorteil: Standort Reken<br />

Gebäudehöhe) im zent- Gebäudehöhe) im südliralen<br />

Bereich<br />

chen Randbereich (die <strong>in</strong><br />

Nord-Süd-Richtung verlaufendeRichtfunkstrecke<br />

<strong>der</strong> Vodafone D2<br />

GmbH lässt bei e<strong>in</strong>er<br />

Höhe von im Mittel 41 m<br />

über Grund ke<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigungenerwarten)<br />

W<strong>in</strong>denergie ja im unmittelbaren Um- ja im weiteren Umfeld Vorteil Standort Reken<br />

feld (ab 100 m bis 200 m (über 500 m Entfernung,<br />

Entfernung, Beschrän- ke<strong>in</strong>e Beschränkung<br />

kungen h<strong>in</strong>sichtlich<br />

Schallschutz)<br />

h<strong>in</strong>sichtlich Schallschutz)<br />

Schallschutz ja (Hofstellen, Wohnbebauung<br />

bis unmittelbar<br />

angrenzend im Norden,<br />

Osten und Süden)<br />

Erholung ja (lokaler Erholungsschwerpunkt<br />

<strong>Heiden</strong>,<br />

Freilichtbühne, Reiterhof<br />

R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />

ggf. ja (Hofstellen ab 250<br />

m Entfernung, nur im<br />

Osten)<br />

ja (überwiegend Feieraben<strong>der</strong>holung<br />

für Ortskundige,<br />

nur wenig be-<br />

Vorteil Standort Reken<br />

Vorteil Standort Reken


Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 25 -<br />

(regionale Bedeutung),<br />

Hofgastronomie, Wan<strong>der</strong>parkplätze<br />

<strong>in</strong> 250 m<br />

Entfernung, zentrale<br />

Wegeverb<strong>in</strong>dung zwischen<br />

Ortsmitte <strong>Heiden</strong><br />

und Hö<strong>in</strong>gs Hof / Bauerncafé<br />

Tacke, mehrere<br />

lokale Rad-Wan<strong>der</strong>wege,<br />

z.B. „Rund um<br />

<strong>Heiden</strong>s Kirchturm“,<br />

„Rund um die Düwelsteene“(Ste<strong>in</strong>kammergrab),<br />

„Landpartie <strong>in</strong><br />

<strong>Heiden</strong>s Süden“)<br />

Schutzgut Mensch mittlere Schutzwürdigkeit<br />

(s. Schallschutz und<br />

Erholung)<br />

Schutzgut Tiere und<br />

Pflanzen<br />

ger<strong>in</strong>ge (Acker) bis hohe<br />

(Biotop) Schutzwürdigkeit<br />

im Standortbereich /<br />

hohe (Norden), mittlere<br />

(Osten) und ger<strong>in</strong>ge<br />

(Süden, Westen)<br />

Schutzwürdigkeit im<br />

Umfeld<br />

Schutzgut Boden mittlere Schutzwürdigkeit<br />

(Braunerde, mittlere bis<br />

hohe biotische Lebensraumfunktion,<br />

ger<strong>in</strong>ge<br />

bis mittlere Speicherund<br />

Reglerfunktion, mittlere<br />

bis ger<strong>in</strong>ge natürli-<br />

che Ertragsfunktion)<br />

Schutzgut Wasser mittlere Schutzwürdigkeit<br />

des Grundwassers (Gebiet<br />

mit ergiebigen bis<br />

sehr ergiebigen Grundwasservorkommen,<br />

hohe Dargebotsfunktion)<br />

R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />

deutsamer Wan<strong>der</strong>weg,<br />

ke<strong>in</strong> Wan<strong>der</strong>parkplatz,<br />

Erholungsgebiet Groß<br />

Reken (Randbereich),<br />

Freizeitschwerpunkt <strong>in</strong><br />

1.700 m Entfernung)<br />

mittlere Schutzwürdigkeit<br />

(s. Schallschutz und<br />

Erholung bei weniger<br />

betroffenen E<strong>in</strong>wohnern)<br />

mittlere Schutzwürdigkeit<br />

im Standortbereich /<br />

mittlere bis hohe (Biotop)<br />

Schutzwürdigkeit im<br />

Umfeld<br />

mittlere Schutzwürdigkeit<br />

(Podsol, mittlere bis<br />

hohe biotische Lebensraumfunktion,<br />

ger<strong>in</strong>ge<br />

Speicher- und Reglerfunktion,<br />

ger<strong>in</strong>ge natürliche<br />

Ertragsfunktion)<br />

mittlere Schutzwürdigkeit<br />

des Grundwassers (Gebiet<br />

mit ergiebigen bis<br />

sehr ergiebigen Grundwasservorkommen,<br />

hohe Dargebotsfunktion)<br />

/ mittlere bis hohe<br />

Schutzwürdigkeit (Wasserschutzzone<br />

III B)<br />

Vorteil Standort Reken<br />

gleichwertig<br />

gleichwertig<br />

Vorteil Standort <strong>Heiden</strong><br />

natürliche Gewässer natürliche Gewässer gleichwertig<br />

nicht vorhanden nicht vorhanden<br />

Schutzgut Klima/ Luft mittlere bis hohe mittlere bis hohe gleichwertig<br />

Schutzwürdigkeit (Frei- Schutzwürdigkeit (Waldlandklima,Erholungs-<br />

Freilandklima, Erhofunktion<br />

<strong>in</strong> Hauptw<strong>in</strong>dlungsfunktion <strong>in</strong> Hauptrichtung,<br />

Nähe zum<br />

Siedlungsbereich)<br />

w<strong>in</strong>drichtung)<br />

Schutzgut Landschaft mittlere Schutzwürdigkeit mittlere Schutzwürdigkeit gleichwertig<br />

(Feldflur, Feldgehölz mit (Wald-Feld-Gebiet, Vor-<br />

bes. Landschaftsbildbelastung durch Autofunktion<br />

gem. WFK,<br />

Kuppenlage, Vorbelastung<br />

durch W<strong>in</strong>dpark)<br />

bahn)


Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 26 -<br />

Schutzgut Kultur- und<br />

sonstige Sachgüter<br />

Gesamtbeurteilung <strong>der</strong><br />

Umweltauswirkungen<br />

Kompensationsbedarf<br />

Kulturell bedeutsame<br />

historische Femegerichtsstelle<br />

„Freistohl toe<br />

Soehl<strong>in</strong>g“ unmittelbar<br />

östlich des Standortbereiches<br />

<strong>in</strong>sgesamt mittlere Betroffenheit<br />

(Schutzgüter<br />

Tiere und Pflanzen im<br />

Standortbereich<br />

(schutzwürdiges Biotop)<br />

und Klima/ Luft (Erholungsfunktion)<br />

tendieren<br />

zu e<strong>in</strong>er höheren Betroffenheit)<br />

ja (max. 50 ha für Naturhaushalt<br />

und Landschaftsbild,<br />

bei Landschaftsbild<br />

höherer Bedarf,<br />

da ger<strong>in</strong>gere Sichtverschattung<br />

<strong>in</strong> offener<br />

Feldflur, Kuppenlage)<br />

Gesamtkompensationsverhältnis<br />

1:1 angemes-<br />

sen<br />

Standortgunst Autobahn mittlere Standortgunst<br />

(1,5 km Entfernung)<br />

Entwässerung schlechte Möglichkeiten,<br />

ke<strong>in</strong>e aufnahmefähige<br />

Kläranlage <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nähe,<br />

Entfernung zur Kläranlage<br />

Reken zu groß<br />

ke<strong>in</strong> natürlicher Vorfluter<br />

zur Aufnahme des Regenwassers<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Nähe<br />

ke<strong>in</strong>e Bündelung mit <strong>der</strong><br />

Entwässerung <strong>der</strong> A 31<br />

möglich<br />

Versorgung ke<strong>in</strong>e Versorgungsnetze<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Nähe<br />

R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />

potenziell mittlere<br />

Schutzwürdigkeit (Fundstellen<br />

im Umfeld)<br />

<strong>in</strong>sgesamt mittlere Betroffenheit<br />

<strong>der</strong> Schutzgüter<br />

(Schutzgüter Tiere<br />

und Pflanzen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umgebung<br />

(schutzwürdige<br />

Biotope), Grundwasser<br />

im Bereich <strong>der</strong> Schutzzone<br />

und Klima/ Luft<br />

(Erholungsfunktion) tendieren<br />

zu e<strong>in</strong>er höheren<br />

Betroffenheit)<br />

ja (max. 35 ha für Naturhaushalt<br />

und Landschaftsbild)<br />

Gesamtkompensationsverhältnis<br />

1:1 angemes-<br />

sen<br />

hohe Standortgunst<br />

(unmittelbar an An-<br />

schlussstelle)<br />

bessere Möglichkeiten,<br />

aufnahmefähiges Zentralklärwerk<br />

Reken <strong>in</strong><br />

noch vertretbarer Entfernung<br />

natürlicher Vorfluter zur<br />

Aufnahme des Regenwassers<br />

<strong>in</strong> unmittelbarer<br />

Nähe (Wellbruchbach)<br />

Bündelung von Entwässerungsanlagen<br />

mit denen<br />

<strong>der</strong> A 31 möglich<br />

ke<strong>in</strong>e Versorgungsnetze<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Nähe<br />

Vorteil: Standort Reken<br />

gleichwertig<br />

Vorteil: Standort Reken<br />

gleichwertig<br />

Vorteil Standort Reken<br />

Vorteil Standort Reken<br />

Vorteil Standort Reken<br />

Vorteil Standort Reken<br />

gleichwertig<br />

Flächenverfügbarkeit ger<strong>in</strong>g hoch Vorteil Standort Reken<br />

(Damit die Standorte mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> verglichen werden konnten, wurde <strong>der</strong> Standort <strong>Heiden</strong> für den Vergleich<br />

ebenfalls auf e<strong>in</strong>e Fläche von rd. 56,5 ha (Fläche des Standortes Reken) begrenzt (d.h. alle<br />

Angaben mit Flächenbezug, z.B. Waldanteil, beziehen sich auf die Maßfläche von rd. 56,5 ha).)<br />

Der Standortvergleich zeigt, dass die beiden Standorte h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Ziele, Nutzungen<br />

und Schutzgüter <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Bereichen als gleichwertig zu beurteilen s<strong>in</strong>d bzw.<br />

nur marg<strong>in</strong>ale Unterschiede aufweisen. Den Vorteilen am Standort <strong>Heiden</strong> bezüglich<br />

<strong>der</strong> Waldumwandlung und des Wasserschutzes stehen die Vorteile am Standort Re-


Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 27 -<br />

ken bezüglich des Biotopschutzes und <strong>der</strong> Landwirtschaft sowie <strong>der</strong> ger<strong>in</strong>geren bzw.<br />

nicht gegebenen Beschränkungen durch den Schallschutz und die W<strong>in</strong>denergienutzung<br />

gegenüber. Auch s<strong>in</strong>d die notwendigen Entwässerungse<strong>in</strong>richtungen (teilweise<br />

<strong>in</strong> Bündelung mit den geplanten E<strong>in</strong>richtungen des Landesbetriebes Straßenbau<br />

NRW für die A 31) am Standort Reken deutlich kostengünstiger zu erstellen. Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus weist <strong>der</strong> Standort östlich <strong>der</strong> Anschlussstelle „Reken“ den Vorteil <strong>der</strong> hohen<br />

Standortgunst unmittelbar an <strong>der</strong> Autobahn und <strong>der</strong> hohen Flächenverfügbarkeit auf.<br />

3. Zusammenfassung<br />

Als Fazit dieser Betrachtungen lässt sich festhalten, dass <strong>der</strong> im Erarbeitungsverfahren<br />

vorgesehene Standort Reken im H<strong>in</strong>blick auf die Gleichwertigkeit <strong>der</strong> zentralen<br />

Belange<br />

� produktives Wirtschaftswachstum<br />

� soziale Gerechtigkeit<br />

� ökologische Nachhaltigkeit<br />

e<strong>in</strong> Optimum für die Stadt Borken und die Geme<strong>in</strong>den <strong>Heiden</strong> und Reken darstellt.<br />

Der geplante Gewerbepark an <strong>der</strong> A 31 ist aufgrund se<strong>in</strong>er Lage geeignet, den<br />

Wegfall von Arbeitsplätzen <strong>in</strong> den drei Kommunen zu stoppen und damit e<strong>in</strong>en wesentlichen<br />

Beitrag zur Senkung <strong>der</strong> hohen Auspendlerzahlen, die wie<strong>der</strong>um zu erheblichen<br />

Verkehrsbelastungen führen, zu leisten.<br />

Abschließend verlangt die Geme<strong>in</strong>de <strong>Heiden</strong>, <strong>in</strong> dem beigefügten Än<strong>der</strong>ungsentwurf<br />

(Anlage 1 <strong>der</strong> Sitzungsvorlage 9/2006) die Darstellung des herausgenommenen Gewerbe-<br />

und Industrieansiedlungsbereiches <strong>in</strong> <strong>Heiden</strong> korrekt darzustellen. Dazu ist<br />

die Fläche auf dem Gebiet <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Heiden</strong> zwischen dem Ostr<strong>in</strong>g und <strong>der</strong> östlich<br />

gelegenen, aus dem Plan ersichtlichen Hochspannungsleitung weiterh<strong>in</strong> als Gewerbe-<br />

und Industrieansiedlungsbereich darzustellen. Auf den Lageplan <strong>der</strong><br />

<strong>Heiden</strong>er Flächen, die als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich aufgegeben<br />

werden sollen, wird Bezug genommen. Der Lageplan ist dem Antrag auf Än<strong>der</strong>ung<br />

des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Münster, „Teilabschnitt<br />

Münsterland“, auf dem Gebiet <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den <strong>Heiden</strong> und Reken zur Darstellung<br />

e<strong>in</strong>es Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches „Interkommunaler Gewerbepark<br />

Borken – <strong>Heiden</strong> – Reken“ vom 03. Mai 2005 als Anlage 3 beigefügt.<br />

R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc


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R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />

Anlage 4


Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 29 -<br />

R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />

Anlage 5<br />

Geme<strong>in</strong>de <strong>Heiden</strong> <strong>Heiden</strong>, 20.06.2006<br />

Der Bürgermeister<br />

Anfragen zur Ratssitzung am 21.06.2006<br />

Anfragen CDU Anmerkung Verwaltung<br />

1. Die CDU-Fraktion hat bei <strong>der</strong> letzten Verkehrsschau und <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

nachfolgenden Ratssitzung die Verkehrsbeschil<strong>der</strong>ung am<br />

West- und Nordr<strong>in</strong>g beanstandet. Nach Aussagen von<br />

<strong>Heiden</strong>er LKW-Fahrern s<strong>in</strong>d die Verkehrsschil<strong>der</strong> so nahe an<br />

<strong>der</strong> Straße angebracht, dass bei notwendigen Ausweichmanövern<br />

die LKWs mit den Verkehrsschil<strong>der</strong>n kollidieren.<br />

An mehreren Verkehrsschil<strong>der</strong>n ist dies deutlich zu sehen.<br />

Nach unserer Auffassung stehen die Schil<strong>der</strong> zu nahe an <strong>der</strong><br />

Straße. In <strong>der</strong> Ratssitzung wurde e<strong>in</strong>e Überprüfung zugesagt<br />

und Information <strong>in</strong> Aussicht gestellt.<br />

2. In <strong>der</strong> Bau- und Planungsausschusssitzung am 25.04.2006<br />

wurde zu e<strong>in</strong>er Anfrage über den S<strong>in</strong>n und die Bedeutung <strong>der</strong><br />

neu aufgestellten Verkehrsschil<strong>der</strong> „Vorfahrt achten“ am<br />

Rundwan<strong>der</strong>weg (Dalbroms Krüüs und Lammersfeld) e<strong>in</strong>e<br />

Information zugesagt.<br />

Die aufgestellten Schil<strong>der</strong> weisen alle das erfor<strong>der</strong>liche Lichtraumprofil<br />

von 50 cm auf. Dennoch wird nunmehr schnellstmöglich durch Umsetzen<br />

<strong>der</strong> Schil<strong>der</strong> e<strong>in</strong> größerer Abstand zum Straßenrand realisiert.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Anordnung durch das Straßenverkehrsamt war <strong>der</strong> - für<br />

Fußgänger und Radfahrer gleichermaßen nutzbare – Rundwan<strong>der</strong>weg<br />

dem Verkehr auf dem Dalbroms Krüüs und Lammersfeld unterzuordnen.<br />

E<strong>in</strong>e Unterordnung wurde erfor<strong>der</strong>lich, da <strong>der</strong> verkehrsberuhigte Bereich<br />

verän<strong>der</strong>t , d.h. nach <strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>gezogen, wurde. So konnte nun durch<br />

Zeichen 102 (Vorfahrt achten!) „deutlicher“ auf die Querung mit dem<br />

Westr<strong>in</strong>g aufmerksam gemacht werden.<br />

Dieser Betrachtung liegt e<strong>in</strong> Antrag e<strong>in</strong>es Ratsmitgliedes zugrunde.


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Anfragen UWG Anmerkung Verwaltung<br />

3. Sachstandsbericht Sanierung Wirtschaftswege<br />

Konzentrationszone W<strong>in</strong>dkraft <strong>in</strong> Leblich<br />

R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />

Die Oberflächenbehandlung wird zurzeit ausgeschrieben.<br />

Angebotsabgabeterm<strong>in</strong> ist am 06.07.06, Baubeg<strong>in</strong>n 14.08.2006.<br />

Vor Sanierung <strong>der</strong> Oberfläche hat die W<strong>in</strong>dkraft <strong>Heiden</strong> GmbH die<br />

Asphalttragschicht noch zu sanieren. Die Arbeiten s<strong>in</strong>d mit <strong>der</strong> W<strong>in</strong>dkraft<br />

<strong>Heiden</strong> GmbH abgestimmt.<br />

4. Sachstandsbericht Dachsanierung Freizeithaus Die Arbeiten erfolgen gemäß Beschluss des BPUA vom 20.09.2005.<br />

Baubeg<strong>in</strong>n ist am 10.07.06<br />

5. Sachstandsbericht zur Sanierung von Gehwegen, bei denen<br />

das Pflaster durch Baumwurzeln angehoben wurde<br />

6. Sachstandsbericht zur Umsetzung von Maßnahmen aus <strong>der</strong><br />

Verkehrsschau, z.B. <strong>der</strong> Parkflächen-Kennzeichnung an <strong>der</strong><br />

Bahnhofstraße im Bereich Volksbank, Salon Denker<br />

7. Sachstandsbericht zur Endabrechnung <strong>der</strong><br />

Erschließungskosten <strong>in</strong> BN 26<br />

8. Sachstandsbericht zum Austausch mangelhafter Bäume <strong>in</strong> den<br />

Pflanzbeeten BN 26<br />

9. Sachstandsbericht zur Aufstellung von Kühlconta<strong>in</strong>ern im<br />

Bereich Jägers – Rathausplatz West<br />

Erste Maßnahmen im Bereich Fußweg Gemener Straße s<strong>in</strong>d<br />

durchgeführt, die jedoch wegen verschiedener Anliegerwünsche teurer<br />

wurden, als zunächst angedacht. Wegen <strong>der</strong> nur noch begrenzt zur<br />

Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist je nach Entwicklung <strong>der</strong><br />

sonstigen Ausgaben bei dieser Haushaltsstelle evtl. die Weiterführung<br />

<strong>der</strong> Maßnahme im Herbst noch möglich, ansonsten erst im Jahr 2007,<br />

wenn weitere Mittel bereit stehen.<br />

Wegen E<strong>in</strong>wendungen <strong>der</strong> Nachbarn soll diese Maßnahme nicht mehr<br />

durchgeführt werden. Im Übrigen hat sich die Situation entschärft, da die<br />

Besitzer des Hauses Bahnhofstraße 7 verzogen s<strong>in</strong>d.<br />

Wegen verschiedener vorrangig zu bearbeiten<strong>der</strong> Projekte musste die<br />

Abrechnung immer wie<strong>der</strong> verschoben werden. Bis zum Jahresende<br />

2006 wird die Abrechnung jetzt fertig gestellt.<br />

Nach dem Austausch von Bäumen im letzten Jahr werden erneut<br />

geschädigte Bäume im Herbst nachgepflanzt.<br />

Mit e<strong>in</strong>er bei <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de e<strong>in</strong>gereichten Beschwerde wurde die Untere<br />

Bauaufsichtsbehörde beim Kreis Borken e<strong>in</strong>geschaltet, damit die<br />

Angelegenheit baurechtlich geprüft wird.

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