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Niederschrift - in der Gemeinde Heiden

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Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 6 -<br />

Bei 20 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen ergeht e<strong>in</strong>stimmig folgen<strong>der</strong><br />

Beschluss:<br />

Stellungnahmen:<br />

Arno Wiss<strong>in</strong>g, Am Sportzentrum 6,<br />

09.05.2006<br />

Zu <strong>der</strong> o.g. Än<strong>der</strong>ung möchten ich und die<br />

an<strong>der</strong>en Nachbarn <strong>der</strong> Nachbarschaft<br />

„Marienschule“ wie folgt Stellung nehmen.<br />

1. Grundsätzliche Unzulässigkeit<br />

Wir gehen davon aus, dass die<br />

vorgesehene Än<strong>der</strong>ung grundsätzlich<br />

rechtlich unzulässig ist. Die Än<strong>der</strong>ung<br />

verfolgt den e<strong>in</strong>zigen Zweck, für die schon<br />

beschlossene Verlegung des Jugendtreffs<br />

e<strong>in</strong>e rechtliche Grundlage zu schaffen. Die<br />

Än<strong>der</strong>ung dient im Übrigen ke<strong>in</strong>en<br />

geme<strong>in</strong>nützigen Zielen. Sie ist schlicht auf<br />

dieses Ziel beschränkt. Ebensowenig wäre<br />

es zulässig, e<strong>in</strong>en Bebauungsplan für e<strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>zelnes Haus zu erstellen. Dies alles ist<br />

nur denkbar, weil es sich um e<strong>in</strong><br />

Grundstück <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de handelt.<br />

R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />

Abwägung:<br />

Als <strong>der</strong> Bebauungsplan BS 22 se<strong>in</strong>erzeit<br />

aufgestellt wurde, waren die Nutzungen<br />

für das Gebäude „Umkleide“ – Gebäude<br />

und E<strong>in</strong>richtungen zum Betreiben des<br />

Freibades und <strong>der</strong> Sportplatzanlage<br />

sowie e<strong>in</strong>e Wohnung für den<br />

Bademeister – e<strong>in</strong>deutig vorgegeben.<br />

Mittlerweile haben sich die<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen geän<strong>der</strong>t, so dass<br />

ke<strong>in</strong> Bedarf mehr für e<strong>in</strong>e<br />

Bademeisterwohnung vorhanden ist.<br />

Sofern die Wohnung nicht für den Betrieb<br />

des Freibades o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Sportanlagen<br />

genutzt werden kann, steht dieser<br />

Gebäudeteil leer. Damit <strong>der</strong> Gebäudeteil<br />

auch im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>es schonenden<br />

Umgangs mit Ressourcen e<strong>in</strong>er neuen<br />

Nutzung zugeführt werden kann, ist e<strong>in</strong>e<br />

Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Aufgrund <strong>der</strong> sport-,<br />

erholungs- und freizeitbezogenen<br />

Nutzung des gesamten Areals am<br />

Sportzentrum sollte auch die ehemalige<br />

Wohnung für den Bademeister für diese<br />

Zwecke genutzt werden.<br />

Gleichzeitig ist es Aufgabe <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />

zur ordnungsgemäßen Durchführung <strong>der</strong><br />

Jugendarbeit beizutragen. Die<br />

Bausubstanz, die <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und<br />

Jugendtreff zur Zeit nutzt, ist marode und<br />

es s<strong>in</strong>d neue Räumlichkeiten, die den<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an e<strong>in</strong>en K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und<br />

Jugendtreff entsprechen, bereit zu<br />

stellen, um die Jugendarbeit weiter<br />

betreiben zu können. Die ehemalige<br />

Wohnung für den Bademeister eignet<br />

sich sowohl aufgrund ihrer Größe als<br />

auch aufgrund <strong>der</strong> Nähe zu den<br />

Freizeite<strong>in</strong>richtungen für den K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und<br />

Jugendtreff und diese Nutzung steht im<br />

E<strong>in</strong>klang mit <strong>der</strong> Nutzung des gesamten<br />

Sport- und Freizeitzentrums als Sport-,<br />

Freizeit- und Erholungsraum.<br />

Aus diesen Gründen wird <strong>der</strong><br />

Bebauungsplan geän<strong>der</strong>t.<br />

Der Anregung zur grundsätzlichen<br />

Unzulässigkeit wird nicht gefolgt.

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