PT-Magazin - Ausgabe 5 2022
PT-Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft Die Top-Themen: • Lebe stolz und frei! Risikopapst Gerd Gigerenzer über Risikokompetenz • Unternehmen im Kriegszustand - Was tun bei Bedrohungen von allen Seiten? • Raus aus der Knechtschaft - Unternehmer sollten aufhören, Untertan zu sein • "Heilige Kühe" vertreiben mit dem "Elefant im Raum"
PT-Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft
Die Top-Themen:
• Lebe stolz und frei! Risikopapst Gerd Gigerenzer über Risikokompetenz
• Unternehmen im Kriegszustand - Was tun bei Bedrohungen von allen Seiten?
• Raus aus der Knechtschaft - Unternehmer sollten aufhören, Untertan zu sein
• "Heilige Kühe" vertreiben mit dem "Elefant im Raum"
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70 Wirtschaft<br />
71<br />
40 der von Wikipedia aufgelisteten<br />
43 berühmten<br />
Whistleblower deckten<br />
Fehlverhalten von Regierungen,<br />
Großbanken oder<br />
Großunternehmen auf.<br />
Nur 3 betrafen kleinere<br />
Unternehmen. Dennoch<br />
setzt der Regierungsentwurf<br />
alle rund 90.000<br />
Unternehmen mit 50 bis<br />
10.000 Beschäftigten unter<br />
Generalverdacht und<br />
bürdet ihnen neue umfangreiche<br />
strafbewehrte<br />
bürokratische Maßnahmen<br />
auf.<br />
Regierungsentwurf zum<br />
Hinweisgeberschutzgesetz<br />
© : WIKIMEDIA, JESUS SOLANA FROM<br />
MADRID, SPAIN, CREATIVE COMMONS<br />
ATTRIBUTION 2.0 GENERIC LICENSE<br />
gesetzlichen Vorgaben bereits jetzt in<br />
ihre Compliance-Systeme integrieren.<br />
Die Herausforderung dabei ist, ein effizientes<br />
Meldewesen mit dem Schutz von<br />
Whistleblowern zu vereinbaren.<br />
Anwendungsbereich<br />
Was lange währt, wird endlich gut?<br />
Am 27. Juli <strong>2022</strong> hat das Bundeskabinett<br />
den am 13. April <strong>2022</strong> vom Bundesminister<br />
der Justiz vorgelegten Referentenentwurf<br />
eines Gesetzes für einen besseren<br />
Schutz hinweisgebender Personen<br />
(HinSchG), ohne größere Änderungen<br />
beschlossen. 1 Damit bringt die Bundes-<br />
regierung nun während der parlamentarischen<br />
Sommerpause ein Gesetzgebungsverfahren<br />
auf den Weg, dass<br />
der – mittlerweile erheblich verspäteten<br />
– deutschen Umsetzung der Richtline<br />
(EU) 2019/1937 (sog. EU-Whistleblower-<br />
Richtlinie) dienen soll. Die Einrichtung<br />
<strong>PT</strong>-MAGAZIN 5 <strong>2022</strong><br />
von Hinweisgebermeldewegen bzw.<br />
Whistleblowing-Systemen ist weder<br />
eine Gewissensfrage noch eine Frage des<br />
Ermessens eines jeden einzelnen Unternehmens<br />
– ganz im Gegenteil.<br />
In der betreffenden Pressemitteilung<br />
2 erklärt Bundesjustizminister Dr.<br />
Marco Buschmann, das HinSchG schaffe<br />
ein Schutzsystem für Beschäftigte. Diese<br />
übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft<br />
und verdienten daher Schutz<br />
vor Benachteiligungen, die ihnen wegen<br />
ihrer Meldung drohten oder sie davon<br />
abschrecken könnten. Ein effektiver<br />
Hinweisgeberschutz könne aber auch<br />
ein wesentlicher Baustein für ein gutes<br />
Compliance-System sein, da sich in Unternehmen<br />
hierdurch Haftungsansprüche<br />
und Reputationsschäden vermeiden<br />
ließen.<br />
Der Regierungsentwurf (RegE) ist noch<br />
kein fertiges Gesetz. Er bedarf noch der<br />
Mitwirkung des Bundesrates sowie der<br />
Abstimmung im Bundestag. Damit ist<br />
während der parlamentarischen Sommerpause<br />
eher nicht mehr zu rechnen.<br />
Gleichwohl sollten Unternehmen die zukünftig<br />
aller Voraussicht nach geltenden<br />
Der RegE legt zunächst fest, welche Personen<br />
und Hinweise überhaupt in den<br />
Anwendungsbereich des HinSchG fallen<br />
sollen. Erfasst werden grundsätzlich alle<br />
Personen, die im Zusammenhang mit ihrer<br />
beruflichen Tätigkeit Informationen<br />
über Verstöße erlangt haben. Mit Verstößen<br />
sind insbesondere solche gemeint,<br />
die strafbewehrt sind, sowie bußgeldbewehrte<br />
Verstöße, soweit die verletzte<br />
Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib,<br />
Gesundheit oder dem Schutz der Rechte<br />
von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane<br />
dient.<br />
Damit beschränkt der RegE – wie schon<br />
Vorgängerentwurf und im Gegensatz<br />
zu dessen frühen Vorläufer aus Dezember<br />
2020 – den Anwendungsbereich<br />
zwar auf bestimmte Rechtsverstöße.<br />
Jedoch steht zu befürchten, dass hierdurch<br />
der Prüfungsaufwand für die den<br />
Hinweis aufnehmende Meldestelle bedeutend<br />
erhöht. Schließlich muss die<br />
Meldestelle grundsätzlich kontrollieren,<br />
ob die verletzte Vorschrift „dem Schutz<br />
von Leben, Leib, Gesundheit oder dem<br />
Schutz der Rechte von Beschäftigten<br />
oder ihrer Vertretungsorgane“ dient.<br />
Dies kann – je nach Unternehmensgröße,<br />
personeller Kapazität und Meldeaufkommen<br />
– schnell zur Überlastung<br />
führen. Unternehmen sollten in ihre<br />
Meldekanäle daher in jedem Fall einen<br />
effizienten Filter integrieren, der u<br />
FUNKTION & DESIGN<br />
INDIVIDUELL WIE DIE PROJEKTE UNSERER KUNDEN<br />
2012<br />
2018<br />
2013<br />
FINALIST 2012<br />
PREISTRÄGER 2013<br />
Ehrenplakette 2018<br />
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