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Schwanstetten 2022-09_01-40_Druck

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BÜRGERMEISTER ROBERT PFANN INFORMIERT<br />

Foto: Thomas Gastner<br />

Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />

ich hoffe, die Sommer- und Urlaubszeit<br />

war für Sie mit schönen Erlebnissen und<br />

guter Erholung verbunden, was gerade<br />

in diesen schwierigen Zeiten besonders<br />

wichtig ist. Nun, mit Ende der Ferienzeit<br />

beginnt auch gleichzeitig für viele junge<br />

Menschen ein neuer Lebensabschnitt.<br />

So dürfen wir an unserer Grundschule 63<br />

ABC-Schülerinnen und Schüler willkommen<br />

heißen. Mit der dadurch möglichen<br />

Dreizügigkeit, ergeben sich daraus sowohl<br />

für die Erstklässler wie auch für die Lehrkräfte<br />

angenehme Klassenstärken zum<br />

Unterrichten.<br />

In den Wochen nach dem Schulanfang<br />

werden viele Grundschüler unterwegs<br />

sein, die keine oder nur wenig Erfahrung<br />

im Straßenverkehr haben. Also, liebe<br />

Auto-, Motorrad- und Fahrradfahrer für<br />

Sie heißt es besonders konzentriert unterwegs<br />

und immer bremsbereit sein. Bedenken<br />

Sie bitte, dass die Kinder Gefahren<br />

häufig noch nicht voraussehen können.<br />

Außerdem reagieren sie oft spontan und<br />

werden aufgrund ihrer Körpergröße vor<br />

allem zwischen parkenden Autos schwerer<br />

erkannt.<br />

Ihnen, liebe Eltern, empfehle ich in den<br />

verbleibenden Ferientagen den Schulweg<br />

mit Ihrem Kind mehrfach zu begehen, um<br />

mögliche Besonderheiten und Gefahrenstellen<br />

zu besprechen.<br />

Ich wünsche allen Kindern, ihren Eltern<br />

und Lehrern einen guten Start in das<br />

neue Schuljahr und viel Freude beim Lernen<br />

und Lehren.<br />

Hundesteuersatzung neu erlassen<br />

Eine vom Bayerischen Innenministerium<br />

neu herausgegebene Hundesteuer-<br />

Mustersatzung hat die Verwaltung zum<br />

Anlass genommen, die gemeindliche<br />

Hundesteuersatzung neu zu erlassen, um<br />

Rechtssicherheit herzustellen. Neben redaktionellen<br />

Änderungen stellt der Wegfall<br />

der „Weiler“-Regelung die größte Änderung<br />

dar. Die Mustersatzung empfiehlt<br />

wegen den in der Praxis häufig auftretenden<br />

Abgrenzungsschwierigkeiten für die<br />

Hundehaltung in Weilern mit bis zu 300<br />

Einwohnern keine Ermäßigung mehr einzuräumen.<br />

Eine solche seit Jahrzehnten<br />

gebräuchliche Steuerermäßigung für ganze<br />

Ortsteile lässt sich mit dem auf „Einöden“<br />

zutreffenden besonderen Schutzbedürfnis<br />

der Menschen nicht zeitgemäß<br />

rechtfertigen. Bei aktuell 30 Hundehaltern<br />

wird der Wegfall der Weiler-Ermäßigung<br />

eine Gebührenerhöhung von 25 auf 50<br />

EUR auslösen.<br />

Die Steuerbefreiung für „Therapiehunde“<br />

ist zwar in der Mustersatzung nicht mehr<br />

enthalten, diese wird dennoch beibehalten.<br />

Hunde, die eine zertifizierte Therapiehundeprüfung<br />

abgelegt haben und nachweislich<br />

für soziale und therapeutische<br />

Zwecke eingesetzt werden, sollen weiterhin<br />

steuerbefreit sein. Aktuell sind sechs<br />

Therapiehunde registriert. Der Marktgemeinderat<br />

hat einstimmig den Neuerlass<br />

der Hundesteuersatzung zum <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2023<br />

beschlossen. Die seit Jahren geltenden<br />

Steuersätze bleiben dabei unverändert.<br />

Die neue Satzung können Sie auf unserer<br />

Homepage Service & Verwaltung/Ortsrecht<br />

einsehen.<br />

Abwassergebühren neu festgesetzt<br />

Der bisher angewandte Kalkulationszeitraum<br />

von drei Jahren endet zum<br />

31.12.<strong>2022</strong>. Mit der Gebührenkalkulation<br />

wurde das Büro Dr. Schulte | Röder<br />

Kommunalberatung beauftragt. Bei der<br />

Abwasserbeseitigung handelt es sich um<br />

eine kostenrechnende Einrichtung. Nach<br />

dem Kostendeckungsprinzip soll das Gebührenaufkommen<br />

die voraussichtlichen<br />

Kosten der Einrichtung decken, diese aber<br />

nicht übersteigen. Reichen also die veranschlagten<br />

Gebühreneinnahmen nicht um<br />

die anfallenden Kosten zu decken, sind die<br />

Gebühren entsprechend anzupassen.<br />

Die Überprüfung der Einnahmen und<br />

Ausgaben aus dem noch laufenden Gebührenzeitraum<br />

hat eine Unterdeckung<br />

von knapp 328.000 EUR ergeben, welche<br />

bei der Neukalkulation zu berücksichtigen<br />

sind. Ferner werden unter anderem wegen<br />

starker Steigerungen bei den Unterhaltskosten<br />

für die Ortskanalisation und<br />

der Betriebskostenumlage des Zweckverbandes<br />

zur Abwasserbeseitigung im unteren<br />

Schwarzachtal für den neuen Gebührenzeitraum<br />

die Ausgaben gegenüber<br />

dem Vorzeitraum mit einem Jahresdurchschnitt<br />

von ca. 705.000 EUR auf durchschnittlich<br />

1.0<strong>01</strong>.000 EUR steigen.<br />

Um eine gewisse dämpfende Wirkung bei<br />

der Gebührenerhöhung zu erreichen, wird<br />

zum einen der Kalkulationszeitraum auf<br />

vier Jahre verlängert und die bis zum Jahresende<br />

angesammelte Sonderrücklage<br />

von ca. 150.000 EUR aufgelöst.<br />

>>><br />

<strong>09</strong> | <strong>2022</strong><br />

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