Niederschrift - in der Gemeinde Heiden
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Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 6 -<br />
Bei 20 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen ergeht e<strong>in</strong>stimmig folgen<strong>der</strong><br />
Beschluss:<br />
Stellungnahmen:<br />
Arno Wiss<strong>in</strong>g, Am Sportzentrum 6,<br />
09.05.2006<br />
Zu <strong>der</strong> o.g. Än<strong>der</strong>ung möchten ich und die<br />
an<strong>der</strong>en Nachbarn <strong>der</strong> Nachbarschaft<br />
„Marienschule“ wie folgt Stellung nehmen.<br />
1. Grundsätzliche Unzulässigkeit<br />
Wir gehen davon aus, dass die<br />
vorgesehene Än<strong>der</strong>ung grundsätzlich<br />
rechtlich unzulässig ist. Die Än<strong>der</strong>ung<br />
verfolgt den e<strong>in</strong>zigen Zweck, für die schon<br />
beschlossene Verlegung des Jugendtreffs<br />
e<strong>in</strong>e rechtliche Grundlage zu schaffen. Die<br />
Än<strong>der</strong>ung dient im Übrigen ke<strong>in</strong>en<br />
geme<strong>in</strong>nützigen Zielen. Sie ist schlicht auf<br />
dieses Ziel beschränkt. Ebensowenig wäre<br />
es zulässig, e<strong>in</strong>en Bebauungsplan für e<strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>zelnes Haus zu erstellen. Dies alles ist<br />
nur denkbar, weil es sich um e<strong>in</strong><br />
Grundstück <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de handelt.<br />
R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc<br />
Abwägung:<br />
Als <strong>der</strong> Bebauungsplan BS 22 se<strong>in</strong>erzeit<br />
aufgestellt wurde, waren die Nutzungen<br />
für das Gebäude „Umkleide“ – Gebäude<br />
und E<strong>in</strong>richtungen zum Betreiben des<br />
Freibades und <strong>der</strong> Sportplatzanlage<br />
sowie e<strong>in</strong>e Wohnung für den<br />
Bademeister – e<strong>in</strong>deutig vorgegeben.<br />
Mittlerweile haben sich die<br />
Rahmenbed<strong>in</strong>gungen geän<strong>der</strong>t, so dass<br />
ke<strong>in</strong> Bedarf mehr für e<strong>in</strong>e<br />
Bademeisterwohnung vorhanden ist.<br />
Sofern die Wohnung nicht für den Betrieb<br />
des Freibades o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Sportanlagen<br />
genutzt werden kann, steht dieser<br />
Gebäudeteil leer. Damit <strong>der</strong> Gebäudeteil<br />
auch im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>es schonenden<br />
Umgangs mit Ressourcen e<strong>in</strong>er neuen<br />
Nutzung zugeführt werden kann, ist e<strong>in</strong>e<br />
Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes<br />
erfor<strong>der</strong>lich. Aufgrund <strong>der</strong> sport-,<br />
erholungs- und freizeitbezogenen<br />
Nutzung des gesamten Areals am<br />
Sportzentrum sollte auch die ehemalige<br />
Wohnung für den Bademeister für diese<br />
Zwecke genutzt werden.<br />
Gleichzeitig ist es Aufgabe <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de<br />
zur ordnungsgemäßen Durchführung <strong>der</strong><br />
Jugendarbeit beizutragen. Die<br />
Bausubstanz, die <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und<br />
Jugendtreff zur Zeit nutzt, ist marode und<br />
es s<strong>in</strong>d neue Räumlichkeiten, die den<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an e<strong>in</strong>en K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und<br />
Jugendtreff entsprechen, bereit zu<br />
stellen, um die Jugendarbeit weiter<br />
betreiben zu können. Die ehemalige<br />
Wohnung für den Bademeister eignet<br />
sich sowohl aufgrund ihrer Größe als<br />
auch aufgrund <strong>der</strong> Nähe zu den<br />
Freizeite<strong>in</strong>richtungen für den K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und<br />
Jugendtreff und diese Nutzung steht im<br />
E<strong>in</strong>klang mit <strong>der</strong> Nutzung des gesamten<br />
Sport- und Freizeitzentrums als Sport-,<br />
Freizeit- und Erholungsraum.<br />
Aus diesen Gründen wird <strong>der</strong><br />
Bebauungsplan geän<strong>der</strong>t.<br />
Der Anregung zur grundsätzlichen<br />
Unzulässigkeit wird nicht gefolgt.