Niederschrift - in der Gemeinde Heiden
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Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 1 -<br />
R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />
<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong><br />
über die 17. Sitzung des Rates <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Heiden</strong><br />
_______________________________________________________________<br />
Tagesordnung:<br />
Öffentlicher Teil:<br />
Sitzungstag: 21. Juni 2006<br />
Sitzungsort: Sitzungssaal<br />
Sitzungsdauer: 17:00 Uhr bis 19:20 Uhr<br />
1. Feststellung zur <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> über die Sitzung vom 09.05.2006<br />
2. E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>er Offenen Ganztagsgrundschule an <strong>der</strong> Mariengrundschule <strong>Heiden</strong><br />
zum Schuljahr 2007/2008;<br />
Sachstand und weiteres Vorgehen<br />
SV-Nr.: 050/2006<br />
3. Konzept zur Verbesserung des Rad- und Fußweges an <strong>der</strong> L 829 (Bahnhofstraße)<br />
SV-Nr.: 055/2006<br />
4. Feststellung <strong>der</strong> Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2005<br />
SV-Nr.: 046/2006 (bereits zugestellt)<br />
5. Entlastung des Bürgermeisters<br />
SV-Nr. 047/2006 (bereits zugestellt)<br />
6. 3. vere<strong>in</strong>fachte Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes BS 22 (Sportzentrum)<br />
- Abwägung <strong>der</strong> Belange gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch<br />
- Satzungsbeschluss<br />
SV-Nr.: 052/2006<br />
7. Mitwirkung bei <strong>der</strong> Planung zur 15. Än<strong>der</strong>ung des Regionalplanes für den<br />
Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Münsterland, zur Neudarstellung e<strong>in</strong>es<br />
<strong>in</strong>terkommunalen „Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches“ (GIB) <strong>der</strong><br />
Kommunen Borken, <strong>Heiden</strong> und Reken auf dem Gebiet <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Reken<br />
SV-Nr.: 053/2006<br />
8. Verbandsgebiet des Zweckverbands "Westmünsterland Gewerbepark A 31"<br />
- Zustimmung zur Erweiterung des Verbandsgebietes und Verzicht auf Ausübung<br />
<strong>der</strong> Planungshoheit für Flächen auf dem Geme<strong>in</strong>degebiet <strong>Heiden</strong><br />
SV-Nr.: 054/2006<br />
9. Mögliche E<strong>in</strong>schränkungen im ÖPNV<br />
Antrag <strong>der</strong> Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen vom 09.06.2006<br />
SV-Nr.: 056/2006<br />
10. Mitteilungen und Anfragen<br />
Nichtöffentlicher Teil:<br />
11. Mitteilungen und Anfragen
Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 2 -<br />
Anwesend: BM He<strong>in</strong>er Buß, Vorsitzen<strong>der</strong><br />
R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />
RM Ulrich Albersmann (ab 17:15 Uhr, TOP 3)<br />
RM Hans-Jürgen Benson<br />
RM Gabi Br<strong>in</strong>kert-Bruns<br />
RM Annette Brun<br />
RM Robert Busch<br />
RM Ludger Derijck<br />
RM Anne Dillmann<br />
RM Renate Dirks<br />
RM Rudolf Ebber<br />
RM Helmut Felkel<br />
RM Georg Hellmann<br />
RM Horst-Gerd Hieronimus (ab 17:30 Uhr, TOP 3)<br />
RM Detlef Justus<br />
RM Alfons Katemann<br />
RM Bernhard Kemper<br />
RM Elisabeth Marks<br />
RM Hans-Dieter Menke<br />
RM Paul Steverd<strong>in</strong>g<br />
RM He<strong>in</strong>rich Sühl<strong>in</strong>g<br />
RM Michael Theisen<br />
RM Ludger Thes<strong>in</strong>g<br />
RM Erich Verrieth<br />
RM Patrick Voßkamp<br />
RM Bernhard Wiss<strong>in</strong>g<br />
GOAR Bernhard Schmidt<br />
GAR Andreas Grotendorst<br />
VFW Günter Nienhaus<br />
GBAR Willi Bös<strong>in</strong>g<br />
Es fehlen: RM Karl-He<strong>in</strong>z Voßkamp<br />
RM Georg Meirick<br />
Außerdem anwesend: Redakteur Herr Plettenberg (BZ)<br />
6 bis 8 Gäste
Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 3 -<br />
Öffentlicher Teil<br />
BM Buß stellt vor E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> die Tagesordnung fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß<br />
e<strong>in</strong>geladen wurde und <strong>der</strong> Rat beschlussfähig ist. Er weist darauf h<strong>in</strong>, dass die<br />
Tagesordnung noch geän<strong>der</strong>t werden soll. Die geän<strong>der</strong>te Fassung wurde den<br />
Ratsmitglie<strong>der</strong>n bereits übersandt. Es besteht E<strong>in</strong>vernehmen, die<br />
Tagesordnungspunkte <strong>in</strong> <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Fassung zu beraten.<br />
TOP 1<br />
Feststellung zur <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> über die Sitzung vom 09.05.2006<br />
E<strong>in</strong>wendungen gegen die <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> wurden nicht erhoben.<br />
TOP 2<br />
E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>er Offenen Ganztagsgrundschule an <strong>der</strong> Mariengrundschule<br />
<strong>Heiden</strong> zum Schuljahr 2007/2008;<br />
Sachstand und weiteres Vorgehen<br />
SV-Nr.: 050/2006<br />
RM Brun und RM Menke loben die Arbeit des Arbeitskreises und beantragen<br />
entsprechend dem Beschlussvorschlag zu beschließen.<br />
RM Dillmann schlägt vor, Elternbeiträge erst ab e<strong>in</strong>em Jahrese<strong>in</strong>kommen von 18.000<br />
Euro zu erheben.<br />
E<strong>in</strong>stimmig ergeht folgen<strong>der</strong> Beschluss:<br />
Die bisherigen Planungen des Arbeitskreises Offene Ganztagsgrundschule<br />
werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt,<br />
im September 2006 e<strong>in</strong>e Informationsveranstaltung durchzuführen.<br />
Anschließend sollen die Eltern <strong>der</strong> <strong>in</strong> Frage kommenden K<strong>in</strong><strong>der</strong> verb<strong>in</strong>dlich zur<br />
Teilnahme an e<strong>in</strong>er möglichen Offenen Ganztagsgrundschule <strong>der</strong> Marienschule<br />
befragt werden.<br />
TOP 3<br />
Konzept zur Verbesserung des Rad- und Fußweges an <strong>der</strong> L 829<br />
(Bahnhofstraße)<br />
SV-Nr.: 055/2006<br />
Herr Mels vom Büro ISW erläutert die Grundzüge <strong>der</strong> Planungen und beantwortet<br />
Fragen <strong>der</strong> Ratsmitglie<strong>der</strong>.<br />
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Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 4 -<br />
GBAR Bös<strong>in</strong>g gibt den H<strong>in</strong>weis, dass die bisherige Verkehrssituation <strong>in</strong> diesem<br />
Bereich rechtlich <strong>in</strong> Ordnung ist und <strong>der</strong> Landesbetrieb Straßenbau daher die Kosten<br />
auf die Geme<strong>in</strong>de als Verursacher<strong>in</strong> <strong>der</strong> Maßnahme umlegen wird.<br />
RM Thes<strong>in</strong>g begrüßt grundsätzlich die vorgestellte Planung, sieht aber Probleme bei<br />
<strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzierung. Er stellt den Antrag, für den Abschnitt 1 die M<strong>in</strong>imallösung<br />
(sicherer Übergang von Radfahrern und Fußgängern über die L 600) umzusetzen. Im<br />
Zusammenhang mit <strong>der</strong> Erschließung des Baugebietes BS 39 soll e<strong>in</strong>e weitere<br />
Anb<strong>in</strong>dung erfolgen. Bezüglich des Abschnittes 2 soll dem Landesbetrieb<br />
Straßenbau noch e<strong>in</strong>mal e<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>glich die Notwendigkeit e<strong>in</strong>es Radweges dargestellt<br />
werden.<br />
RM Albersmann schließt sich dem Vorschlag <strong>der</strong> CDU-Fraktion an.<br />
RM Sühl<strong>in</strong>g begrüßt den Beschlussvorschlag <strong>der</strong> Verwaltung, da dieser e<strong>in</strong><br />
schlüssiges Gesamtkonzept enthält.<br />
RM Dillmann sieht die vorgestellte Planung kritisch. Zunächst soll <strong>der</strong><br />
Kreuzungsbereich für Fußgänger und Radfahrer entschärft werden. Sie schlägt e<strong>in</strong>e<br />
E<strong>in</strong>engung <strong>der</strong> Bahnhofstraße vor <strong>der</strong> Kreuzung vor. Ihr ist wichtig, dass die<br />
Umsetzung <strong>der</strong> Planung nicht gegenüber an<strong>der</strong>en Planungen, wie z.B. an <strong>der</strong><br />
Rekener Straße, bevorzugt wird.<br />
Anschließend lässt BM Buß über den Beschlussvorschlag <strong>der</strong> Verwaltung<br />
abstimmen. Der Beschlussvorschlag <strong>der</strong> Verwaltung wird bei 6 Ja-Stimmen und<br />
19-Ne<strong>in</strong>- Stimmen abgelehnt.<br />
Bei 19 Ja-Stimmen und 6 Ne<strong>in</strong>-Stimmen ergeht folgen<strong>der</strong> Beschluss:<br />
Für den Abschnitt 1 soll die M<strong>in</strong>imallösung (sicherer Übergang von Radfahrern<br />
und Fußgängern über die L 600) entsprechend <strong>der</strong> Sitzungsvorlage umgesetzt<br />
werden. Die Anb<strong>in</strong>dung des Baugebietes BS 39 an die Bahnhofstraße soll <strong>in</strong><br />
Zusammenhang mit <strong>der</strong> Erschließung des Baugebietes erfolgen. Für den<br />
Abschnitt 2 soll <strong>der</strong> Landesbetrieb Straßenbau noch e<strong>in</strong>mal e<strong>in</strong>dr<strong>in</strong>glich die<br />
Notwendigkeit e<strong>in</strong>es Radweges dargestellt werden.<br />
TOP 4<br />
Feststellung <strong>der</strong> Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2005<br />
SV-Nr.: 046/2006<br />
RM Busch beantragt entsprechend dem Beschlussvorschlag zu beschließen.<br />
E<strong>in</strong>stimmig ergeht folgen<strong>der</strong> Beschluss:<br />
Der Rat stellt das Ergebnis <strong>der</strong> dem Orig<strong>in</strong>alprotokoll als Anlage 1 beigefügten<br />
Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2005 fest.<br />
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Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 5 -<br />
TOP 5<br />
Entlastung des Bürgermeisters<br />
SV-Nr. 047/2006<br />
BM Buß nimmt im Zuhörerraum Platz.<br />
Die erste stellvertretende Bürgermeister<strong>in</strong> Brun übernimmt die Leitung <strong>der</strong> Sitzung.<br />
RM Busch weist auf die e<strong>in</strong>stimmige Empfehlung des<br />
Rechnungsprüfungsausschusses h<strong>in</strong> und beantragt die vorbehaltlose Entlastung des<br />
Bürgermeisters für das Jahr 2005.<br />
E<strong>in</strong>stimmig ergeht folgen<strong>der</strong> Beschluss:<br />
Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2005 vorbehaltlos Entlastung<br />
erteilt.<br />
Anschließend übernimmt BM Buß wie<strong>der</strong> die Leitung <strong>der</strong> Sitzung.<br />
TOP 6<br />
3. vere<strong>in</strong>fachte Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes BS 22 (Sportzentrum)<br />
- Abwägung <strong>der</strong> Belange gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch<br />
- Satzungsbeschluss<br />
SV-Nr.: 052/2006<br />
RM Benson weist auf den bisherigen Standpunkt <strong>der</strong> SPD-Fraktion h<strong>in</strong> und spricht<br />
sich weiterh<strong>in</strong> für e<strong>in</strong>en Jugendtreff im Ortskern aus. Die SPD-Fraktion wird daher<br />
beim Satzungsbeschluss gegen den Beschlussvorschlag <strong>der</strong> Verwaltung stimmen.<br />
Bei <strong>der</strong> Abwägung <strong>der</strong> Belange wird sich die SPD-Fraktion enthalten.<br />
RM Kemper spricht sich dafür aus, <strong>in</strong> <strong>der</strong> heutigen Sitzung ke<strong>in</strong>e<br />
Grundsatzdiskussion zu beg<strong>in</strong>nen. Die CDU-Fraktion werde dem<br />
Beschlussvorschlag <strong>der</strong> Verwaltung folgen.<br />
RM Dillmann möchte auch ke<strong>in</strong>e Grundsatzdiskussion führen. Deshalb wird ihre<br />
Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen. Sie schlägt darüber h<strong>in</strong>aus vor,<br />
langfristig e<strong>in</strong>en besseren Standort zu suchen und bedauert e<strong>in</strong>ige Formulierungen<br />
bei den E<strong>in</strong>wendungen <strong>der</strong> Nachbarn.<br />
RM Verrieth berichtet als langjähriger direkter Nachbar des bisherigen Jugendtreffs,<br />
dass es <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vergangenheit ke<strong>in</strong>e Störungen und Anlässe für Beschwerden<br />
gegeben hat. Insoweit kann er die Nachbarn des neuen Standortes beruhigen.<br />
Den vorliegenden Stellungnahmen ist die Abwägung <strong>der</strong> Belange gegenübergestellt.<br />
Anschließend lässt BM Buß getrennt über die Abwägung <strong>der</strong> Belange und über den<br />
Satzungsbeschluss abstimmen:<br />
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Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 6 -<br />
Bei 20 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen ergeht e<strong>in</strong>stimmig folgen<strong>der</strong><br />
Beschluss:<br />
Stellungnahmen:<br />
Arno Wiss<strong>in</strong>g, Am Sportzentrum 6,<br />
09.05.2006<br />
Zu <strong>der</strong> o.g. Än<strong>der</strong>ung möchten ich und die<br />
an<strong>der</strong>en Nachbarn <strong>der</strong> Nachbarschaft<br />
„Marienschule“ wie folgt Stellung nehmen.<br />
1. Grundsätzliche Unzulässigkeit<br />
Wir gehen davon aus, dass die<br />
vorgesehene Än<strong>der</strong>ung grundsätzlich<br />
rechtlich unzulässig ist. Die Än<strong>der</strong>ung<br />
verfolgt den e<strong>in</strong>zigen Zweck, für die schon<br />
beschlossene Verlegung des Jugendtreffs<br />
e<strong>in</strong>e rechtliche Grundlage zu schaffen. Die<br />
Än<strong>der</strong>ung dient im Übrigen ke<strong>in</strong>en<br />
geme<strong>in</strong>nützigen Zielen. Sie ist schlicht auf<br />
dieses Ziel beschränkt. Ebensowenig wäre<br />
es zulässig, e<strong>in</strong>en Bebauungsplan für e<strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>zelnes Haus zu erstellen. Dies alles ist<br />
nur denkbar, weil es sich um e<strong>in</strong><br />
Grundstück <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de handelt.<br />
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Abwägung:<br />
Als <strong>der</strong> Bebauungsplan BS 22 se<strong>in</strong>erzeit<br />
aufgestellt wurde, waren die Nutzungen<br />
für das Gebäude „Umkleide“ – Gebäude<br />
und E<strong>in</strong>richtungen zum Betreiben des<br />
Freibades und <strong>der</strong> Sportplatzanlage<br />
sowie e<strong>in</strong>e Wohnung für den<br />
Bademeister – e<strong>in</strong>deutig vorgegeben.<br />
Mittlerweile haben sich die<br />
Rahmenbed<strong>in</strong>gungen geän<strong>der</strong>t, so dass<br />
ke<strong>in</strong> Bedarf mehr für e<strong>in</strong>e<br />
Bademeisterwohnung vorhanden ist.<br />
Sofern die Wohnung nicht für den Betrieb<br />
des Freibades o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Sportanlagen<br />
genutzt werden kann, steht dieser<br />
Gebäudeteil leer. Damit <strong>der</strong> Gebäudeteil<br />
auch im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>es schonenden<br />
Umgangs mit Ressourcen e<strong>in</strong>er neuen<br />
Nutzung zugeführt werden kann, ist e<strong>in</strong>e<br />
Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes<br />
erfor<strong>der</strong>lich. Aufgrund <strong>der</strong> sport-,<br />
erholungs- und freizeitbezogenen<br />
Nutzung des gesamten Areals am<br />
Sportzentrum sollte auch die ehemalige<br />
Wohnung für den Bademeister für diese<br />
Zwecke genutzt werden.<br />
Gleichzeitig ist es Aufgabe <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />
zur ordnungsgemäßen Durchführung <strong>der</strong><br />
Jugendarbeit beizutragen. Die<br />
Bausubstanz, die <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und<br />
Jugendtreff zur Zeit nutzt, ist marode und<br />
es s<strong>in</strong>d neue Räumlichkeiten, die den<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an e<strong>in</strong>en K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und<br />
Jugendtreff entsprechen, bereit zu<br />
stellen, um die Jugendarbeit weiter<br />
betreiben zu können. Die ehemalige<br />
Wohnung für den Bademeister eignet<br />
sich sowohl aufgrund ihrer Größe als<br />
auch aufgrund <strong>der</strong> Nähe zu den<br />
Freizeite<strong>in</strong>richtungen für den K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und<br />
Jugendtreff und diese Nutzung steht im<br />
E<strong>in</strong>klang mit <strong>der</strong> Nutzung des gesamten<br />
Sport- und Freizeitzentrums als Sport-,<br />
Freizeit- und Erholungsraum.<br />
Aus diesen Gründen wird <strong>der</strong><br />
Bebauungsplan geän<strong>der</strong>t.<br />
Der Anregung zur grundsätzlichen<br />
Unzulässigkeit wird nicht gefolgt.
Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 7 -<br />
2. Verfahren<br />
Das von <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de gewählte<br />
Verfahren halten wir nicht nur aus dem<br />
vorgenannten Grund für falsch. Es ist auch<br />
deshalb rechtswidrig, weil sich die<br />
Geme<strong>in</strong>de gescheut hat, e<strong>in</strong> volles<br />
Planungsverfahren zu durchlaufen. Die<br />
Durchführung des „vere<strong>in</strong>fachten<br />
Verfahrens“ ist unzulässig, weil die<br />
Geme<strong>in</strong>de hier notwendige<br />
Untersuchungen und Erwägungen zu<br />
Gunsten <strong>der</strong> Natur und Nachbarschaft<br />
unterlassen hat. Damit hat es sich die<br />
Geme<strong>in</strong>de jedoch zu e<strong>in</strong>fach gemacht. Mit<br />
<strong>der</strong> geplanten Än<strong>der</strong>ung s<strong>in</strong>d erhebliche<br />
Auswirkungen auf die Nachbarschaft,<br />
sprich auf Mensch, Tier, Natur und die<br />
Umgebung verbunden. Auf die e<strong>in</strong>zelnen<br />
Auswirkungen, über die wir im Moment<br />
größtenteils nur spekulieren können, wird<br />
unten noch im Detail e<strong>in</strong>zugehen se<strong>in</strong>. In<br />
jedem Fall wird uns und den<br />
Ratsmitglie<strong>der</strong>n durch das verkürzte<br />
Verfahren die Chance genommen, alle<br />
Folgen <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung zu überblicken und<br />
uns e<strong>in</strong>e umfassende Me<strong>in</strong>ung zu bilden.<br />
Die unzureichende Information und die<br />
Verfahrensfehler, die hieraus folgen,<br />
werden hiermit ausdrücklich gerügt. Wir<br />
behalten uns vor, weitere E<strong>in</strong>wände später<br />
vorzubr<strong>in</strong>gen, wenn uns die Folgen<br />
tatsächlich vollumfänglich ersichtlich s<strong>in</strong>d.<br />
3. Unzulässige Festsetzung<br />
Die Festsetzung „Umkleide“ sowie <strong>der</strong> dort<br />
näher festgelegte Inhalt entspricht nicht<br />
den Vorschriften des Baurechts. E<strong>in</strong>e<br />
solche Festsetzung ist formell unzulässig.<br />
Sie hält sich we<strong>der</strong> an das BauGB noch<br />
an die BauNVO o<strong>der</strong> die<br />
Planzeichenverordnung.<br />
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Abwägung:<br />
E<strong>in</strong> vere<strong>in</strong>fachtes Verfahren ist unter<br />
bestimmten Voraussetzungen vom<br />
Gesetzgeber grundsätzlich vorgesehen.<br />
Der Bereich des Sportzentrums wird<br />
<strong>in</strong>sgesamt genutzt als Sport-, Freizeitund<br />
Erholungsraum. Die Nutzung <strong>der</strong><br />
ehemaligen Schwimmmeisterwohnung<br />
als K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendtreff steht im<br />
E<strong>in</strong>klang mit dieser Nutzung, so dass die<br />
Grundzüge <strong>der</strong> Planung nicht berührt<br />
s<strong>in</strong>d. Dies ist gem. § 13 Baugesetzbuch<br />
(BauGB) Voraussetzung für die<br />
Durchführung e<strong>in</strong>es vere<strong>in</strong>fachten<br />
Verfahrens. Darüber h<strong>in</strong>aus unterliegt<br />
das Vorhaben nicht <strong>der</strong> Pflicht zur<br />
Durchführung e<strong>in</strong>er<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung und es<br />
s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Anhaltspunkte für e<strong>in</strong>e<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigung <strong>der</strong> Erhaltungsziele und<br />
<strong>der</strong> Schutzzwecke von Flora-Fauna-<br />
Habitat-Gebieten o<strong>der</strong><br />
Vogelschutzgebieten gegeben. Damit<br />
s<strong>in</strong>d alle Voraussetzungen gegeben, die<br />
Än<strong>der</strong>ung im vere<strong>in</strong>fachten Verfahren<br />
gem. § 13 BauGB durchzuführen. Gem. §<br />
13 Abs. 3 BauGB wird im vere<strong>in</strong>fachten<br />
Verfahren von e<strong>in</strong>er Umweltprüfung und<br />
e<strong>in</strong>em Umweltbericht abgesehen.<br />
Auswirkungen auf die Natur s<strong>in</strong>d von <strong>der</strong><br />
vorliegenden Nutzungsän<strong>der</strong>ung e<strong>in</strong>es<br />
bestehenden Gebäudes zudem nicht zu<br />
erwarten. An<strong>der</strong>e Auswirkungen <strong>der</strong><br />
Planung – <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die<br />
Immissionssituation <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nachbarschaft<br />
– wurden unter Punkt 3 <strong>der</strong> Begründung<br />
<strong>in</strong> die Abwägung e<strong>in</strong>gestellt.<br />
Der Anregung zum Verfahren wird nicht<br />
gefolgt.<br />
Abwägung:<br />
Der Plan setzt gem. § 9 Abs. 1<br />
Bundesbaugesetz - heute § 9 Abs. 1 Nr.<br />
15 BauGB - e<strong>in</strong>e Grünfläche mit <strong>der</strong><br />
Zweckbestimmung Freibad fest. Die Art<br />
<strong>der</strong> baulichen Nutzung gem. § 9 Abs. 1<br />
Bundesbaugesetz – heute § 9 Abs. 1 Nr.<br />
1 BauGB - kann sich <strong>in</strong> diesem Bereich<br />
nicht an den Kategorien <strong>der</strong> §§ 1-11 <strong>der</strong><br />
Baunutzungsverordnung (BauNVO)<br />
orientieren, son<strong>der</strong>n wird über die<br />
textliche Festsetzung „Bauliche Anlagen<br />
<strong>in</strong> Grünflächen“ bestimmt. In <strong>der</strong><br />
vere<strong>in</strong>fachten Än<strong>der</strong>ung f<strong>in</strong>den die
Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 8 -<br />
4. Interessen <strong>der</strong> Umwelt und <strong>der</strong><br />
Nachbarschaft nicht berücksichtigt<br />
Bei ihrem Aufstellungsbeschluss hat sich<br />
die Geme<strong>in</strong>de alle<strong>in</strong> von dem Willen zur<br />
Verlegung des Jugendtreffs leiten lassen.<br />
An<strong>der</strong>e Erwägungen s<strong>in</strong>d überhaupt nicht<br />
mehr angestellt worden. Die Wahl des<br />
„vere<strong>in</strong>fachten Verfahrens“ hat hierzu<br />
ebenfalls beigetragen. Es fehlt die<br />
Erstellung e<strong>in</strong>es Umweltberichts. Diese<br />
zw<strong>in</strong>gend notwendige Betrachtung <strong>der</strong><br />
Auswirkungen des Vorhabens, würde die<br />
Unzumutbarkeit <strong>der</strong> Verlegung des<br />
Jugendtreffs und die weiteren schädlichen<br />
Auswirkungen <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung aufzeigen.<br />
Die Nachbarschaft „Marienschule“ leidet<br />
bereits heute unter den erheblichen<br />
Emissionen, die von dem<br />
Besucherverkehr von und zu Grundschule,<br />
Festplatz, Freibad, Freizeithaus und<br />
Sportplatz ausgehen. Über die<br />
Fe<strong>in</strong>staubbelastung durch den<br />
Straßenverkehr können wir alle im<br />
Moment nur spekulieren. Die Belastung<br />
wird sicherlich nicht ger<strong>in</strong>g se<strong>in</strong>. Der<br />
Sportplatzlärm ist erheblich und das<br />
Campieren von Jugendlichen dort hat uns<br />
schon des Öfteren um den Nachtschlaf<br />
gebracht!<br />
Hierzu werden auch außerhalb <strong>der</strong><br />
Betriebszeiten von Freibad und Sportplatz<br />
die Belastungen durch Lärm und Verkehr<br />
zum Jugendtreff kommen. Die<br />
R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />
Planzeichen und Festsetzungen<br />
Anwendung, wie sie auch im<br />
Bebauungsplan BS 22 verwendet<br />
werden, <strong>der</strong> 1978 rechtskräftig wurde.<br />
Gem. § 3 <strong>der</strong> Planzeichenverordnung<br />
können die bis zum 31.10.1981<br />
geltenden Planzeichen weiterh<strong>in</strong><br />
verwendet werden für Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong><br />
Ergänzungen von Bauleitplänen, die bis<br />
zu diesem Zeitpunkt rechtswirksam<br />
geworden s<strong>in</strong>d. Darüber h<strong>in</strong>aus können<br />
die Planzeichen <strong>der</strong><br />
Planzeichenverordnung gem. § 2 ergänzt<br />
werden, soweit dies zur e<strong>in</strong>deutigen<br />
Darstellung des Plan<strong>in</strong>halts erfor<strong>der</strong>lich<br />
ist.<br />
Die getroffenen Festsetzungen s<strong>in</strong>d<br />
demnach zulässig.<br />
Der Anregung zur unzulässigen<br />
Festsetzung wird nicht gefolgt.<br />
Abwägung:<br />
Die Durchführung e<strong>in</strong>es vere<strong>in</strong>fachten<br />
Verfahrens ist <strong>in</strong> diesem Fall vom<br />
Gesetzgeber grundsätzlich vorgesehen.<br />
Von e<strong>in</strong>er Umweltprüfung und e<strong>in</strong>em<br />
Umweltbericht wird bei e<strong>in</strong>er<br />
vere<strong>in</strong>fachten Än<strong>der</strong>ung abgesehen.<br />
Die Auswirkungen <strong>der</strong> Planung wurden <strong>in</strong><br />
die Abwägung e<strong>in</strong>gestellt (vgl. Punkt 3<br />
<strong>der</strong> Begründung). Bei e<strong>in</strong>em regulären<br />
Betrieb des K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendtreffs ist<br />
aufgrund <strong>der</strong> Entfernung zwischen<br />
Wohngebäuden und K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und<br />
Jugendtreff sowie den Erfahrungen am<br />
bisherigen Standort davon auszugehen,<br />
dass <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nachbarschaft ke<strong>in</strong>e<br />
unverträglichen Belastungen auftreten.<br />
Hierfür spricht auch, dass aus Sicht des<br />
Staatlichen Umweltamtes Herten ke<strong>in</strong>e<br />
Bedenken gegen die Planung bestehen.<br />
Die Nutzung K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendtreff<br />
steht im E<strong>in</strong>klang zu den an<strong>der</strong>en sport-,<br />
freizeit- und erholungsbezogenen<br />
Nutzungen.<br />
Die angesprochenen Belästigungen<br />
beziehen sich auf e<strong>in</strong>e missbräuchliche<br />
Nutzung. Diese Konflikte s<strong>in</strong>d nicht im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Bauleitplanung son<strong>der</strong>n<br />
durch Ordnungsmaßnahmen wie<br />
Durchsetzung von<br />
Benutzungsordnungen, Kontrollen o.ä. zu<br />
lösen.
Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 9 -<br />
Nachbarschaft ist e<strong>in</strong> Wohngebiet, <strong>in</strong> dem<br />
die Ruhe und die Freiheit von weiteren<br />
Emissionen beson<strong>der</strong>s geschützt s<strong>in</strong>d. Wir<br />
verlangen <strong>in</strong>soweit auch e<strong>in</strong>en<br />
beson<strong>der</strong>en Schutz durch die Geme<strong>in</strong>de.<br />
Bezüglich <strong>der</strong> Nutzung des Schwimmbads<br />
ist uns nicht ersichtlich, wor<strong>in</strong> <strong>der</strong> Vorteil<br />
<strong>der</strong> Verlegung des Jugendtreffs dah<strong>in</strong> se<strong>in</strong><br />
soll. Im Gegenteil stellen dies zwei<br />
wi<strong>der</strong>sprüchliche Nutzungen dar.<br />
Dasselbe gilt, wenn man sich <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Umgebung umschaut. Da <strong>in</strong> dem<br />
Jugendtreff überwiegend halbstarke<br />
Jugendliche verkehren werden, ist e<strong>in</strong><br />
Konflikt mit den Schülern <strong>der</strong><br />
gegenüberliegenden Grundschule bereits<br />
vorprogrammiert. Die Polizei hat sich<br />
vollkommen zu Recht dagegen<br />
ausgesprochen, dass <strong>der</strong> Jugendtreff<br />
dorth<strong>in</strong> kommt, wo die Jugendlichen<br />
außerhalb des Gebäudes ke<strong>in</strong>er<br />
Beaufsichtigung unterstehen. Wir<br />
befürchten ernsthaft, dass unsere K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />
sehenden Auges <strong>in</strong><br />
Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzungen getrieben werden.<br />
Es ist doch ortsbekannt, dass <strong>der</strong><br />
Jugendtreff nicht nur von den „lieben<br />
K<strong>in</strong><strong>der</strong>n“ <strong>Heiden</strong>s aufgesucht wird!<br />
Dabei ist <strong>der</strong> Jugendtreff im Moment das<br />
e<strong>in</strong>zige Ziel, das die Geme<strong>in</strong>de offiziell<br />
verfolgt. Die Planung sieht auch sonstige<br />
Anlagen für soziale Zwecke vor. Es wird<br />
aber nicht gesagt, was damit sonst noch<br />
beabsichtigt wird. Damit wird durch den<br />
Rat die gesamte Kontrolle über zukünftige<br />
Nutzungen aus <strong>der</strong> Hand gegeben. Wenn<br />
<strong>der</strong> Rat tatsächlich so besorgt ist, dass<br />
zuviel Leben aus dem Dorfkern <strong>in</strong> die<br />
Außenbereiche gezogen wird, warum legt<br />
er dann se<strong>in</strong>e sozialen Anlagen, die doch<br />
den Kern des sozialen Lebens ausmachen<br />
sollten, gerade dorth<strong>in</strong>?<br />
Uns allen ist völlig unklar, was überhaupt<br />
noch dort entstehen kann und welche<br />
Auswirkungen das auf die Nachbarschaft<br />
haben wird. Und diese Befürchtungen<br />
beziehen sich nicht alle<strong>in</strong> auf uns. Es ist<br />
zu fragen, was für weitere Effekte auf das<br />
Heimathaus, das Altenheim und den<br />
Vogelpark (das alles liegt vom<br />
Schwimmbad aus am Weg zur Dorfmitte)<br />
zu erwarten s<strong>in</strong>d. Zu erwähnen ist auch<br />
das Biotop neben dem Heimathaus. Unser<br />
schönes <strong>Heiden</strong> liegt <strong>in</strong> Mitten des<br />
R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />
Der <strong>in</strong> <strong>der</strong> textlichen Festsetzung<br />
verwendete Begriff „Anlagen für soziale<br />
Zwecke“ wird durch den Zusatz K<strong>in</strong><strong>der</strong>und<br />
Jugendtreff h<strong>in</strong>reichend konkretisiert.<br />
Die Nutzungsmöglichkeiten s<strong>in</strong>d<br />
dementsprechend e<strong>in</strong>geschränkt.<br />
Grundsätzlich kann es durchaus s<strong>in</strong>nvoll<br />
se<strong>in</strong>, zentrale E<strong>in</strong>richtungen wie auch<br />
e<strong>in</strong>en K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendtreff im<br />
Ortskern anzusiedeln. Aufgrund des<br />
dr<strong>in</strong>genden Handlungsbedarfs ist diese<br />
Möglichkeit allerd<strong>in</strong>gs nicht gegeben und<br />
<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de steht ke<strong>in</strong>e wirtschaftlich<br />
vernünftige und kurzfristig realisierbare<br />
Alternative zur Unterbr<strong>in</strong>gung des K<strong>in</strong><strong>der</strong>und<br />
Jugendtreffs zur Verfügung.<br />
Den Anregungen zur Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong> Umwelt und <strong>der</strong><br />
Nachbarschaft wird nicht gefolgt.
Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 10 -<br />
Naturparks Hohe Mark. Der Schutz <strong>der</strong><br />
Biotope sollte uns <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
„Münsterländischen Parklandschaft“<br />
beson<strong>der</strong>s am Herzen liegen.<br />
Wie sie den Presseberichten entnehmen<br />
konnten, f<strong>in</strong>det die Än<strong>der</strong>ung des<br />
Bebauungsplans <strong>in</strong> <strong>Heiden</strong> ke<strong>in</strong>e Freunde.<br />
Viele würden durch die allgeme<strong>in</strong> nicht<br />
gewollte Än<strong>der</strong>ung belastet. Vorteile für<br />
die Bürger wird es nicht geben. Wir<br />
for<strong>der</strong>n daher, von <strong>der</strong> geplanten<br />
Än<strong>der</strong>ung abzusehen.<br />
Der Erklärung von Arno Wiss<strong>in</strong>g schließen<br />
sich an:<br />
Heidi Wiss<strong>in</strong>g, Am Sportzentrum 6<br />
Gabriele Wienen, Lembecker Straße 26<br />
Antonia Wienen, Lembecker Straße 26<br />
Hans Temm<strong>in</strong>ghoff, Lembecker Straße 24<br />
Willi Hoormann, Lembecker Straße 22<br />
Renate Brun, Lembecker Straße 28<br />
Alw<strong>in</strong>e Meirick, Am Sportzentrum 8<br />
Lucia Meirick, Am Sportzentrum 8<br />
Ralph Meirick, Am Sportzentrum 8<br />
Antonia Wiss<strong>in</strong>g, Am Sportzentrum 6<br />
He<strong>in</strong>z Wiss<strong>in</strong>g, Am Sportzentrum 6<br />
Hans Hoormann, Lembecker Straße 22<br />
Hedwig Wienen, Lembecker Straße 20<br />
Siegfried Wienen, Lembecker Straße 20<br />
Kerst<strong>in</strong> Wienen, Lembecker Straße 20a<br />
Ludger Böckenberg, Lembecker Straße 9<br />
Bernhard Kuckuk, Lembecker Straße 12a<br />
Maria Kuckuk, Lembecker Straße 12a<br />
Kreis Borken, 25.04.2006<br />
Zu <strong>der</strong> oben bezeichneten Planän<strong>der</strong>ung<br />
werden aus Sicht des Kreises Borken<br />
ke<strong>in</strong>e Anregungen vorgetragen.<br />
Von <strong>der</strong> Stabsstelle Planung wurde <strong>in</strong>tern<br />
beteiligt:<br />
63.1 – Untere Bauaufsicht (Fachbereich<br />
Bauen und Wohnen).<br />
R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis<br />
genommen.
Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 11 -<br />
Staatliches Umweltamt Herten,<br />
03.05.2006<br />
Gegen das o.g. Planvorhaben bestehen<br />
aus Sicht des Staatlichen Umweltamtes<br />
Herten ke<strong>in</strong>e Bedenken.<br />
Die Planunterlagen nehme ich zu me<strong>in</strong>en<br />
Akten.<br />
Ich bitte Sie, mich zu gegebener Zeit von<br />
<strong>der</strong> Rechtsverb<strong>in</strong>dlichkeit des<br />
Bauleitplanes <strong>in</strong> Kenntnis zu setzen. Sollte<br />
<strong>der</strong> mir vorliegende Entwurf geän<strong>der</strong>t<br />
worden se<strong>in</strong>, bitte ich um Übersendung<br />
e<strong>in</strong>er verb<strong>in</strong>dlichen Planausfertigung.<br />
Vor Aufstellungsbeschluss e<strong>in</strong>gegangene Stellungnahmen<br />
F.C. Viktoria <strong>Heiden</strong> e.V. 1921,<br />
02.02.2006<br />
Zu <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> betroffenen Öffentlichkeit<br />
<strong>in</strong>tensiv diskutierten Frage <strong>der</strong> Nutzung<br />
<strong>der</strong> an den Sportanlagen angrenzenden<br />
ehemaligen Schwimmmeisterwohnung für<br />
den neuen Standort des Jugendtreffs<br />
möchten wir als „Nachbarn“ kurz Stellung<br />
nehmen.<br />
FC Viktoria <strong>Heiden</strong> begrüßt grundsätzlich<br />
jede Initiative – sei es durch engagierte<br />
Vere<strong>in</strong>sarbeit o<strong>der</strong> kommunaler<br />
E<strong>in</strong>richtungen – zur Betreuung und<br />
För<strong>der</strong>ung von Jugendlichen. Gerade<br />
unsere Jugendarbeit berücksichtigt diesen<br />
Aspekt.<br />
Diese sozialen Aufgaben müssen jedoch<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em angemessenen räumlichen<br />
Umfeld leistbar se<strong>in</strong>, so dass e<strong>in</strong> möglichst<br />
ungestörtes Mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> gewährleistet und<br />
langfristig zu erwarten ist.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>samen Nutzung<br />
des Gebäudes Am Sportzentrum 3<br />
(Kab<strong>in</strong>entrakt und ehemalige<br />
Hausmeisterwohnung) würden <strong>der</strong><br />
Jugendtreff und Viktoria zu unmittelbaren<br />
„Nachbarn“. Da die genutzten<br />
Räumlichkeiten von e<strong>in</strong>an<strong>der</strong> abgegrenzt<br />
s<strong>in</strong>d und ke<strong>in</strong>e direkten Berührungspunkte<br />
bestehen, sehen wir hier<strong>in</strong> ke<strong>in</strong><br />
grundsätzliches Problem. Wir gehen<br />
davon aus, dass die Nutzung <strong>der</strong><br />
Sportanlagen auch weiterh<strong>in</strong> im bisherigen<br />
Rahmen <strong>der</strong> vorgesehenen Übungs- und<br />
Spielzeiten unter E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung und<br />
Absprache <strong>der</strong> Viktoria-<br />
R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis<br />
genommen.<br />
Abwägung:<br />
Bei e<strong>in</strong>em regulären Betrieb des K<strong>in</strong><strong>der</strong>und<br />
Jugendtreffs ist aufgrund <strong>der</strong><br />
Entfernung zwischen Wohngebäuden<br />
und K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendtreff sowie den<br />
Erfahrungen am bisherigen Standort<br />
davon auszugehen, dass <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Nachbarschaft ke<strong>in</strong>e unverträglichen<br />
Belastungen auftreten.<br />
Außerhalb <strong>der</strong> Öffnungszeiten liegt es bei<br />
<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de und dem Jugendwerk<br />
Sorge dafür zu tragen, dass es zu ke<strong>in</strong>er<br />
missbräuchlichen Nutzung durch die vom<br />
Jugendwerk betreuten K<strong>in</strong><strong>der</strong> und<br />
Jugendlichen und damit zu ke<strong>in</strong>en<br />
unzumutbaren Bee<strong>in</strong>trächtigungen <strong>der</strong><br />
Nachbarschaft kommt.<br />
Der Anregung zur möglichen steigenden<br />
Belastung für die Nachbarschaft wird<br />
nicht gefolgt.
Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 12 -<br />
Verantwortlichkeiten erfolgen wird.<br />
E<strong>in</strong> wenig Sorge macht uns die<br />
möglicherweise steigende Belastung für<br />
die Nachbarschaft durch die räumliche<br />
Präsenz <strong>der</strong> Nutzer des Jugendtreffs auch<br />
außerhalb <strong>der</strong> Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>gs- und Spielzeiten.<br />
Hierdurch könnte die Wohnqualität <strong>der</strong>art<br />
leiden, dass auch wir mit den<br />
unvermeidbaren Emissionen auf Grund<br />
des Sportbetriebes eher und stärker <strong>in</strong> die<br />
Kritik geraten und dadurch die<br />
Schmerzgrenze <strong>der</strong> Anwohner eher<br />
erreicht wird.<br />
Dies möchten wir im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er guten<br />
Nachbarschaft und Zusammenarbeit mit<br />
<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de vermeiden und bitten<br />
deshalb Rahmenbed<strong>in</strong>gungen zu<br />
schaffen, die alle Interessen<br />
berücksichtigt.<br />
Unter diesem Gesichtspunkt s<strong>in</strong>d wir sehr<br />
an e<strong>in</strong>er für alle Betroffenen<br />
e<strong>in</strong>vernehmlichen Regelung <strong>in</strong>teressiert<br />
und hoffen auf e<strong>in</strong>e gute Entscheidung <strong>in</strong><br />
Ihren Gremien.<br />
Familie Ralf Meirick, Alw<strong>in</strong>e Meirick,<br />
Am Sportzentrum 8, 02.02.2006<br />
Mit großer Bestürzung haben wir erfahren,<br />
dass <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at am 7. Februar 2006<br />
beschließen soll, die ehemalige<br />
Schwimmmeisterwohnung am<br />
Sportzentrum an das Jugendwerk <strong>Heiden</strong><br />
zu vermieten und damit den offenen<br />
Jugendtreff vom Alten Kirchplatz <strong>in</strong> unsere<br />
Nachbarschaft zu verlegen.<br />
Wir möchten Sie dr<strong>in</strong>gend bitten, von<br />
e<strong>in</strong>em solchen Beschluss Abstand zu<br />
nehmen und den Jugendtreff <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Dorfmitte zu belassen. Folgende Gründe<br />
veranlassen uns zu dieser Bitte:<br />
Wir werden seit Jahren <strong>in</strong> unserer<br />
Wohnqualität von Lärm, Vandalismus und<br />
Sachbeschädigungen im Zusammenhang<br />
mit Veranstaltungen im Bereich <strong>der</strong><br />
Sportanlagen und <strong>der</strong><br />
Westmünsterlandhalle erheblich<br />
bee<strong>in</strong>trächtigt. Dies geschieht vor allem<br />
durch angetrunkene und nicht<br />
beaufsichtigte Jugendliche <strong>in</strong> den<br />
Abendstunden. Oft halten sich auch<br />
Jugendliche spät abends unbeaufsichtigt<br />
auf dem Schulhof <strong>der</strong> Marienschule auf.<br />
R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />
Abwägung:<br />
Bei e<strong>in</strong>em regulären Betrieb des K<strong>in</strong><strong>der</strong>und<br />
Jugendtreffs ist aufgrund <strong>der</strong><br />
Entfernung zwischen Wohngebäuden<br />
und K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendtreff sowie den<br />
Erfahrungen am bisherigen Standort<br />
davon auszugehen, dass <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Nachbarschaft ke<strong>in</strong>e unverträglichen<br />
Belastungen auftreten.<br />
Außerhalb <strong>der</strong> Öffnungszeiten liegt es bei<br />
<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de und dem Jugendwerk<br />
Sorge dafür zu tragen, dass es zu ke<strong>in</strong>er<br />
missbräuchlichen Nutzung durch die vom<br />
Jugendwerk betreuten K<strong>in</strong><strong>der</strong> und<br />
Jugendlichen und damit zu ke<strong>in</strong>en<br />
unzumutbaren Bee<strong>in</strong>trächtigungen <strong>der</strong><br />
Nachbarschaft kommt.<br />
Sowohl die Sport- als auch die<br />
Musikvere<strong>in</strong>e, die am Sportzentrum<br />
ansässig s<strong>in</strong>d, führen e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tensive<br />
Jugendarbeit durch, bei <strong>der</strong> die K<strong>in</strong><strong>der</strong><br />
und Jugendlichen auch teilweise <strong>in</strong> den<br />
Abendstunden unbeaufsichtigt auf dem<br />
Heimweg s<strong>in</strong>d. Aufgrund <strong>der</strong> ger<strong>in</strong>gen<br />
Entfernung von 600m bis zum Ortskern,<br />
des gut ausgeleuchteten Weges und da<br />
von Seiten <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>e <strong>der</strong> Heimweg als
Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 13 -<br />
Insgesamt dreimal wurde <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Vergangenheit unser PKW auf dem<br />
Parkplatz beschädigt, zuletzt im Dezember<br />
2005 im Anschluss an die so genannte<br />
„Christmasparty“ <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Westmünsterlandhalle. Anzeigen gegen<br />
Unbekannt waren stets erfolglos, da es nie<br />
Augenzeugen gab, die uns helfen<br />
konnten.<br />
Wenn es nun auch noch zur Verlegung<br />
des Jugendtreffs <strong>in</strong> unsere Wohngegend<br />
kommt, die e<strong>in</strong>e soziale Kontrolle <strong>der</strong> sich<br />
im Umfeld des Treffs aufhaltenden<br />
Jugendlichen ausschließt, werden diese<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigungen noch erheblich<br />
zunehmen. Die eigentlich wünschenswerte<br />
Ausweitung <strong>der</strong> Öffnungszeiten des<br />
Jugendtreffs wird mit Sicherheit <strong>in</strong> den<br />
Sommermonaten dazu führen, dass wir<br />
uns nicht mehr <strong>in</strong> Ruhe auf <strong>der</strong> Terrasse<br />
o<strong>der</strong> im Garten aufhalten können.<br />
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer<br />
Entscheidung auch unsere berechtigten<br />
Anliegen. Wir werden und müssen zu<br />
unserem Schutz alle Ruhestörungen dem<br />
Ordnungsamt und <strong>der</strong> Polizei melden. Die<br />
uns von Unbekannten zugefügten<br />
Sachbeschädigungen würde uns niemand<br />
erstatten – o<strong>der</strong> vielleicht die Geme<strong>in</strong>de?<br />
E<strong>in</strong> nicht wünschenswerter Dauerkonflikt<br />
mit e<strong>in</strong>er an sich guten E<strong>in</strong>richtung wäre<br />
vorprogrammiert. Bedenken Sie bitte auch<br />
bei Ihrer Entscheidung, dass sich<br />
m<strong>in</strong><strong>der</strong>jährige Jugendliche u.a. Mädchen<br />
ab 12, 13 Jahren <strong>in</strong> den späten<br />
Abendstunden nach 22 Uhr ohne Aufsicht<br />
<strong>in</strong> diesem unübersichtlichen Gelände<br />
aufhalten werden bzw. ihren Heimweg zu<br />
Fuß o<strong>der</strong> mit dem Fahrrad antreten<br />
müssen.<br />
Wir hoffen, dass Sie unser Anliegen, auch<br />
im Interesse <strong>der</strong> Jugendlichen, verstehen,<br />
zumal es bessere Alternativen <strong>in</strong> <strong>Heiden</strong><br />
gibt.<br />
R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />
unproblematisch angesehen wird, wird<br />
davon ausgegangen, dass die Sicherheit<br />
<strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong> und Jugendlichen hier nicht<br />
stärker gefährdet ist als an an<strong>der</strong>en<br />
Standorten.<br />
Den Anregungen zur möglichen<br />
steigenden Belastung <strong>der</strong> Nachbarschaft<br />
und zur Sicherheit <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong> und<br />
Jugendlichen wird nicht gefolgt.<br />
Bei 20 Ja-Stimmen und 5 Ne<strong>in</strong>-Stimmen ergeht folgen<strong>der</strong> Satzungsbeschluss:<br />
Der Rat beschließt die 3. vere<strong>in</strong>fachte Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes BS 22<br />
(Sportzentrum) <strong>in</strong> <strong>der</strong> Planausfertigung von März 2006 entsprechend <strong>der</strong> dem<br />
Orig<strong>in</strong>al <strong>der</strong> <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> beigefügten Anlage 2 als Satzung und die<br />
Begründung hierzu.
Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 14 -<br />
TOP 7<br />
Mitwirkung bei <strong>der</strong> Planung zur 15. Än<strong>der</strong>ung des Regionalplanes für den<br />
Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Münsterland, zur Neudarstellung<br />
e<strong>in</strong>es <strong>in</strong>terkommunalen „Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches“ (GIB)<br />
<strong>der</strong> Kommunen Borken, <strong>Heiden</strong> und Reken auf dem Gebiet <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />
Reken<br />
SV-Nr.: 053/2006<br />
RM Wiss<strong>in</strong>g trägt vor, auf <strong>der</strong> dritten Seite <strong>der</strong> Stellungnahme im dritten Absatz das<br />
Wort „durchgeführt“ durch das Wort „beabsichtigt“ zu ersetzen. Im Übrigen beantragt<br />
er, entsprechend dem Beschlussvorschlag zu beschließen.<br />
RM Benson trägt vor, dass diese Sitzungsvorlage aus e<strong>in</strong>em Beschluss <strong>der</strong><br />
Zweckverbandsversammlung resultiert. Nach e<strong>in</strong>er Rechtsauskunft <strong>der</strong> SPD-Fraktion<br />
bei <strong>der</strong> SGK hätten die Beratungen bei <strong>der</strong> Zweckverbandsversammlung öffentlich<br />
erfolgen müssen. Insoweit ist <strong>der</strong> Beschluss des Zweckverbandes nichtig.<br />
BM Buß berichtet, dass die Problematik <strong>der</strong> Sitzungsöffentlichkeit bei<br />
Zweckverbandsversammlungen <strong>der</strong>zeit vom Geschäftsführer des Zweckverbandes<br />
geprüft wird. Die heutigen Beschlüsse s<strong>in</strong>d unabhängig von <strong>der</strong> Sitzung <strong>der</strong><br />
Zweckverbandsversammlung zu sehen. Es handelt sich hier um e<strong>in</strong>e Stellungnahme<br />
<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Heiden</strong> zur 15. Än<strong>der</strong>ung des Regionalplanes des<br />
Regierungsbezirkes Münster, Teilabschnitt Münsterland.<br />
Sodann beantragt RM Benson die Tagesordnungspunkte 7 und 8 von <strong>der</strong><br />
Tagesordnung abzusetzen.<br />
BM Buß weist darauf h<strong>in</strong>, dass es zu Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Ratssitzung e<strong>in</strong>vernehmlich ke<strong>in</strong>e<br />
E<strong>in</strong>wendungen gegen die heutige Tagesordnung gegeben hat.<br />
Der Antrag von RM Benson wird bei 7 Ja-Stimmen und 18 Ne<strong>in</strong>-Stimmen<br />
abgelehnt.<br />
RM Dillmann merkt an, dass ihre Fraktion schon mehrfach ökologische und<br />
ökonomische Bedenken gegen e<strong>in</strong> Interkommunales Gewerbegebiet geäußert hat.<br />
Deshalb spricht sich ihre Fraktion gegen den Beschlussvorschlag aus.<br />
RM Albersmann beantragt, entsprechend dem Beschlussvorschlag zu beschließen.<br />
Bei 2 Ne<strong>in</strong>-Stimmen, 4 Enthaltungen und 17 Ja-Stimmen (RM Busch fehlt bei<br />
<strong>der</strong> Abstimmung) ergeht folgen<strong>der</strong> Beschluss:<br />
Die dem Orig<strong>in</strong>al <strong>der</strong> <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> als Anlage 3 beigefügte Stellungnahme <strong>der</strong><br />
Geme<strong>in</strong>de <strong>Heiden</strong> zur 15. Än<strong>der</strong>ung des Regionalplans für den<br />
Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Münsterland, wird beschlossen. Auf<br />
<strong>der</strong> Seite 3 wird im Absatz 3 das Wort „durchgeführt“ durch das Wort<br />
„beabsichtigt“ ersetzt.<br />
R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc
Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 15 -<br />
TOP 8<br />
Verbandsgebiet des Zweckverbands "Westmünsterland Gewerbepark A 31"<br />
- Zustimmung zur Erweiterung des Verbandsgebietes und Verzicht auf<br />
Ausübung <strong>der</strong> Planungshoheit für Flächen auf dem Geme<strong>in</strong>degebiet <strong>Heiden</strong><br />
SV-Nr.: 054/2006<br />
RM Wiss<strong>in</strong>g beantragt entsprechend dem Beschlussvorschlag zu beschließen.<br />
RM Benson beantragt e<strong>in</strong>e Vertagung dieses Tagesordnungspunktes. Für den Fall<br />
e<strong>in</strong>er Ablehnung se<strong>in</strong>es Antrages wird sich die SPD-Fraktion bei dem Beschluss<br />
enthalten.<br />
Bei 6 Ja-Stimmen und 18 Ne<strong>in</strong>-Stimmen (RM Busch fehlt bei <strong>der</strong> Abstimmung)<br />
wird <strong>der</strong> Antrag von RM Benson abgelehnt.<br />
Bei 2 Ne<strong>in</strong>-Stimmen, 4 Enthaltungen und 17 Ja-Stimmen (RM Busch fehlt bei<br />
<strong>der</strong> Abstimmung) ergeht folgen<strong>der</strong> Beschluss:<br />
Der Rat <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Heiden</strong> stimmt <strong>der</strong> Erweiterung des Verbandsgebietes<br />
des Zweckverbandes Westmünsterland Gewerbepark A 31 auf Flächen des<br />
Geme<strong>in</strong>degebietes <strong>Heiden</strong> entsprechend dem Beschluss <strong>der</strong><br />
Zweckverbandsversammlung vom 23.05.2006 zu.<br />
Dabei wird die Zustimmung zur Erweiterungsfläche westlich <strong>der</strong> A 31 nur<br />
vorsorglich erteilt, da die hier dargestellte Erweiterung nur dann erfolgt, wenn<br />
die Grundstücksverhandlungen auf dem Gebiet <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Reken erfolglos<br />
verlaufen.<br />
Die Flächen s<strong>in</strong>d im Lageplan, <strong>der</strong> als Anlage dem Orig<strong>in</strong>al <strong>der</strong> <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong><br />
beigefügt ist (hier Anlage 4), durch e<strong>in</strong>e unterbrochene schwarze L<strong>in</strong>ie<br />
gekennzeichnet.<br />
Des Weiteren beschließt <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Heiden</strong>, auf die Planungshoheit<br />
für diese Flächen auf dem Gebiet <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Heiden</strong> zugunsten des<br />
Zweckverbandes Westmünsterland Gewerbepark A 31 zu verzichten, wobei <strong>der</strong><br />
Verzicht für die westlich <strong>der</strong> A 31 gelegene Fläche ebenfalls aus den<br />
vorgenannten Gründen h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Grundstücksverhandlungen nur<br />
vorsorglich beschlossen wird.<br />
TOP 9<br />
Mögliche E<strong>in</strong>schränkungen im ÖPNV<br />
Antrag <strong>der</strong> Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen vom 09.06.2006<br />
SV-Nr.: 056/2006<br />
RM Dillmann erläutert ihren Antrag und weist darauf h<strong>in</strong>, dass e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>stimmiger<br />
Beschluss wichtig ist.<br />
E<strong>in</strong>stimmig ergeht folgen<strong>der</strong> Beschluss:<br />
Der Rat beschließt die <strong>der</strong> Sitzungsvorlage 056/2006 beigefügte Resolution.<br />
R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc
Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 16 -<br />
TOP 10<br />
Mitteilungen und Anfragen<br />
BM Buß berichtet zu folgenden Punkten:<br />
- Die Problematik <strong>der</strong> Sitzungsöffentlichkeit im Zweckverband Westmünsterland<br />
Gewerbepark A31 wird zurzeit vom Zweckverband geklärt.<br />
- Die nächste Ratssitzung f<strong>in</strong>det wie geplant am 29. August 2006 statt.<br />
- An die Ratsmitglie<strong>der</strong> wird <strong>der</strong> neue Imageflyer des <strong>Heiden</strong>SpassBades, dem<br />
Frei- und Wellenbad, verteilt.<br />
- Anhand e<strong>in</strong>es Planes wird <strong>der</strong> Anbau e<strong>in</strong>er neuen Doppelgarage an das<br />
Feuerwehrgerätehaus kurz vorgestellt.<br />
- Die Antworten auf die Anfragen <strong>der</strong> CDU und <strong>der</strong> UWG-Fraktion werden dem<br />
Protokoll als Anlage 5 beigefügt.<br />
Anfragen, die nie<strong>der</strong>schriftlich festzuhalten s<strong>in</strong>d, wurden nicht gestellt.<br />
R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc
Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 17 -<br />
TOP 11<br />
Mitteilungen und Anfragen<br />
BM Buß gibt Erläuterungen zum Schreiben von Herrn Mannheims vom 15.05.2006.<br />
Entgegen dem Inhalt des Schreibens hat er die Zahlungsmodalitäten aus <strong>der</strong><br />
Sitzungsvorlage Nr. 023/2006 nicht mit RM Felkel abgesprochen.<br />
BM berichtet ferner, dass die Klage gegen e<strong>in</strong>en Abwasserbescheid <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />
<strong>Heiden</strong> (vgl. Mitteilung Ratssitzung 09.05.2006) zurückgezogen werden soll.<br />
Anfragen, die nie<strong>der</strong>schriftlich festzuhalten s<strong>in</strong>d, wurden nicht gestellt.<br />
______________________ ________________________<br />
He<strong>in</strong>er Buß Andreas Grotendorst<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> Schriftführer<br />
R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc
Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 18 -<br />
Haushaltsrechnung<br />
Feststellung des Ergebnisses des Haushaltsjahres 2005<br />
R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />
Anlage 1<br />
VerwaltungsVermögenshaushalthaushalt<br />
E<strong>in</strong>nahmen/Ausgaben<br />
EUR<br />
EUR<br />
1 2 3<br />
Soll-E<strong>in</strong>nahmen 12.610.851,03 1.801.192,29<br />
+ neue Haushaltse<strong>in</strong>nahmereste 0,00 0,00<br />
./. Abgang alter Haushaltse<strong>in</strong>nahmereste 0,00 0,00<br />
./. Abgang alter Kassene<strong>in</strong>nahmereste 20.219,35 95.850,00<br />
Summe bere<strong>in</strong>igte Soll-E<strong>in</strong>nahmen 12.590.631,68 1.705.342,29<br />
Soll-Ausgaben 12.478.336,27 1.880.736,27<br />
+ neue Haushaltsausgabereste 112.295,41 494.844,07<br />
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste 0,00 670.238,05<br />
./. Abgang alter Kassenausgabereste 0,00 0,00<br />
Summe bere<strong>in</strong>igte Soll-Ausgaben 12.590.631,68 1.705.342,29<br />
Fehlbetrag 0,00 0,00<br />
nachrichtlich:<br />
In Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt<br />
enthaltener Überschuss nach<br />
§ 41 Abs. 3 Satz 2 GemHVO 434.783,40 EUR<br />
Höhe <strong>der</strong> Zuführung zum Vermögenshaushalt<br />
290.506,36 EUR<br />
Höhe <strong>der</strong> M<strong>in</strong>destzuführung 73.351,62 EUR<br />
Aufgestellt gem. § 93 Abs. 2 GO NW Festgestellt gem. § 93 Abs. 2 GO NW<br />
<strong>Heiden</strong>, den 05. Januar 2006 <strong>Heiden</strong>, den 05. Januar 2006<br />
Kämmerer Bürgermeister<br />
Nienhaus Buß
Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 19 -<br />
3. vere<strong>in</strong>fachte Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes BS 22 (Sportzentrum)<br />
R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />
Anlage 2<br />
Der Rat <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Heiden</strong> hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Sitzung am 21.06.2006 gemäß §§ 10<br />
und 13 Baugesetzbuch (BauGB) <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom<br />
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 21.06.2005 (BGBl.<br />
I S. 1818), <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den §§ 7 und 41 Geme<strong>in</strong>deordnung für das Land<br />
Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen (GO NRW) <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom<br />
14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz<br />
vom 03.05.2005 (GV. NRW. S. 498), die 3. vere<strong>in</strong>fachte Än<strong>der</strong>ung des<br />
Bebauungsplanes BS 22 (Sportzentrum) <strong>in</strong> <strong>der</strong> Planausfertigung von März 2006 als<br />
Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.<br />
Mit dieser Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung werden <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> zum „<strong>Heiden</strong>spassbad –<br />
das Frei- und Wellenbad“ und zu den Sportplatzanlagen gehörenden überbaubaren<br />
Fläche, die bereits im Bebauungsplan durch Baugrenzen festgesetzt ist, neben<br />
Gebäude und E<strong>in</strong>richtungen zum Betreiben des Freibades und <strong>der</strong><br />
Sportplatzanlagen Anlagen für soziale Zwecke (K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendtreff) o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e<br />
für Freizeit-, Erholungs- und Sportanlagen zweckgebundene Wohnung zugelassen.<br />
Der Geltungsbereich <strong>der</strong> 3. vere<strong>in</strong>fachten Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes BS 22<br />
(Sportzentrum) ist im nachfolgend abgedruckten Plan mit e<strong>in</strong>er unterbrochenen L<strong>in</strong>ie<br />
stark umrandet gekennzeichnet und erfasst e<strong>in</strong>en Teilbereich des Grundstückes<br />
Gemarkung <strong>Heiden</strong>, Flur 7, Flurstück 1284 (Katasterstand: 22.12.2005).
Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 20 -<br />
Inhalt <strong>der</strong> Bebauungsplanän<strong>der</strong>ung:<br />
Die Festsetzung<br />
„Umkleide<br />
Gebäude und E<strong>in</strong>richtungen zum Betreiben des Freibades und <strong>der</strong> Sportplatzanlage<br />
sowie e<strong>in</strong>e Wohnung für den Bademeister“.<br />
ist aufgehoben und durch folgende Festsetzung ersetzt:<br />
„Umkleide<br />
Zulässig s<strong>in</strong>d Gebäude und E<strong>in</strong>richtungen zum Betreiben des Freibades und <strong>der</strong><br />
Sportplatzanlagen sowie Anlagen für soziale Zwecke (K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendtreff) o<strong>der</strong><br />
e<strong>in</strong>e für Freizeit-, Erholungs- und Sportanlagen zweckgebundene Wohnung“.<br />
Alle an<strong>der</strong>en Festsetzungen bleiben unberührt.<br />
Die Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes im vere<strong>in</strong>fachten Verfahren gemäß § 13<br />
Baugesetzbuch ist darauf zurückzuführen, dass<br />
- durch diese Planän<strong>der</strong>ung die Grundzüge <strong>der</strong> Planung nicht berührt werden,<br />
- nicht die Zulässigkeit von Vorhaben vorbereitet o<strong>der</strong> begründet wird, die e<strong>in</strong>er<br />
Pflicht zur Durchführung e<strong>in</strong>er Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1<br />
zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 25.06.2005 (BGBl. I<br />
S. 1757) o<strong>der</strong> nach Landesrecht unterliegen und<br />
- im Rahmen des Umweltschutzes e<strong>in</strong>schließlich des Naturschutzes und <strong>der</strong><br />
Landschaftspflege ke<strong>in</strong>e Anhaltspunkte für e<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung <strong>der</strong><br />
Erhaltungsziele und des Schutzzwecks <strong>der</strong> Gebiete von geme<strong>in</strong>schaftlicher<br />
Bedeutung und <strong>der</strong> Europäischen Vogelschutzgebiete im S<strong>in</strong>ne des<br />
Bundesnaturschutzgesetzes vom 25.03.2002 (BGBl. I S. 1193) bestehen.<br />
R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc
Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 21 -<br />
R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />
Anlage 3<br />
15. Än<strong>der</strong>ung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Münster,<br />
Teilabschnitt Münsterland, zur Neudarstellung e<strong>in</strong>es <strong>in</strong>terkommunalen<br />
„Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches“(GIB) <strong>der</strong> Kommunen Borken,<br />
<strong>Heiden</strong> und Reken auf dem Gebiet <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de Reken<br />
Stellungnahme <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Heiden</strong><br />
Der Rat <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Heiden</strong> begrüßt ausdrücklich die vorgesehene Än<strong>der</strong>ung des<br />
Regionalplanes. Vor dem H<strong>in</strong>tergrund <strong>der</strong> <strong>in</strong> den drei beteiligten Kommunen steigenden<br />
Bevölkerungszahl bei gleichzeitig s<strong>in</strong>kendem Arbeitsplatzangebot ist es aus<br />
Sicht <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Heiden</strong> unerlässlich, die landesplanerischen Voraussetzungen<br />
für die Ansiedlung ortsnaher Arbeitsplätze <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Wachstumsregion zu schaffen.<br />
Für die Geme<strong>in</strong>de Reken konkretisiert sich die Notwendigkeit von Gewerbe- und<br />
Industrieansiedlungsbereichen an optimalen Standorten auch vor dem H<strong>in</strong>tergrund,<br />
dass z. B. beim größten Arbeitgeber <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong> den vergangenen Jahren ca.<br />
1000 Arbeitsplätze abgebaut wurden, ohne dass Produktionsflächen an dessen<br />
Standort verkle<strong>in</strong>ert wurden.<br />
Die Entwicklung des Gewerbeparks an <strong>der</strong> A 31 durch die Stadt Borken und die Geme<strong>in</strong>den<br />
<strong>Heiden</strong> und Reken, die zur Bewältigung dieser Aufgabe den Zweckverband<br />
Westmünsterland Gewerbepark A 31 gegründet haben, ist auch unter Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> Bündelung von organisatorischen, f<strong>in</strong>anziellen und personellen Ressourcen<br />
geboten.<br />
Wie aus den im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Än<strong>der</strong>ung des Regionalplanes<br />
versandten Unterlagen ersichtlich, haben die Kommunen zunächst für ihr geplantes<br />
<strong>in</strong>terkommunales Gewerbegebiet e<strong>in</strong>e Standortuntersuchung an den beiden<br />
möglichen Abfahrten <strong>der</strong> A 31 durchgeführt. Der sich daraus ergebende günstigste<br />
Standort bef<strong>in</strong>det sich östlich <strong>der</strong> A 31 und nördlich <strong>der</strong> L 600. Für die Kommunen<br />
hat die verkehrsgünstige Lage des Standortes e<strong>in</strong>e hohe Priorität. Durch die nun e<strong>in</strong>geleitete<br />
Än<strong>der</strong>ung des Regionalplanes und die nachfolgenden Bauleitplanverfahren<br />
kann sichergestellt werden, dass e<strong>in</strong> günstiger, gut erreichbarer Standort für die Ansiedlung<br />
von Arbeitsplätzen gefunden wurde, zu dessen Gunsten die beteiligten<br />
Kommunen nahezu gleichgroße Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche an drei<br />
Standorten des bisher geltenden Regionalplanes aufgeben.<br />
Die angestrebte Realisierung e<strong>in</strong>es <strong>in</strong>terkommunalen Gewerbegebietes richtet sich -<br />
entgegen den bekannt gewordenen Befürchtungen - <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>er Weise gegen angestrebte<br />
o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>geleitete Entwicklungen im Emscher-Lippe-Raum. Schon von <strong>der</strong><br />
angedachten Dimensionierung her geht es hier nicht um e<strong>in</strong> <strong>in</strong>terregionales, son<strong>der</strong>n<br />
lediglich um e<strong>in</strong> <strong>in</strong>terkommunales Gewerbegebiet, für welches fast ke<strong>in</strong>e zusätzliche<br />
Flächenbereitstellung über den Regionalplan angestrebt wird, und das <strong>in</strong> geradezu<br />
vorbildlicher Form den Gedanken <strong>der</strong> <strong>in</strong>terkommunalen Zusammenarbeit aufgreift.<br />
H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> weiteren Ausführungen <strong>in</strong> den versandten Unterlagen stellt die Geme<strong>in</strong>de<br />
<strong>Heiden</strong> Folgendes fest:
Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 22 -<br />
1. Ökologische Bewertung des Standortes<br />
Die Umweltstudie <strong>der</strong> Kommunen kommt unter Berücksichtigung von Größe des<br />
Standortbereiches (rd. 56,5 ha), zu erwartenden Randeffekten, Auswirkungen auf<br />
schutzwürdige Biotope und zusammenhängende Waldbestände sowie zu erwartenden<br />
Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion zu dem Ergebnis,<br />
dass <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gesamtbetrachtung aufgrund <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Darstellung im Gebietsentwicklungsplan<br />
im Standortbereich e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>sgesamt mittlere umweltrelevante<br />
Betroffenheit <strong>der</strong> Schutzgüter zu erwarten ist. Lediglich bei den Schutzgütern Grundwasser<br />
(Wasserschutzgebietszone), Klima / Luft (Erholung) sowie Lebensräume <strong>der</strong><br />
Tiere und Pflanzen (Randeffekte bei schutzwürdigen Biotopen) besteht <strong>in</strong> Teilbereichen<br />
e<strong>in</strong>e Tendenz zu e<strong>in</strong>er höheren Betroffenheit. Sehr hohe ökologische Konflikte<br />
s<strong>in</strong>d we<strong>der</strong> für e<strong>in</strong>zelne Schutzgüter noch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Summe abzuleiten. Die Analyse <strong>der</strong><br />
Schutzgüter bestätigt die Darstellungen des GEP, wonach <strong>der</strong> Standortbereich <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>em „normalen“ Freiraumbereich des GEP, ohne beson<strong>der</strong>e bzw. herausragende<br />
Schutzfunktionen, liegt.<br />
Diese Feststellung wird dadurch unterstützt, dass für das <strong>in</strong>terkommunale Gewerbegebiet,<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> für solche Vorhaben erfor<strong>der</strong>lichen Dimension, e<strong>in</strong> Standort unmittelbar<br />
an e<strong>in</strong>er Anschlussstelle (Autobahn/ Landstraße) gewählt wird. Hierdurch werden<br />
Vorbelastung und Neubelastung gebündelt und Randeffekte reduziert, da sich diese<br />
bereichsweise überlagern. Darüber h<strong>in</strong>aus wird e<strong>in</strong> Standort gewählt, <strong>der</strong> durch e<strong>in</strong>en<br />
steten Wechsel von landwirtschaftlichen Nutzflächen (Intensivacker) und<br />
Waldparzellen gekennzeichnet ist. E<strong>in</strong> zusammenhängendes Waldgebiet mit<br />
geschlossenem Waldbestand schließt sich erst nördlich des Standortbereiches an.<br />
Das Waldgebiet wird von <strong>der</strong> L 600 <strong>in</strong> Ost-West-Richtung zerschnitten und im<br />
Westen von <strong>der</strong> A 31 tangiert.<br />
Bei den Böden handelt es sich um Normalstandorte mit mittlerer bis hoher biotischer<br />
Lebensraumfunktion, ger<strong>in</strong>ger Speicher- und Reglerfunktion und ger<strong>in</strong>ger natürlicher<br />
Ertragsfunktion.<br />
Wasservorkommen beschränken sich im Standortbereich und -umfeld im Wesentlichen<br />
auf das Grundwasser, da ke<strong>in</strong>e nennenswerten Gewässer vorkommen. Beim<br />
Grundwasser wird <strong>der</strong> Wasserschutzzone III und tiefliegenden Grundwasservorkommen<br />
e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>e Bedeutung zugeordnet.<br />
Dem Klima wird im Standortbereich zwar <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong>e hohe Bedeutung (Erholungsfunktion)<br />
zugeordnet, e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Bedeutung (z.B. Frischluftquellgebiet <strong>in</strong><br />
siedlungsbezogener Lage, Immissionsschutzfläche, Extremstandort (z.B. exponierte<br />
Lage)), die nicht durch den biotischen Komplex (hier Wald) repräsentiert wird, liegt<br />
jedoch nicht vor.<br />
Im Ergebnis zeigt sich, dass <strong>der</strong> überwiegende Kompensationsbedarf (etwa 75 %<br />
des Gesamtkompensationsbedarfs) für den Naturhaushalt durch die Inanspruchnahme<br />
im Standortbereich entsteht. Auf die Randeffekte und damit die Funktionen im<br />
Umfeld entfällt e<strong>in</strong> Kompensationsbedarf von etwa 25 %. Der E<strong>in</strong>griff wird im Wesentlichen<br />
durch die unmittelbare Inanspruchnahme des Standortbereiches ausgelöst.<br />
R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc
Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 23 -<br />
Der Kompensationsbedarf für den E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Natur und Landschaft wird <strong>in</strong> den nachgeschalteten<br />
Bauleitplanverfahren nach den anerkannten Verfahren ermittelt. Die<br />
Kommunen werden neben ersten Kompensationsmaßnahmen im und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nähe<br />
des Standortbereiches den darüber h<strong>in</strong>aus gehenden weiteren Kompensationsbedarf<br />
im Rahmen e<strong>in</strong>es Pilotprojektes mit <strong>der</strong> Biologischen Station Zwillbrock vollständig<br />
decken.<br />
Im Standortbereich bef<strong>in</strong>det sich im steten Wechsel mit Intensivackerflächen Waldbestand,<br />
überwiegend (rd. 90 %) Nadel- und Nadelmischbestände mittleren Alters,<br />
mit e<strong>in</strong>er Fläche von <strong>in</strong>sgesamt rd. 24 ha. Für die Umwandlung von Wald ist nach<br />
Landesforstgesetz e<strong>in</strong>e Ersatzaufforstung zu leisten: Für die Wald<strong>in</strong>anspruchnahme<br />
im Standortbereich s<strong>in</strong>d Ersatzaufforstungen im Verhältnis von 1:1,5 <strong>in</strong> Zusammenarbeit<br />
mit <strong>der</strong> Stiftung Kulturlandschaft Kreis Borken beabsichtigt.<br />
2. Alternativstandort nordwestlich <strong>der</strong> Autobahnanschlussstelle Reken<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Vorbelastungen durch den südlich angrenzenden W<strong>in</strong>dpark ist, untermauert<br />
durch die Stellungnahme des Büros Richters & Hüls, Ahaus, vom 31. Mai<br />
2006, die Ansiedlung von Gewerbebetrieben wegen <strong>der</strong> dort vorhandenen Wohnbebauung<br />
nicht möglich. Die im Außenbereich e<strong>in</strong>zuhaltenden Grenzwerte <strong>der</strong> Schallimmissionen<br />
nach <strong>der</strong> TA Lärm für die Nachtzeit werden <strong>in</strong> Teilbereichen vollständig<br />
durch den W<strong>in</strong>dpark ausgeschöpft. Der W<strong>in</strong>dpark südlich <strong>der</strong> L 600 erweist sich<br />
somit als sogenanntes K.O.-Kriterium für den Standort.<br />
Unabhängig von dieser Betrachtung weist dieser Alternativstandort weitere erhebliche<br />
Nachteile auf:<br />
Wie bereits weiter oben ausgeführt, ist die verkehrsgünstige Lage des Standortes<br />
Reken e<strong>in</strong>es <strong>der</strong> wichtigsten Kriterien für die beteiligten Kommunen. Der Standort<br />
<strong>Heiden</strong> liegt mit ca. 1,5 km zu weit von <strong>der</strong> Autobahn entfernt. Außerdem wird es zu<br />
ke<strong>in</strong>er Überlagerung von Bee<strong>in</strong>trächtigungen des Gewerbegebietes mit denen <strong>der</strong><br />
Autobahn und <strong>der</strong> L 600 kommen. Die Bee<strong>in</strong>trächtigungen s<strong>in</strong>d hier also komplett als<br />
Zusatzbelastung zu bewerten.<br />
Auch die Betrachtung <strong>der</strong> Kosten des Anschlusses an die vorhandenen Entwässerungssysteme,<br />
sofern sie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Verfahren <strong>der</strong> Regionalplanung überhaupt von<br />
Belang s<strong>in</strong>d, führt - an<strong>der</strong>s als z.T. dargestellt - zu ke<strong>in</strong>em Vorteil für den Standort im<br />
Geme<strong>in</strong>degebiet <strong>Heiden</strong>. Das Ingenieurbüro Tuttahs & Meyer, Bochum, führt <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er<br />
Studie zur Entwässerung des geplanten Gewerbestandortes aus, dass die vorhandenen<br />
Anlagenkomponenten <strong>der</strong> <strong>Heiden</strong>er Kläranlage vollständig ausgelastet<br />
s<strong>in</strong>d und die Kläranlagenkapazität nur durch Neu- und Ergänzungsbaumaßnahmen<br />
erhöht werden kann, was zusätzlich zur Verdrängung e<strong>in</strong>es vorhandenen Regenrückhaltebeckens<br />
führen würde. Daher scheidet diese Anschlussvariante aus. E<strong>in</strong>e<br />
Anb<strong>in</strong>dung an die Rekener Kläranlage führt zu m<strong>in</strong>destens 1,5 km längeren Abwasserleitungen,<br />
die entsprechend höhere Kosten verursachen.<br />
Auch wenn e<strong>in</strong>e überörtliche Rad- bzw. Wan<strong>der</strong>wegeverb<strong>in</strong>dung zwischen <strong>der</strong><br />
Ortslage <strong>Heiden</strong> und den westlich <strong>der</strong> Autobahn gelegenen gastronomischen Betrieben<br />
(Reiterhof Hö<strong>in</strong>gs Hof, Bauerncafé Tacke) und <strong>der</strong> historisch bedeutsamen und<br />
<strong>in</strong> den vergangenen Jahren wie<strong>der</strong> aufgebauten Femegerichtsstätte „Freistohl toe<br />
Soehl<strong>in</strong>g“ fehlt, so stellt die im nördlichen Bereich des Standortes <strong>Heiden</strong><br />
R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc
Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 24 -<br />
verlaufende Straße „Boekenholt“ e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> wichtigsten touristischen<br />
Verb<strong>in</strong>dungsrouten <strong>in</strong> <strong>Heiden</strong> dar. Deren Attraktivität und damit die wirtschaftliche<br />
Grundlage für das Bauerncafé und den Reiterhof würden durch e<strong>in</strong>e<br />
Gewerbeansiedlung im Standortbereich <strong>Heiden</strong> stark bee<strong>in</strong>trächtigt.<br />
Der nachfolgende Standortvergleich zwischen dem Standort Reken und dem von<br />
<strong>der</strong> Bezirksregierung favorisierten Standort <strong>Heiden</strong> verdeutlicht die Auffassung <strong>der</strong><br />
Kommunen:<br />
Ziele / Nutzungen /<br />
Schutzgüter<br />
Standort <strong>Heiden</strong> Standort Reken Beurteilung<br />
Landschaftsschutzgebiet ja ja gleichwertig<br />
Biotopschutz (schutz- ja im Standortbereich ne<strong>in</strong> im Standortbereich / Vorteil Standort Reken<br />
würdige Biotope)<br />
ja im Umfeld<br />
Wald<br />
ja (rd. 20 % <strong>der</strong> Fläche, ja (rd. 45 % <strong>der</strong> Fläche, Vorteil Standort <strong>Heiden</strong><br />
rd. 11 ha, überw. Laub- rd. 24 ha, überw. Nadelholzbestand,<br />
Feldgehölz, undNadelmischbestän- schutzwürdiges Biotop) de)Ersatzaufforstungsbe-<br />
ja (rd. 22 ha, 1:2, Biodarftopschutzfunktion,Land-<br />
ja (rd. 36 ha, 1:1,5, Rohschaftsbildfunktion,stofffunktion,Wasser-<br />
Wasserschutzfunktion schutzfunktion gem.<br />
gem. Waldfunktionskarte<br />
(WFK)<br />
WFK)<br />
Landwirtschaft ja (rd. 80 % <strong>der</strong> Fläche, ja (rd. 55 % <strong>der</strong> Fläche, Vorteil Standort Reken<br />
Intensivacker, mittlere Intensivacker, ger<strong>in</strong>ge<br />
bis ger<strong>in</strong>ge natürliche natürliche Ertragsfunk-<br />
Ertragsfunktion) tion)<br />
Wasserschutz ne<strong>in</strong> (ke<strong>in</strong>e Wasser- ja (teilw. Wasserschutz- Vorteil Standort <strong>Heiden</strong><br />
schutzzone)zone<br />
III B, Gebiet mit<br />
ja (Gebiet mit ergiebigen ergiebigen bis sehr er-<br />
bis sehr ergiebigen giebigenGrundwasserGrundwasservorkomvorkommen, hohe Darmen,<br />
hohe Dargebotsfunktion)gebotsfunktion)<br />
Richtfunk ja (Beschränkung <strong>der</strong> ja (Beschränkung <strong>der</strong> Vorteil: Standort Reken<br />
Gebäudehöhe) im zent- Gebäudehöhe) im südliralen<br />
Bereich<br />
chen Randbereich (die <strong>in</strong><br />
Nord-Süd-Richtung verlaufendeRichtfunkstrecke<br />
<strong>der</strong> Vodafone D2<br />
GmbH lässt bei e<strong>in</strong>er<br />
Höhe von im Mittel 41 m<br />
über Grund ke<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigungenerwarten)<br />
W<strong>in</strong>denergie ja im unmittelbaren Um- ja im weiteren Umfeld Vorteil Standort Reken<br />
feld (ab 100 m bis 200 m (über 500 m Entfernung,<br />
Entfernung, Beschrän- ke<strong>in</strong>e Beschränkung<br />
kungen h<strong>in</strong>sichtlich<br />
Schallschutz)<br />
h<strong>in</strong>sichtlich Schallschutz)<br />
Schallschutz ja (Hofstellen, Wohnbebauung<br />
bis unmittelbar<br />
angrenzend im Norden,<br />
Osten und Süden)<br />
Erholung ja (lokaler Erholungsschwerpunkt<br />
<strong>Heiden</strong>,<br />
Freilichtbühne, Reiterhof<br />
R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />
ggf. ja (Hofstellen ab 250<br />
m Entfernung, nur im<br />
Osten)<br />
ja (überwiegend Feieraben<strong>der</strong>holung<br />
für Ortskundige,<br />
nur wenig be-<br />
Vorteil Standort Reken<br />
Vorteil Standort Reken
Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 25 -<br />
(regionale Bedeutung),<br />
Hofgastronomie, Wan<strong>der</strong>parkplätze<br />
<strong>in</strong> 250 m<br />
Entfernung, zentrale<br />
Wegeverb<strong>in</strong>dung zwischen<br />
Ortsmitte <strong>Heiden</strong><br />
und Hö<strong>in</strong>gs Hof / Bauerncafé<br />
Tacke, mehrere<br />
lokale Rad-Wan<strong>der</strong>wege,<br />
z.B. „Rund um<br />
<strong>Heiden</strong>s Kirchturm“,<br />
„Rund um die Düwelsteene“(Ste<strong>in</strong>kammergrab),<br />
„Landpartie <strong>in</strong><br />
<strong>Heiden</strong>s Süden“)<br />
Schutzgut Mensch mittlere Schutzwürdigkeit<br />
(s. Schallschutz und<br />
Erholung)<br />
Schutzgut Tiere und<br />
Pflanzen<br />
ger<strong>in</strong>ge (Acker) bis hohe<br />
(Biotop) Schutzwürdigkeit<br />
im Standortbereich /<br />
hohe (Norden), mittlere<br />
(Osten) und ger<strong>in</strong>ge<br />
(Süden, Westen)<br />
Schutzwürdigkeit im<br />
Umfeld<br />
Schutzgut Boden mittlere Schutzwürdigkeit<br />
(Braunerde, mittlere bis<br />
hohe biotische Lebensraumfunktion,<br />
ger<strong>in</strong>ge<br />
bis mittlere Speicherund<br />
Reglerfunktion, mittlere<br />
bis ger<strong>in</strong>ge natürli-<br />
che Ertragsfunktion)<br />
Schutzgut Wasser mittlere Schutzwürdigkeit<br />
des Grundwassers (Gebiet<br />
mit ergiebigen bis<br />
sehr ergiebigen Grundwasservorkommen,<br />
hohe Dargebotsfunktion)<br />
R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />
deutsamer Wan<strong>der</strong>weg,<br />
ke<strong>in</strong> Wan<strong>der</strong>parkplatz,<br />
Erholungsgebiet Groß<br />
Reken (Randbereich),<br />
Freizeitschwerpunkt <strong>in</strong><br />
1.700 m Entfernung)<br />
mittlere Schutzwürdigkeit<br />
(s. Schallschutz und<br />
Erholung bei weniger<br />
betroffenen E<strong>in</strong>wohnern)<br />
mittlere Schutzwürdigkeit<br />
im Standortbereich /<br />
mittlere bis hohe (Biotop)<br />
Schutzwürdigkeit im<br />
Umfeld<br />
mittlere Schutzwürdigkeit<br />
(Podsol, mittlere bis<br />
hohe biotische Lebensraumfunktion,<br />
ger<strong>in</strong>ge<br />
Speicher- und Reglerfunktion,<br />
ger<strong>in</strong>ge natürliche<br />
Ertragsfunktion)<br />
mittlere Schutzwürdigkeit<br />
des Grundwassers (Gebiet<br />
mit ergiebigen bis<br />
sehr ergiebigen Grundwasservorkommen,<br />
hohe Dargebotsfunktion)<br />
/ mittlere bis hohe<br />
Schutzwürdigkeit (Wasserschutzzone<br />
III B)<br />
Vorteil Standort Reken<br />
gleichwertig<br />
gleichwertig<br />
Vorteil Standort <strong>Heiden</strong><br />
natürliche Gewässer natürliche Gewässer gleichwertig<br />
nicht vorhanden nicht vorhanden<br />
Schutzgut Klima/ Luft mittlere bis hohe mittlere bis hohe gleichwertig<br />
Schutzwürdigkeit (Frei- Schutzwürdigkeit (Waldlandklima,Erholungs-<br />
Freilandklima, Erhofunktion<br />
<strong>in</strong> Hauptw<strong>in</strong>dlungsfunktion <strong>in</strong> Hauptrichtung,<br />
Nähe zum<br />
Siedlungsbereich)<br />
w<strong>in</strong>drichtung)<br />
Schutzgut Landschaft mittlere Schutzwürdigkeit mittlere Schutzwürdigkeit gleichwertig<br />
(Feldflur, Feldgehölz mit (Wald-Feld-Gebiet, Vor-<br />
bes. Landschaftsbildbelastung durch Autofunktion<br />
gem. WFK,<br />
Kuppenlage, Vorbelastung<br />
durch W<strong>in</strong>dpark)<br />
bahn)
Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 26 -<br />
Schutzgut Kultur- und<br />
sonstige Sachgüter<br />
Gesamtbeurteilung <strong>der</strong><br />
Umweltauswirkungen<br />
Kompensationsbedarf<br />
Kulturell bedeutsame<br />
historische Femegerichtsstelle<br />
„Freistohl toe<br />
Soehl<strong>in</strong>g“ unmittelbar<br />
östlich des Standortbereiches<br />
<strong>in</strong>sgesamt mittlere Betroffenheit<br />
(Schutzgüter<br />
Tiere und Pflanzen im<br />
Standortbereich<br />
(schutzwürdiges Biotop)<br />
und Klima/ Luft (Erholungsfunktion)<br />
tendieren<br />
zu e<strong>in</strong>er höheren Betroffenheit)<br />
ja (max. 50 ha für Naturhaushalt<br />
und Landschaftsbild,<br />
bei Landschaftsbild<br />
höherer Bedarf,<br />
da ger<strong>in</strong>gere Sichtverschattung<br />
<strong>in</strong> offener<br />
Feldflur, Kuppenlage)<br />
Gesamtkompensationsverhältnis<br />
1:1 angemes-<br />
sen<br />
Standortgunst Autobahn mittlere Standortgunst<br />
(1,5 km Entfernung)<br />
Entwässerung schlechte Möglichkeiten,<br />
ke<strong>in</strong>e aufnahmefähige<br />
Kläranlage <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nähe,<br />
Entfernung zur Kläranlage<br />
Reken zu groß<br />
ke<strong>in</strong> natürlicher Vorfluter<br />
zur Aufnahme des Regenwassers<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Nähe<br />
ke<strong>in</strong>e Bündelung mit <strong>der</strong><br />
Entwässerung <strong>der</strong> A 31<br />
möglich<br />
Versorgung ke<strong>in</strong>e Versorgungsnetze<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Nähe<br />
R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />
potenziell mittlere<br />
Schutzwürdigkeit (Fundstellen<br />
im Umfeld)<br />
<strong>in</strong>sgesamt mittlere Betroffenheit<br />
<strong>der</strong> Schutzgüter<br />
(Schutzgüter Tiere<br />
und Pflanzen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umgebung<br />
(schutzwürdige<br />
Biotope), Grundwasser<br />
im Bereich <strong>der</strong> Schutzzone<br />
und Klima/ Luft<br />
(Erholungsfunktion) tendieren<br />
zu e<strong>in</strong>er höheren<br />
Betroffenheit)<br />
ja (max. 35 ha für Naturhaushalt<br />
und Landschaftsbild)<br />
Gesamtkompensationsverhältnis<br />
1:1 angemes-<br />
sen<br />
hohe Standortgunst<br />
(unmittelbar an An-<br />
schlussstelle)<br />
bessere Möglichkeiten,<br />
aufnahmefähiges Zentralklärwerk<br />
Reken <strong>in</strong><br />
noch vertretbarer Entfernung<br />
natürlicher Vorfluter zur<br />
Aufnahme des Regenwassers<br />
<strong>in</strong> unmittelbarer<br />
Nähe (Wellbruchbach)<br />
Bündelung von Entwässerungsanlagen<br />
mit denen<br />
<strong>der</strong> A 31 möglich<br />
ke<strong>in</strong>e Versorgungsnetze<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Nähe<br />
Vorteil: Standort Reken<br />
gleichwertig<br />
Vorteil: Standort Reken<br />
gleichwertig<br />
Vorteil Standort Reken<br />
Vorteil Standort Reken<br />
Vorteil Standort Reken<br />
Vorteil Standort Reken<br />
gleichwertig<br />
Flächenverfügbarkeit ger<strong>in</strong>g hoch Vorteil Standort Reken<br />
(Damit die Standorte mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> verglichen werden konnten, wurde <strong>der</strong> Standort <strong>Heiden</strong> für den Vergleich<br />
ebenfalls auf e<strong>in</strong>e Fläche von rd. 56,5 ha (Fläche des Standortes Reken) begrenzt (d.h. alle<br />
Angaben mit Flächenbezug, z.B. Waldanteil, beziehen sich auf die Maßfläche von rd. 56,5 ha).)<br />
Der Standortvergleich zeigt, dass die beiden Standorte h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Ziele, Nutzungen<br />
und Schutzgüter <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Bereichen als gleichwertig zu beurteilen s<strong>in</strong>d bzw.<br />
nur marg<strong>in</strong>ale Unterschiede aufweisen. Den Vorteilen am Standort <strong>Heiden</strong> bezüglich<br />
<strong>der</strong> Waldumwandlung und des Wasserschutzes stehen die Vorteile am Standort Re-
Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 27 -<br />
ken bezüglich des Biotopschutzes und <strong>der</strong> Landwirtschaft sowie <strong>der</strong> ger<strong>in</strong>geren bzw.<br />
nicht gegebenen Beschränkungen durch den Schallschutz und die W<strong>in</strong>denergienutzung<br />
gegenüber. Auch s<strong>in</strong>d die notwendigen Entwässerungse<strong>in</strong>richtungen (teilweise<br />
<strong>in</strong> Bündelung mit den geplanten E<strong>in</strong>richtungen des Landesbetriebes Straßenbau<br />
NRW für die A 31) am Standort Reken deutlich kostengünstiger zu erstellen. Darüber<br />
h<strong>in</strong>aus weist <strong>der</strong> Standort östlich <strong>der</strong> Anschlussstelle „Reken“ den Vorteil <strong>der</strong> hohen<br />
Standortgunst unmittelbar an <strong>der</strong> Autobahn und <strong>der</strong> hohen Flächenverfügbarkeit auf.<br />
3. Zusammenfassung<br />
Als Fazit dieser Betrachtungen lässt sich festhalten, dass <strong>der</strong> im Erarbeitungsverfahren<br />
vorgesehene Standort Reken im H<strong>in</strong>blick auf die Gleichwertigkeit <strong>der</strong> zentralen<br />
Belange<br />
� produktives Wirtschaftswachstum<br />
� soziale Gerechtigkeit<br />
� ökologische Nachhaltigkeit<br />
e<strong>in</strong> Optimum für die Stadt Borken und die Geme<strong>in</strong>den <strong>Heiden</strong> und Reken darstellt.<br />
Der geplante Gewerbepark an <strong>der</strong> A 31 ist aufgrund se<strong>in</strong>er Lage geeignet, den<br />
Wegfall von Arbeitsplätzen <strong>in</strong> den drei Kommunen zu stoppen und damit e<strong>in</strong>en wesentlichen<br />
Beitrag zur Senkung <strong>der</strong> hohen Auspendlerzahlen, die wie<strong>der</strong>um zu erheblichen<br />
Verkehrsbelastungen führen, zu leisten.<br />
Abschließend verlangt die Geme<strong>in</strong>de <strong>Heiden</strong>, <strong>in</strong> dem beigefügten Än<strong>der</strong>ungsentwurf<br />
(Anlage 1 <strong>der</strong> Sitzungsvorlage 9/2006) die Darstellung des herausgenommenen Gewerbe-<br />
und Industrieansiedlungsbereiches <strong>in</strong> <strong>Heiden</strong> korrekt darzustellen. Dazu ist<br />
die Fläche auf dem Gebiet <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Heiden</strong> zwischen dem Ostr<strong>in</strong>g und <strong>der</strong> östlich<br />
gelegenen, aus dem Plan ersichtlichen Hochspannungsleitung weiterh<strong>in</strong> als Gewerbe-<br />
und Industrieansiedlungsbereich darzustellen. Auf den Lageplan <strong>der</strong><br />
<strong>Heiden</strong>er Flächen, die als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich aufgegeben<br />
werden sollen, wird Bezug genommen. Der Lageplan ist dem Antrag auf Än<strong>der</strong>ung<br />
des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Münster, „Teilabschnitt<br />
Münsterland“, auf dem Gebiet <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den <strong>Heiden</strong> und Reken zur Darstellung<br />
e<strong>in</strong>es Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches „Interkommunaler Gewerbepark<br />
Borken – <strong>Heiden</strong> – Reken“ vom 03. Mai 2005 als Anlage 3 beigefügt.<br />
R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc
Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 28 -<br />
R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />
Anlage 4
Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 29 -<br />
R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />
Anlage 5<br />
Geme<strong>in</strong>de <strong>Heiden</strong> <strong>Heiden</strong>, 20.06.2006<br />
Der Bürgermeister<br />
Anfragen zur Ratssitzung am 21.06.2006<br />
Anfragen CDU Anmerkung Verwaltung<br />
1. Die CDU-Fraktion hat bei <strong>der</strong> letzten Verkehrsschau und <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
nachfolgenden Ratssitzung die Verkehrsbeschil<strong>der</strong>ung am<br />
West- und Nordr<strong>in</strong>g beanstandet. Nach Aussagen von<br />
<strong>Heiden</strong>er LKW-Fahrern s<strong>in</strong>d die Verkehrsschil<strong>der</strong> so nahe an<br />
<strong>der</strong> Straße angebracht, dass bei notwendigen Ausweichmanövern<br />
die LKWs mit den Verkehrsschil<strong>der</strong>n kollidieren.<br />
An mehreren Verkehrsschil<strong>der</strong>n ist dies deutlich zu sehen.<br />
Nach unserer Auffassung stehen die Schil<strong>der</strong> zu nahe an <strong>der</strong><br />
Straße. In <strong>der</strong> Ratssitzung wurde e<strong>in</strong>e Überprüfung zugesagt<br />
und Information <strong>in</strong> Aussicht gestellt.<br />
2. In <strong>der</strong> Bau- und Planungsausschusssitzung am 25.04.2006<br />
wurde zu e<strong>in</strong>er Anfrage über den S<strong>in</strong>n und die Bedeutung <strong>der</strong><br />
neu aufgestellten Verkehrsschil<strong>der</strong> „Vorfahrt achten“ am<br />
Rundwan<strong>der</strong>weg (Dalbroms Krüüs und Lammersfeld) e<strong>in</strong>e<br />
Information zugesagt.<br />
Die aufgestellten Schil<strong>der</strong> weisen alle das erfor<strong>der</strong>liche Lichtraumprofil<br />
von 50 cm auf. Dennoch wird nunmehr schnellstmöglich durch Umsetzen<br />
<strong>der</strong> Schil<strong>der</strong> e<strong>in</strong> größerer Abstand zum Straßenrand realisiert.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Anordnung durch das Straßenverkehrsamt war <strong>der</strong> - für<br />
Fußgänger und Radfahrer gleichermaßen nutzbare – Rundwan<strong>der</strong>weg<br />
dem Verkehr auf dem Dalbroms Krüüs und Lammersfeld unterzuordnen.<br />
E<strong>in</strong>e Unterordnung wurde erfor<strong>der</strong>lich, da <strong>der</strong> verkehrsberuhigte Bereich<br />
verän<strong>der</strong>t , d.h. nach <strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>gezogen, wurde. So konnte nun durch<br />
Zeichen 102 (Vorfahrt achten!) „deutlicher“ auf die Querung mit dem<br />
Westr<strong>in</strong>g aufmerksam gemacht werden.<br />
Dieser Betrachtung liegt e<strong>in</strong> Antrag e<strong>in</strong>es Ratsmitgliedes zugrunde.
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Anfragen UWG Anmerkung Verwaltung<br />
3. Sachstandsbericht Sanierung Wirtschaftswege<br />
Konzentrationszone W<strong>in</strong>dkraft <strong>in</strong> Leblich<br />
R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />
Die Oberflächenbehandlung wird zurzeit ausgeschrieben.<br />
Angebotsabgabeterm<strong>in</strong> ist am 06.07.06, Baubeg<strong>in</strong>n 14.08.2006.<br />
Vor Sanierung <strong>der</strong> Oberfläche hat die W<strong>in</strong>dkraft <strong>Heiden</strong> GmbH die<br />
Asphalttragschicht noch zu sanieren. Die Arbeiten s<strong>in</strong>d mit <strong>der</strong> W<strong>in</strong>dkraft<br />
<strong>Heiden</strong> GmbH abgestimmt.<br />
4. Sachstandsbericht Dachsanierung Freizeithaus Die Arbeiten erfolgen gemäß Beschluss des BPUA vom 20.09.2005.<br />
Baubeg<strong>in</strong>n ist am 10.07.06<br />
5. Sachstandsbericht zur Sanierung von Gehwegen, bei denen<br />
das Pflaster durch Baumwurzeln angehoben wurde<br />
6. Sachstandsbericht zur Umsetzung von Maßnahmen aus <strong>der</strong><br />
Verkehrsschau, z.B. <strong>der</strong> Parkflächen-Kennzeichnung an <strong>der</strong><br />
Bahnhofstraße im Bereich Volksbank, Salon Denker<br />
7. Sachstandsbericht zur Endabrechnung <strong>der</strong><br />
Erschließungskosten <strong>in</strong> BN 26<br />
8. Sachstandsbericht zum Austausch mangelhafter Bäume <strong>in</strong> den<br />
Pflanzbeeten BN 26<br />
9. Sachstandsbericht zur Aufstellung von Kühlconta<strong>in</strong>ern im<br />
Bereich Jägers – Rathausplatz West<br />
Erste Maßnahmen im Bereich Fußweg Gemener Straße s<strong>in</strong>d<br />
durchgeführt, die jedoch wegen verschiedener Anliegerwünsche teurer<br />
wurden, als zunächst angedacht. Wegen <strong>der</strong> nur noch begrenzt zur<br />
Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist je nach Entwicklung <strong>der</strong><br />
sonstigen Ausgaben bei dieser Haushaltsstelle evtl. die Weiterführung<br />
<strong>der</strong> Maßnahme im Herbst noch möglich, ansonsten erst im Jahr 2007,<br />
wenn weitere Mittel bereit stehen.<br />
Wegen E<strong>in</strong>wendungen <strong>der</strong> Nachbarn soll diese Maßnahme nicht mehr<br />
durchgeführt werden. Im Übrigen hat sich die Situation entschärft, da die<br />
Besitzer des Hauses Bahnhofstraße 7 verzogen s<strong>in</strong>d.<br />
Wegen verschiedener vorrangig zu bearbeiten<strong>der</strong> Projekte musste die<br />
Abrechnung immer wie<strong>der</strong> verschoben werden. Bis zum Jahresende<br />
2006 wird die Abrechnung jetzt fertig gestellt.<br />
Nach dem Austausch von Bäumen im letzten Jahr werden erneut<br />
geschädigte Bäume im Herbst nachgepflanzt.<br />
Mit e<strong>in</strong>er bei <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de e<strong>in</strong>gereichten Beschwerde wurde die Untere<br />
Bauaufsichtsbehörde beim Kreis Borken e<strong>in</strong>geschaltet, damit die<br />
Angelegenheit baurechtlich geprüft wird.