Niederschrift - in der Gemeinde Heiden
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Ratssitzung 21.06.2006 - Seite 27 -<br />
ken bezüglich des Biotopschutzes und <strong>der</strong> Landwirtschaft sowie <strong>der</strong> ger<strong>in</strong>geren bzw.<br />
nicht gegebenen Beschränkungen durch den Schallschutz und die W<strong>in</strong>denergienutzung<br />
gegenüber. Auch s<strong>in</strong>d die notwendigen Entwässerungse<strong>in</strong>richtungen (teilweise<br />
<strong>in</strong> Bündelung mit den geplanten E<strong>in</strong>richtungen des Landesbetriebes Straßenbau<br />
NRW für die A 31) am Standort Reken deutlich kostengünstiger zu erstellen. Darüber<br />
h<strong>in</strong>aus weist <strong>der</strong> Standort östlich <strong>der</strong> Anschlussstelle „Reken“ den Vorteil <strong>der</strong> hohen<br />
Standortgunst unmittelbar an <strong>der</strong> Autobahn und <strong>der</strong> hohen Flächenverfügbarkeit auf.<br />
3. Zusammenfassung<br />
Als Fazit dieser Betrachtungen lässt sich festhalten, dass <strong>der</strong> im Erarbeitungsverfahren<br />
vorgesehene Standort Reken im H<strong>in</strong>blick auf die Gleichwertigkeit <strong>der</strong> zentralen<br />
Belange<br />
� produktives Wirtschaftswachstum<br />
� soziale Gerechtigkeit<br />
� ökologische Nachhaltigkeit<br />
e<strong>in</strong> Optimum für die Stadt Borken und die Geme<strong>in</strong>den <strong>Heiden</strong> und Reken darstellt.<br />
Der geplante Gewerbepark an <strong>der</strong> A 31 ist aufgrund se<strong>in</strong>er Lage geeignet, den<br />
Wegfall von Arbeitsplätzen <strong>in</strong> den drei Kommunen zu stoppen und damit e<strong>in</strong>en wesentlichen<br />
Beitrag zur Senkung <strong>der</strong> hohen Auspendlerzahlen, die wie<strong>der</strong>um zu erheblichen<br />
Verkehrsbelastungen führen, zu leisten.<br />
Abschließend verlangt die Geme<strong>in</strong>de <strong>Heiden</strong>, <strong>in</strong> dem beigefügten Än<strong>der</strong>ungsentwurf<br />
(Anlage 1 <strong>der</strong> Sitzungsvorlage 9/2006) die Darstellung des herausgenommenen Gewerbe-<br />
und Industrieansiedlungsbereiches <strong>in</strong> <strong>Heiden</strong> korrekt darzustellen. Dazu ist<br />
die Fläche auf dem Gebiet <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Heiden</strong> zwischen dem Ostr<strong>in</strong>g und <strong>der</strong> östlich<br />
gelegenen, aus dem Plan ersichtlichen Hochspannungsleitung weiterh<strong>in</strong> als Gewerbe-<br />
und Industrieansiedlungsbereich darzustellen. Auf den Lageplan <strong>der</strong><br />
<strong>Heiden</strong>er Flächen, die als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich aufgegeben<br />
werden sollen, wird Bezug genommen. Der Lageplan ist dem Antrag auf Än<strong>der</strong>ung<br />
des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Münster, „Teilabschnitt<br />
Münsterland“, auf dem Gebiet <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den <strong>Heiden</strong> und Reken zur Darstellung<br />
e<strong>in</strong>es Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiches „Interkommunaler Gewerbepark<br />
Borken – <strong>Heiden</strong> – Reken“ vom 03. Mai 2005 als Anlage 3 beigefügt.<br />
R:\gremien\2006\Rat 2006-06-21\NS-Rat-2006-06-21.doc