Taxi Times DACH - 2. Quartal 2022
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EUROPÄISCHE UNION<br />
ein, dass es sich bei den Mitarbeitenden der Plattform um Scheinselbstständige<br />
handelt. Eine Widerlegung dieser Vermutung ist<br />
auf der Basis des nationalen Arbeitnehmerbegriffs durchaus möglich,<br />
die Beweislast liegt dann aber bei der Plattform.<br />
Genau diese fünf Kriterien seien für die klassischen <strong>Taxi</strong>zentralen<br />
brandgefährlich, denn es werde nicht zwischen Uber und<br />
<strong>Taxi</strong>zentralen differenziert, warnte Thomas Bezani. „Drei der fünf<br />
Kriterien erfüllen auch <strong>Taxi</strong>zentralen, und sie fallen damit nach<br />
heutigem Stand unter die Vermutungswirkung“, sagt Bezani. Er<br />
meinte damit sowohl das Kriterium, dass eine kommerzielle<br />
Dienstleistung auf elektronischem Weg angeboten wird, als auch<br />
die Tatsache, dass diese auf Verlangen des Empfängers erbracht<br />
wird. Ebenso wie die Definition, dass die Fahrten durch eine Plattform<br />
organisiert werden.<br />
te deren Wachstumszahlen. Die 28 Millionen Plattformarbeiter<br />
würden zusammen einen Umsatz von 20 Milliarden Euro machen.<br />
Heruntergerechnet auf die einzelne Person entspräche das einem<br />
Umsatz von 60 Euro pro Mitarbeiter im Monat. Roth warnte, dass<br />
zu strikte arbeits- und sozialrechtliche Vorgaben das unmittelbare<br />
Aus für viele kleine Plattformen zur Folge hätten. Sein Vorschlag<br />
ging daher in die Richtung, Geringfügigkeitsschwellen für die<br />
Scheinselbstständigen oder geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer<br />
einzuführen – analog zu den Geringfügigkeitsgrenzen, die<br />
man im Bereich der Lohnsteuer eingeführt hat.<br />
Herwig Kollar wollte sich mit der ökonomischen Zahleninterpretation<br />
indes nicht zufriedengeben. Er hielt dagegen, dass fünf der<br />
500 genannten Plattformen mehr als die Hälfte der Vergütungszahlungen<br />
für die 28 Millionen Plattformarbeiter übernehmen. Unter<br />
diesen fünf Unternehmen stünde Uber auf Platz 1 und Uber Eats<br />
auf Platz <strong>2.</strong> Die EU solle daher keine Regelung für die 500 Plattformen<br />
und für die Plattformarbeiter mit 60 Euro Monatsumsatz aufstellen,<br />
sondern sich auf diese Art von Plattformen konzentrieren.<br />
Was Kollar hier ansprach, deckt sich mit der Zielsetzung des<br />
Gesetzentwurfes: einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen der<br />
Plattformarbeitenden. Die EU will dafür unter anderem eine „rechtliche<br />
Vermutung“ für Arbeitsverhältnisse für gewisse Arbeitsplattformen<br />
ermöglichen. Dafür wurden fünf Kriterien aufgestellt. Sind<br />
nur zwei davon erfüllt, tritt die rechtliche Vermutungswirkung<br />
UNZULÄSSIGE ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG<br />
Somit gibt es nicht nur für den soloselbstständigen <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
ein Problem, sondern auch für das Fahrpersonal der Mehrwagenunternehmer,<br />
weil auch das arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer<br />
der <strong>Taxi</strong>zentrale gesehen wird und der Mehrwagenunternehmer<br />
mit dem Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit rechnen muss, weil er<br />
eine unzulässige Arbeitnehmerüberlassung betrieben hat. „Daher<br />
bedarf es einer Präzisierung der Richtlinien“, zieht Bezani ein klares<br />
Fazit. „So wie es jetzt gestrickt ist, wird es für das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
große Probleme auslösen.“<br />
Kollar stimmte dem im Prinzip zu, verweist aber darauf, dass<br />
es bereits einschlägige juristische Bewertungen über die Klassifizierung<br />
einer <strong>Taxi</strong>zentrale gibt. <strong>Taxi</strong>zentralen seien vielerorts eine<br />
Selbsthilfeorganisation in Form einer Genossenschaft, die für anerkannt<br />
selbstständige <strong>Taxi</strong>unternehmen eine Auftragsvermittlung<br />
tätigt. Es könne nicht gewünscht sein, dass solche kleinen, lokalen<br />
Selbsthilfeorganisationen auf einmal in Arbeitgeberpflichten<br />
gedrängt würden. „Das würde sie vom Markt verdrängen – zugunsten<br />
von großen, international tätigen Plattformen“, sagte Kollar.<br />
Sein Lösungsvorschlag lautet daher, Größenklassifizierungen<br />
einzuführen. Nur wer eine signifikant hohe Anzahl an Teilnehmern<br />
aufweist, müsste unter diese Vermutungswirkung<br />
fallen. „Damit würde<br />
man genau die Plattformen treffen, die das<br />
Gros der Probleme verursachen und die<br />
andererseits die ökonomischen Mittel hätten,<br />
um damit umgehen zu können.“ Kollar<br />
appellierte in seinem Schlusssatz der Diskussionsrunde<br />
an die Verantwortlichen in<br />
Brüssel, darüber nochmals intensiv nachzudenken.<br />
<br />
jh<br />
Gesetzentwurf zur<br />
Regulierung der<br />
Plattformarbeit.<br />
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TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2022</strong><br />
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