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PT-Magazin - Ausgabe 5 2022

PT-Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft Die Top-Themen: • Lebe stolz und frei! Risikopapst Gerd Gigerenzer über Risikokompetenz • Unternehmen im Kriegszustand - Was tun bei Bedrohungen von allen Seiten? • Raus aus der Knechtschaft - Unternehmer sollten aufhören, Untertan zu sein • "Heilige Kühe" vertreiben mit dem "Elefant im Raum"

PT-Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft

Die Top-Themen:
• Lebe stolz und frei! Risikopapst Gerd Gigerenzer über Risikokompetenz
• Unternehmen im Kriegszustand - Was tun bei Bedrohungen von allen Seiten?
• Raus aus der Knechtschaft - Unternehmer sollten aufhören, Untertan zu sein
• "Heilige Kühe" vertreiben mit dem "Elefant im Raum"

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70 Wirtschaft<br />

71<br />

40 der von Wikipedia aufgelisteten<br />

43 berühmten<br />

Whistleblower deckten<br />

Fehlverhalten von Regierungen,<br />

Großbanken oder<br />

Großunternehmen auf.<br />

Nur 3 betrafen kleinere<br />

Unternehmen. Dennoch<br />

setzt der Regierungsentwurf<br />

alle rund 90.000<br />

Unternehmen mit 50 bis<br />

10.000 Beschäftigten unter<br />

Generalverdacht und<br />

bürdet ihnen neue umfangreiche<br />

strafbewehrte<br />

bürokratische Maßnahmen<br />

auf.<br />

Regierungsentwurf zum<br />

Hinweisgeberschutzgesetz<br />

© : WIKIMEDIA, JESUS SOLANA FROM<br />

MADRID, SPAIN, CREATIVE COMMONS<br />

ATTRIBUTION 2.0 GENERIC LICENSE<br />

gesetzlichen Vorgaben bereits jetzt in<br />

ihre Compliance-Systeme integrieren.<br />

Die Herausforderung dabei ist, ein effizientes<br />

Meldewesen mit dem Schutz von<br />

Whistleblowern zu vereinbaren.<br />

Anwendungsbereich<br />

Was lange währt, wird endlich gut?<br />

Am 27. Juli <strong>2022</strong> hat das Bundeskabinett<br />

den am 13. April <strong>2022</strong> vom Bundesminister<br />

der Justiz vorgelegten Referentenentwurf<br />

eines Gesetzes für einen besseren<br />

Schutz hinweisgebender Personen<br />

(HinSchG), ohne größere Änderungen<br />

beschlossen. 1 Damit bringt die Bundes-<br />

regierung nun während der parlamentarischen<br />

Sommerpause ein Gesetzgebungsverfahren<br />

auf den Weg, dass<br />

der – mittlerweile erheblich verspäteten<br />

– deutschen Umsetzung der Richtline<br />

(EU) 2019/1937 (sog. EU-Whistleblower-<br />

Richtlinie) dienen soll. Die Einrichtung<br />

<strong>PT</strong>-MAGAZIN 5 <strong>2022</strong><br />

von Hinweisgebermeldewegen bzw.<br />

Whistleblowing-Systemen ist weder<br />

eine Gewissensfrage noch eine Frage des<br />

Ermessens eines jeden einzelnen Unternehmens<br />

– ganz im Gegenteil.<br />

In der betreffenden Pressemitteilung<br />

2 erklärt Bundesjustizminister Dr.<br />

Marco Buschmann, das HinSchG schaffe<br />

ein Schutzsystem für Beschäftigte. Diese<br />

übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft<br />

und verdienten daher Schutz<br />

vor Benachteiligungen, die ihnen wegen<br />

ihrer Meldung drohten oder sie davon<br />

abschrecken könnten. Ein effektiver<br />

Hinweisgeberschutz könne aber auch<br />

ein wesentlicher Baustein für ein gutes<br />

Compliance-System sein, da sich in Unternehmen<br />

hierdurch Haftungsansprüche<br />

und Reputationsschäden vermeiden<br />

ließen.<br />

Der Regierungsentwurf (RegE) ist noch<br />

kein fertiges Gesetz. Er bedarf noch der<br />

Mitwirkung des Bundesrates sowie der<br />

Abstimmung im Bundestag. Damit ist<br />

während der parlamentarischen Sommerpause<br />

eher nicht mehr zu rechnen.<br />

Gleichwohl sollten Unternehmen die zukünftig<br />

aller Voraussicht nach geltenden<br />

Der RegE legt zunächst fest, welche Personen<br />

und Hinweise überhaupt in den<br />

Anwendungsbereich des HinSchG fallen<br />

sollen. Erfasst werden grundsätzlich alle<br />

Personen, die im Zusammenhang mit ihrer<br />

beruflichen Tätigkeit Informationen<br />

über Verstöße erlangt haben. Mit Verstößen<br />

sind insbesondere solche gemeint,<br />

die strafbewehrt sind, sowie bußgeldbewehrte<br />

Verstöße, soweit die verletzte<br />

Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib,<br />

Gesundheit oder dem Schutz der Rechte<br />

von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane<br />

dient.<br />

Damit beschränkt der RegE – wie schon<br />

Vorgängerentwurf und im Gegensatz<br />

zu dessen frühen Vorläufer aus Dezember<br />

2020 – den Anwendungsbereich<br />

zwar auf bestimmte Rechtsverstöße.<br />

Jedoch steht zu befürchten, dass hierdurch<br />

der Prüfungsaufwand für die den<br />

Hinweis aufnehmende Meldestelle bedeutend<br />

erhöht. Schließlich muss die<br />

Meldestelle grundsätzlich kontrollieren,<br />

ob die verletzte Vorschrift „dem Schutz<br />

von Leben, Leib, Gesundheit oder dem<br />

Schutz der Rechte von Beschäftigten<br />

oder ihrer Vertretungsorgane“ dient.<br />

Dies kann – je nach Unternehmensgröße,<br />

personeller Kapazität und Meldeaufkommen<br />

– schnell zur Überlastung<br />

führen. Unternehmen sollten in ihre<br />

Meldekanäle daher in jedem Fall einen<br />

effizienten Filter integrieren, der u<br />

FUNKTION & DESIGN<br />

INDIVIDUELL WIE DIE PROJEKTE UNSERER KUNDEN<br />

2012<br />

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