Niederschrift - in der Gemeinde Heiden
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Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 8 -<br />
4. Interessen <strong>der</strong> Umwelt und <strong>der</strong><br />
Nachbarschaft nicht berücksichtigt<br />
Bei ihrem Aufstellungsbeschluss hat sich<br />
die Geme<strong>in</strong>de alle<strong>in</strong> von dem Willen zur<br />
Verlegung des Jugendtreffs leiten lassen.<br />
An<strong>der</strong>e Erwägungen s<strong>in</strong>d überhaupt nicht<br />
mehr angestellt worden. Die Wahl des<br />
„vere<strong>in</strong>fachten Verfahrens“ hat hierzu<br />
ebenfalls beigetragen. Es fehlt die<br />
Erstellung e<strong>in</strong>es Umweltberichts. Diese<br />
zw<strong>in</strong>gend notwendige Betrachtung <strong>der</strong><br />
Auswirkungen des Vorhabens, würde die<br />
Unzumutbarkeit <strong>der</strong> Verlegung des<br />
Jugendtreffs und die weiteren schädlichen<br />
Auswirkungen <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung aufzeigen.<br />
Die Nachbarschaft „Marienschule“ leidet<br />
bereits heute unter den erheblichen<br />
Emissionen, die von dem<br />
Besucherverkehr von und zu Grundschule,<br />
Festplatz, Freibad, Freizeithaus und<br />
Sportplatz ausgehen. Über die<br />
Fe<strong>in</strong>staubbelastung durch den<br />
Straßenverkehr können wir alle im<br />
Moment nur spekulieren. Die Belastung<br />
wird sicherlich nicht ger<strong>in</strong>g se<strong>in</strong>. Der<br />
Sportplatzlärm ist erheblich und das<br />
Campieren von Jugendlichen dort hat uns<br />
schon des Öfteren um den Nachtschlaf<br />
gebracht!<br />
Hierzu werden auch außerhalb <strong>der</strong><br />
Betriebszeiten von Freibad und Sportplatz<br />
die Belastungen durch Lärm und Verkehr<br />
zum Jugendtreff kommen. Die<br />
R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />
Planzeichen und Festsetzungen<br />
Anwendung, wie sie auch im<br />
Bebauungsplan BS 22 verwendet<br />
werden, <strong>der</strong> 1978 rechtskräftig wurde.<br />
Gem. § 3 <strong>der</strong> Planzeichenverordnung<br />
können die bis zum 31.10.1981<br />
geltenden Planzeichen weiterh<strong>in</strong><br />
verwendet werden für Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong><br />
Ergänzungen von Bauleitplänen, die bis<br />
zu diesem Zeitpunkt rechtswirksam<br />
geworden s<strong>in</strong>d. Darüber h<strong>in</strong>aus können<br />
die Planzeichen <strong>der</strong><br />
Planzeichenverordnung gem. § 2 ergänzt<br />
werden, soweit dies zur e<strong>in</strong>deutigen<br />
Darstellung des Plan<strong>in</strong>halts erfor<strong>der</strong>lich<br />
ist.<br />
Die getroffenen Festsetzungen s<strong>in</strong>d<br />
demnach zulässig.<br />
Der Anregung zur unzulässigen<br />
Festsetzung wird nicht gefolgt.<br />
Abwägung:<br />
Die Durchführung e<strong>in</strong>es vere<strong>in</strong>fachten<br />
Verfahrens ist <strong>in</strong> diesem Fall vom<br />
Gesetzgeber grundsätzlich vorgesehen.<br />
Von e<strong>in</strong>er Umweltprüfung und e<strong>in</strong>em<br />
Umweltbericht wird bei e<strong>in</strong>er<br />
vere<strong>in</strong>fachten Än<strong>der</strong>ung abgesehen.<br />
Die Auswirkungen <strong>der</strong> Planung wurden <strong>in</strong><br />
die Abwägung e<strong>in</strong>gestellt (vgl. Punkt 3<br />
<strong>der</strong> Begründung). Bei e<strong>in</strong>em regulären<br />
Betrieb des K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendtreffs ist<br />
aufgrund <strong>der</strong> Entfernung zwischen<br />
Wohngebäuden und K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und<br />
Jugendtreff sowie den Erfahrungen am<br />
bisherigen Standort davon auszugehen,<br />
dass <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nachbarschaft ke<strong>in</strong>e<br />
unverträglichen Belastungen auftreten.<br />
Hierfür spricht auch, dass aus Sicht des<br />
Staatlichen Umweltamtes Herten ke<strong>in</strong>e<br />
Bedenken gegen die Planung bestehen.<br />
Die Nutzung K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendtreff<br />
steht im E<strong>in</strong>klang zu den an<strong>der</strong>en sport-,<br />
freizeit- und erholungsbezogenen<br />
Nutzungen.<br />
Die angesprochenen Belästigungen<br />
beziehen sich auf e<strong>in</strong>e missbräuchliche<br />
Nutzung. Diese Konflikte s<strong>in</strong>d nicht im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Bauleitplanung son<strong>der</strong>n<br />
durch Ordnungsmaßnahmen wie<br />
Durchsetzung von<br />
Benutzungsordnungen, Kontrollen o.ä. zu<br />
lösen.