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Niederschrift - in der Gemeinde Heiden

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Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 8 -<br />

4. Interessen <strong>der</strong> Umwelt und <strong>der</strong><br />

Nachbarschaft nicht berücksichtigt<br />

Bei ihrem Aufstellungsbeschluss hat sich<br />

die Geme<strong>in</strong>de alle<strong>in</strong> von dem Willen zur<br />

Verlegung des Jugendtreffs leiten lassen.<br />

An<strong>der</strong>e Erwägungen s<strong>in</strong>d überhaupt nicht<br />

mehr angestellt worden. Die Wahl des<br />

„vere<strong>in</strong>fachten Verfahrens“ hat hierzu<br />

ebenfalls beigetragen. Es fehlt die<br />

Erstellung e<strong>in</strong>es Umweltberichts. Diese<br />

zw<strong>in</strong>gend notwendige Betrachtung <strong>der</strong><br />

Auswirkungen des Vorhabens, würde die<br />

Unzumutbarkeit <strong>der</strong> Verlegung des<br />

Jugendtreffs und die weiteren schädlichen<br />

Auswirkungen <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung aufzeigen.<br />

Die Nachbarschaft „Marienschule“ leidet<br />

bereits heute unter den erheblichen<br />

Emissionen, die von dem<br />

Besucherverkehr von und zu Grundschule,<br />

Festplatz, Freibad, Freizeithaus und<br />

Sportplatz ausgehen. Über die<br />

Fe<strong>in</strong>staubbelastung durch den<br />

Straßenverkehr können wir alle im<br />

Moment nur spekulieren. Die Belastung<br />

wird sicherlich nicht ger<strong>in</strong>g se<strong>in</strong>. Der<br />

Sportplatzlärm ist erheblich und das<br />

Campieren von Jugendlichen dort hat uns<br />

schon des Öfteren um den Nachtschlaf<br />

gebracht!<br />

Hierzu werden auch außerhalb <strong>der</strong><br />

Betriebszeiten von Freibad und Sportplatz<br />

die Belastungen durch Lärm und Verkehr<br />

zum Jugendtreff kommen. Die<br />

R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />

Planzeichen und Festsetzungen<br />

Anwendung, wie sie auch im<br />

Bebauungsplan BS 22 verwendet<br />

werden, <strong>der</strong> 1978 rechtskräftig wurde.<br />

Gem. § 3 <strong>der</strong> Planzeichenverordnung<br />

können die bis zum 31.10.1981<br />

geltenden Planzeichen weiterh<strong>in</strong><br />

verwendet werden für Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong><br />

Ergänzungen von Bauleitplänen, die bis<br />

zu diesem Zeitpunkt rechtswirksam<br />

geworden s<strong>in</strong>d. Darüber h<strong>in</strong>aus können<br />

die Planzeichen <strong>der</strong><br />

Planzeichenverordnung gem. § 2 ergänzt<br />

werden, soweit dies zur e<strong>in</strong>deutigen<br />

Darstellung des Plan<strong>in</strong>halts erfor<strong>der</strong>lich<br />

ist.<br />

Die getroffenen Festsetzungen s<strong>in</strong>d<br />

demnach zulässig.<br />

Der Anregung zur unzulässigen<br />

Festsetzung wird nicht gefolgt.<br />

Abwägung:<br />

Die Durchführung e<strong>in</strong>es vere<strong>in</strong>fachten<br />

Verfahrens ist <strong>in</strong> diesem Fall vom<br />

Gesetzgeber grundsätzlich vorgesehen.<br />

Von e<strong>in</strong>er Umweltprüfung und e<strong>in</strong>em<br />

Umweltbericht wird bei e<strong>in</strong>er<br />

vere<strong>in</strong>fachten Än<strong>der</strong>ung abgesehen.<br />

Die Auswirkungen <strong>der</strong> Planung wurden <strong>in</strong><br />

die Abwägung e<strong>in</strong>gestellt (vgl. Punkt 3<br />

<strong>der</strong> Begründung). Bei e<strong>in</strong>em regulären<br />

Betrieb des K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendtreffs ist<br />

aufgrund <strong>der</strong> Entfernung zwischen<br />

Wohngebäuden und K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und<br />

Jugendtreff sowie den Erfahrungen am<br />

bisherigen Standort davon auszugehen,<br />

dass <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nachbarschaft ke<strong>in</strong>e<br />

unverträglichen Belastungen auftreten.<br />

Hierfür spricht auch, dass aus Sicht des<br />

Staatlichen Umweltamtes Herten ke<strong>in</strong>e<br />

Bedenken gegen die Planung bestehen.<br />

Die Nutzung K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendtreff<br />

steht im E<strong>in</strong>klang zu den an<strong>der</strong>en sport-,<br />

freizeit- und erholungsbezogenen<br />

Nutzungen.<br />

Die angesprochenen Belästigungen<br />

beziehen sich auf e<strong>in</strong>e missbräuchliche<br />

Nutzung. Diese Konflikte s<strong>in</strong>d nicht im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Bauleitplanung son<strong>der</strong>n<br />

durch Ordnungsmaßnahmen wie<br />

Durchsetzung von<br />

Benutzungsordnungen, Kontrollen o.ä. zu<br />

lösen.

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