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Taxi Times DACH - 2. Quartal 2022

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EUROPÄISCHE UNION<br />

ein, dass es sich bei den Mitarbeitenden der Plattform um Scheinselbstständige<br />

handelt. Eine Widerlegung dieser Vermutung ist<br />

auf der Basis des nationalen Arbeitnehmerbegriffs durchaus möglich,<br />

die Beweislast liegt dann aber bei der Plattform.<br />

Genau diese fünf Kriterien seien für die klassischen <strong>Taxi</strong>zentralen<br />

brandgefährlich, denn es werde nicht zwischen Uber und<br />

<strong>Taxi</strong>zentralen differenziert, warnte Thomas Bezani. „Drei der fünf<br />

Kriterien erfüllen auch <strong>Taxi</strong>zentralen, und sie fallen damit nach<br />

heutigem Stand unter die Vermutungswirkung“, sagt Bezani. Er<br />

meinte damit sowohl das Kriterium, dass eine kommerzielle<br />

Dienstleistung auf elektronischem Weg angeboten wird, als auch<br />

die Tatsache, dass diese auf Verlangen des Empfängers erbracht<br />

wird. Ebenso wie die Definition, dass die Fahrten durch eine Plattform<br />

organisiert werden.<br />

te deren Wachstumszahlen. Die 28 Millionen Plattformarbeiter<br />

würden zusammen einen Umsatz von 20 Milliarden Euro machen.<br />

Heruntergerechnet auf die einzelne Person entspräche das einem<br />

Umsatz von 60 Euro pro Mitarbeiter im Monat. Roth warnte, dass<br />

zu strikte arbeits- und sozialrechtliche Vorgaben das unmittelbare<br />

Aus für viele kleine Plattformen zur Folge hätten. Sein Vorschlag<br />

ging daher in die Richtung, Geringfügigkeitsschwellen für die<br />

Scheinselbstständigen oder geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer<br />

einzuführen – analog zu den Geringfügigkeitsgrenzen, die<br />

man im Bereich der Lohnsteuer eingeführt hat.<br />

Herwig Kollar wollte sich mit der ökonomischen Zahleninterpretation<br />

indes nicht zufriedengeben. Er hielt dagegen, dass fünf der<br />

500 genannten Plattformen mehr als die Hälfte der Vergütungszahlungen<br />

für die 28 Millionen Plattformarbeiter übernehmen. Unter<br />

diesen fünf Unternehmen stünde Uber auf Platz 1 und Uber Eats<br />

auf Platz <strong>2.</strong> Die EU solle daher keine Regelung für die 500 Plattformen<br />

und für die Plattformarbeiter mit 60 Euro Monatsumsatz aufstellen,<br />

sondern sich auf diese Art von Plattformen konzentrieren.<br />

Was Kollar hier ansprach, deckt sich mit der Zielsetzung des<br />

Gesetzentwurfes: einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen der<br />

Plattformarbeitenden. Die EU will dafür unter anderem eine „rechtliche<br />

Vermutung“ für Arbeitsverhältnisse für gewisse Arbeitsplattformen<br />

ermöglichen. Dafür wurden fünf Kriterien aufgestellt. Sind<br />

nur zwei davon erfüllt, tritt die rechtliche Vermutungswirkung<br />

UNZULÄSSIGE ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG<br />

Somit gibt es nicht nur für den soloselbstständigen <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

ein Problem, sondern auch für das Fahrpersonal der Mehrwagenunternehmer,<br />

weil auch das arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer<br />

der <strong>Taxi</strong>zentrale gesehen wird und der Mehrwagenunternehmer<br />

mit dem Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit rechnen muss, weil er<br />

eine unzulässige Arbeitnehmerüberlassung betrieben hat. „Daher<br />

bedarf es einer Präzisierung der Richtlinien“, zieht Bezani ein klares<br />

Fazit. „So wie es jetzt gestrickt ist, wird es für das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

große Probleme auslösen.“<br />

Kollar stimmte dem im Prinzip zu, verweist aber darauf, dass<br />

es bereits einschlägige juristische Bewertungen über die Klassifizierung<br />

einer <strong>Taxi</strong>zentrale gibt. <strong>Taxi</strong>zentralen seien vielerorts eine<br />

Selbsthilfeorganisation in Form einer Genossenschaft, die für anerkannt<br />

selbstständige <strong>Taxi</strong>unternehmen eine Auftragsvermittlung<br />

tätigt. Es könne nicht gewünscht sein, dass solche kleinen, lokalen<br />

Selbsthilfeorganisationen auf einmal in Arbeitgeberpflichten<br />

gedrängt würden. „Das würde sie vom Markt verdrängen – zugunsten<br />

von großen, international tätigen Plattformen“, sagte Kollar.<br />

Sein Lösungsvorschlag lautet daher, Größenklassifizierungen<br />

einzuführen. Nur wer eine signifikant hohe Anzahl an Teilnehmern<br />

aufweist, müsste unter diese Vermutungswirkung<br />

fallen. „Damit würde<br />

man genau die Plattformen treffen, die das<br />

Gros der Probleme verursachen und die<br />

andererseits die ökonomischen Mittel hätten,<br />

um damit umgehen zu können.“ Kollar<br />

appellierte in seinem Schlusssatz der Diskussionsrunde<br />

an die Verantwortlichen in<br />

Brüssel, darüber nochmals intensiv nachzudenken.<br />

<br />

jh<br />

Gesetzentwurf zur<br />

Regulierung der<br />

Plattformarbeit.<br />

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TAXI <strong>2.</strong> QUARTAL <strong>2022</strong><br />

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