Schwanstetten 2022-09_01-40_Druck
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BÜRGERMEISTER ROBERT PFANN INFORMIERT<br />
Foto: Thomas Gastner<br />
Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />
ich hoffe, die Sommer- und Urlaubszeit<br />
war für Sie mit schönen Erlebnissen und<br />
guter Erholung verbunden, was gerade<br />
in diesen schwierigen Zeiten besonders<br />
wichtig ist. Nun, mit Ende der Ferienzeit<br />
beginnt auch gleichzeitig für viele junge<br />
Menschen ein neuer Lebensabschnitt.<br />
So dürfen wir an unserer Grundschule 63<br />
ABC-Schülerinnen und Schüler willkommen<br />
heißen. Mit der dadurch möglichen<br />
Dreizügigkeit, ergeben sich daraus sowohl<br />
für die Erstklässler wie auch für die Lehrkräfte<br />
angenehme Klassenstärken zum<br />
Unterrichten.<br />
In den Wochen nach dem Schulanfang<br />
werden viele Grundschüler unterwegs<br />
sein, die keine oder nur wenig Erfahrung<br />
im Straßenverkehr haben. Also, liebe<br />
Auto-, Motorrad- und Fahrradfahrer für<br />
Sie heißt es besonders konzentriert unterwegs<br />
und immer bremsbereit sein. Bedenken<br />
Sie bitte, dass die Kinder Gefahren<br />
häufig noch nicht voraussehen können.<br />
Außerdem reagieren sie oft spontan und<br />
werden aufgrund ihrer Körpergröße vor<br />
allem zwischen parkenden Autos schwerer<br />
erkannt.<br />
Ihnen, liebe Eltern, empfehle ich in den<br />
verbleibenden Ferientagen den Schulweg<br />
mit Ihrem Kind mehrfach zu begehen, um<br />
mögliche Besonderheiten und Gefahrenstellen<br />
zu besprechen.<br />
Ich wünsche allen Kindern, ihren Eltern<br />
und Lehrern einen guten Start in das<br />
neue Schuljahr und viel Freude beim Lernen<br />
und Lehren.<br />
Hundesteuersatzung neu erlassen<br />
Eine vom Bayerischen Innenministerium<br />
neu herausgegebene Hundesteuer-<br />
Mustersatzung hat die Verwaltung zum<br />
Anlass genommen, die gemeindliche<br />
Hundesteuersatzung neu zu erlassen, um<br />
Rechtssicherheit herzustellen. Neben redaktionellen<br />
Änderungen stellt der Wegfall<br />
der „Weiler“-Regelung die größte Änderung<br />
dar. Die Mustersatzung empfiehlt<br />
wegen den in der Praxis häufig auftretenden<br />
Abgrenzungsschwierigkeiten für die<br />
Hundehaltung in Weilern mit bis zu 300<br />
Einwohnern keine Ermäßigung mehr einzuräumen.<br />
Eine solche seit Jahrzehnten<br />
gebräuchliche Steuerermäßigung für ganze<br />
Ortsteile lässt sich mit dem auf „Einöden“<br />
zutreffenden besonderen Schutzbedürfnis<br />
der Menschen nicht zeitgemäß<br />
rechtfertigen. Bei aktuell 30 Hundehaltern<br />
wird der Wegfall der Weiler-Ermäßigung<br />
eine Gebührenerhöhung von 25 auf 50<br />
EUR auslösen.<br />
Die Steuerbefreiung für „Therapiehunde“<br />
ist zwar in der Mustersatzung nicht mehr<br />
enthalten, diese wird dennoch beibehalten.<br />
Hunde, die eine zertifizierte Therapiehundeprüfung<br />
abgelegt haben und nachweislich<br />
für soziale und therapeutische<br />
Zwecke eingesetzt werden, sollen weiterhin<br />
steuerbefreit sein. Aktuell sind sechs<br />
Therapiehunde registriert. Der Marktgemeinderat<br />
hat einstimmig den Neuerlass<br />
der Hundesteuersatzung zum <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2023<br />
beschlossen. Die seit Jahren geltenden<br />
Steuersätze bleiben dabei unverändert.<br />
Die neue Satzung können Sie auf unserer<br />
Homepage Service & Verwaltung/Ortsrecht<br />
einsehen.<br />
Abwassergebühren neu festgesetzt<br />
Der bisher angewandte Kalkulationszeitraum<br />
von drei Jahren endet zum<br />
31.12.<strong>2022</strong>. Mit der Gebührenkalkulation<br />
wurde das Büro Dr. Schulte | Röder<br />
Kommunalberatung beauftragt. Bei der<br />
Abwasserbeseitigung handelt es sich um<br />
eine kostenrechnende Einrichtung. Nach<br />
dem Kostendeckungsprinzip soll das Gebührenaufkommen<br />
die voraussichtlichen<br />
Kosten der Einrichtung decken, diese aber<br />
nicht übersteigen. Reichen also die veranschlagten<br />
Gebühreneinnahmen nicht um<br />
die anfallenden Kosten zu decken, sind die<br />
Gebühren entsprechend anzupassen.<br />
Die Überprüfung der Einnahmen und<br />
Ausgaben aus dem noch laufenden Gebührenzeitraum<br />
hat eine Unterdeckung<br />
von knapp 328.000 EUR ergeben, welche<br />
bei der Neukalkulation zu berücksichtigen<br />
sind. Ferner werden unter anderem wegen<br />
starker Steigerungen bei den Unterhaltskosten<br />
für die Ortskanalisation und<br />
der Betriebskostenumlage des Zweckverbandes<br />
zur Abwasserbeseitigung im unteren<br />
Schwarzachtal für den neuen Gebührenzeitraum<br />
die Ausgaben gegenüber<br />
dem Vorzeitraum mit einem Jahresdurchschnitt<br />
von ca. 705.000 EUR auf durchschnittlich<br />
1.0<strong>01</strong>.000 EUR steigen.<br />
Um eine gewisse dämpfende Wirkung bei<br />
der Gebührenerhöhung zu erreichen, wird<br />
zum einen der Kalkulationszeitraum auf<br />
vier Jahre verlängert und die bis zum Jahresende<br />
angesammelte Sonderrücklage<br />
von ca. 150.000 EUR aufgelöst.<br />
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<strong>09</strong> | <strong>2022</strong><br />
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